Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 49 (11.12.1908)
- Date
- 1908-12-11
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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ziehen, das Totenhemd anlegen und mit dem Tallis angetan, vor offener Bundeslade und vor der an der Stelle der zehn Gebote aufgerollten Thora die Eidesformel dem Synagogendiener nachsagen. Vorher hat er noch folgende Worte zu sprechen: „Wie furchtbar dieser Platz ist, so ist es doch Gottes Haus, und das ist das Himmelstor für unsere Gebete. Mit dem Wissen des Allerhöchsten und unseres furchtbaren Richters bin ich hierhergekommen, um im heiligen Bethause zu schwören. Ich schwöre bei dem lebendigen Gotte, der Himmel und Erde geschaffen, beim Gott Abraham, ""Isaaks und Jakobs, so wahr wie Gott und die Synagoge da sind, wie die heilige Thora wahr ist, so schwöre ich wahr." Dann folgt der Schwur: „Wenn ich falsch schwöre, oder wenn ich einen andern Gedanken habe, oder wenn ich nicht mit der ganzen Seele und ganzem Herzen schwöre, oder wenn ich einen schlechten Gedanken gegen den Appellanten hege, und wenn ich nicht die volle Wahrheit schwöre, — so sollen auf mir alle Bannflüche ruhen, die in der Bibel geschrieben sind! Amen! Ich soll, wie Ko rah mit seiner ganzen Rotte versenkt werden! Amen! Alle schlechten Träume sollen über mich kommen! Amen! Alle meine Anverwandten sollen ein Jahr nach mir trauern! Amen! Der Donner soll mich treffen, und mein Name von den Juden ausgelöscht werden! Amen! Nach meinem Tode soll die Erde mich nicht empfangen, und wie das Meer die Ägypter verschlungen hat, soll auch mich dieser Schwur vertilgen! Amen! Man soll mich nicht als Juden begraben! Amen! Alle Leiden Hiobs sollen auf mich kommen! Amen! Wie Miriam, die Schwester Moses, krätzig wurde, weil sie gemurrt hat, so soll auch ich krätzig werden, wenn ich falsch schwöre: ich soll von Gott mit zehn Plagen geschlagen werden, wie die Ägypter einst geschlagen wurden; ich soll ein Schuft sein und keinen Brocken Brot haben, wo immer ich sein werde! Amen! Ich soll betteln von Haus zu Haus und soll mit einem schwarzen Siegel gebrandmarkt werden! Amen! Wenn ich falsch schwöre, soll ich verflucht sein, wenn ich in ein Haus hineingehe, und wenn ich aus dem Haus herausgehe. Gott soll mir Not und Hunger schicken, Gott soll mich heimsuch'en mit allen schlechten Krankheiten, mit wilder Krätze und Beulen vom Kopf bis zu den Füßen; ich soll nie davon geheilt werden; ich soll verrückt und blind werden und soll bei Tag wie ein Blinder in der Nacht tasten; ich soll nie Glück haben, wo ich immer hingehen werde! Alles Unglück soll über mich kommen, und niemand soll mir helfen können: Ich soll den Messias nicht erleben! Amen! Amen! Amen! So wie Gott wahr ist, so wie die heilige. Thora wahr ist, so schwöre ich, wahr geschworen zu haben! Amen; Amen! Amen! Das ist die fürchterliche Zeremonie des Judeneides in Rumänien Wie willkürlich und ungesetzlich die Forderung dieses Eides ist, beweist u. a. auch die Tatsache, daß er nur, wenn es dem Richter gerade so paßte, einem Juden aufgedrängt wurde, und daß er in vielen Provinzstädten schon lange nicht mehr bestand. In Focsani kämpfte vor einigen Jahren bereits Herr Dr. I. Nacht für die Abschaffung dieses Eidschwures, und in Galati sowie in Bukarest wird er bereits seit Jahren nicht mehr gefordert. Dagegen hatten in Braila und in Jassy die Juden einen harten Kampf zu bestehen, der durch das tapfere" Auftreten des Herrn Dr. Niemirower und den Spruch des Kassationshofes vom 24. November d. Js. hoffentlich definitiv abgeschafft ist. Ganz sicher ist das allerdings nicht, weil eigentlich nichts einen Richter hindert, morgen von irgendeinem andern Juden diesen Eidschwur wieder zu verlangen. Nach Artikel 24 des rumänischen Zivilgesetzbuches ist' die Form des Eidschwures eines NichtChristen dem Richter anheimgegeben. Der Artikel besagt: „Der Richter kann den Eidschwur ändern, je nach dem Glauben dessen, der zu schwören hat." Der Richter hat dabei allerdings den Artikel 21 der Verfassung zu beachten, der die-vollständige Gewissensfreiheit und die Freiheit aller Konfessionen garantiert. Außerdem ist, .wie der Kassationshof bereits im Jahre 1904 und in dem Urteil vom 24. November d. Js. abermals anerkannt hat, mit der Abschaffung des Zivilgesetzbuches vom Jahre 1844 und dem Erlaß eines neuen' bürgerlichen Gesetzbuches vom Jahre 1866 auch der Eidschwur more judaico abgeschafft. Der Sieg, den die rumänischen Juden durch den Rabbiner Dr. Niemirower errungen haben, ist aber so lange kein ganz vollständiger, als nicht der Justizminister eine Verordnung erläßt, durch die ein für allemal den Richtern untersagt wird, den Eidschwur more judaico zu fordern. Erst dann wird diese an das finsterste Mittelalter erinnernde Sitte auch in Rumänien ganz beseitigt sein. Berichtigung In unsere: -letzten Nummer wird auf Seite 16-' im Artikel „Die rumänische Präge" Mr. Samuel Sträus als Urheber der Interpellation im englischen Unterhause genannt Das beruht auf einem Irrtum, der Name des Interpellanten heißt:.Mr. Stuart Samuel. Zur gefl. Beachtung! Denjenigen Beziehern der „Welt", die gleichzeitig: Abonnenten des „Ha1 Olam** sind, bringen wir hiermit zur. Kenntnis, daß die nächste Nummer des Ha'Olam vom 18. d. M. bereits am künftigen neuen Erscheinungsorte des Blattes, nämlich in Wilna (Rußland), zur Ausgabe gelangen wird. — Es sind alle'notwendigen Vorbereitungen getroffen worden, damit die Zustellung der Blätter an alte Leser rasch und pünktlich erfolgt. Der Wechsel des Erscheinungsortes, der lediglich eine technische Maßnahme ist, wird in bezug auf den bisherigen Charakter des Blattes als hebräisches Zentralorgan der zionistischen Bewegung keinerlei Änderungen zur Folge haben. Auch die sonstige inhaltliche und äußere Aus^ stattung des „Ha'Olam" wird in der bisherigen bewährten Weise fortgeführt werden. Wir geben der Hoffnung Ausdruck, daß dem „Ha'Olam4' an seinem neuen Erscheinungsorte die Sympathien erhalten bleiben werden, die er während seines zweijährigen Bestandes in der hebräisch-lesenden Judenheit der "ganzen Welt in so hervorragendem Maße gefunden hat. Expedition des Ha' Olam WI Sehr ei brVaschine Neues Modell mit sichtbarer Schrift soeben erschienen. The Yost Typewriter Co. Ltd. 50, Holborn Viaduct, London E. C. und überall. Bei dem Betverein ^Bnej-Emunah" in Dzieditz (österr. Schlesien) ist die Stelle eines Kantors, Sehochet ii. Religionslehrers zu besetzen. Gehalt K 1400.— nebst freier Wohriusg, K 200.— für die Erteilung des Religionsunterrichts an der deutschen Schule und Schechitageld für Geflügel. Das Einkommen erhöht sich durch Erteilung von Privatunterricht, wozu Gelegenheit geboten ist. Offerten sind an den Vorstand des Vereins zu richten. Reisespesen werden nur dem Akzeptierten bewilligt Betverein „Bnej-Emunah" Der Vorstand: Leopold Fachs.