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Die Welt · 1908-11-13 · 45 (13.11.1908) · page 14

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Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
45 (13.11.1908)
Date
1908-11-13
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Schalom Asch trat aufs energischste gegen die Mitglieder der Warschauer jüdischen Gemeinde auf, welche sich fortschrittlich nennten und doch solche Grausamkeiten der fanatischen Rabbiner tolerierten. Der Brief von Schalom Asch wurde in allen polnischen und jüdischen Blättern veröffentlicht. Aber das war noch nicht alles. In einem Aufrufe, ausschließlich an die jüdischelntelligenz gerichtet, formulierte Asch das Dogma seines Nationalismus und sprach dem Beschneidungsakt jede Bedeutung ab. In der jüdischen Welt brach darauf ein Sturm aus. Es entstanden zwei Lager: das eine, große, zu dem die ganze jüdische Presse, ein Teil der national gesinnten Intelligenz und die ganze jüdische Volksmasse gehört, protestierte aufs schärfste gegen das Hervortreten von Schalom Asch und sprach sich aufs entschiedenste für die Ausübung des nationalen Ritus aus. Das andere Lager, zu dem die sich um die Zeitschrift „Der Tag" in Wilna gruppierende nationalistische Jugend und ein Teil der Unparteiischen gehören, stellte sich auf Seite von Schalom Asch und verlangte eine Revision dieses Ritus. Es entstand daraus eine Polemik, welche die jüdische Presse vollständig absorbiert und leider keinen ernsten und sachlichen Charakter aufweist, sie ist überfüllt von persönlichen Angriffen und Allusionen ad personas. Es ist Tatsache, daß diese ganze zufällig entstandene Affäre die Gemüter sehr stark erregt und die prinzipielle Frage des Verhältnisses der jüdischen nationaldenkenden Intelligenz zu den Formeln und Vorschriften der Religion zur Diskussion gebracht hat. Unter den Polemisierenden gibt es auch solche, welche zur Bildung einer neuen Sekte auffordern, die im allgemeinen dem Judentum treu bleiben, doch den Beschneidungsakt ausschließen soll. Interessant ist es, daß die Assimüatoren im allgemeinen den Ritus viel strenger bewachen als die Nationalisten. Doch in allem läßt sich sowohl bei den Zerstörern wie auch bei den Verteidigern kein fester Boden unter den Füßen spüren. Die ersten sind rücksichtslos und motivieren ihre Gedanken ganz chaotisch, die zweiten behandeln unrichtigerweise diese Frage als ein Postulat, das keinen Beweisen unterliegt, und scheinen Angst zu haben, es näher zu betrachten. Ein vernünftiges und kompetentes Eingreifen wäre jetzt sehr an der Zeit. Judenfrage in Finnland In Finnland erscheint eine neue Wochenschrift „Der finnländische Jude" gleichzeitig in zwei Sprachen, schwedischer und finnischer, zur Propaganda der Idee der jüdischen Gleichberechtigung in Finnland. Die Zeitschrift wird von S. Jakobsohn redigiert. Aus der jüdischen Rechtslage Die höchsten kaukasischen Behörden haben den Juden in Groznyj das Recht auf Anteil an der städtischen Selbstverwaltung verliehen. Doch dürfen die jüdischen Vertreter nur ein Zehntel der Mitglieder ausmachen. Ein judischer Literaturverein In Petersburg wurden die Statuten der „Jüdischen Literarischen Gesellschaft" zum Zwecke der Forschung und Entwicklung der wissenschaftlichen und schönen jüdischen Literatur in Hebräisch, Jargon und andern Sprachen legalisiert. Die Gesellschaft hat das Recht auf Veranstaltung von Versammlungen, Vorlesungen, literarischen Abenden, Ausstellungen usw. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf ganz Rußland. Stolypin und die Judenfrage vor dem Senat Zu der kürzlich gebrachten Nachricht von Differenzen zwischen Stolypin und dem Senat in der Frage des Wohnrechts der Juden schreibt uns unser Berichterstatter folgendes: Am 22. Mai 1907 richtete der Minister des Innern, Stolypin, an alle Gouverneure eine Verordnung, welche in den Reihen der Echtrussischen eine Empörung hervorrief und den Vorsitzenden des „Verbandes des russischen Volkes" in Odessa dazu trieb, daß er an den Senat eine Anklage gegen Stolypin richtete und ihn der Mißachtung der Gesetze und Überschreitung der Grenzen der ministeriellen Vollmacht und Kompetenz beklagte. Es handelte sich um die Verordnung, nach welcher diejenigen Juden, welche gesetzwidrig außerhalb des Ansiedlungsrayons wohnen, jedoch während ihrer Niederlassung an dem betreffenden Orte das Wohnrecht besaßen und gegenwärtig dort ihre Familie und Geschäfte besitzen, bis auf weitere Verordnungen nicht ausgewiesen werden dürfen. Als Antwort auf die Anklage Konownicyns hat Stolyyin dem Senat die folgende Erklärung zugesandt. Er weist darauf hin, daß Konownicyn kein Recht hatte, eine Anklage gegen eine Regierungsverordnung zu richten, unter der er selber nicht zu leiden hatte. Daher findet Stolypin es nicht für nötig, darauf zu antworten. Was die Verordnung selbst anlangt so kann sie keineswegs als gesetzwidrig betrachtet werden. Die - Ursachen, die ihn dazu veranlaßten, wurden deutlich im Zirkular vom 22. Mai 1907 auseinandergesetzt. Der Erlaß erweitert nicht die jüdischen Rechte und ist keineswegs gegen das von der Regierung festgesetzte jüdische Wohnrecht gerichtet. Es ist nur eine vorläufige Maßregel, ein administratives Mittel zwecks Regulierung der Ausweisung der Juden aus Orten, wo sie kein Recht zu wohnen haben. Da die Frage der Ausweisung jüdischer Einwohner von großer Bedeutung für Handel und Industrie ist und mit der größten Sorgfalt und Umsicht behandelt werden muß, so hat Stolypin noch vor dem Erlaß der obengenannten Verordnung dem Ministerkabinett in der Sitzung vom 8. Mai einen Bericht vorgelegt, in dem die in der Verordnung durchgeführten Ideen auseinandergesetzt wurden. Dieser Bericht wurde von den Versammelten einstimmig akzeptiert. Weiter weist Stolypin darauf hin, daß er sich auf den am 21. Juli 1893 Allerhöchst bestätigten Erlaß gestützt hat, nach welchem man bei Ausweisung von Juden gewisse Begünstigungen zulassen kann. Angesichts der ungewöhnlichen Umstände, welche die letzte Zeit mit sich brachte, fand Stolypin es für angemessen und zweckmäßig, die Frage des jüdischen Wohnrechts und der Ausweisungen zu verschieben, bis sie von der Duma und dem Reichsrate gelöst werden wird. Anfang des Jahres 1908 wurde die Frage der Anklage gegen Stolypin behandelt. Auch vom Senat wurde Konownicyn das Recht auf Anklage abgesprochen. Bei der Betrachtung der Verordnung selbst wurde beschlossen, Stolypin aufzugeben, daß er noch einmal die Verordnung prüfe. Sollte er zum Resultat kommen, daß die politischen Bedingungen des Reiches die Abschaffung der beschränkenden Gesetze für Juden verlangen, so soll er ein darauf bezügliches Projekt den gesetzgeberischen Instanzen der Regierung vorlegen, von denen die Frage endgültig gelöst werden wird. Da aber zwischen den Mitgliedern des Departements starke Meinungsverschiedenheiten vorkamen, so wurde beschlossen, diese Frage in der allgemeinen Senatssitzung zu betrachten. Am 23. Mai d. J. kam diese Frage auf die Tagesordnung der allgemeinen Senatsversammlung. Es entspann sich eine lebhafte Diskussion. Dreizehn Mitglieder der Versammlung (darunter auch der Gehilfe des Ministers des Innern) waren der Meinung, daß der Erlaß der obengenannten Verordnung die für Juden festgesetzten Gesetze verletzt. Deswegen müßten sowohl die Materialien wie auch die Motive, die den Minister bewogen haben, diese Verordnung zu erlassen, geprüft und im Falle ihrer Nützlichkeit die Verordnung auf gesetzgeberischem Wege eingeführt werden. Drei von den Anwesenden fanden, daß jede Änderung von existierenden Gesetzen nur auf gesetzgeberischem, keineswegs aber auf administrativem Wege angeordnet werden könne. Da die Meinungen der Anwesenden weit auseinandergingen, hat der Senat beschlossen, die ganze Angelegenheit einer speziellen, zu ähnlichen Zwecken beim Justizministerium existierenden Konsultation zu übergeben, was auch vor wenigen Tagen geschah. Vorläufig wird die Verordnung Stolypins bei der Ausweisung von Juden angewandt. In diesem Sinne wurde auch nach den letzten Mitteilungen die Frage des Wohnrechts der Apothekergehilfen, Zahnärzte usw. in Petersburg gelöst. Zum Prozeß gegen die Advokaten Hillerson und Skariatin Am 1. November hatte der Vorsitzende des Petersburger Advokatenrates, Leontjew, eine längere Unterredung mit dem Justizminister Schtscheglowitow über den gegen die Advokaten Hillerson und Skariatin wegen ihrer während des Bialystocker Pogromprozesses gehaltenen Reden eingeleiteten Prozeß. Der Justizminister erklärte, daß nach seiner Meinung der Beschluß der Gerichtskammer, die obengenannten Advokaten zur Verantwortlichkeit zu ziehen, kein ungesetzlicher sei, da es in der russischen Gesetzgebung keinen Artikel gibt, nach welchem die Advokaten für ihreReden vor dem Gerichte nicht zur Verantwortlichkeit gezogen werden dürfen. Dieselbe Meinung wurde auch in der an den Advokatenrat auf dessen Anfrage gerichteten offiziellen Antwort des Justizministeriums ausgesprochen, wo mitgeteilt wird, daß der Protest des Advokatenrates gegen die Verordnung der Gerichtskammer erfolglos geblieben sei. Diese offiziellen Mitteilungen, wie auch die Angelegenheit selbst, wurden in der großen Advokatenversammlung behandelt, die vorige Woche in Petersburg stattfand. Nach vielen interessanten und begeisterten Reden nahm Hillerson das Wort. Er wies darauf hin, daß er gerne auf der Anklagebank sitzen will, um dort die

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