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Die Welt · 1908-11-13 · 45 (13.11.1908) · page 2

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Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
45 (13.11.1908)
Date
1908-11-13
Page
– (sequence 2)
Language
German
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bestimmen. Es ist dies jenes von den andern staatlichen Gewalten getrennte öffentliche und rechtliche Moment, welches Pflege der Nationalität im Staate, Lokalverwaltung, Munizipalrecht u. dgl. genannt wird. Somit ist die Basis für den Ausbau nationaler Selbstbestimmung geschaffen. Das ist der Rahmen: alles übrige muß die Nationalität selbst erarbeiten und erkämpfen. Aber das Wichtigste ist das gemeine Recht, das für uns eine ganz andere Bedeutung gewinnt. Mit der Abschaffung der rudimentären Form des Absolutismus kommt erst das gemeine Recht zur Geltung. Das Volk wird durch die öffentliche Meinung sein eigner Richter, und auch in jedem einzelnen Falle wird es die Gesellschaft. Sie muß jedem aus ihrer Mitte sein Recht geben und in den tausendfältigen Verzweigungen des Lebens und seinen rechtlichen Beziehungen auf den unendlichen Gebieten des öffentlichen und privaten Daseins und Verkehrs Gerechtigkeit widerfahren lassen. Uralt ist das Volksgericht, welches sich aus den altjüdischen „Ältesten und Richtern in den Thoren" und ähnlichen Institutionen als das Geschworenengericht unserer Tage herausgebildet hat. Das Verfassungsrecht begrenzt auch diese öffentliche Gewalt in ihren Pflichten und Rechten so, daß das ideelle Recht in allen Verzweigungen des gesellschaftlichen Lebens zur Geltung gelangt. Nachdem die Türkei mündig geworden ist und sich selbst ihre politischen, nationalen und bürgerlichen Schicksale bereitet, bahnt sich eine Wandlung an. nach dem das, was früher vielleicht auf andrem Wege, jetzt bestimmt auf dem Wege des Verfassungsrechts erreichbar ist. Man wird es jetzt mit staatlichen Organen zu tun haben, die Wahrheit, Freiheit und Recht'als natürliche und echte Ideale zu pflegen und dafür zu sorgen berufen sind, daß in den wichtigsten ebenso wie in den unscheinbarsten Regungen des gesamtstaatlichen Daseins und der nationalen Sonderexistenzen innerhalb des Staates diese Ideale verwirklicht werden, daß nirgend Unrecht und Knechtschaft die Wohlfahrt des Gesamtstaates und das Glück der einzelnen Nationalitäten unterwühlen und erschüttern. Wir dürfe'h hoffen, daß eine aufblühende Kultur, von orientalischem Geist getragen und hauptsächlich mit semitischen Gedanken- und Gefühlskreisen verbunden, all jene Auswüchse und Mißbildungen der Unnatur und Lüge, die die arische Kultur leider gezeitigt und die das Schöne und Freie an ihr ganz überwuchern, von sich fernhalten wird. Die Unmittelbarkeit der Denkweise, die Innigkeit des Gefühls, der Sinn für das Gute und Echte, der die Adelsfamilie der Menschheit, die - orientalischen Völker, -kennzeichnet, werden es nicht zulassen, daß z. B. der Parlamentarismus zu einer Maschine werde, daß man Gleichberechtigung proklamiert und zu gleicher Zeit die Schwachen unterdrückt werden u. dergl. Hier erstreckt sich ein weites Gebiet gemeinsamer semitischer Renaissancearbeit. Zum gesunden Leben des ottomanischen Gesamtstaates gehören gesunde Organe. Die öffentlichen Funktionen des Staates müssen nun in jenen Vertretungen liegen, welche das Verfassungsrecht als Ausfluß des Volkswillens und seiner gesetzgebenden ausführlichen und richterlichen Gewalt schaffen soll, damit sie zum Wohle des Ganzen gedeihen und das Wohl des einzelnen gewährleisten. Daß wir in demneuen Parlament fast gar nicht vertreten sind, hebt die Möglichkeit unserer ernsten Mitwirkung nicht auf. Wir werden weniger Politik treiben, aber an der Schaffung der Grundlagen rüstig mitarbeiten. In Palästina stehen viele unsrer Brüder und gerade die tüchtigsten unter ausländischem Schutz. Jeder einzelne ist für sich das, was auch in unsern ersten Bedingungen zum Ausdruck kam. Man konnte sich nicht auf das gemeine Recht verlassen, und keine Verfassungsrechte waren da. Die bodenfestesten Inländer, die an ihre Scholle mit allen Fasern ihres Herzens gebunden sind, mußten formell als Aus- - länder gelten. Daß sie kein Wahlrecht haben, ist natürlich. Wie in keinem Körper Organe aus fremden Körpern auf natürlichem Wege verpflanzt werden können, so soll auch kein fremder Staatsangehöriger in eine öffentliche Vertretung wählbar, sondern die Wählbarkeit an das inländische Indigenat gebunden sein. Werden palästinensische Juden noch jetzt Ausländer bleiben? Mit dem Inkrafttreten des Verfassungsrechts wird jeder fremde Schutz überflüssig. Wenn die Sonne scheint, zündet man keine Lampen an, wenn man bequem mit der Eisenbahn fahren kann, wird man nicht Ochsen einspannen. Mit der Einführung und Festigung des Verfassungsrechts hört bei einzelnen und bei der Gesamtheit das Schielen nach außen auf. Die frühern Bürgschaften werden jetzt Fiktionen, und was früher als unzuverlässig galt, gewährleistet nunmehr die Sicherheit. Was einem Absolutismus gegenüber als Notbehelf unentbehrlich war, fällt von selbst. Der politische Zionismus läßt sich hierdurch nicht um ein Haarbreit von seinem Standpunkt abdrängen: er strebt nach der historischen Heimat, er will die Grundlagen einer großen Zentralisation jüdischer Energien und Massen schaffen, er stellt das Gesichertsein der Heimat zur Bedingung, und sobald das Verfassungsrecht diese Bürgschaften gibt, ist er glücklich, in der innern Rechtsordnung die Basis seiner Tätigkeit erblicken zu können. Alles Übrige muß im Rahmen der Verfassungsrechte weiter ausgebaut werden. Hier beginnt erst die richtige politische Arbeit: die Gesetzgebung und die Organisation. . Das Recht ist ein abstrakter Begriff. Die allgemeine Form der Rechtsordnung, welche in jedem einzelnen Falle realisiert werden soll, um das echte Recht zu erfüllen, ist das Gesetz. Eine gesetzliche Kolonisationsfreiheit in einem Rechtsstaat ist mehr wert als ein formulierter Machtspruch der Gewalthaber. Das war seit jeher jedem Einsichtigen klar. Man konnte aber an die Bedingungen keinen andern Maßstab, als den der realen Verhältnisse legen. Wohlverstanden: an die Bedingungen. Jetzt sind wir näher gerückt. Die Reform der Türkei stellt einen riesigen Fortschritt für unsere Bewegung dar! Der politische Fortschritt ist ein nicht gering zu schätzender Moment. Das berechtigt zu guten Hoffnungen, aber nicht zu . . . chimärischen Erwartungen. Wir haben noch tausend Kämpfe und wir sind furchtbar schwach und arm. Mögen doch unkluge und ungeduldige Phantasten aufhören, unserer Partei Schwierigkeiten auf Weg und Steg zu legen! Die Lichtseiten der neuen Lage sind iür alle so klar, der Wechsel der Bedingungen so elementar-selbstverständlich, daß es

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