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Die Welt · 1908-10-30 · 43 (30.10.1908) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
43 (30.10.1908)
Date
1908-10-30
Page
– (sequence 4)
Language
German
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enge Häuser bauen, welche außer Jemenitern, manchmal auch Moghrebinern, die in Geldsachen eingeengt oder sehr sparsam sind, kaum jemand bewohnen möchte. Wenn wir die Wohnungsvermieter nach der Höhe der Summe einteilen, die sie als Wohnungszins erhalten, finden wir, daß jene, die weniger als 300 Frcs. jährlich bekommen, Wenigbemittelte, jene, die mehr als 300 Frcs. bekommen, Leute des Mittelstandes und Wohlhabende sind, oder deutlicher ausgedrückt, nach dem, was wir oben gesehen haben, bringen die Wohnungen jährlich 6—10°/o ein, also kosten jene Wohnungen, welche 300 Frcs. einbringen, 3000—4000 Frcs. Wir können demnach solche Hausherren — zumeist haben sie auch eine besondere Wohnung für ihre Familie — zu den Mittel- und Wohlbegüterten zählen; wir linden unter den aschkenasischen Vermietern 34 "o Mittel- und Wohlbegüterte, unter den sephardischen 35°/o. Bei den Moghrebinern sinkt der Prozentsatz bis auf 27, unter den Jemenitern befindet sich nicht ein einziger Mittelbegüterter, und unter den Misrachim erreicht ihre Zahl 100%. Jetzt wollen wir eine andere Frage aufklären, wieviel jährlichen Wohnungszins unsere Brüder bezahlen: Gesamtmiete für Kaufläden, Werkstättenräume und Wohnungen (in Frcs.) Aschkc- Sephar-! Mogh- Jeme¬ Mis¬! zunasim clim \ rebiner niter rachim j samme.i Miete für Läden . . " "' ri 20 040 13 340 \ 5 750 100 1 540 1 j 40 770 „ Werkstätten' 12 760 2 260 4 360 160 50; 12 590 r Wohnungen! 88 285:24 696 : 14 207 3 650 1 710 |132 548 121 085 40 296 | 24 317 3910 3 300 J192 908 Schon oben haben wir gesehen, daß die Summe, welche die jüdischen Vermieter erhalten, 5000 Frcs. beträgt; wir finden aber auch, daß die Juden an nichtjüdische Wohnungsvermieter 81950 Frcs. jährlich bezahlen, d. h. 62 °> des gesamten Wohnungszinses. Fügen wir dazu noch die Summe, welche von den jüdischen Instituten (Bank, Erziehungsanstalten, Bibliothek usw.) bezahlt wird und 5200 Frcs. beträgt (denn auch diese haben bei Nichtjuden gemietet), so ergibt sich, daß im Jahre 5665 (1905) die nicht jüdischen Bewohner Jaffas von unseren Brüdern 87158 Frcs. erhalten haben. Für Kaufläden und Werkstätten räume bezahlen die Juden an ihre Brüder etwa 9190 Frcs. (die aschkenasischen Vermieter erhalten davon 3000 Frcs., die sephardischen 100 Frcs., die moghrebinischen 3550 Frcs., die Jemeniier nichts, die Misrachim 2540 Frcs.), hingegen an nichtjüdische Vermieter 51170 Frcs., d. h. das Fünffache dessen, was die Juden von den Mietern von Ländern und Werkstätten bekommen. Wenn wir den Mietzins aller Wohnungen (die gesellschaftlichen Institutionen miteingeschlossen) mit der Miete für Läden und Werkstätten zu einer Summe vereinigen, ergibt sich, daß unsere Brüder in Jaffa insgesamt 138568 Frcs. bezahlen, wovon aber die Juden nur etwa 30 ",o erhalten. Also fließen mehr als zwei Drittel des Geldes, das die Juden an Hausbesitzer bezahlen, den Nichtjuden zu. Jetat betrachten wir ein wenig die Höhe der durchschnittlichen Wohnungsmiete in den einzelnen jüdischen Gemeinden. Durchschnittsmiete-jeder Wohnung (in Frcs.) ^sr Mogh- Jeme- Mis- Ztt- Es bezahlen jährlich Frcs. 88 285 24 696 14 207 3 650 1 710 132 548 Zahl der Mieter . . 448 163 156 57 23 847 Jeder Mieter bezahlt durchschnittlich i 197 151 '<* 91 64 74,3 156,4 Aus Tabelle VI ersehen wir, daß, während im Durchschnitt, von allen Gemeinden genommen, jeder 156 Frcs. für die Wohnung bezahlt, die Jemeniter 2lh mal weniger, hingegen die Aschkenasim relativ die höchste Miete bezahlen. Daraus können wir schließen (dies folgt auch aus einer anderen Untersuchung über die Emährungsquellen), daß die Aschkenasim nicht so sparsam sind in bezug auf die notwendigen Lebensbedürfnisse und daß sie soweit als möglich darnach streben, ihre Lebensverhältnisse in anderer Weise kulturell zu verbessern, als die Mitglieder der andern Gemeinden. Wir müssen bemerken, daß auch die Aschkenasim in Jaffa von jeder Verschwendung in überflüssigen Dingen weit entfernt sind; im Verhältnis zu den Angehörigen der andern Gemeinden aber haben sie die Neigung, breiter und unter angenehmeren Bedingungen zu leben, denn ihre kulturellen Ansprüche sind größer als die der andern. Hingegen scheint es, daß in den andern Gemeinden, speziell unter den Jemenitern, die Neigung, an Ausgaben zu sparen und sich mit wenigem zu begnügen verbreitet ist, so daß sogar die Vermögenden und in ihrem Erwerb Gutgestellten unter den andern Gemeinden meist weniger ausgeben als ein wirtschaftlich auf gleicher Stufe stehender Aschkenasi. Um einwenig vorsichtiger zu sein in unserm Urteil über die materielle Lage der Juden aus den verschiedenen Gemeinden Jaffas, betrachten wir die Bezahlung der Mieter etwas genauer. Höhe der Miete, welche die Mieter jährlich bezahlen Jährliche Miete A-schke- Sephar- Mogh- Jeme- Mis- Zusammen bis 60 Frcs. bezahlen 31 32 84 49 13 209 von 60—80 Frcs. „ 66 20 27 3 2 118 „ 80—100 „ „ 73 26 21 2 2 124 ,. 100-200 „ I 157 46 9 1 3 216 „ 200—300 „ „ 58 20 7 — 3 88 „ 300—500 „ 33 14 6 2 — 55 „ 500—900 „ I 16 5 2 — — 23 Hotels und Chans . . j 14 - - - - 14 | 478 163 156 57 23 847 (Schluß folgt) Die Juden und die vorgeschlagene Konferenz der Mächte Unter dieser Oberschrift schreibt der„JewishChronicle" in seiner letzten Nummer u. a. folgendes: Die Abfassung der bereits vollzogenen vorläufigen Vereinbarung läßt erkennen, daß beabsichtigt ist. die rumänische Judentrage von vornherein von den Verhandlungen der Konferenz auszuschließen. Aber diese Vereinbarung enthält nur die Hauptpunkte der Diskussion. Sie ist kein abgeschlossenes Buch. Und selbst, wenn sie es wäre, blieben die normalen diplomatischen Kanäle, durch die die jüdische Not zur Kenntnis der Mächte gebracht werden kann. Man hat ferner gesagt, daß wir nicht erwarten könnten, daß die Mächte eine Verletzung des Vertrages rügen sollten im gleichen Augenblick, da sie zusammentreten, um zwei andere anzuerkennen. Wir nehmen an, daß diese Argumentation nicht allen Tatsachen Rechnung trägt Es ist nicht beabsichtigt, daß die Mächte nur als ein „Weißwaschungskongreß" zusammentreten sollen. Ihre Aufgabe ist es nicht nur, den Bruch einer Vertragsbestimmung zu ratifizieren, sondern auch den Ländern Kompensationen zu gewähren, die durch diese Handlung geschädigt worden sind. Rumäniens Illoyalität gegen den Berliner Vertrag hat seinen jüdischen Bürgern ein schweres Unrecht zugefügt Was ist die „Kompensation", die diesen Opfern gewährt werden soll? Sie verlangen nur eine. würdige, humane Behandlung. Warum sollte ihnen keine Gewährung gegeben werden, wenn auch nur durch eine unmittelbare und wahrhafte Verwirklichung lang überfälliger Rechte? Man sagt daß Rumänien eine Revision des Artikels

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