Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 33 (21.8.1908)
- Date
- 1908-08-21
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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uns sind jetzt die unklaren türkischen Verhältnisse; in dieser Richtung dürfen wir uns nicht allzu sehr beeilen. Die Regelung der Bodenverhältnisse wird wohl eine der ersten Fragen sein, die das neue türkische Parlament beschäftigt, und sind diese geregelt, dann existiert für uns eine Basis, auf der wir weiter arbeiten können. Die P. L. D. C. wäre, wenn sie eingebürgt ist, die richtige Gesellschaft, um derartige Kredite, wie sie in dem Antrage Dr. Kohans enthalten sind, zu gewähren. Ich bin aber dafür, daß wir mehr als einen Versuch nicht unternehmen sollen. - Es folgt die Abstimmung über den Antrag Dr. Bernstein- Kohan: " Die Generalversammlung des Nationalfonds beschließt, das Direktorium des Nationalfonds zu ermächtigen, eine Anleihe an die A. P. C. in Jaffa bis zum Betrage von 200000 Frcs.', speziell zum Zwecke der Gewährung von Agrarkrediten an kooperative Genossenschaften in Palästina, unter Garantie der Bank und zu 4°/o zu gewähren. Der Antrag wird mit 15 gegen 1 Stimme (Tschlenow) bei Stimmenthaltung des Herrn Fischer abgenommen. Dr. Tschlenow: Ich bitte zu protokollieren, daß meiner Ansicht nach der jetzt gefaßte Beschluß den Bestimmungen des Kongresses widerspricht. Dr. Hantke: Ich muß diese Bemerkung zurückweisen, es kann keine Rede davon sein, daß der Beschluß dem Kongreßbeschluß nicht entspricht. Der Antrag Tschlenow betr. kurzfristige Kredite wird zu Protokoll genommen. Dr. Bodenheimer verliest den Antrag Dr. Tschlenow betreffend AchuzathBaith: Die Generalversammlung des Nationalfonds steht auf denselben Standpunkt wie die Generalversammlung vom Januar 1908, daß nämlich die bewilligten 300 000 Frcs. für die Gesellschaft Achuzath Baith in Jaffa bestimmt' sind, welche bis zu dem im Betrage bestimmten Termine der Bank für diesen Zweck zur Verfügung gestellt bleiben. M o s e r ist f ür Ablehnung dieses Antrags, weil schon 50 000 Frcs. votiert worden seien. Wolff söhn bittet den Antrag abzulehnen. Durch die Annahme des Antrages würde sich die Bewilligung des Geldes auf 350000 Frcs. erhöhen, weil die 50 000 Frcs. für Haifa bereits überwiesen worden seien, und es bestehe ja nichts weniger als die Absicht noch weitere 50 000 Frcs. zu bewilligen. Dr. Tschlenow sei der Ansicht, man solle das, was bereits geschehen sei, durch einen Beschluß für ungültig erklären. Davor warne er, das sei nur angängig, wenn der Antrag gestellt würde, die bereits nach Haifa überwiesenen 50 000 Frcs. zurückzunehmen. Das sei natürlich unmöglich, es sei denn, daß man das Direktorium auf Rückzahlung aus eigener Tasche verklage und in diesem Falle bliebe dem Direktorium natürlich nichts anderes übrig, als sein Amt niederzulegen. Nachdem aber nun einmal das Direktorium diese Schritte getan und die 50 000 Frcs. bereits überwiesen worden seien, könne man nur einen Beschluß dahingehend fassen, daß für derartige Zwecke künftig kein Geld mehr ausgegeben werden solle. Er bitte den Antrag des Dr. Tschlenow abzulehnen und einen neuen Antrag anzunehmen, daß zur Förderung der Häuserbaugesellschaften künftig kein Geld aus den Mitteln des Nationalfonds mehr zur Verfügung gestellt* werde. Dr. Bodenheimer klärt das Vorgehen des Direktoriums auf: Nachdem infolge eines Beschlusses der Generalversammlung dieser Kredit gewährt worden sei, habe das Direktorium des N. F. den Beschluß gefaßt,. den Kredit der A. P. C. zum Häuserbau in Jaffa und änderen Städten Palästinas zurVerfügung zu stellen, unter der Bedingung, daß vor dem Abschluß eines Vertrages mit einer Genossenschaft das Direktorium nochmals befragt werden solle. Infolge -eines Versehens sei die A. P. C. in Jaffa nicht rechtzeitig von dieser Bedingung verständigt worden und habe infolgedessen lauf Grund einer früheren vorläufig geltenden Abmachung mit Haifa abgeschlossen, ohne das Direktorium vereinbarungsgemäß nochmals vorher zu befragen. Dr.. Tschlenow: Wenn wir diesen Präzedenzfall zulassen und dadurch dem Direktorium die Möglichkeit geben, auch in Zukunft unsere Beschlüsse nach seinem Gutdünken zu deuten und nach seinem Gutdünken zu handeln, so kann das in Zukunft sehr schlimme-Folgen haben. Wir können nicht zulassen, daß die von der Generalversammlung gefaßten Beschlüsse von dem Direktorium befolgt oder nicht befolgt werden. Dr. Hantke: Der Antrag des. Herrn Dr. Tschlenow macht dem Direktorium eine Kompetenzüberschreitung zum Vorwurfe, ich bitte ihn, diesen Antrag zurückzuziehen. Dr. Bodenheimer: Wenn der Antrag Tschlenow angenommen wird, würde ich mein Amt niederlegen. Ich bin überzeugt, daß die anderen Mitglieder des Direktoriums das gleiche tun werden. Wir waren durch die Umstände zum Handeln gezwungen und hatten die Absicht, in der Generalversammlung nachträglich die Indemnität für unser Vorgehen einzuholen. Eine Rückgängigmachung unseres Vorgehensist jetzt nicht mehr möglich, Sie können uns höchstens Ihre nachträgliche Zustimmung verweigern, in diesem Falle müssen wir eben unser Amt niederlegen. Dr. Lewin (als Gast): Die beste Lösung der Frage bestände darin, für Jaffa weitere 50000 Frcs. zu bewilligen. Wenn das aber nicht möglich ist, bleibt uns noch der Ausweg, die 250000 Frcs. für Jaffa zu sichern, denn was bisher geschehen ist, läßt sich nun einmal nicht mehr ändern. Dr. Tschlenow modifiziert nunmehr seinen Antrag wie folgt: Nach Anhörung der Erklärungen des Direktoriums hinsichtlich dieser Angelegenheit beschließt die Versammlung, daß die noch übrigen 250 000 Frcs. lediglich für Jaffa reserviert bleiben sollen. Der Antrag wird angenommen. Wolffsohn beantragt: Das Direktorium werde ermächtigt, zur Abrundung des Besitzes des Nationalfonds in Beth Arif die 445 Dunam Land in Lydda, die jetzt im- Besitze der A. P. C. sind, von dieser anzukaufen. Der Antrag wird" angenommen. Hierauf gelangen noch folgende Anträge zur Annahme: Antrag Goldberg: In Anbetracht der weittragenden nationalen Bedeutung der Errichtung einer Technischen Hochschule in Palästina soll der Nationalfonds das Zustandekommen der Errichtung eines Technikums in Palästina dadurch fördern, daß er ihm einen geeigneten hinreichenden Bauplatz aus den Mitteln des Nationalfonds zur Verfügung stellt. Antrag J. L. Goldberg: Das Direktorium wird ermächtigt, die freien Ländereien in Umdjune den kaukasischen Bergjuden unter geeigneten Bedingungen zum Zwecke der Gründung einer Ansiedelung zu verpachten. Antrag Dr. Hantke: Die Generalversammlung ermächtigt das Direktorium, der Jüdischen National-Bibliothek einen Fonds für die Vollendung des Hausbaues für die National- Bibliothek zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung, daß das Land und Haus Eigentum des Nationalfonds wird. Herr Wolffsohn stellt folgenden Antrag: Für den Fall, daß Herr Moser, der die Mittel für den Bau des Hebräischen Gymnasiums in Jaffa gegeben hat, an den Nationalfonds mit dem Ersuchen herantritt, dieser möge den erforderlichen Boden füi den Hausbau hergeben, soll das Direktorium des Nationalfonds ermächtigt werden, den Bauplatz für das Hebräische Gymnasium aus den Mitteln des Nationalfönds zur Verfügung zu stellen. Der Antrag wird, nachdem Herr Moser sich damit einverstanden erklärt hat, angenommen. Moser dankt der Versammlung herzlichst für die Annahme dieses Antrages, und erklärt, daß er im Notfalle an das Direktorium dieserhalb herantreten werde. Fischer beantragt, dem Direktorium Decharge zu erteilen und ihm und den Beamten den aufrichtigen Dank der Generalversammlung für ihre Mühewaltung auszusprechen. Hierauf schließt der Vorsitzende, Dr. Bodenheimer, die Versammlung mit folgender Erklärung: Es seien im Verlaufe der Versammlung verschiedene Vorwürfe gegen den Vorsitzenden des Direktoriums erhoben worden und die Auffassung des Vorsitzenden hinsichtlich der formellen Erledigung