Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 20 (22.5.1908)
- Date
- 1908-05-22
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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12 DJE3| Zu Beginn der Donnerstagsverhandlung erklärt Dr. Bernfeld, daß er bereit sei, seine Verdächtigungen gegen Herrn Hurwitz zurückzuziehen, wenn dieser ihm drei Fragen genügend beantworten will. Es stellt sich dann aber heraus, daß diese drei so pathetisch angekündigten Fragen mit der Sache selbst gar nichts zu tun haben, sondern lediglich interne Vorgänge aus der Redaktion des „Heatid" betreffen. Nachdem Hurwitz diese Fragen beantwortet hat, erklärt Dr. Bernfeld, daß, er eben durch die. Intrigen und unordentlichen Verhältnisse in der Redaktion des „Heatid" zu seiner Meinung über die missionäre Tätigkeit des Herrn Hurwitz gekommen sei. In längeren Ausführungen versuchte hierauf der Beklagte Lasar seine Handlungsweise zu rechtfertigen. Er habe sich als Herausgeber eines orthodox-zionistischen Blattes für verpflichtet gefühlt, solchen das Judentum zersetzenden Anschauungen, wie die des Herrn Hurwitz waren, in der schärfsten Weise entgegenzutreten. Als er dann immer wieder versucht, auch die ehemalige „demokratische Fraktion" in die Debatte zu ziehen, der er ebenfalls christianisierende Tendenzen unterlegt, wird er vom Vorsitzenden unterbrochen, da man hier nicht über die „demokratische Fraktion" zu Gericht sitze. Nachmittags folgten die Plaidoyers der beiden Parteien, die nichts wesentlich Neues enthielten. Freitagnachmittag verkündete der Vorsitzende das vom Gericht nach langen Beratungen gefällte Urteil: Das vom Zentralkomitee der zionistischen Organisation in Galizien in der Ehrensache des Herrn Schaje Hurwitz in Berlin gegen Herrn Simon Menachem Lasar in Krakau eingesetzte Parteigericht hat nach der vom 9. bis 14. Mai 1908 erfolgten eingehenden Verhandlung in seiner Sitzungvom lö.Mai 1908 folgendes Urteil gefällt: Herr Lasar hat in dem von ihm redigierten Wochenblatte „Hamizpeh" in den Nummern 7, 11, 12, 13, 14 sowie in dem „Hayehudy" vom 19. März 1908 mehrfach und wiederholt die für einen Juden an und für sich und insbesondere für einen hebräischen Schriftsteller höchst entehrende Beschuldigung erhoben, daß Herr Hurwitz im Dienste der Mission oder in Verbindung mit ihr für den Abfall der Juden zum Christentum tätig sei. Das Gericht hat nicht nur die Oberzeugung gewonnen, daß Herr Lasar für diese seine Beschuldigung keinerlei Beweis erbracht hat, sondern daß im Gegenteil Herr Hurwitz von einer jeden derartigen Beschuldigung völlig frei zu sprechen ist. Das Gericht hat es als außerhalb seiner Kompetenz erachtet, zu beurteilen, ob und inwieweit die literarische Tätigkeit des Herrn Hurwitz in ihrer Gesamtheit oder in ihren einzelnen Teilen für das jüdische Leben und für die Erhaltung des jüdischen Bewußtseins förderlich oder schädlich ist. Das Gericht hat jedoch anerkannt, daß Herr Lasar als Herausgeber einer orthodoxzionistischen hebräischen Zeitung sich verpflichtet fühlen mochte, gegen die Artikel des Herrn Hurwitz in energischer Weise aufzutreten und insbesondere dagegen Protest zu erheben, daß der Artikel des Herrn Hurwitz in dem offiziellen Parteiorgan „Ha'Olam" Aufnahme gefunden hat. Dies durfte jedoch für Herrn Lasar keine Veranlassung sein, gegenüber Herrn Hurwitz persönliche Beschuldigungen von solcher Tragweite zu erheben. Somit erachtet das Gericht die von Herrn Lasar gegen Herrn Hurwitz erhobenen öffentlichen Beschuldigungen als eine durch nichts begründete und grundlose Verleumdung. Gemäß dieses schweren Verschuldens beschließt das Gericht, Herrn Lasar folgende Strafe aufzuerlegen: 1. Herr Lasar hat Herrn Hurwitz vor dem versammelten Gerichte persönlich um Verzeihung zu bitten. 2. Herr Lasar zahlt eine Geldbuße von 200 Kronen für den Jüdischen Nationalfonds. 3. Herr Lasar hat in der nächsten Nummer des „Hamizpeh" dieses Urteil an erster Stelle in hebräischer Ausfertigung zu veröffentlichen. Herrn Hurwitz steht das Recht zu, das Urteil binnen vierzehn Tagen auf Kosten des Herrn Lasar je einmal in den Zeitschriften „Ha'Olam", „Hayehudy" und „Tagblatt" zu veröffentlichen. 4. Herr Lasar hat die gesamten Kosten des Verfahrens sowie die Spesen des Herrn Hurwitz im Betrage von 300 Kronen zu tragen. Hurwitz und Lasar nahmen das Urteil an. Hierauf erklärte auch Dr. Bernfeld, daß er seihe Beschuldigungen gegen Herrn Hurwitz mit dem Ausdrucke des Bedauerns zurückziehe. Politische Agitation der national-judischen Partei Am 16. und 17. ds. Mts. fanden in mehreren Städten Galiziens zahlreich besuchte jüdische Versammlungen statt, deren Beratungen den Zielen und der Taktik der national-jüdischen Politik in Galizien gewidmet waren. Das zionistische Zentralkomitee wollte nämlich das Auftreten des Jüdischen Klubs im Parlament, der eben jetzt auf ein ganzjähriges Wirken zurückblicken kann, zu einer IELT ' No. 20 Manifestation für unsere Partei ausnützen. und veranstaltete daher überall dort, wo die lokalen Verhältnisse dies erlaubten, Bürgerversammlungen, in denen folgende Resolution angenommen , wurde: „Die versammelten jüdischen. Bürger drücken dem Jüdischen Klub vollstes Vertrauen aus und fordern ihn auf, die Interessen des jüdischen Volkes energisch zu wahren." Gleichzeitig wurden von allen diesen Versammlungen Telegramme an den Ministerpräsidenten Beck gesendet, folgenden Inhalts: „Die versammelten jüdischen Bürger fordern 1. Anerkennung, der Rechte des jüdischen Volksstammes und Wahrung der Gleichberechtigung und Gewissensfreiheit, verwahren sich 2. gegen jede Verschärfung der Sonntagsruhe als Eingriff in Gewissensfreiheit und Gewerbsleben." Schließlich wurde noch von der autonomen Landesverwaltun? eine Wahlreform auf Grund des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts in den galizischen Landtag unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen des-jüdischen Volkes verlangt Brief aus London (Von unserem Berichterstatter) Das Fremdengesetz Die Vorsteher der englischen Judenheit sind nach wie vor bemüht eine Besserung in der Handhabung des Fremdengesetzes herbeizuführen, damit die Zulassung ihrer verfolgten Stammbrüder aus Rußland in dieses Land erleichtert werde. Ihre Bemühungen haben seit dem Tage, da dies Gesetz in Kraft trat nicht aufgehört; aber nichtsdestoweniger kommen immer noch Fälle von Härte und Ungerechtigkeit vor. In dem Artikel „Das jüdische Element bei einer politischen Wahlln England" in Nr. 18 der „Welt" berichtete ich über die Versprechungen, die die Juden von Manchester gelegentlich der Kandidatur des Staatssekretärs Mr. Winston Churchill in einer Ersatzwahl zum Parlament von diesem erlangt haben, und wie ihnen zugesagt wurde, daßjjei der Handhabung des Gesetzes in Zukunft gewisse Erleichterungen durchgeführt werden sollten. Leider drang Mr. Churchill bei der Wahl nicht durch, so daß den Juden Manchesters die Gelegenheit genommen war, von ihm die Erfüllung seiner Zusagen zu verlangen. Indessen wurde ihm unmittelbar darauf die Kandidatur in einem schottischen Wahlkreise, in Dundee, angetragen, wo er auch mit einer beträchtlichen Majorität gewählt wurde. Während seiner zeitweiligen Abwesenheit vom Parlament wurde der Staatssekretär des Innern im Unterhause mehrfach darüber interpelliert, ob er geneigt sei, die verschiedenen Versprechungen, die Mr. Churchill gemacht hatte, zu erfüllen. Der Staatssekretär gab indessen immer eine ausweichende Antwort und ersuchte die Herren Fragesteller, sich bis zur Rückkehr des Herrn Churchill zu gedulden. Mr. Churchill ist aber jetzt zurückgekehrt, und die Fragen wegen der Aliensact beginnen von neuem. Der Board of Deputies, die repräsentative Körperschaft zur Wahrung der jüdischen Interessen in England, hat beschlossen, weitere Schritte in Sachen des Fremdengesetzes zu unternehmen. Vor der Wahl von Manchester hatte er dem Ministerium des Innern eine Denkschrift unterbreitet, in der verschiedene Reformen bei der Ausführung des Fremdengesetzes verlangt wurden; er erhielt indessen darauf eine sehr unbefriedigende Antwort Nachdem aber Mr. Winston Churchill inzwischen so schöne Versprechungen gemacht hat,. beschloß der Board of Deputies, einen zweiten Brief an den Ministerpräsidenten, den Staatssekretär des Inneren und Mr. Churchill, Präsident des Handelsamts, zu richten, mit der Bitte, diese Versprechungen zu erfüllen. Folgende vier Hauptreformen wurden verlangt: 1. Die Errichtung von Unterkunftshäusern in den Einwanderungshäfen. Augenblicklich wird der vom Einwanderungsbeamten zurückgewiesene Einwanderer gleich einem Gefangenen in einer Kabine des betreffenden Schiffes eingeschlossen, bis er vor das Einwanderungsamt gebracht wird, das über seine Berufung entscheidet Diese Gefangenschaft dauert manchmal 24 Stunden. Und da der Einwanderer warten muß, bis das Einwanderungsamt zusammentritt, weigert sich der Schiffskapitän öfters, zu warten, und segelt nach dem deutschen Ausgangshafen (Hamburg oder Bremen) zurück, so daß der unglückliche Einwanderer gar nicht appellieren kann. Wenn aber in jedem Hafen Unterkunftshäuser beständen, könnte der zurückgewiesene. Einwanderer niemals der Gelegenheit beraubt werden, Berufung einzulegen. Die Regierung bereitet zurzeit ein Gesetz wegen der Verbesserung der Londoner Hafenverhältnisse vor; in dem Entwurf befindet sich ein Paragraph, der besagt, daß dort ein Unterkunftshaus eingerichtet werden kann: Der Jewish Board of Deputies verlangt demgemäß, daß dieser Paragraph eine Fassung erhalten solle, wonach ein Unterkunftshaus eingerichtet werden muß