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Die Welt · 1908-05-22 · 20 (22.5.1908) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
20 (22.5.1908)
Date
1908-05-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Eine Leitung, die den Enthusiasmus nicht verloren und den ursprünglichen großen Perspektiven nicht entrückt ist, muß sich bestreben, nicht nur das schon Vorhandene zu erhalten, sondern noch viel mehr zu fördern und zu befürworten. Löscht doch nicht die Lichter aus! N. S. Zur Sch'mittahfrage Anläßlich des herannahenden Sch'mittahjahres und der hierdurch zur Erörterung kommenden Frage, wie die Kolonisationsarbeiten in Einklang mit den Gesetzen gebracht werden können, erhalten wir von geschätzter Seite die Kopien der rabbinischen Korrespondenz, die vor 20 Jahren in dieser Angelegenheit geführt worden ist. Aus dieser Korrespondenz, die eines historischen Interesses nicht entbehrt und die nach gewissen Richtungen Streiflichter wirft, ist ersichtlich, daß es auch im nächsten Sch'mittajahre möglich sein wird, im Sinne der unbedingt größten talmudischen Antoritäten, deren sich die letzte Zeit rühmen darf, die Frage in einer sowohl den religiösen Gesetzen entsprechenden, wie auch die dringlichen Bedürfnisse der Kolonisten befriedigenden Weise zu lösen. Wir geben im Folgenden eine genaue Übersetzung der uns zugestellten, mit einer Bestätigung des Bialystocker Rabbiners versehenen, Korrespondenz: Cutachten des Oberrabbiners Samuel Mohilewer, sei. Andenkens, Bialystock Da das Schmittahjahr nach der Berechnung des Maimonides und nach dem allgemeinen Brauch im nächsten Jahre 5649 eintritt, und da es uns. durch göttliche Hilfe beschieden war, jüdische Dörfer, Kolonien genannt, im heiligen Lande gegründet zu sehen, wo sich Juden durch Acker- oder Gartenbau redlich ernähren, und da, würden wir ihnen verbieten, ihren Boden zu bestellen und ihre Weingärten zu bebauen, die Existenz der Kolonien bedroht werden könnte und mehrere hundert Seelen der Not und dem Elend preisgegeben werden würden, so beschlossen wir, für die Rettung der jüdischen Masse und der Kolonisation des heiligen Landes eine mildere Praxis in dieser Beziehung für das Jahr 5649 walten zu lassen. Es müssen nämlich im Laufe des nächsten Sommers die Felder, die Weingärten und sämtliche Ackerbaugeräte an Nichtjuden verkauft werden unter der Bedingung, daß sie nach Ablauf des Schmittahjahres verpflichtet sind, nach der Rückzahlung des Wertes zuzüglich einem gewissen Nutzen, uns die Felder und Weingärten mit allem Zubehör zurückzugeben. Die Form dieses Kaufvertrages soll bei dem Beth Din in Jerusalem und mit dessen Einwilligung abgefaßt werden. Nach der Vollziehung dieser Formalität steht es den Kolonisten frei, ihre Arbeiten im Felde und Garten fortzusetzen. Selbstverständlich können die vermögenden Kolonisten, die imstande sind, nichtjüdische Arbeiter anzustellen, sich von den Arbeiten, die während des Schmittahjahres verboten sind, fernhalten; jedoch die armen Kolonisten, die nicht imstande sind, fremde Arbeiter zu beschäftigen, werden gut tun, ihre Arbeiten selbst zu verrichten. Es würde sich für sie empfehlen, sich bei dem Beth Din in Jerusalem zu unterrichten, welche Arbeiten gestattet und. welche verboten sind. Dieser Beschluß gilt nur für das Jahr 5649, nicht aber für die nächsten Schmittahjahre, die einen neuen Dispens — Hether— erfordern werden. Gebe Gott, daß das Volk erlöst werde und daß es keinen Dispens mehr benötige, sondern imstande sei, die Gesetze der Schmittah zu beobachten. Obigen Dispens bestätigen wir nach. den Vorschriften und Gesetzen der heiligen Thora, wie: wir es bereits in besonderen Abhandlungen talmudistischen Inhalts zur Genüge erläutert haben. Wir haben diesen Dispens nur unter dem Vorbehalte erlassen, daß er Giltigkeit habe nur für den Fall, wenn die größte Autorität unserer Zeit, der Gaon Rabbi Isaak Elchanaan, Oberrabbiner von Kowno, zustimmen sollte. Möge Gott unsere Erlösung beschleunigen! Gezeichnet: Israel Josua, Oberrabbiner von Kutno Samuel Mohilewer, Oberrabbiner von Bialystock Samuel Sanwel, Ro'sch Beth Din zu Warschau Warschau, 28. Sch'wat 5648 Gutachten des Oberrabbiners Isaak Elchanaan, Kowno Vor einigen Monaten erhielt ich die Aufforderung, ein Gutachten darüber abzugeben, wie sich die Kolonien in Palästina bezüglich der Vorschriften des bevorstehenden Schmittahjahres einrichten sollen. Die Menge der Arbeit und meine körperliche Schwäche erschweren es mir zwar, auf alle rituellen Fragen, die an mich gerichtet werden, zu antworten; jedoch mußte ich mich aus Rücksicht auf die hochbedeutende Wichtigkeit dieser Frage mit dem Gegenstande eingehend beschäftigen und bin daher in der Lage, mein Urteil hiermit zu veröffentlichen. Ich finde es statthaft und zulässig, daß die Weingärten und die Felder an Nichtjuden für einen Zeitraum von zwei Jahren verkauft werden, so daß sie nach Ablauf dieser Zeit ihren Eigentümern zurückgegeben werden, nur müssen sie durchaus an Nichtjuden (Ismaeliten) verkauft werden und muß diese Formalität im Laufe des nächsten Sommers vollzogen werden. Ich habe über diese Frage schon früher eine größere Abhandlung geschrieben, jedoch hatte diese Abhandlung nur einen theoretischen Zweck; ohne daß ich mit meiner individuellen Ansicht in die Praxis hätte eingreifen wollen. Als ich aber jetzt das Schreiben meiner geliebten Freunde, der berühmten Gaone, Oberrabbiner Israel Josua von Kutno, Oberrabbiner Samuel Mohilewer von Bialystock und Rosch Beth Din. Samuel Sanwel in Warschau, erhalten habe, in dem sie in vvernünftiger und milder Weise dieses Problemslösen und an mich die Anfrage richten, wie ich über diese Lösung denke, gereicht es mir zu einer wahren Freude, zu erfahren, daß ich in dieser Angelegenheit nicht alleinstehe. Ich nehme deshalb Veranlassung, meine anderweitig begründete theoretische Ansicht hiermit für die Praxis nach der obigen Weisung _zu empfehlen. Es wäre natürlich gut, wenn es möglich sein sollte, daß die schweren Arbeiten in Feld und Garten von Nichtjuden verrichtet werden, jedoch werden wir wegen der armen Leute, die nicht imstande sind, fremde Arbeitskräfte zu engagieren, mit unseren Freunden, den obengenannten Rabbinen, beraten, wie man den Vorschriften Genüge leisten kann* ohne die Interessen der Menschen und des Heiligen Landes zu gefährden. Möge es uns gegönnt sein, in Freuden nach unserem Lande zurückzukehren und die Vorschriften der Schmittah mit all ihren Einzelheiten zu beobachten. Es sei ausdrücklich bemerkt, daß dieser Dispens sich nur auf das Jahr 5649 und nicht auf die zukünftigen Schmittahjahre bezieht. Für die zukünftigen Schmittahjahre wird es notwendig sein, einen neuen Dispens in Erwägung der Sachlage und nach den obigen Prinzipien zu erlassen. Gez. Isaak Elchanaan, Kowno P. S. Der Verkaufsvertrag kann bei dem Beth Din Jerusalem und mit dessen Einwilligung in Obereinstimmung mit der von meinen Freunden angegebenen Form abgefaßt werden. : Gez. Isaak Elchanaan Kowno, 3. Adar 5648. Zweites Schreiben des Oberrabbiners Isaak Elchanaan, Kowno An den Freund Gottes und den Freund des Hauses Israel, meinen lieben etc. Samuel Mohilewer, Oberrabbiner in Bialystock. Friede und Heil! Ich habe Ihr wertes Schreiben durch unsern Freund, den Gelehrten Jakob Bachrach, erhalten. Meine Ansicht habe ich bereits in dem Schreiben, das ich Herrn Bachrach überreichte, niedergelegt. Ich wußte aber bisher nicht, ob hoch andere Autoritäten unserer Zeit meinem Dispens zustimmen, insbesondere nachdem man mir von dort (Palästina) die Mitteilung gemacht hatte man sei dort anderer Ansicht. Ich zögerte daher, mit meiner persönlichen Meinung in die Öffentlichkeit zu treten, aber nach Empfang Ihres Schreibens hielt ich es für notwendig, aus meiner Reserve zu treten und die Angelegenheit in dem Sinne zu erledigen, wie ich es in meinem Briefe, den ich Herrn Bachrach überreicht habe, genau erkläre. v - Bezüglich der armen Kolonisten, von denen Sie in Ihrem Schreiben sagen, sie seien nicht imstande, fremde Arbeiter zu mieten, fehlen mir noch die Einzelheiten, die notwendig sind, um über diese Sache ein entscheidendes Urteil abzugeben, besonders da noch Rabbinen vorhanden sind, die unsem Dispens zu bekämpfen gedenken. Wir müssen daher die Frage wegen der persönlichen Arbeit noch genauer untersuchen; dazu haben wir noch Zeit genug, und hoffentlich wird es uns gelingen, in irgendeiner Weise diese Schwierigkeit zu beseitigen. Es kommt noch die Frage wegen der Regierungsabgaben dazu. Als ich meine talmudistische Abhandlung über diese Frage verfaßte, glaubte ich, gestützt auf manche Berichte, die mir aus Palästina zugekommen sind, daß die Kolonisten, wenn die Arbeiten eingestellt werden

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