Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 17 (1.5.1908)
- Date
- 1908-05-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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■Erfordern, auf letztere nicht bezug hatten. Daher kam auch bei der Schrift das dekorative Moment freier zur Geltugg. Die Haftarahrollen bilden sozusagen einen religiösen Luxus und kommen nur selten vor. Thoralade (Aron ha-Kodesch) — ein Wandschrank oder Kasten, in dem die für den öffentlichen Gottesdienst der Synagoge (oder Bet ha- Midrasch, Lehrhaus) bestimmten Thorarollen aufbewahrt sind. Der :,Name „Aron ha-Kodesch" (Lade des Heiligtums)* ist auf die Bundeslade in der Stiftshütte und im jerusalemischen Tempel " (Exodus XXV. u. f.; XXXVII, I. u. f.) zurückzuführen. Die Thoralade bildete seit jeher einen integralen Bestandteil des* inneren Synagogenbaues. Dies läßt sich aus der Analogie mit der Bundeslade erweisen, in der, nach der Tradition (Deut. X. 2, I, Könige VIII, 9, II Chron. 10), die Bundestafeln oder die Zehngebotstafeln aufbewahrt waren und deren Funktion „Aron ha-Kodesch" und die Thorarolle in der Synagoge übernommen hat. In der Stufenreihe der geweihten Gegenstände nimmt der -„Aron ha-Kodesch" eine höhere Stellung ein als der Synagogenbau. . .Es heißt (Megilla, Abschnitt IV, Mischna I): „Stadtbewohner, die eine Straße verkaufen, können dafür eine Synagoge kaufen, für eine Synagoge kann man eine Lade des Heiligtums kaufen." Die Stufenleiter der Heiligkeit bilden (von unten nach oben gezählt): Die Synagoge, die Lade, die Wimpel, die heiligen Schriften, das Sefer (Buch, Rolle) Thora. So weit die Mischna. Die Gemara differenziert diese Einteilung noch mehr. Nach Rawa (ibid.) darf man nicht aus einem Aron ha-Kodesch einen Almemor machen, „weil es eine geringere Heiligkeit ist". Dieser traditionellen Anschauung entspricht die erhöhte Pietät, die der künstlerischen Ausstattung des „Aron ha-Kodesch" seit jeher zuteil ward. Der „Aron ha-Kodesch" war überall ein Lichtpunkt und ein Prachtschild der Synagoge und bot der Symbolik der Cherubim, der drei Kronen (Krone des Königstums, Krone des Priestertums und Krone der Thora, als allerhöchste), der Löwen, der Gesetzestafeln und. des reichhaltigen Schatzes biblischer Aussprüche den vornehmsten Schauplatz, auf dem sie zur Geltung kommen konnten. Parocheth Vorhang vor der Thoralade nach der Art des Vorhanges, der in der Stiftshütte und im jerusalemischen Tempel das Allerheiligste (Kodesch ha-Kodoschim) schützte (Ex. XVII 21, XXXVI, 35, XL 21). Das Parocheth wird in einer etwas unklaren Weise im Talmud (Megilla, Abschnitt IV) erwähnt. Es heißt dort: „Rawa sagte, früher glaubte ich, ein Almemor diene zum Auflegen der Schulchandecke, und dieses kommt erst (in der Reihenfolge der Heiligkeitsgrade) nach der Schulchan-(Tisch)Decke, obwohl es eigentlich zu der ersten Gattung gehören sollte. Als ich aber sah, daß man das Sefer Thora zuweilen auch ohne Decke auf den Almemor legt, so rechnete ich das zu letzteren." Dazu bemerkt der Kommentator Raschi: „Man spricht von einer Decke, die um die Lade gelegt wird, und zwar von innen. Hier fragt es sich aber, der Aron hi-'Oiss: hselbst birgt doch nur das Sefer Thora in sich, ist aber selbst, an und für sich, nichts Heiliges, und doch darf man kein Almemor davon machen. Also ist doch die Lade heiliger als die Schulchandecke? Die Antwort darauf ist, daß man hier von der Decke spricht, die von außen um die Lade gelegt wird." Bei Maimonides (der den Aron ha-Kodesch einmal Teba-Kasten und einmal Aron-Lade nennt) wird dem Parocheth, von dem es deutlich heißt, daß es von außen (nicht wie Raschi am Anfange supponiert, sondern in Obereinstimmung mit der Ansicht des Tossafoth-Kommenlars) um die Lade gelegt wird, dieselbe Heiligkeit wie die der Wimpeln zugeschrieben (Hilchoth Tpilla, Kop. 11, § 15). Aus den verschiedenen Erörterungen in den einschlägigen »") Die landläufige Übersetzung: Heilige Lade ist falsch. Es müßte dann hebräisch heißen: Ha-Aron ha-Kodesch. Die Lade empfängt nur die Weihe, «eil sie das Hcilijrtum beherbergt. Kommentaren ist zu ersehen, daß man sich des Parocheth früher auch zum Unterlegen des Sefer Thora oder zum Einhüllen desselben zu bedienen pflegte. In den späteren Kommentaren und Kodexen (Jose Dea, Hilchoth Sefer Thora) hingegen tritt die Zweckbestimmung des Parocheth schlechtweg als Ladevorhang ganz deutlich hervor. Das Parocheth bildet in den letzten Jahrhunderten einen unentbehrlichen Teil des Aron ha-Kodesch und ist wie dieser und wie die Thoramäntel und Wimpeln (Mitpachoth, Mappoth und wie die Futterale (Thikim). die Weiser (Jadaim), die Tassen (Tassim), die Rimonim und die Kronen (Ketharim) Gegenstand künstlerischer Ausstattung. Die Tagung der israelitischen Synode in Baden In dem stimmungsvollen Rundsaal der badischen Landstände tagte die isr. Landessynode vom 11. bis 14. April unter ungewöhnlich starker Anteilnahme der jüdischen Bevölkerung, die aus allen Teilen Badens herbeigeeilt war und die Tribünen füllte. Sollte doch die Synode über den Gebetbuchentwurf des Gr. Oberrats beschließen, der" — in zehnjähriger Arbeit vorbereitet — seit mehreren Jahren eine wachsende Erregung innerhalb der badischen Judenheit hervorgerufen hatte. Zum ersten Male, daß sich zwei ausgeprägte Parteien in der Synode gegenüberstanden: Anhänger und Gegner des Reformgebetbuches, von denen die Gegner, wie bereits früher gemeldet, eine kompakte Majorität bildeten. Zum ersten Male auch, daß überhaupt eine Opposition dem Oberrat gegenüberstand, die auch bei Beratungsgegenständen, die nicht mit der Gebetbuchfrage zusammen-" hingen, die Unabhängigkeit und Selbständigkeit ihrer Ansichten bezeugen konnte. Die erste Sitzung am Samstagabend galt den Wahlen des Büreaus und der Kommission, über die sich die Parteien außerhalb des Plenums einigten, so daß alle Wahlen durch Akklamation erfolgen konnten. Zum Präsidenten wurde aus der Reihe der Gebetbuchgegner Rechtsanwalt Dr. Staadecker-Mannheim gewählt. Der Sonntag war für die Kommissionsberatungen reserviert: dort wurde auch die Gebetbuchfrage zu Grabe getragen, sodaß bei der zweiten öffentlichen Sitzung am Montagvormittag, nach dem Vortrag des Berichterstatters der Gebetbuchkommission, die feierliche Zurückziehung der Vorlage durch den Oberrat erfolgen konnte. Eine Vertrauenskundgebung der Synode für den Oberrat ging dieser Erklärung voraus. Die Gebetbuchkommission hatte keinen Anstand genommen, einstimmig dieses Vertrauensvotum vorzuschlagen. Sie war dabei ■ von dem Wunsche beseelt, dem Oberrat das Verbleiben im Amt ebenso zu ermöglichen, wie für die Folge wieder ein harmonisches Zusammenarbeiten aller Glieder der Organisation. Im Interesse des Friedens entschloß sich die Kommission auch auf eine Beratung der Vorlage im Plenum zu verzichten. Aus dem Kommissionsbericht ging im übrigen hervor, daß der Oberrat erst dann sich zum Nachgeben entschloß, als ihm nach stundenlangen Beratungen mit der Kommission eine schriftliche Erklärung von 15 unter 26 Synodalen vorgelegt wurde, in der alle Kompromißvorschläge verworfen wurden, als gleichbedeutend mit einer indirekten Approbation des Gebetbuchentwurrs, der aus prinzipiellen Gründen ohne jede Klausel abzulehnen sei. Die unerschütterliche Haltung der Synode ist angesichts dreitägiger Versuche, die Mehrheit zu einem sachlichen — nicht nur formellen — Kompromiß zu bewegen, rühmend hervorzuheben. Umso bedauerlicher wirkt darum, daß die entschlossene Haltung der Mehrheit einer anderen Frage gegenüber nicht Stand gehalten hat. Auch Baden hat jetzt seine „Ausländerfrage", und einer jüdischen Körperschaft war es vorbehalten, sie zu schaffen. Unter anderen Beratungsgegenständen, auf die hier mangels allgemeineren Interesses nicht einzugehen ist, hatte der Oberrat der Synode den Entwurf einer neuen" Gemeindeverfassung vorgelegt, deren § 5 Absatz 3 folgende Fassung vorsah: „Stimmberechtigt und wählbar sind alle mindestens 25 Jahre alten .... Reichsangehörigen." Nach dem Bericht der Verfassungskommission war die Mehrheit der Kommission gegen diese Vorschrift; sie strich sie und bestimmte lediglich, daß der Wahlberechtigung der Ausländer eine bestimmte Aufenthaltszeit irn Synagogenbezirk vorausgehen müsse. Als aber der Kommissar des Oberrats — Herr Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer — der Kommission erklärte, daß der Oberrat ohne jene Bestimmung keinerlei Interesse an der ganzen (viele Druckseiten starken) Verordnung habe und sie deshalb zurückziehen werde;