Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 17 (1.5.1908)
- Date
- 1908-05-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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|No. 17 DIE^ELT Aus dem Katalog der Ausstellung jüdisch-religiöser Kunst in Düsseldorfs I; Thorarolle — „Sefer Thora" v>; Die Pergamentrolle, auf der das Pentateuch geschrieben ist und raus der die Perikopen (Sed'roth) in Synagogen und sonstigen Bettversammlungen, wo wenigstens 10 religionspflichtige Juden zusammen g-sind, vorgelesen werden. Das Grundgesetz für das Gebot des Thora- E Schreibens bezog sich ursprünglich auf den König, von dem es heißt: I-„Da er den Thron seines Königreichs besteigen wird, soll er sich diese £ Doppellehrschrift auf ein Buch vor den Priestern und Leviten nieder- Ip schreiben, ^aß s;e mj-jjhm sei und daß er in ihr all' seine Lebtage % lese" (Deut. 17, 18.) Auf dieses Thoragebot gründet sich die Be- EjStimmung der traditionellen Lehre: „Er (der König) muß ein Sefer II. Thora in seinem Namen schreiben. Zieht er in den Krieg, muß er :--es (das Sefer Thora) mit sich führen; kehrt er heim, bringt er es ^wieder mit sich. Sitzt er zu Gericht, muß es bei ihm sein, und auch ^■bei Tische muß es ihm vis-ä-vis liegen, nach Deut. 17, 19. Es (das Ißuch der Lehre) muß bei ihm sein, daß er darin lese alle Tage 'seines Lebens." (Tract. Sanhedrin, Abschnitt II.) r-, Hierdurch erklärt sich der Sinn der 3 Kronensymbole. Der « König mußte vor den Priestern die Thora niederschreiben. Der | Anordnung, wie sie im Deuteronomium angegeben ist, paßt sich ^.das Sinnbild an. In agadischen Texten, und zwar in der tanaitischen rAgada, kommt schon früher dieses Kronensymbol vielfach zum ^Ausdruck. | Der spätere Talmud, namentlich die Gemara, hat den Begriff t der Pflicht des Thoraschreibens aus der Enge monarchischer [ Attribute, für die im Laufe der Zeit der Sinn sich mehr und mehr l abgestumpft hatte, in den großen Pflichtenkreis sämtlicher Juden 5. hinübergepflanzt. „Rabbah sasit: Wenn jemandem auch seine .Ahnen eine Thorarolle zurückgelassen haben, so ist es für ihn dennoch eine religiöse Pflicht, von seinem eigenen Gelde sich noch eine Rolle zu schreiben, nach Deut. „Schreibet euch auf diesen Gesang." Diese Ansicht wurde bestritten. Abay fragte: „Es heißt doch: Er, -der König, schreibt sich in seinem Namen ein Sefer Thora, damit ."er nicht von dem Gute anderer einen Nutzen habe. Das ist aber nur von einem Könige ausgesprochen, aber nicht auch von einem Privatmann?" Darauf lautet die Antwort, wie folgt: „Der Unterschied zwischen einem Könige und einem Privatmanne ist kein anderer, als daß der König 2 Thorarollen haben muß, während für einen Privatmann eine genügt, wie in der Beraitha gelehrt wurde: Es- "heißt: Deuter. 17, 18: Er soll sich diese Doppellehrschrift usw. — : Damit ist gemeint: er schreibe in seinem Namen 2 Thorarollen, das eine Exemplar geht mit ihm aus und ein (führt er immer bei sich), , und das andere bleibt in seiner Schatzkammer für ihn liegen." ' (Sant. fol. 21b.) Es ist aber ersichtlich, daß hier ein Bestreben vorliegt, eine Sitte, die bereits im Volke platzgegriffen hat, durch eine gewundene Auslegung des Textes zu begründen. Die „Doppellehrschrift" das -i'„Mischne Thora" im Text, kann doch nichts anderes sein, als das '.V. Buch Mosis und nicht 2 Thorarollen. ' Aber man hielt dies schon damals als religiöse Pflicht, und man suchte begreiflicherweise für •diese Pflicht einen Anhaltspunkt im heiligen Text. Das wurde zur Halacha (Dezision) gestempelt, und Maimonides (Jad ha-Chasaka, Hilchoth Mesusa, Cap. VU § I) kodifiziert schon und formuliert die .Pflicht des Thoraschreibens folgendermaßen: Es istein aktives Gebot („Mizwath Asseh") für jeden Israeliten, sich ein Sefer Thora zu schreiben, wie es heißt: schreibt euch auf diesen Gesang, das;deutet: Die Thora, in der sich dieser Gesang befindet.... und *) Der demnächst ericheinende Katalog enthält außer dem Verzeichnis der Gegenstände auch längere Aufsätze informativen Charakters über die grundlegenden Begriffe der jüdischen Kultur im Zusammenhang mit der religiösen ' Kunst. Wir entnehmen diesem Katalog einige interessante wenn ihm auch seine Ahnen eine Thorarolle zurückgelassen haben, so ist es für ihn dennoch usw. Wenn er die Thorarolle eigenhändig geschrieben hat, so ist es, als ob er sie vom Berge Sinai empfangen hätte. Und falls er nicht selbst schreiben kann, soll er sie sich " schreiben lassen." Auch letzteres ist ein talmudisches Gebot (Menachoth, fol. 34), wurde vor Maimonides schon von Alfassi kodifiziert (in „Hilchoth Sefer Thora") und wird in allen späteren, auf der Tradition beruhenden jüdischen Religionskodexen wiederholt und mit neuen Erklärungen ausgestaltet Dieses Gebot, dem die Absicht einer möglichst großen Popularisierung der Thora zugrunde liegt, wurde aber nicht allgemein befolgt. Die Vorschriften über das Thoraschreiben, über die Beschaffenheit des Schreibmaterials, über das Liniieren, über die Buchstabenzeichen und ihre Bekrönung, über die Kapiteleinteilung, über die notwendige. peinliche Korrektheit, über den Abstand zwischen den Zeilen und den Buchstaben und über die Andacht („Kawana"), der man sich beim Niederschreiben der Gottesnamen befleißigen muß, — all diese Subtilitäten und rigorosen Formreglements, die ein weites Gebiet schwerfaßlicher ideeller und technischer Anweisungen bilden, haben die praktische Ausführung so kostspielig gestaltet, daß die Thorarollen nur durch Berufsschreiber (Soferim) geschrieben und nur durch Gemeinden oder wohlhabende Leute bestellt werden konnten. Das Gebot, jeder Israelit soll sich eine Thorarolle schreiben oder schreiben lassen, ist ein toter Buchstabe geblieben. Nur ist die Thorarolle ein unentbehrliches Akzessorium für den öffentlichen Gottesdienst, für das „Beten in der Gemeinde" (Tfila b'Zibur) geblieben, wobei aber auch unter frommen und wohlhabenden Juden sehr viele Thorarollen außer in den Synagogen und Lehrhäusern auch in Privatwohnungen unter Anwendung all der Heiligkeitsvorschriften aufbewahrt worden sind. „Die Thorarolle muß einen eigenen Raum haben, muß geehrt und überaus verherrlicht werden, weil die Worte der Bundestafeln sich in jedem Sefer Thora befinden. Man darf vor einer Thorarolle nicht spucken, nicht die verhüllten Körperteile entblößen, nicht die Füße strecken; man darf sie nicht wie eine Last auf dem Kopf tragen und ihr nicht den Rücken wenden, es sei denn, wenn sie 10 Tephachim hoch steht.... Führt man mit sich eine Thorarolle auf der Reise, so darf man sie nicht in einen Sack stecken, auf einen Esel laden und darauf reiten; fürchtet man eine Oberfall» so ist dies gestattet; ist aber keine Gefahr vorhanden, so soll man sich die Thorarolle in den Schoß vor das Herz legen und so reiten. Sitzt man vor einer Thorarolle, so soll man mit andächtigem Ernst ehrfurchtsvoll sitzen." (Trakt. Berachoth fol. 18; Trakt. Menachoth, fol. 32; Trakt. Sopherim, Abschnitt 3; Maimonides, Hilchoth Sefer Thora, Abschnitt 10, § II.) Haftarahrollen An jedem Sabbat und Festtage wird ein bestimmter Abschnitt des Pentateuchs verlesen und mit einem Kapitel aus den Propheten, das dem Thoratexte entspricht, geschlossen. Dieses Schlußkapitei heißt Haftarah. Die Kapitel sind festgesetzt, und es bestehen in dieser Hinsicht nur geringe Unterschiede "unter den Riten. Diese-, abschließenden Kapitel aus den Propheten mit vorhergehenden und nachfolgenden Segenssprüchen können aus jedem Buch verlesen werden. Nur selten und aus ästhetisch-dekorativen Rücksichten wurden diese Abschlußkapitel auch auf Pergamentrollen geschrieben und aus den Rollen verlesen. Die Schrift in diesen Rollen unterschied sich von -der Schrift der Thorarollen dadurch, daß. sie gewöhnlich mit den Intonationszeichen versehen war, während dies bei Thorarollen unzulässig ist. Die Haftarahrollen kommen nur gedruckt vor, weil noch , dit Vorschriften, die das Verlesen nur aus einem Pergainerjimanüsfcrip ' '2*