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Die Welt · 1908-04-15 · 16 (15.4.1908) · page 33

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
16 (15.4.1908)
Date
1908-04-15
Page
– (sequence 33)
Language
German
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gelehrten Richter festgesetzten Form veröffentlicht wurden und die Anzeige keinerlei Bezug nahm auf eine Entscheidung des Engeren Aktionskomitees. Obgleich überdies die Hinausschiebung und ihre Gründe in der „Welt" bekannt gegeben wurde, hat die Bank von keinem Aktionär irgendeine Klage erhalten, daß er durch diese Hinausschiebung davon abgehalten wurden, für oder gegen die Änderung zu stimmen, noch hat sie von irgend einem Aktionär einen Brief erhalten des Inhalts, daß die Entscheidung von ihm erwartet werde, damit er wisse, ob und wie er stimmen solle. 5. Des weitern sage ich in Beantwortung der Punkte 5, 6 und 7, daß -an der Resolution des Zionistenkongresses nichts enthalten war, wonach das Engere Aktionskomitee bis zu einem bestimmten Termine eine Entscheidung treffen oder den Aktionären seine Meinung über die Sache mitteilen sollte, um ihnen zu zeigen, wie sie stimmen sollten. Der Zionistenkongreß hat es dem Engeren Aktionskomitee überlassen, seine Entscheidung unter dem Einfluß der Rechtsbeiräte zu treffen. Zudem erfuhr ich von Herrn Wolffsohn und bin davon überzeugt, daß das Engere Aktionskomitee sich während der Dauer der Abstimmung jeder Entscheidung deshalb enthielt, weil es wünschte, die Ausübung irgend eines Einflusses auf die Aktionäre nach der einen oder der anderen Seite zu vermeiden. Das Engere Aktionskomitee wünschte vielmehr, ehe es seine Entscheidung traf, sich darüber zu vergewissern, ob so wie früher eine beträchtliche Mehrheit der Aktionäre für die Abänderung sei. 6. In Antwort auf Punkt 8 der besagten eidesstaatlichen Erklärung ist es durchaus unwahr, zu behaupten, daß die Bank alle ihre Kräfte angestrengt habe, um Stimmen für die Abänderung zu sammeln, und ebenso ist es eine unwahre Behauptung, daß die Bank Stimmzettel No. 1 (für) ausgegeben und die Ausgabe von Stimmzetteln No. 2 (gegen) verweigert habe. Die Bank sandte nur denjenigen Aktionären oderOrganisationenAbstimmungsformulare, die um deren Zustellung ersuchten. In jedem Falle, wo ein bestimmtes Formular verlangt wurde, wurde dieses Formular ordnungsgemäß gesandt, und in den Fällen, wo kein bestimmtes Formular angegeben . wurde, wurde von beiden Formularen eine gleiche Anzahl versandt. Ich behaupte, daß seitens der Bank nicht mehr Anstrengungen nach der einen wie nach der andern Seite gemacht wurden, um Stimmen zu sammeln, und daß in jedem Falle, wo Formulare No. 2 (gegen) verlangt wurden, diese auch ausgegeben wurden. 7. In Antwort auf Punkt 8 behaupte ich ferner, daß kein Aktionär seitens der Bank weder für noch gegen die Abänderung bearbeitet worden ist. Die Bank ist nicht im Besitze der Namen und Adressen der großen Zahl derjenigen Aktionäre, die Inhaberaktien besitzen, und es gibt mehr als 80000 solcher Inhaberaktien. Mr. Mayer Samuel, der in dieser Sache für gegnerische Aktionäre der Abänderung auftritt, wandte sich an mich, um die eingetragenen Namen der Aktionäre in Deutschland, England und den britischen Kolonien zu sehen, und ich bot ihm an, ihm das Register zu zeigen und ihm Kopien auszuhändigen, aber er kam niemals, sie. einzusehen oder die Kopien abzuholen oder zu verlangen. 8. In Beantwortung des Punkts 9 beziehe ich mich auf das, was ich zu Punkt 3 gesagt habe und füge hinzu, daß ich die Behauptung bestreite, daß der Zionistenkongreß von 1907 eine Körperschaft mit höchstens 25°/o der Aktionäre der Gesellschaft war. Das ist lediglich eine Vermutung. Ich habe unser Register nachgesehen und gefunden, daß die Mehrzahl der Delegierten, die auf dem Kongreß von 1907 anwesend waren, und deren Namen in der „Welt" vom 18. August 1907 abgedruckt sind, als Aktionäre bei uns eingetragen sind, ungerechnet diejenigen, die Inhaberaktien besitzen, was nicht kontrolliert werden Rann. Nachdem diese Sache bei der Versammlung des Kongresses vom 18. August 1907 vollständig behandelt und einstimmig eine Resolution gefaßt worden war, die Abänderung zu unterstützen, wurde es nicht für notwendig befunden, bei der jährlichen Generalversammlung der Bank in eine nochmalige Diskussion über diese Sache einzutreten. Zu Beginn seines Direktorenberichtes führte Dr. Katzenelsohn, der Vorsitzende des Direktoriums aus, daß zur Bequemlichkeit aller im Haag zur Zeit des Kongresses anwesenden Aktionäre die Frage der Abänderung im beiderseitigen Einverständnis auf dem Kongreß behandelt worden sei, womit er die Generalversammlung einverstanden hoffe. Der Bericht der Direktoren wurde sodann angenommen. Überdies waren nach dem Bericht der „Welt" und dem Protokoll der jährlichen Generalversammlung 154 Aktionäre anwesend. 9. Zu Punkt 10 verweise ich auf den zweiten Absatz von Klausel 3 des Memorandums, welcher beweist, daß die in der Klausel behandelten Machtvollkommenheiten, — die die Kolonisationspläne in sich begreifen, — in einer Weise ausgeführt werden sollen, die nach der Meinung des Aufsichtsrats ehestens zu der Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina führen wird. 10. Des weitern sage ich zu Punkt 10 und 11 der besagten eidesstattlichen Erklärung, daß es die Aufgabe der Gesellschaft ist, in ihrer Arbeit fortzufahren, um das dort bezeichnete Ziel zu erreichen. 11. Als Antwort auf § 12 erkläre ich, daß die Bank gegründet ist, um unter anderem manche der dort erwähnten Schwierigkeiten zu überwinden und nur zum Zwecke der Überwindung dieser Schwierigkeiten ihre Kräfte auf Kolonisation in den Ländern der beschriebenen Gegend zu konzentrieren. 12. Mit Bezug auf Punkt 13 erkläre ich, daß der Vorschlag der Gründung der Anglo-Levantine Company (die tatsächlich noch nicht gegründet ist) lediglich aus kaufmännischen Rücksichten gemacht worden ist. Der Jewish Colonial Trust hat nicht gefunden, daß er in der Türkei nicht unter seiner eigenen Firma arbeiten kann. Tatsächlich ist die Frage niemals entstanden. 13. -Zu § 14 ist zu bemerken, daß die Ziele der Jewish Colonisation Association nicht gleich sind denen des Jewish Colonial Trust und nicht die Schaffung einer rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina in sich schließen. 14. In Antwort auf die Punkte 15, 16, 17 und 18 der besagten eidesstattlichen Erklärung beziehe ich mich auf meine Entgegnung zu Punkt 12. 15. Zu Punkt 19 erkläre ich, daß es der eigentliche Zweck der durch die besagte Änderung vorgeschlagenen Beschränkung ist, zu gewährleisten, daß keine Kolonisation in dem im diesem Paragraphen genannten Ländern außerhalb Palästinas stattfinden soll, und zu verhindern, daß Geld, welches von den Aktionären zur Kolonisation Syriens, Palästinas und der Nachbarländer aufgebracht worden ist, für Kolonisation anderswo verwandt wird. 16. In Entgegnung auf Punkt 20 der besagten eidesstattlichen Erklärung sage ich, daß der Aufsichtsrat des Trust die leitende Körperschaft des Trust ist, und daß die Meinung des Direktoriums (welches lediglich ein dem Aufsichtsrate unterordneter Rat finanzieller Geschäftsführer ist) nicht in Betracht kommt, obgleich es eine Tatsache ist. daß das Direktorium niemals beschlossen hat, daß die Sache aufgegeben werden soll. . 17. Mit Bezug auf Punkt 23 der besagten eidesstattlichen Erklärung behaupte ich, daß die Ansichten des verewigten Dr. Theodor Herzl, obgleich sie natürlich von ganz besonderem Interesse sind, in keiner Hinsicht für den endgültigen Ausgang in Betracht kommen. Als Tatsache sei erwähnt, daß der verstorbene Dr. Herzl bei einer Versammlung des Aktionskomitees, die in Wien am 12. April 1904 stattfand, knapp 3 Monate vor seinem Tode, erklärte: „Ich habe mich selbst als einen Fürsprecher für den Judenstaat bei Ihnen eingeführt. Im Laufe unserer Arbeit habe ich viel gelernt, und ich habe gelernt zu erkennen, daß die Lösung für uns nur in Palästina liegt." I'Ch bemerke auch, daß in Absatz 3 der eidesstattlichen Erklärung, die besagter Israel Zangwill in dieser Sache am 27. Juni 1907 beschworen hat, er zugibt, daß Dr. Herzl loyal die Entscheidung des ersten Kongresses annahm, daß Palästina das Endziel sein solle. Beschworen usw. am 2. April 1908. H. Neumann Eidesstattliche Erklärung des Herrn Dr. M. Gaster Ich, Moses Gaster, Ph. D. 193 Maida Vale,- London, Chief Rabbi der Spanish und Portuguese Congregations der britischen Juden, leiste einen Eid und erkläre folgendes: 1. Ich habe eine Abschrift der eidesstattlichen Erklärung von Israel Zwangwill vom 25. März 19C8 gelesen. Als Entgegnung darauf und als Vertreter der English Zionist Federation, deren Präsident ich bin und die die repräsentative Körperschaft aller zionistischen Vereine im Vereinigten Königreich ist, und nachdem ich im Laufe der letzten zwölf Monate Palästina von einem Ende bis zum anderen bereist und nachdem ich fünfundzwanzig Jahre die Frage der jüdischen Wiederansiedelung in Palästina studiert habe und in ständiger Berührung mit den Hauptansiedelungen der Juden in ganz Palästina bin, erkläre ich aus meiner persönlichen Erfahrung, daß es keinen türkischen Erlaß gibt, der jetzt in Kraft wäre und die Einzeleinwanderung jüdischer Ansiedler in Palästina verbietet und daß der alte vor ungefähr 25 Jahren erlassene Erlaß betreffend die Beschränkung der jüdischen Einwanderung in Palästina wirkungslos ist, da ihm die Zustimmung der Mächte fehlt. Seit diesem Erlaß haben sich Tausende von Juden in Palästina niedergelassen und sind ihrer Beschäftigung dort, ohne gehindert zu werden, nachgegangen und stehen unter denselben Gesetzen und. werden genau so behandelt wie die anderen Einwohner dieses Landes. Sie erfreuen sich als Fremde größerer Befreiungen von Steuern und anderen Lasten als die Eingeborenen. Jüdische Schulen sind in

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