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Die Welt · 1908-04-15 · 16 (15.4.1908) · page 32

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
16 (15.4.1908)
Date
1908-04-15
Page
– (sequence 32)
Language
German
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öffentlichten Erklärung aufgestellten Behauptungen, insbesondere wenn er folgendes ausführt: „Wenn wirklich eine derartige Änderung der Statuten durchgeführt werden sollte, dann würde es zwar erlaubt sein, die Mittel der Bank für die Kolonisation von Territorien zu verwenden, welche am Roten Meere und Persischen Golfe liegen, Hunderte von Meilen von Palästina entfernt; dagegen aber wird es ungesetzlich sein, auf der afrikanischen Seite des Suezkanals, nicht mehr wie etwa 25 Meilen von der heutigen Grenze Palästinas entfernt, irgendetwas zu .unternehmen. Selbst nicht in einem Distrikte, wo bereits lange vor der Eroberung Jerusalems durch Vespasian eine blühende jüdische Kolonie bestand, in Onia, da, wo noch heute die Ruinen jüdischer Städte, von den Arabern als Tel-el-Yahudiya bezeichnet, von der jüdischen Vergangenheit dieses Landstriches Zeugnis ablegen. Weiter gestattet die vorgeschlagene Einschränkung, uns zwar mit Zypern zu befassen, aber nicht mit Rhodus oder einer der anderen benachbarten Inseln, welche in unmittelbarer Nähe der kleinasiatischen Küste liegen, aber geographisch zu Europa gerechnet werden. Ich kann nicht glauben, daß sich die große Majorität unserer Zionisten der Tragweite der verlangten Abänderung bewußt geworden ist, denn es ist doch undenkbar, daß man einem so unlogischen, so gefährlichen Antrage zustimmen konnte.. Die Zukunft ist für uns alle dunkel. Wege, welche heute verschlossen sind, können sich in naher Zukunft öffnen und uns unsern Endzielen näher bringen. Wer weiß es?" 22. Ich unterstütze und bekräftige ebenso das, was besagter Mr. Goldreich ausführt, der jetzt schreibt: „Die vorgeschlagene Änderung lautet: „Palästina, Syrien, asiatische Türkei, die Halbinsel Sinai und die Insel Zypern", und schließt demgemäß Länder aus, die von größtem Werte für uns sein könnten. Wenn diese Worte Gesetzeskraft erlangen sollten, könnten wir in Mekka oder am Persischen Golf kolonisieren, aber nicht jenseits des Suezkanals oder im Delta. Wir würden uns daher absichtlich der Möglichkeit der Erneuerung mancher der aussichtsreichsten unter den alten jüdischen Kolonien berauben. Das war und ist nicht wünschenswert." „Es wird uns gesagt," fügt Mr. Goldreich hinzu, „daß die Treue gegenüber dem verstorbenen Führer uns zwingt, auf der Beschränkung zu beharren. Herzl war der größte Jude seit der Zerstreuung und ein weitsehender und weiser Staatsmann. Er suchte nicht den vorgeschlagenen, willkürlichen, unsinnigen und schädlichen Wortlaut aus. Es ist kein Geheimnis, daß ich im Haag dafür eintrat, daß der Prozeß unnötig und eine kindische Geldverschleuderung sei, und wir wurden überstimmt durch die Anhänger der Weiterführung des Prozesses, die verstärkt wurden durch diejenigen, die bis jetzt unschlüssig waren, und auf die die emphatische Erklärung der beiden englischen" Delegierten einen großen Eindruck gemacht hatte, daß der englische Zionismus so lange darniederliegen würde, bis der Prozeß fortgesetzt werde. Das Gegenteil scheint der Fall zu sein." „Sie werden mich fragen, warum sich meine Stellung seit dem letzten Juli geändert hat. Ich dachte damals, wie ich heute noch denke, daß der Prozeß unnötig sei, war aber bestrebt, einen verdrießlichen Zwischenfall abzuschließen, bevor der Kongreß zusammentrat. Damals hatte ich noch nicht die Möglichkeiten des vorgeschlagenen Wortlautes voll erkannt. Mit neuen Informationen wurde mir neues Licht, und der Anschein der Unbeständigkeit soll meine Tätigkeit nicht abschrecken." 23. In Bestätigung meiner Aussage, daß Dr. Herzl, der Gründer der zionistischen Bewegung, in keiner Beziehung die beabsichtigte Kolonisation auf Palästina und die Nachbarländer beschränkte, lege ich des weitern Kopie eines eigenhändigen Briefes von Dr. Herzl an Mr. Josef Cowen bei, der von diesem an mich weitergegeben wurde, in welchem Dr. Herzl anregt, ich möge einen Rat einberufen, um die Frage der Erlangung Marokkos für eine jüdische Kolonisation zu erwägen. Dieser Brief, dessen Original in meinem Besitze blieb, ist datiert vom 20. Juli 1903, mehrere Jahre nach der Gründung des Jewish Colonial Trust. Eine getreue Kopie dieses Briefes liegt dieser meiner Erklärung bei. Beschworen usw. am 25. März 1908. _ Israel Zangwill. Eidesstattliche Erklärung des Herrn Hermann Neumann Ich, Hermann Neumann, 166 Upland Road East Dulwich, London, Sekretär deT obengenannten Gesellschaft, leiste einen Eid und bekunde folgendes: 1. Ich habe eine Abschrift der von Israel Zangwill am 25.März 1908 beschworenen Erklärung gelesen. Als Antwort auf deren Paragraphen 1 und 2 erkläre ich, daß die Anzeige im South African Jewish Chronicle am 4. Oktober 1907 gebührend inseriert wurde und daß es nur möglich war (in Ausführung der Weisung des Gerichtshofes, die Anzeige in allen jüdischen Zeitungen Südafrikas, sofern deren Zahl nicht vier überstieg, zu veröffentlichen), die Anzeige in zwei solcher Zeitungen aufzugeben, nämlich im South African Jewish Chronicle und im Jewish Advocate, da dieses die beiden einzigen in Südafrika erscheinenden jüdischen Zeitungen sind. Das Zentralorgan des Zionismus, die in Köln in deutscher Sprache erscheinende „Welt", ist in allen Ländern unter den Aktionären der Gesellschaft verbreitet, und die vom Gericht angeordnete Anzeige wurde in der „Welt" pflichtgemäß am 4. Oktober 1907 veröffentlicht Der besagte Israel ZangwiÜ war zugegen, als der Richter Mr. Kekewich seine Weisungen bezüglich der Zeitungen gab, in denen die besagte Anzeige erscheinen sollte. 2. Mit Bezug auf Paragraph 3 und 4 der besagten eidesstatt-, liehen Erklärung bekunde ich, daß die Weisungen des Mr. Justice Kekewich, daß die" Aufschiebung der Sache und die Formulare für Zustimmung und Ablehnung der Abänderung bis zum 15. Oktober 1907 in gewissen Zeitungen veröffentlicht werden sollte, ordnungsgemäß ausgeführt wurde und daß die Fälle, in denen die Anzeige nicht erschien oder verzögert wurde, in dem auf die Anzeigen bezüglichen Affidavit erläutert werden. Es ist richtig, daß die Sache der vorgeschlagenen Änderung des Memorandums am 18. August 1907 vor den Zionistenkongreß gebracht worden ist. Ich war bei dieser Gelegenheit anwesend. Es war auf Veranlassung des Zionistenkongresses von 1898, daß die Bank, die als das finanzielle Instrument.der zionistischen Bewegung bezeichnet wurde, gegründet wurde. Der Kongreß hat durch Vertrauensmänner, die Foundersharesinhaber, die Kontrolle über die Gesellschaft. Diese haben nach dem Memorandum der Gesellschaft Stimmrecht auf jeder Generalversammlung und haben zusammen so viel Stimmen abzugeben als alle Aktionäre zusammen. Es war wünschenswert, daß die Sache vor den Kongreß gebracht wurde, damit diejenigen, die für die Entscheidung, ob die Sache weitergeführt werden sollte, verantwortlich waren, eine Anleitung durch die Wünsche des Kongresses erhielten. Die Sache wurde in einer mehrstündigen Debatte diskutiert, und es wurde eine Resolution gefasst, dahingehend, daß der Kongreß nach wie vor auf dem Standpunkt steht, daß das Memorandum nach dem Beschluß des dritten Kongresses geändert werden soll, insofern diese Änderung durchzuführen ist, ohne die Interessen des J. G. X zu schädigen. Für alle Fälle soll das engere Aktionskomitee durch Ergänzung der Statuten Vorsorge dafür treffen, daß der J. C. T. nirgends in der ganzen Welt mit Ausnahme von Palästina, Syrien und den Nachbarländern, kolonisatorische Tätigkeit vornehmen darf. Diese Resolution wurde zusammen mit einer Resolution, daß der Kongreß die endgültige Entscheidung wegen der Fortführung des Prozesses dem Engereh Aktionskomitee und einer vom Kongresse gewählten Kommission von drei Sachverständigen überließe, mit 130 gegen 102 Stimmen angenommen. Die folgenden Verhandlungen sind im Bericht über den Kongreß, der, wie ich aus eigener Anschauung bekunden kann, korrekt ist, wie folgt niedergelegt: Der Präsident stellt an den Kongreß die Frage, wer für die Abänderung der Bankstatuten ist. Der Kongreß votiert unter großem Beifall mit allen Stimmen gegen die Stimme von Cowen (Mr. Greenberg enthielt sich der Abstimmung) für die Abänderung der Statuten, worauf sofort die Ruhe im Kongreß hergestellt wird. 3. Es ist nicht richtig, daß Herr Wolffsohn gezeigt habe, daß er gegen die Fortführung der Sache ist, da er, wie der Bericht der „Welt" besagt, an den-oben erwähnten Verhandlungen keinen Anteil nahm, außer, daß er erklärte: 1., daß das Große Aktionskomitee beschlossen habe, dem Kongresse zu empfehlen, die Sache der Abänderung der Statuten deiji Engeren Aktionskomitee und den hierzu vom Kongresse zu wählenden Juristen zu überlassen, und 2., daß das Memorandum seinerzeit in seiner gegenwärtigen Form auf die Empfehlung von Mr. Bentwich und gegen den Willen Dr. Herzls abgefaßt wurde. Herr Wolffsohn ist ein Mitglied des Engeren Aktionskomitees, das beschlossen hat die Sache weiterzuführen. Was die Opposition gegen die Fortführung des Prozesses betrifft, die etwa auf dem Kongresse laut wurde, so beruhte sie -zu einem großen Teile auf der Kostenfrage und der Art des Verfahrens. Kein Redner schlug vor, die Kolonisation nicht auf Palästina, Syrien und die Nachbarländer zu beschränken. 4. In Beantwortung des Punktes 5 sage ich, daß ich Ende August oder Anfang September 1907 den Auftrag erhielt die Veröffentlichung der vom Gericht bestimmten Anzeigen zu veranlassen; da es für die drei vom Kongresse eingesetzten Juristen nicht möglich war, dem Engeren Aktionskomitee ihren Bericht .vor Januar 1908 vorzulegen, wurde die entgültige Entscheidung über -die Fortführung des Prozesses hinausgeschoben. Diese Hinausschiebung kann indessen in keiner Weise die Abstimmung der Aktionäre beeinflußt haben, da die Anzeigen ordnungsgemäß in der vom

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