Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 10 (6.3.1908)
- Date
- 1908-03-06
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 10 DIE ^0 Bemühungen den Betrag von ungefähr Mk.'9000 schon jetzt aufzubringen, so ist diese erfreuliche Tatsache lediglich auf die Zugkraft der unserem Verein zugrundeliegenden Idee sowie auf das in allen jüdischen Kreisen erwachende Interesse für Palästina zurückzuführen. Durch die Anlage der ersten Pflanzung haben wir aber eine Verpflichtung von ungefähr Mk. 12000 übernommen, so daß uns noch ca. Mk. 3000 zur vollen Begleichung des ersten Erwerbs fehlen. "Wir sind überzeugt, daß unsere Freunde durch zahlreichen Beitritt zu dem Pflanzungsverein sowie durch Werbung unter ihren Bekannten uns in den Stand setzen werden, nicht nur den kleinen Fehlbetrag in kürzester Zeit zu decken, sondern auch eine zweite Anlage in einer anderen jüdischen Kolonie in Palästina ins Werk zu setzen. Wenn wir aber auf dem bisherigen Wege schnell weiter kommen wollen, so ist es nötig, daß möglichst die vollen Beträge sofort eingezahlt werden, da der Ankauf und die teure erste Bearbeitung (tiefes Pflügen oder Umschaufeln) eines stets doppelt so großen Landes, als wir nachher besitzen werden, schon im ersten Jahre die ganze Summe erfordert, während die Bearbeitung des Landes in den weiteren Jahren bis zur Ernte von den Kolonisten für ihre Rechnung geleistet wird. Wir bitten also dringend^ darum, möglichst als ordentliche Mitglieder durch einmalige Einzahlung der vollen Mk. 80.— per Dunam dem Verein beitreten zu wollen. Organisation des Vereins. Der Ausschuß unseres Vereins setzt sich zur Zeit wie folgt zusammen: Prof. O. Warburg (Vorsitzender), Rabbiner Dr. Eschelbacher (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Moritz Sobernheim (Schriftführer), Berthold Israel (Schatzmeister), Prof. Dr. Martin Philippson, Siegmund Bergel, Dr. Hirsch Hildesheimer, S. Hepner, Dr. Franz Oppenheimer, Dr. S. Soskin, Hermann Struck und Dr. H. G. Heymann. Auszug aus den Satzungen: Mitgliedschaft sj 5. Mitglieder des Vereins können Einzelpersonen, Vereine und Korporationen werden, die den zum Ankauf von mindestens 1 Dunam Land und den zur Bepflanzung desselben mit Bäumen nötigen Betrag dem Vereine zur Verfügung stellen. Als Ankaufspreis für das Landstück sind Mk. 20.—, zur Bepflanzung dieses Grundstücks weitere Mk. 60.— zu entrichten. Mindestens Mk. 10.— müssen bei der Anmeldung der Mitgliedschaft, weitere Mk. 10.— im folgenden Jahre, die übrigen Mk. 60.— können auch in jährlichen Raten von mindestens Mk. 6.— entrichtet werden. Außer der Verpflichtung zur Zahlung dieses Betrages sind mit der Mitgliedschaft keine anderweitigen Verpflichtungen verbunden. Es können auch auf Wunsch gegen Entrichtung der entsprechenden Beträge Landparzellen zur Ehrung und zum Andenken anderer, auch Verstorbener, gestiftet werden, jedoch muß in diesem Falle der Betrag von Mk. 80.— per Dunam sofort eingezahlt werden. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder $ 6. Durch die Einzahlung der ersten zwanzig Mark wird man außerordentliches Mitglied, nach Vollzahlung der Mk. 80.— ordentliches Mitglied. Immerwährende und Ehrenmitglieder § 7. Mitglieder, die den zum Ankauf und zur Bepflanzung von zehn Dunam erforderlichen Betrag von achthundert Mark eingezahlt haben, werden immerwährende Mitglieder; solche, die sich außerordentlich verdient gemacht haben, werden vom Vorstande zu Ehrenmitgliedern ernannt. Rechte der Mitglieder § S. Für die Dauer ihrer Mitgliedschaft erwerben die außerordentlichen Mitglieder eine unbepflanzte, die ordentlichen eine bepflanzte Landparzelle. Ersteren wird für je Mk. 20.— eine unbepflanzte, letzteren für je Mk. 80.— eine bepflanzte Landparzelle im Vereinsbuche zugeschrieben, worüber ihnen entsprechende Diplome ausgestellt werden. Die immerwährenden und ordentlichen Mitglieder erhalten alljährlich eine aus den Bodenprodukten Palästinas oder den daraus hergestellten Erzeugnissen bestehende Palästinagabe. Nur ordentliche, immerwährende und Ehrenmitglieder besitzen Stimmrecht, sowie aktives und passives Wahlrecht. Die Namen, der immerwährenden Mitglieder werden auch nach dem Tode in der Mitgliederliste weitergeführt. Den Ehrenmitgliedern wird vom Verein auf dem Eigentum des Vereins eine Gedenktafel errichtet. Ferner erhalten die ersten Tausend immerwährenden und ordentlichen Mitglieder eine speziell für den Verein hergestellte und ihm geschenkte Radierung des Kunstmalers Hermann Struck. EELT- 15 Zahlungsstellen des Vereins sind: Bankhaus A. H. Hevmann & Co. Berlin N.W. 7., Unter den Linden 59. The Jewish Colonial Trust Ltd., London'E. C, Walbrook, Brook House. Sammelstelle des Jüdischen Nationalfonds Wien IX, Türkenstraße 9. J- L. Goldberg, Wilna (Rußland). NACHRICHTEN || Landtagswahlen in Galizien (Originalbericht) Am 2. fanden in Galizien die Landtagswahlen in den Städtebezirken statt. Die Zionisten kandidierten nur in Brody, da in den letzten Tagen die Kandidatur Adolf Stands in Stryj und Lemberg zurückgezogen wurde, um die jüdischen Stimmen in diesen Städten nicht zu zersplittern. In Brody herrschte ein so großer Terrorismus, daß die Juden infolge des ungeheueren Druckes der Behörden sich zur Abstimmung nicht begeben konnten. So geschah es, daß der zionistische Kandidat Dr. Markus Braude nur 66 Stimmen (fast 20" o der abgegebenen Stimmen) erhielt. Der Druck der Regierungsorgane war um so größer, als die Abstimmung öffentlich erfolgt und insbesondere die Kahalclique jedem Wähler mit Verfolgungen und Drangsalierungen drohte. Israelitische Polen sind 5 gewählt: Sare und Kalischer von den Handelskammern, Landau, Fruchtmann, Loewenstein in den Städten Krakau, Lemberg und Stryj. ' 1 Antisemitismus in England Leeds: Im Anschluß an die Entscheidung des Gerichts in Bezug auf die Ausschließung jüdischer Gäste aus einem Hotel in Leeds, über die wir in unserer letzten Nummer berichteten, fanden dort antisemitische Straßenunruhen statt. Im jüdischen Viertel wurden jüdische Spaziergänger' während mehrerer Tage von Pöbelrotten belästigt, so daß ein Einschreiten der Polizei nötig wurde. Auch sonst zeigt sich ein starkes Anwachsen der antisemitischen Bewegung in Leeds. Die russische Regierung und die amerikanischen Juden Vor einiger Zeit erließ das amerikanische Staatssekretariat des Auswärtigen eine Verfügung des Inhalts, daß mit Rücksicht darauf, daß die russische Regierung Juden, gleichviel ob sie amerikanische oder russische Staatsangehörige sind, nur in Ausnahmefällen ins Land hineinläßt, künftighin an Juden Pässe znr Reise nach Rußland so lange nicht ausgegeben würden, bis der Betreffende nachgewiesen hätte, daß er für seine Person unter allen Umständen an der russischen Grenze nicht zurückgewiesen werden würde. Diese Verfügung, die also offen aussprach, daß amerikanische Juden, weil sie Juden sind, weniger Rechte haben als andere Amerikaner, erregte in der amerikanischen Judenheit einen Sturm der Entrüstui g. Das American Jewish Committee nahm die Sache in die Hand und richtete eine Eingabe an die Bundesregierung, in der es auf das Herabsetzende dieser Verfügung für die amerikanischen Juden hinwies und auch betonte, daß der ganze Geist dieser Verordnung den Forderungen der Menschlichkeit und den amerikanischen Gesetzen, widerspreche. Die Presse wies darauf hin, wie sehr eine solche Verfügung mit den Bemühungen kontrastiere, die die amerikanische Regierung zugunsten der Lage der russischen Juden unternommen habe und wie sehr sie auch der allgemeinen Volksstimme widerspreche, die wiederholt verlangt habe, daß die amerikanische Regierung für die unterdrückten russischen Juden eintrete. Infolge dieser Vorstellungen wurde die Verordnung zurückgezogen und än ihrer Statt eine neue erlassen, die nunmehr von amerikanischen Bürgern im allgemeinen sprach. Staatssekretär Root selbst richtete ein Schreiben an das American Jewish Committee, in dem er die Gründe darlegte,jdie ihn zum Erlaß seiner Verfügung veranlaßt hätten und nachzuweisen suchte, daß er lediglich aus humanitären Gründen gehandelt habe. Die russische Regierung betrachte den ohne ihre Zustimmung erfolgten Wechsel der Staatsangehörigkeit eines ihrer Untertanen als ein Verbrechen, das zu bestrafen sei. Infolgedessen hätten ehemalige russische Staatsangehörige, die das amerikanische Bürgerrecht erlangt hätten, bei einer Reise nach Rußland große Schikanen und eventuell sogar Gefängnisstrafen zu gewärtigen. Und russische Juden, die noch die russische