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Die Welt · 1908-02-21 · 8 (21.2.1908) · page 7

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Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
8 (21.2.1908)
Date
1908-02-21
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Herr v. Aehrenthal geriet keineswegsin Verlegenheit Er bat schon diesbezüglich mit der preußischen Regierung Rücksprache genommen, um in der angenehmen Lage zu sein, der Delegation mitzuteilen, daß alles streng gesetzlich geschieht Der Minister meinte nämlich: „Was die Frage der Behandlung österreichischer oder ungarischer Staatsangehöriger israelitischer Konfession in Preußen anlangt so hat die Deutsche Regierung uns erklärt daß es für dieselben bestimmungsmäßig in der preußischen Monarchie im einzelnen Falle einer Genehmigung zum Aufenthalt bedürfe. Aus dieser Erklärung geht hervor, daß es sich hier nicht um eine speziell gegen unsere israelitischen Staatsangehörigen gerichtete Maßregel, sondern um eine generelle Verfügung handelt die in gleicher Weise alle ausländischen Israeliten trifft Gleichgiltig nun, welcher Konfession die von Ausweisungsverfügungen Betroffenen angehören, werde ich .nach wie vor, sofern sonst -die Voraussetzungen hierzu gegeben sind, meine Verwendung in jedem einzelnen Falle eintreten lassen".} Die Sache ist also erledigt Zu diplomatischen Verwicklungen werden die Jüdenausweisungen nichtführen. Für die parlamentarischen Körperschaften der Österreich-ungarischen Monarchie liegt kein Grund vor, über die Vergewaltigung Österreich-ungarischer Staatsbürger Beschwerde zu führen. Die preußischen Behörden behinderten nicht nur „unsere israelitischen Staatsangehörigen" in ihrer Freizügigkeit sondern alle ausländischen Juden sind der Polizeiwillkür ausgeliefert, es ist eine „generelle Verfügung". Würden Österreichungarische Staatsangehörige schlechthin, vielleicht auch nur „israelitische" allein, in Preußen in ihrer Bewegungsfreiheit durch Ansiedlungsuntersagungen eingeschränkt sein, die österreichische Regierung würde darin eine Verletzung Österreich-Ungarns, eine Zurücksetzung des Landes, eine Herabwürdigung und Entrechtung ihrer Bürger erblicken. Sie würde von der deutschen Regierung gewiß die Abschaffung der erniedrigenden gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Die Ausweisungen Österreich-ungarischer Staatsbürger hörte jedoch .auf, eine Unfreundlichkeit und Schikanierung von friedlichen Leuten zu sein,- nachdem sie gegen Juden gerichtet sind, und dabei nicht nur gegen seine, Baron Aehrenthals, Juden aHein, sondern „generell", gegen alle. Juden. Ist denn das nicht einleuchtend? Die Logik ist doch unanfechtbar! Die Ausweisungsverfügungen, gegen österreichische Staatsangehörige, welcher „Konfession" immer, gerichtet widersprechen den freundnachbarlichen Beziehungen, folglich auch Ausweisungen österreichischer Juden. Die österreichische Regierung empfindet es aber nicht mehr als eine Beleidigung, wenn nicht nur „ihre" sondern auch andere Juden ausgewiesen werden! Mit diesen freundnachbarlichen Grundsätzen des Ministers des Auswärtigen können wir uns nicht befreunden. Es ist ein eigentümliches Kompensationssystem. Es ist bedauerlich, daß sich niemand in den Delegationen gefunden hat um dem sonst sehr geistreichen Minister die Unhaltbarkeit seines offenbar variierten Satzes — „Haust du meinen Juden, aber auch deinen Juden, so ist's mir recht" — vor Augen zu führen. Es wäre noch hinzuzufügen, daß, den Äußerungen der Presse zufolge, die Aufenthaltsgenehmigung und die gesetzlichen Bestimmungen, auf die sich die Deutsche Regierung berufen hätte, in einem Judengesetz vom Jahre 1847 enthalten sein sollen. Wäre dem so, so könnten in Deutschland der russischen Regierung, die>fremde.n Staatsangehörigen jüdischer Nationalität den Aufenthalt in Rußland erschwert und verbietet " nicht ohne weiteres die üblichen Vorwürfe gemacht werden. Man könnte sich in Petersburg auf das Vorbild Deutschlands berufen.' Ein jüdischer Landeskongreß in Ungarn : Die ungarischen Juden müssen, dem Willen 'des Kultusministers Grafen Apponyi gehorchend, einen Landeskongreß abhalten. Die Frage, die bis vor kurzem strittig gewesen, ist .in ein entscheidendes Stadium getreten, — Graf Apponyi setzte seinem Werk die Krone auf, will sagen, er hielt die übliche ministerielle mit Eljenrufen aufgenommene Rede. Es wird uns aus Budapest gemeldet: Eine Deputation des israelitischen Gemeindedistrikspräsidenten des Landes sprach-kürzlich beim Kultus- und Unterrichtsminister Grafen Albert Apponyi vor, um ihm für die geplante Einberufung des israelitischen Landeskongresses zu danken. In . einer längeren Rede führte der Kultusminister aus, er halte an seinem Gründsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche die Basis seines Wirkens bilde, fest, und es sei sein großer Wunsch; daß es ihm einvernehmlich mit den konfessionellen Organisationen gelingen möge, das Gebäude der Rechtsgleichheit und des konfessionellen Friedens in Ungarn dadurch zu vervollständigen, daß auch die vaterländische Jndenschaft ihre autonome Organisation erlange und ihr Verhältnis zum Staate auf die Basis der Rechtsgleichheit gestellt werde. Er erwarte die Initiative von jenen maßgebenden Persönlichkeiten, die berufen sind, als Vertreter der jüdischen Konfession zu fungieren, und ist von dem Willen erfüllt die von diesen erhaltenen Ratschläge, Aufklärungen und Direktiven in die entsprechende Form zu bringen, damit endlich auch diese Angelegenheit einer gedeihlichen Lösung zugeführt werden könne. Der bevorstehende Landeskongreß ist keineswegs mit einem Judentag zu verwechseln. Seine einzige Aufgabe wird es sein, in Ungarn eine einheitliche „Israelitische Kultusgemeinde" und einen Gemeindeverband nach österreichischem Muster zu schaffen. Bis nun gab es in Ungarn zweierlei jüdische Gemeindeorganisationen, — eine orthodoxe und neologe. In jeder Ortschaft gibt es zwei Kultusgemeinden. Jedem Juden steht es frei, sich einer dieser Gemeinden anzuschließen. Die Kultusgemeinden, die neologen sowie die orthodoxen, sind zu Distriktsorganisationen vereinigt an deren Spitze Distriktspräsidenten stehen. Jede Distriktsorganisation hat ihren Gerichtshof für religiöse Angelegenheiten. Diehöchste Instanz ist die sogenannte Landeskanzlei in Budapest. Es gibt demnach zwei, Landeskanzleien: eine Zentrale der orthodoxen Kultusgemeinden und die der neologen. Beide sind vom Staate anerkannt und besitzen autonome Rechte. Nunmehr will Minister Apponyi eine Verschmelzung dieser beiden Organisationen herbeiführen, wogegen sich die orthodoxen Juden bis jetzt energisch wehrten. Die Deputation der Distriktspräsidenten, die Apponyi für seine Bemühungen dankte, vertritt offenbar nur die neologe Reichsorganisation. Dem Landeskongreß sind im vornhinein Grenzen gezogen, die ihm jeden bedeutenderen Einfluß auf die Lebensverhältnisse der Juden Ungarns nehmen. Die Situation wird unverändert bleiben. Die Neologen, denen die Orthodoxen in der Politik widerspruchslose Gefolgschaft leisten," unterstützen das politische System der herrschenden magyarischen Koalition, der auch die klerikale „Volkspartei" angehört Indes schreitet die Umwandlung dieser Partei in eine christlich-soziale, nach Wiener Muster, stetig vorwärts. Die ungarischen Juden werden den geschichtlich üblichen Lohn für ihren Patriotismus erhalten: die herrschenden Parteien, auch die radikalsten, zur Macht gelangt aber auch die unterdrückten Nationen, durch Organisation zum Bewußtsein ihrer Stärke gebracht, — beide werden antisemitisch. . . Wird der Landeskongreß seine geschichtliche Aufgabe begreifen? Wir dürfen es nicht einmal hoffen. Der antisemitische Hoftheaterdirektor Der salon- und regierungsfähig gewordene Antisemitismus erobert'immer neue Gebiete. Wir meinen nicht die bevorstehende Reise des christlich-sozialen Ministers Dr. Geßm.ann nach der Bukowina zu einer Agitationstour, was übrigens mit unseren vorwöchentlichen Ausführungen völlig übereinstimmt. Wie eine Lilie im Verborgenen blüht nunmehr der Antisemitismus der Tat in der geheiligten Stätte der Kunst, in der Wiener Hofoper. Wir gehören nicht zu den Enthusiasten der vierten Galerie oder der Logen, denen ein jüdischer Künstler oder eine begabte Künstlerin ein Argument für die Daseins- oder Gleichberechtigung des Judenvolkes sind. Der plötzliche, unsanfte Hinauswurf einer Sängerin, die Jüdin ist brauchte uns hier nicht zu beschäftigen. Die Begründung der gewaltsamen Entlassung durch den neuen Direktor ist aber gewiß bemerkenswert. Der „Sonn- und Montagszeirung" zufolge soll sich Herr v. Weingartner geäußert haben: „Ich kann eine von der jüdischen Presse hinaufgelobte Sängerin an der Oper nicht brauchen." Es ist nicht recht klar, ob das übermäßige „Hinaufloben" der Grund der Entlassung ist oder der Umstand, daß die „jüdische Presse" gelobt hat. Trifft die letzte Vermutung zu, so haben die Wiener liberalen Blätter, sonst „Judenblätter" genannt ein vorzügliches Mittel, für den ihnen angetanen „Schimpf" Rache zu üben — sie sollen nur den Direktor Weingartner ebenso systematisch und schwulstig loben wie bis nun. Seine Entlassung wäre dann in absehbarer Zeit gesichert. Das Frauenwahlrecht in der Kultusgemeinde Die Kultusgemeinde in Eisenstadt darf den Anspruch ' erheben, als die modernste, vorangehende jüdische Gemeinde in Österreich betrachtet zu werden. Bei der Vornahme von Statutenänderungen entschloß sie sich, den Frauen das aktive Wahlrecht zur Kultusgemeinde zu verleihen. Die Herren von der Eisenstädter Kultusgemeinde haben einen schönen Gedanken verwirklichen wollen. Sie wollten den Frauen zu den drei traditionellen Mizwoth noch eine vierte — das Wahlrecht — schenken. Es ging nicht Es gibt in 'Eisenstadt Leute, die sich's nicht gefallen lassen wollen, auch während der Kultuswahlen um die Gunst der Frauen werben zu müssen. Sie erhoben Einspruch gegen diese den religiösen Gepflogenheiten angeblich widersprechende Neuerung, und das " Kultusministerium schloß sich ihnen an. Demonstrationen von jüdischen Frauenrechtlerinnen sind am Minoritenplatz aus diesem Grunde nicht zu befürchten.

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