Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 6 (7.2.1908)
- Date
- 1908-02-07
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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mit Fackeln und nationalen Fahnen. Allmählich schlössen sich ihnen sämtliche Einwohner der Kolonie an, und unter brausendem Gesang von Zionsliedern ging es durch die ganze Kolonie. Beim Ausgang derselben stießen sie auf das junge Volk von Rechoboth, das zur Feier erschienen war. Man war nun einige Stunden im Volkshaus beisammen, wo der Gelegenheit entsprechende Reden gehalten wurden. In später Nachtstunde kehrten die Rechobother im Fackelzug nach Hause zurück. In Wadi-Chanin wurden sie mit Jubel empfangen und bis nach Rechoboth begleitet. — Neue Vereine Eine erfreuliche Entwicklung zeigt der Verein „Kinor-Zion" in Jaffa, der sich die Pflege der Vokal- und Instrumentalmusik zur Aufgabe stellte. In letzter Zeit veranstaltete er mehrere Konzerte, die einen schönen Verlauf nahmen. Beachtung verdient auch die Tätigkeit des Vereins „der Freunde der dramatischen Kunst" in Jaffa, der sich jüngst sogar an die Aufführung von Ibsens „Volksfeind" heranwagte. Leider aber wurde die Aufführung des von der türkischen Zensur verbotenen Stückes mitten in der Vorstellung unterbrochen. — Russischer Brief (Von unserem Spezialkorrespondenten) Der Fall WiederschaU" Auf der Mostowastraße in Warschau wohnt ein jüdischer Wundarzt, namens Alexander Wiederschall. Er hatte eine einzige Tochter Frania, ein 15 jähriges hübsches Mädchen. Eines Tages anfangs Dezember kehrte Frania aus der Schule nicht zurück. Die beunruhigten Eltern suchten sie vergebens einige Tage. Nach langen Untersuchungen hat sich herausgestellt daß der frühere Gehilfe Wiederschalls, der 19jährige Nowakowski, das Mädchen nach dem in der Nähe von Warschau in Wilanowo gelegenen christlichen Waisenhause gebracht hat Der erfreute Vater begab sich sofort nach Wilanowo, doch hier harrte seiner eine bittere Enttäuschung. Die Vorsteherin des Asyls, Schwester Ludwika, erklärte kategorisch, daß sie von seiner Tochter nichts wisse und daß es keine Frania Wiederschall im Asyl gebe. Wiederschall kehrte verzweifelt nach Warschau zurück, doch hier werden die früheren Auskünfte bestätigt, und das Elternpaar begibt sich nach Wilanowo und fleht die Schwester Ludwika um Erlaubnis, ihre Tochter zu sehen, aber vergebens; sie hören immer dieselbe Antwort, daß man von ihrer Tochter nichts weiß. Da wandte sich Wiederschall an einen Rechtsanwalt dem' es nach langen Bemühungen gelungen ist, vom Priester Chelmicki einen Brief an die Vorsteherin des Asyls zu bekommen, in welchem diese ersucht wird, eine Unterredung zwischen dem Vater und dem Kinde zu gestatten. Mit diesem Briefe begaben sich Wiederschall und sein Rechtsanwalt nach Wilanowo, wurden aber ins Haus nicht hereingelassen und hatten keine Möglichkeit, den Brief von Chelmicki an die Vorsteherin zu übergeben. So warteten sie an der Eingangstür. Nach einer halben Stunde erschien ein Mädchen, warf ihnen durch die halbgeöffnete Tür einen Brief zu und verschwand. Der Brief stammte von Frania. Er war verfaßt in der reinsten polnischen Sprache, was darauf hinwies, daß er unter Diktat geschrieben war, da Frania die polnische Sprache nicht so gut beherrschte, und lautete: „Liebe Eltern! Hiermit erkläreich, daß ich nach meinem freien Willen den römisch-katholischen Glauben annehme. Niemand hat mich dazu überredet usw. usw." Daraufhin wandte sich der Rechtsanwalt an einen Schutzmann und bat ihn, den Brief von Priester Chelmicki der Vorsteherin zu übergeben. Gleich darauf wurde vom Asyl ein an Priester Chelmicki adressierter Brief gesandt, dessen Inhalt unbekannt ist. Nach einer kurzen Weile erschien im Fenster des Asyls Frania, _und Wiederschall vernahm die Worte: „Nach meinem eigenen Willen, niemand hat zugeredet . . ." Seit jener Zeit vergingen schon vier Wochen, und bis jetzt ist 1 es dem unglücklichen Vater nicht gelungen, eine Unterredung mit der Tochter zu erlangen. Die Personen, welche in unmittelbaren Beziehungen zum Asyl und den maßgebenden Kreisen stehen, haben es abgelehnt, sich dieser „heiklen Sache" anzunehmen. An der Familie Wiederschall wurde eine Gewalttat ausgeübt — die Eltern haben keine Möglichkeit, sich mit ihrer Tochter zu verständigen, die Tochter ist eingeschlossen und abgeschnitten vom Verkehr mit der Außenwelt Die Nonnen, ihres Sieges überden schwachen kindlichen Willen nicht sicher, behütendas Mädchen streng; sie fürchten den Einfluß der Ellern. Die treuen Diener der Kirche scheuen kein Mittel, um-die neu erworbene Seele-bei sich zu behalten. Die dunklen Fanatiker erwarten keinen bewußten Entschluß, den Glauben zu ändern, — sie sind, entschlossen, Gewalt anzuwenden, um der katholischen Kirche neue Schäflein-zuzuführen, und verwandeln eine philanthropische Anstalt in ein Gefängnis, in dasJcein Fremder eindringen kann. Und das geschieht in einer großen europäischen Stadt Und wie verhielt sich die öffentliche Meinung, wie reagierte die Presse auf diese empörende Gewalttat? Die Antwort auf diese Frage verdient noch mehr beachtet 'zu werden als der Fall selbst Außer der progressiv-demokratischen .„Nowa Gazeta" hat die ganze tägliche bourgeoise Presse den Fall Wiederschall überhaupt verschwiegen. Sogar die" Organe der politischen Parteien beharren im tendenziösen Schweigen über die ganze Sache. Die ^janze Presse ist durchtränkt vom Antisemitismus und wird selbstverständlich keinen Juden verteidigen; aber anderseits hat sie nicht den Mut, sich auf die Seite der klerikalen Kreise zu stellen, deren Verhalten im Talle Wiederschall keineswegs gerechtfertigt werden kann. Und so blieb ihr nichts übrig, als den Fall zu verschweigen und auf diese Weise die Klerikalen zu unterstützen. Verschiedene hervorragende Persönlichkeiten, an die. sich Wiederschall gewandt hat handelten auf dieselbe Weise und verhalfen damit der Schwester Ludwika zum Siege. Hier zeigt sich deutlich' die Macht des Klerikalismus und des Antisemitismus in der bourgeoisen polnischen Gesellschaft. Die polnische Bourgeoisie und die katholische Kirche haben einen Bund gegen die sich entwickelnden neuen Strömungen geschlossen und leisten sich sowohl aktive wie auch passive Hilfe. Und die große soziale; Bedeutung des Falles Wiederschair besteht darin, daß hier diese in der polnischen Gesellschaft sich -vollziehende Konstellation der Kräfte deutlich an den Tag tritt Das Urteil im Kiewer Pogromprozeß Kiew, 2. Februar. Von den Angeklagten im Pogromprozesse sind vierundfünfzig freigesprochen, zehn zu acht und sieben zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt"worden. Das Gericht beschloß, um völlige Begnadigung der. Verurteilten zu petitionieren. Eine Prämie für Pogrome kann man das Kiewer Urteil nennen, eine Prämie, grob und. schmutzig. Es liegt ein grimmiger Hohn in dem Umstände, daß auf einen blutigen Massenprogrom, der in einer so großen Stadt wild brauste, Mord, Raub, Mißhandlungen, Plünderung, Zerstörung und Verwüstung in grauenerregender Stärke und Umfang verbreitete, eine jämmerlich komische „Bestrafung" folgt, die eher den Eindruck einer zärtlichen Verhätschelung, als einer ernsten Maßregelung macht. Irgendein Krawällchen, eine von tausend Straßenszenen, Handgemenge und Raufereien, eine der harmlosesten, die kaum für einen Augenblick die Ruhe stören und einen Schutzmann zunr Einschreiten veranlassen, ziehen einen größeren Kreis von Verurteilten und verursachen schärfere und empfindlichere Strafen," als^ dieser Prozeß des Massenmordes und Raubes! War doch die ganze Prozeßverhandlung eine Orgie des Hasses und der Niedertracht! Die Verteidigung konnte das Würgen und die Knebelung ihrer Beweisführung nicht ertragen; man ließ sie diewesentlichsten Punkte nicht berühren, man hemmte die Redefreiheit in einer unverschämt brutalen Weise, so daß es oft vorkam, daß ein Verteidiger die Voraussetzungen, die Leitsätze für das, was er beweisen wollte, ausgesprochen hatte, als er aber die Schlußfolgerungen ziehen wollte, da wurde ihm ein gebieterisches „Halt" zugerufen. Daß die Verteidigung unter diesen Umständen dem wutschnaubenden, professionellen Antisemiten Schmakow-Moskau, der die Pogromistenpartei vertrat das Feld räumen mußte, war eine traurige Notwendigkeit. Irrtümlich wird dieses Vorgehen als Demonstration bezeichnet. Nein, der Ernst der Situation, die Tragik und die Gefahren des Prozesses, ja die dumpfe und trübe Stimmung, die überhaupt jetzt in Rußland herrschen, sind gar nicht darnach beschaffen, fruchtlose Demonstrationen zu veranlassen. Es war die letzte Probe; vielleicht wird, das Gericht auf die unmögliche Lage der Verteidiger, die die Interessen der Pogromopfer vertreten, doch Rücksicht nehmen. Ein Funke von Gerechtigkeitsgefühl im Herzen der Richter würde dazu genügen. Aber unter der bureaukratischantisemitischen Asche scheint dieser Funke nicht zu glühen. Nachdem sich die Vertreter der Juden zurückgezogen haben, Heß man Schmakow die Situation ganz beherrschen. Er erging sich in tagelang andauernden geifernden Schimpfereien und Hetzreden schlimmster Art Nur der Staatsanwalt wetteiferte mit ihm, indem er ihn noch überbieten wollte. Es war ein schönes Duell-... Das Urteil bildet eine förmliche Apotheose des Pogroms.