Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1908-01-10 · 2 (10.1.1908) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
12 (1908)
Issue
2 (10.1.1908)
Date
1908-01-10
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3315709-3316296-3316299--50178-3377163
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

20 t>\E% Landkäufe in den ersten 10 bis 12 Jahren ausreichen. Später hoffen wir neue Landkäufe teilweise auch aus den eingehenden Pachtzinsen und Amortisationsrenten bewirken zu können. Die Gesellschaft soll, obwohl sie einem größeren Zwecke dient, in ihrem Geschäftsbetrieb durchaus den Charakter und die geschäftlichen Prinzipien einer Erwerbsgesellschaft wahren. Sie wird bei Festhaltung dieses Grundsatzes mit großer Wahrscheinlichkeit in die Lage kommen, befriedigende Dividenden zu verteilen. Die Gutswirtschaft in Daleika-Umeldschuni verspricht nach dem mit großer Vorsicht aufgestellten Voranschlage eine .Verzinsung von ca. 11 ° o auf das Anlage- und Betriebskapital (120 000 Frcs.) und von ca. 5* 2 °/o, wenn man den Bodenwert (5000 £) dem Anlage- und Betriebskapital zurechnet. Bei der Austeilung von Land an Kolonisten zu Pacht oder Eigentum wird voraussichtlich ebenfalls eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu erreichen sein. Der Nationalfonds wird durch die Gründung der neuen Gesellschaft nicht etwa überflüssig: im Gegenteil, er erlangt erst durch ihn die Möglichkeit, seiner Aufgabe gerecht zu werden. Jetzt ist der Nationalfonds zur Untätigkeit verurteilt, weil er den Boden, den er in Palästina kauft, nicht in rationeller Weise verwerten, insbesondere keine jüdischen Pächter dafür finden kann. Gerade diesem Mangel wird aber durch die Gründung der neuen Gesellschaft abgeholfen werden. Bei erfolgreicher Durchführung des Systems ist zu erwarten", daß eine verstärkte Tätigkeit der anderen* jüdischen Kolonisationsgesellschaften in Palästina einsetzt und sich ein Handinhandarbeiten der Zionisten mit diesen Gesellschaften, insbesondere mit der Ica ermöglichen läßt. Auch wohlhabende jüdische Privatpersonen werden sich, sei es mit ihrer Person, sei es mit ihrem Vermögen, in größerer Zahl der Landwirtschaft in Palästina zuwenden, sobald sich durch das Gelingen der Kolonisation die Überzeugung verbreitet, daß der Boden Palästinas in der Hand der Juden ein wertvoller Besitz ist, der überall seinen Mann ernährt und in der Zukunft noch großer Wertsteigerung entgegengeht. Bericht über die Sitzung des Direktoriums des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kajemeth Lejisroel) Ltd. im Savoy-Hotel zu Berlin Am 4. und am 5. Januar 1908 fand im Savoy-Hotel zu Berlin eine Sitzung des Direktoriums des Jüdischen Nationalfonds statt, an welcher die Direktoren Dr. M. J. Bodenheimer, Dr. Arthur Hantke, Leopold Keßler, Johann Kremenezky und Dr. E. W. Tschlenow, ferner die Governors D. Wolffsohn und Professor Dr. Otto Warburg teilnahmen. Es waren ferner noch anwesend der Sekretär der Gesellschaft Herr H. Neumann, Herr T. Hirsch, Manager des J- C. T.. Herr Assessor Dr. Ruppin und der Sekretär des Kölner Hauptbureaus, Herr Hugo Kaufmann. Es standen folgende Gegenstände auf der Tagesordnung: 1. Achuzath Baith. 2. Vorschlag Warburg betreffend Land Development Company. 3. Angelegenheit Fedsche (Ussischkini. 4. Angelegenheit Geulah. 5. Bezalel. 6. Kirath Sepher \Belkind). 7. Angebot Gindas. 8. Wahl des Herzlwaldes. .9. Organisation der Ölbaumspende. 10. Angelegenheit der Verwaltung des Jüdischen Nationalfonds. 11. Schenkung der rumänischen Zionisten (Frcs. 25 000.— bei Rothschild). 12. Ausfertigung der Mitgliedszertifikate. 13. Eventualia. Um ' s? Uhr abends eröffnete der Vorsitzende Herr Dr. Bodenheimer die Sitzung und gab den Anwesenden zur Angelegenheit der Häuserbaugesellschaft Achuzath Baith folgende Erklärung: Es habe sich eine Genossenschaft behufs Baues eines jüdischen Viertels in Jaffa gebildet, welche an die A. P. C. zwecks Gewährung eines langfristigen Kredites herangetreten sei. Die A. P. C-, welche diese Sache für sehr empfehlenswert halte, weil sie geeignet sei; einem Bedürfnis der jüdischen Stadtbevölkerung abzuhelfen, hat sich an den Nationalfonds behufs Gewährung eines Kredites von 300 000 Frcs. zu diesem Zwecke gewandt. Die Genossenschaft selbst besitze ein Vermögen von 100 000 Frcs. Die A. P. C. wolle die Garantie für die Rückzahlung des Darlehens selbst übernehmen und bleibe der Grundbesitz "der A. P. C. bis zur vollständigen Rückzahlung verpfändet. Diese Angelegenheit sei nach allen Richtungen geprüft, und auch die Bildung von Partialobligationen seitens der A. P. C. ins Auge gefaßt worden, um die vom Nationalfonds vorgELT No. 2 geschossenen Gelder eventuell in Bälde wieder flüssig machen zu können. Nach kurzen Verhandlungen wurde beschlossen, daß die verschiedenen Vertragsentwürfe den Direktoren zur Kenntnisnahme und Begutachtung vorgelegt und Herr Assessor Dr. Ruppin beauftragt werden solle, soweit seitens der Direktoren keine wichtigen Bedenken geäußert werden, die Angelegenheit mit der A. P. C. auf Grundlage der vorliegenden Vertragsentwürfe zu erledigen. Nun gelangte der Vorschlag des Herrn Professors Dr. Warburg ■ betreffs Gründung einer Palestine Land Development Company, welcher bereits auf der im November in Köln stattgehabten Ausschußsitzung vorgebracht worden war, zur Besprechung. Ein detaillierter Plan der Company, deren Gründung eine teilweise Erledigung des Beschlusses des 8. Zionisten-Kongresses, betreffs Schaffung von Agrarkrediten in Palästina, darstellen würde, war schon vor der Sitzung den einzelnen Direktoren durch Herrn Professor Dr. Warburg zugestellt worden. Es entspann sich zunächst über die Frage, ob eine solche Company gegründet werden solle oder nicht und dann über die Art der Beteiligung des Jüdischen Nationalfonds an einer solchen Gründung eine längere Debatte, bei welcher insbesondere auch zum Ausdruck kam, daß die Schaffung einer solchen Company für den Nationalfonds eine Lösung der schwierigen Frage der Bewirtschaftung seiner Ländereien in Palästina bedeuten würde. Eine solche Company würde auch als Lehrfarm dienen, um jüdische Kolonisten heranzubilden. Nachdem über die Frage, ob eine solche Gesellschaft zu gründen sei, eine Einigung im bejahenden Sinne erzielt worden war, wurde beschlossen, der am Sonntag, den 5. Januar 1908 stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung folgende Resolutionen, die eine Modifizierung des Memorandums von Herrn Professor Dr. Warburg bedeuten, behufs Annahme zu unterbreiten: a) Das Direktorium wird ermächtigt, der zu bildenden Land Development. Company seine Ländereien in Duleika und Umeldschune (am Tiberiassee) auf die Dauer von 99 Jahren zu verpachten und dafür den durch Sachverständige abzuschätzenden Wert des Pachtrechtes in Anteilen der neuen Gesellschaft in Zahlung zu nehmen. Jede Partei ernennt einen Sachverständigen zur Abschätzung und diese erwählen einen gemeinsamen Obmann, bi Das Direktorium wird ermächtigt der zu gründenden Land Development Company einen Kredit von £ 3000 zu einem Zinsfuß von 4 °,o auf 10 Jahre zu gewähren, falls Kapital bis zu dieser Höhe von anderer zuverlässiger Seite gezeichnet worden ist und den Kredit auf 4000.— £ zu erhöhen, sobald die Kapitalbeteiligung von anderer Seite die Höhe von £ 4000 erreicht hat. Die Company muß sich verpflichten, diesen Kredit für Bewirtschaftung von Ländereien in Palästina zu verwenden, welche mit allem Inventar und Pflanzungen für diese Schuld dem Nationalfonds verpfändet werden, -c'i Dem Nationalfonds wird ein maßgebender,Einfluß, auf die Geschäftsführung der Company dadurch eingeräumt, daß die Company 80 der dem Nationalfonds zu übergebenden Anteile als Gründeranteile (Founder Shares) ausstellt, von denen insgesamt 200 ausgegeben werden dürfen. Die Inhaber der Gründeranteile sollen in Generalversammlungen der Gesellschaft kollektiv das Recht auf ebenso viele Stimmen haben, als allen anderen in der Generalversammlung vertretenen Anteilseignern zustehen. ' / d) Die Vergebung weiterer Gründeraktien ist von der schriftlichen Zustimmung der Majorität der Inhaber der ersten 80 Gründeraktien abhängig. Da die Beratungen über diesen wichtigen Punkt den größeren Teil des Abends ausgefüllt hatten, wurden auf Antrag des Herrn Dr. Hantke die Punkte 3, 4, 5, 6, 7 zur Verhandlung in der Generalversammlung zurückgestellt und man ging an die Besprechungvon Punkt S, Wahl des Herzlwaldes. Ein früherer Beschluß, das Land bei Hulda als Terrain für den Herzlwald zu kaufen, ist nicht zur Ausführung gelangt, glücklicherweise, wie der Vorsitzende betonte, da es sich herausgestellt hatte, daß das Land nicht so sehr, wie ursprünglich angenommen, zur Pflanzung des Herzlwaldes geeignet sei. Dies wurde in der folgenden Diskussion von verschiedenen Seiten bestätigt. Da ein anderes Besitztum des Jüdischen Nationalfonds, nämlich das Land bei Lydda, welches nun in erster Linie für die Pflanzung des Herzlwaldes in Betracht käme, auf ein Jahr verpachtet ist, wurde davon abgesehen, schon jetzt das Terrain für den Herzwald endgültig zu bestimmen. Auf Vorschlag des Herrn Professors Dr. Warburg beschloß demnach das Direktorium, in Beth Arif für den Herzwald eine Baumschule einzurichten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.