Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 2 (10.1.1908)
- Date
- 1908-01-10
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 2 DIE] Durch Pflanzung einer Baumschule bleibt die endgültige Entscheidung für das Terrain noch offen, da die Bäume noch nach Jahren auf das später gewählte Terrain versetzt werden können. Der Board beschloß sodann, zu Punkt 9 der Generalversammlung folgende Beschlüsse behufs Annahme zu unterbreiten: a) Es wird beschlossen, den Verein „Ölbaumspende" laut den von Herrn Professor Warburg unterbreiteten Statuten zu begründen. b) Zur Wahl von Ausschußmitgliedern dieses Vereins wurden dem Direktorium die folgenden Herren empfohlen: David Wolffsohn, Professor Dr. Warburg, Dr. Bodenheimer, Dr. A. Hantke (als Gründeraktionäre des Jewish Colonial Trust) und Dr. Hans Gideon Heymann, Dr. Soskin und Johann Kremenezky. . Punkt 10 wird auf Antrag von Herrn Dr. Hantke für die nächste Sitzung des Direktoriums zurückgestellt Nach Besprechung der Punkte 11 und 12 sowie der unter Eventualia angeregten Fragen betreffs Besitzübertragung und Agrarkredite wird die Versammlung geschlossen. Bericht über die Generalversammlung des Jüdischen Nationalfonds Am 5. Januar 1908 fand im Savoy-Hotel zu Berlin eine außerordentliche Generalversammlung des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kajemeth Lejisroel) Ltd. statt Es waren anwesend die Herren: Dr. M. J. Bodenheimer, Vorsitzender; D. Wolffsohn; Professor Dr. O. Warburg; Dr. A. Hantke; M. Ussischkin; J. L. Goldberg; L. Kessler; Dr. E. W. Tschlenow; Jakob Moser; Dr. Adolf Friedemann; Johann Kremenetzky und H. Neumann, Sekretär. Auf dieser Versammlung wurde bezüglich der von dem Direktorium der Generalversammlung unterbreiteten Angelegenheiten Gradas, Hulda, Fedsche, Geulah (Arduf), sowie betr. der Hindin'schen und Schalifschen Schenkungen und der Ölbaumspenden die nachstehenden Beschlüsse gefaßt: Gindas: Die Generalversammlung überläßt es dem Direktorium, die Sache weiter zu prüfen. Hulda: Der Ankauf von Hulda wird dem Direktorium überlassen. Kiriath Sefer: Der Bericht des Herrn Vorsitzenden wurde zur Kenntnis genommen und die Erledigung der Angelegenheit dem Direktorium überlassen. Land Development Company: a) Das Direktorium wird ermächtigt der zu bildenden Land Development Company seine Ländereien in Duleika und Umeldschune am Tiberias-See auf die Dauer von 99 Jahren zu verpachten und dafür den durch Sachverständige abzuschätzenden Wert des Pachtrechtes in Anteilen der neuen Gesellschaft in Zahlung zu nehmen. Jede Partei ernennt einen Sachverständigen zur Abschätzung und diese erwählen einen gemeinschaftlichen Obmann. bj Das Direktorium wird ermächtigt der zu gründenden Land Development Company einen Kredit von £ 3 000 zu einem Zinsfuß von 4°/o auf 10 Jahre zu gewähren, falls Kapital bis zu dieser Höhe von anderer zuverlässiger Seite gezeichnet worden ist. Der Kredit soll auf £ 4 000 erhöht werden, sobald die Kapitalbeteiligung von anderer Seite die Höhe von £ 4 000 erreicht hat- Die Company muß sich verpflichten, diesen Kredit für Bewirtschaftung Ländereien in Palästina zu verwenden, welche mit allem Inventar jgELT 2t und Pflanzungen für diese Schuld dem Nationalfonds verpfändet werden. c) Dem Nationalfonds wird ein maßgebender Einfluß auf die Geschäftsführung der Company dadurch eingeräumt daß die Company 80 der dem Nationalfonds zu übergebenden Anteile als Gründer-Anteile (Founder Shares) ausstellt, von denen insgesamt 200 ausgegeben werden dürfen. Die Inhaber der Gründer-Anteile sollen in Generalversammlungen der Gesellschaft kollektiv das Recht auf ebensoviele Stimmen haben, als allen anderen in der Generalversammlung vertretenen Anteilseignern zustehen. d) Die Vergebung weiterer Gründeraktien ist von der schriftlichen Zustimmung der Majorität der Inhaber der ersten 80 Gründeraktien abhängig. Fedsche: Nachdem der Generalversammlung die Beschlüsse des Engeren Aktionskomitees vom 22. und 23. Mai 1906 und der Jahreskonferenz vom 28. bis 31. August 1906 unterbreitet worden, erklärte sich die Generalversammlung nunmehr damit einverstanden, daß dem Palästinakomitee in Odessa ein Betrag von Frcs. 20.000.— leihweise zur Verfügung gestellt werde. Der Abschluß des Vertrages und die Festsetzung der Bedingungen wurden dem Direktorium überlassen. Auf Ersuchen des Herrn Dr. E. W. Tschlenow wurde folgende Erklärung zu Protokoll genommen: Die Anleihe wird nur für den Zweck des Ankaufs der fraglichen Ländereien bewilligt und die Hälfte des Kaufpreises als Darlehen gewährt; es wird jedoch der ganze Boden dem Nationalfonds verpfändet. Geulah (Arduf): Nachdem Herr Ussischkin erklärt hatte, daß von dem zum Ankauf von Arduf erforderlichen Betrage von ca. Frcs. 75000.— die Geulah bereits die Hälfte, d. h. etwa 37 500.—, Professor Dr. Warburg Frcs. 10 000.— und die Ezra Frcs. 10 000.— beizusteuern versprochen haben und darum eine Beteiligung seitens des Nationalfonds wahrscheinlich nicht nötig sein werde, beschloß die Generalversammlung, die Frage bis zur Entscheidung bezügl. des Agrarfonds bei der A. P. C. zurückzustellen. Hindinsche und Schalitsche Schenkung: Es handelt sich hier um zwei kleine Grundstücke in Chedera, welche zum Nachlaß der benannten zwei verstorbenen Herren gehören. Bei der Hindinschen Erbschaft handelt es sich nicht um eine Schenkung, sondern um einen Ankauf des Grundstückes zu einem fiktiven, sehr geringen Preise, etwa Frcs. 500.— bis Frcs. 1000.— für die 1000 Dunam. Die Generalversammlung ermächtigt das Direktorium, in der Hindinschen Angelegenheit den Kauf in dem von dem Herrn Vorsitzenden erwähnten Sinne abzuschließen. In der Schalitschen Sache wird das Direktorium beauftragt weitere Recherchen einzuholen, ölbaumspende: a) Es wird beschlossen, den Verein „Ölbaumspende" laut den von Herrn Professor Warburg unterbreiteten Statuten zu begründen. b) Die anwesenden Mitglieder der Generalversammlung erklärten ihren Beitritt zu dem Vereine und wählten hierauf die vom Direktorium vorgeschlagenen Herren, nämlich D. Wolffsohn, Professor Dr. Warburg, Dr. Bodenheimer, Dr. A. Hantke (als Gründer- Aktionäre des Jewisli Colonial Trust) und Dr. Hans Gideon Heymann, Dr. Soskin und Johann Kremenezky zu Mitgliedern des Ausschusses. Es wurde hiernach in Gemäßheit dieser Beschlüsse der Vorstand gewählt und der Verein begründet Es mag noch erwähnt werden, daß die vorhergehenden Beschlüsse betr. Land Development Company einstimmig angenommen wurden, mit der Ausnahme von Abschnitt a und des letzten Satzes von Abschnitt b, wogegen Herr Ussischkin seine Stimme abgab.