Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 12 (1908)
- Issue
- 2 (10.1.1908)
- Date
- 1908-01-10
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Vorschlag des Palästina-Ressorts an das Direktorium des Jüdischen Nationalfonds Für die praktische zionistische Arbeit in Palästina gibt es kaum eine wichtigere Frage als die, wie die Zahl der jüdischen Landwirte in Palästina vermehrt werden kann. Gelingt es nicht, diese Frage befriedigend zu lösen, und bleiben die Juden auch in Palästina wie in der übrigen Welt dazu verurteilt, sich in den Städten, von Handel und Industrie lebend, zusammenzudrängen, so fehlt allen Bestrebungen nach Ausdehnung des jüdischen Einflusses in Palästina die erste Voraussetzung: eine gesunde wirtschaftliche Gliederung. Diese ist nur dann gegeben, wenn die Juden in allen Berufen in angemessenem Verhältnis vertreten sind und wenn hierunter insbesondere die Landwirtschaft den hohen Rang einnimmt der ihr in einem Lande gebührt, das von Natur hauptsächlich für die'Landwirtschaft bestimmt erscheint. Bisher ist die Hauptarbeit auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Kolonisation in Palästina nicht von den Zionisten, sondern von anderen Organisationen geleistet worden. Der Zionismus hat zwar, indem er zum Zwecke der Erwerbung palästinensischen Boden.; eine seiner populärsten Institutionen, den Jüdischen Nationalfonds, schuf, erkennen lassen, wie wichtig ihm diese Aufgabe erscheint Aber das, was der Nationalfonds nach seiner Grundidee und nach seinen Statuten, die ihm die Wiederveräußerung des einmal gekauften Landes verbieten, leisten kann, ist nur ein Teil von dem, was geschehen muß. Der Nationalfonds darf Land kaufen und an Juden verpachten. Aber mit dem Kauf des nackten Bodens und der Bereitwilligkeit zu seiner Verpachtung an Juden ist noch nichts erreicht! Das rohe Land, das der Nationalfonds den Juden zur Pacht anbietet, kann nur von solchen Juden bewirtschaftet werden, welche erhebliche Kapitalien zur Verfügung haben, um den Boden (durch Tiefpflügen, Brunnenbau, Errichtung von Wohnhäusern und Ställen usw.i für den ersten Anbau nach europäischer Art brauchbar zu machen. Solche Kapitalisten sind aber in Palästina sehr selten, und. die wenigen ziehen es bei den verhältnismäßig niedrigen Bodenpreisen vor, Land zu kaufen anstatt zu pachten. Für die zahlreichen unbemittelten Juden, die sich in Palästina der Landwirtschaft widmen möchten, ist der Landbesitz des Nationalfonds ohne Wert. Er bietet ihnen weder die Möglichlichkeit, sich in der landwirtschaftlichen Arbeit methodisch auszubilden, noch die Möglichkeit, . auch ohne Geldmittel auf einem wirtschaftsfähigen Boden allmählich Pächter und Eigentümer zu werden. Diese beiden Möglichkeiten müssen geschaffen werden. Erst dann wird es gelingen, die bereits im" Lande ansässige arbeitsfähige jüdische Bevölkerung und die zahlreichen jungen Juden, die voll Begeisterung und Arbeitslust für die Landwirtschaft nach Palästina kommen, in Palästina festzuhalten. Jetzt verlassen sie in der Mehrzahl nach einigen Jahren enttäuscht und verzweifelt das Land, weil es ihnen keine Aussicht bietet, ein Stückchen Boden zu erwerben und selbständig zu bewirtschaften. Zur Beseitigung dieses Obelstandes und zur Inauguration einer zielbewußten Ländpolitik in Palästina schlagen wir die Gründung einer selbständigen Gesellschaft nach folgendem Grundplane vor: 1. Die Gesellschaft soll eine englische Aktiengesellschaft sein unter der Firma Palestine Land Development Company Limited mit einem Kapital von 50 000 £, zerlegt in 50 000 Anteile zu je 1 £. 2. Das Direktorium des J. N. F. wird ermächtigt, dem zu bildenden P. L. D. C seine Ländereien in Daleika und Umeldschuni (am Tiberiassee) auf die Dauer von 99 Jahren zu verpachten und dafür den durch Sachverständige abzuschätzenden Wert des Pachtrechts in Anteilen der neuen Gesellschaft in Zahlung zu nehmen. Jede Partei ernennt einen Sachverständigen zur Abschätzung, und diese erwählen einen gemeinschaftlichen Obmann. 3. Weitere 2500 £ Anteile werden von einer Gruppe von Privatpersonen und Institutionen übernommen und (eventuell in mehreren Rentenzahlungen) voll eingezahlt. 4. Die übrigen 42 500 £ Anteile werden nach gerichtlicher Eintragung der Gesellschaft im Laufe der Zeit je nach dem Geldbedarf der. Gesellschaft im Ganzen oder in Teilbeträgen dem Publikum zur Subskription angeboten. 5. Das Direktorium des Jüdischen Nationalfonds wird ermächtigt, der zu gründenden Land Development Company einen Kredit von 3OO0-£ cza einem Zinsfuße von 4 °/o auf 10 Jahre zu gewähren, falls Kapital bis.zu dieser Höhe von anderer zuverlässiger Seite gezeichnet worden ist. und den Kredit auf 4000 £ zu erhöhen, sobald die Kapitalbeteiligung von anderer Seite die Höhe von 4000 £ erreicht hat. Die Company muß sich verpflichten, diesen Kredit für Bewirtschaftung von" Ländereien in Palästina zu verwenden, welche mit allem Inventar und Pflanzungen für diese Schuld dem Jüdischen Nationalfonds verpfändet werden. 6. Dem Nationalfonds wird ein maßgebender Einfluß auf die Geschäftsführung der Gesellschaft dadurch eingeräumt, daß die Gesellschaft 80 der dem Nationalfonds zu übergebenden Anteile als Gründeraktien (founder shares) ausstellt, von denen insgesamt 200 ausgegeben werden dürfen. Die Inhaber der Gründeranteile sollen in Generalversammlungen der Gesellchaft kollektiv das Recht auf ebenso viele Stimmen haben, als *allen andern in der G.-V. vertretenen Anteilseignern zustehen. Die Vergebung weiterer Gründeraktien ist von der schriftlichen Zustimmung der Majorität der Inhaber der ersten 80 Gründeraktien abhängig. 7. Der Gewinn eines jeden Geschäftsjahres wird auf die Aktien nach Maßgabe des darauf eingezahlten Kapitals verteilt. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft soll sich nach ihrer gerichtlichen Eintragung, wie folgt, gestalten: Die Gesellschaft wird auf" dem Nationalfondsland in Daleika- Umeldschuni, das ungefähr 6500 Dunam besten und zum Teil bewässerbaren Bodens umfaßt, einen landwirtschaftlichen Betrieb (mit Körnerbau, Pflanzungen und Viehwirtschaft) einrichten. Einzelheiten über die Art des Betriebes und die Höhe des Anlage- und Betriebskapitals (120 000 Frs.) ergeben sich aus dem im Anhang beigefügten Voranschläge mit Erläuterungen. In der Wirtschaft sollen, soweit möglich, nur jüdische Arbeiter beschäftigt werden. Jeder Arbeiter erhält den ortsüblichen Tagelohn und soll außerdem unter günstigen Bedingungen die Möglichkeit haben, den Ertrag einiger Dunam Land für sich zu erwerben und einige Stück Jungvieh für sich in der Gutsherde aufziehen zu lassen. "Wenn der Arbeiter nach 3 bis 4 Jahren die Landwirtschaft erlernt, sich als tüchtig bewährt und so viel Vieh, als für seine eigene zukünftige Wirtschaft notwendig ist, erworben hat, wird er auf Nationalfondsland oder auf neuen Ländereien, welche die Gesellschaft bei sich darbietender Gelegenheit in Palästina kaufen und für die Bewirtschaftung und Parzellierung herrichten soll, als ■ Pächter angesiedelt. Erweist er sich auch hier einige Jahre hindurch als verständiger Landwirt, so wird ihm das bisherige Pachtgrundstück gegen eine 20 bis 30jährige Amortisationsrente verkauft oder (bei Nationalfondslandi gegen eine geringere Amortisationsrente in Erbpacht überlassen. Zugleich wird ihm dann, während er als Pächter in einem allen Pächtern desselben Landkomplexes gemeinsamen Hause zu wohnen hatte, der Bau eines eigenen Hauses durch Gewährung eines Darlehns ermöglicht. Die aus der Gutswirtschaft der Gesellschaft in Daleika-Umeldschuni (und aus den eventuell später nach demselben Plane anzulegenden weiteren Gutswirtschaften i hervorgehenden Arbeiter sollen den Stamm der zukünftigen Pächter und Kolonisten auf den von der Gesellschaft zu erwerbenden Ländereien bilden und durch Vertrautheit mit den auf der Gutswirtschaft erlernten besten landwirtschaftlichen Methoden die Bürgschaft für eine rationelle Bodenkultur in den neuen Ansiedlungen bieten. Daneben sollen aber auch Arbeiter, die ia privaten landwirtschaftlichen Betrieben in Palästina mehrere Jahre mit Erfolg tätig gewesen und im Besitze des, für eine Wirtschaft notwendigen Viehes sind, in gleicher Weise zu Pächtern und Eigentümern der Ländereien der Gesellschaft gemacht werden. Schließlich sollen auch für die Wirtschaft vorbereitete Grundstücksparzellen einfach verkauft werden, soweit sich bemittelte Juden als Käufer finden. Die neuen Ansiedlungen sollen in möglichster Nähe der bereits bestehenden Kolonien angelegt werden, um besondere Ausgaben für gemeinnützige und rituelle Zwecke zu sparen und zugleich die alten Kolonien zu stärken. Bisher bildete es in vielen der alten Kolonien eine beständige Klage, daß sie wegen ihrer geringen Seelenzahl gegenüber Übergriffen der Araber fast wehrlos und auch sonst (z. B. Minderwertigkeit der einklassigen Schule, Schwierigkeit der Fleischbeschaffung usw.) schlecht gestellt seien. Es ist darauf zu rechnen, daß die neue Gesellschaft in 4 oder 5 Jahren nach Beginn ihrer Tätigkeit eine kleine und dann eine jährlich steigende Zahl von Kolonisten wird ansiedeln können. Das Aktienkapital der Gesellschaft wird für den Betrieb und die