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Die Welt · 1913-12-12 · 50 (12.12.1913) · page 15

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
50 (12.12.1913)
Date
1913-12-12
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 50 DIE3&ELT 1701 o o o o o o o o o o o o o o AUS DER BEWEGUNG I o o o o o o o I o o o o o o o 1 I Jüdischer Kulturfonds „Kedem“ Im Anschluß an die Sitzungen des Großen Actions-Comites in Berlin hielten auch die Mitglieder des Jüdischen Kulturfonds „Kedem“ ihre erste Generalversammlung in Berlin ab. Herr M. Feldstein, der Vorsitzende der neuen Gesellschaft, erstattete den Rechenschaftsbericht und legte den Arbeitsplan für die nächste Zukunft vor. Der Jüdische Kulturfonds „Kedem“ wurde am 23. Juli dieses Jahres in England legalisiert. Der Fonds hat bisher nach Abzug aller Spesen die Höhe von M. 40 617.87 erreicht. Gemäß dem Willen der Stifter werden von diesem Betrag M. 33 250 als unantastbares Stammkapital festgelegt werden und nur die Zinsen dieses Stammkapitals sollen für kulturelle Zwecke in Palästina Verwendung finden. In der Generalversammlung wurden die Herren Nahum S o k o 1 o w , Dr. Schmarja Levin und Professor W e i z m a n n einstimmig zu Mitgliedern des „Kedem“ gewählt. Am 27. November fand die Direktoriumssitzung des „Kedem“ statt, in der beschlossen wurde, die kulturelle Tätigkeit in Palästina unverzüglich in Angriff zu nehmen. Die erste Aktion, die der „Kedem“ unternehmen wird, soll die Ausgestaltung der hebräischen Sprachkommission in Jerusalem (Waad Halaschon) sein. Der „Kedem“ wird der Sprachkommission die erforderlichen Geldmittel sowohl für ihre Organisation in Jerusalem, als auch für die Herausgabe sprachwissenschaftlicher Hefte, die mindestens sechsmal jährlich erscheinen sollen, zur Verfügung stellen. Das Jahresbudget des Waad Halaschon wurde vom Direktorium des „Kedem“ auf 7000 Frcs. festgesetzt. Es wurde beschlossen, auch die bekannten Hebraisten und semitischen Philologen der Diaspora in den Waad Halaschon zu kooptieren. In wichtigen Fragen sollen schriftliche Abstimmungen stattfinden. Das Direktorium beschloß ferner, der neu zu gründenden hebräischen Mittelschule in Haifa — die infolge der bekannten Vorgänge an die Stelle der Mittelschule des Hilfsvereins treten soll —, eine Subvention von 1000 Frcs. jährlich zu gewähren. Der Vorsitzende des „Kedem“, Herr JVi. Feldstein in Warschau, stellt dem „Kedem“ für diesen speziellen Zweck 3000 Frcs. in Jahresraten ä 1000 Frcs. zur Verfügung. Dr. Tschlenow machte in der Sitzung die Mitteilung, daß sich in seinem Besitze aus einem Vermächtnis 1500 Frcs. für kulturelle Zwecke in Palästina befinden, die er dem „Kedem“ zuweise. Ueber die Verwendung dieses Betrags soll später Beschluß gefaßt werden. In dem Maße, wie die Mittel und Kräfte des „Kedem“ sich vermehren werden, wird diese neue zionistische Institution in die Lage kommen, ihre weiteren Aufgaben in gedeihlicher Weise zu lösen. Dazu gehören u. a.: die Ausschreibung von Preisen für bestimmte wissenschaftliche Schriften, die Einrichtung von hebräischen Sprachkursen, die Herausgabe einer hebräischen sprachwissenschaftlichen Monatsschrift usw. Die Einzelheiten des Arbeitsprogramms finden sich in dem Memorandum des Jüdischen Kulturfonds „Ked em“, das wir nachstehend auszugsweise wiedergeben. An alle Gesinnungsgenossen, insbesondere an die Ortsgruppenvorstände, ergeht hierdurch der Ruf, den neuen zionistischen Kulturfonds nach Kräften zu fördern, namentlich durch Sammlung einmaliger und jährlicher Beiträge. Wohlhabendere Zionisten sollten es als ihre Ehrenpflicht ansehen, sich in das Gedenkbuch (Sepher Hakabod) des „Kedem“ eintragen zu lassen. In dieses Gedenkbuch sollen alle diejenigen eingetragen werden, die dem Jüdischen Kulturfonds „Kedem“ mindestens 10.— £ — 205.— M. — 95.— Rbl. spenden. In letzter Zeit hat sich von neuem deutlich erwiesen, wie wichtig für unser palästinensisches Werk die kulturelle Erschließung des Landes im Sinne unserer Renaissancebestrebungen ist. Möge jeder Zionist seiner Pflichten auf diesem Gebiete eingedenk bleiben! Auszug aus dem Memorandum des Kedem (Kedem Keren Hatarbuth Haiwrith), Limited Eingetragen in London am 23. Juli 1913, sub No. 130 274. 1. Der Name der Gesellschaft ist „Jüdischer Kulturfonds Kedem (Kedem Keren Hatarbuth Haiwirth), Limited.“ 2. Der registrierte Sitz der Gesellschaft ist in England. 3. Die Zwecke, für welche die Gesellschaft gegründet ist, sind die folgenden: (1) Zu entwickeln und zu fördern: a) Jüdisches Wissen und Studium; b) Die Pflege von hebräischer Literatur und jüdischer Geschichte und c) Die Wiederbelebung und den Gebrauch der hebräischen Sprache und deren Entwicklung und Förderung im vorgeschriebenen Gebiete (welcher Ausdruck in diesem Memorandum Palästina, Syrien und die Halbinsel Sinai bedeuten soll) zu unterstützen. (2) Zu gründen und zu erhalten im vorgeschriebenen Gebiete eine Akademie (Sinhedrijah) als eine zentrale Institution behufs Ausführung der in Sub-Klausel (1) erwähnten Zwecke oder irgend eines derselben. (3) Zu beschaffen und herauszugeben allerart Lehrbücher, Wörterbücher, Encyklopädien und allerart Schriften, Manuskripte, periodische Journale und Zeitschriften in hebräisch und anderen Sprachen, und dieselben zu verbreiten unter irgendwelche Personen, Akademien, Hochschulen, Universitäten, Schulen und Institute. (4) Zu errichten und zu erhalten im vorgeschriebenen Gebiete allerart Volks-, Mittel- und Hochschulen, Akademien, Kollegiatschulen, Universitäten, Lehrerseminarschulen, freie Unterricht- und Abendkurse für hebräische Sprachlehre und andere Lehrfächer, Kindergärten, Erziehungs-, Tum- und Sportanstalten, technische Schulen und Schulen für Kirnst, Gewerbe, Bildhauerei, Musik, Drama, Wissenschaft, Landwirtschaft, Gartenbau und Waldbau. (5) Zu errichten und zu erhalten im vorgeschriebenen Gebiete Lesehallen, Bibliotheken, Museen, Sammlungen und Ausstellungen von Schöpfungen der jüdischen Wissenschaft, Geschichte oder Kunst. (6) Zu veranstalten, leiten, finanzieren und subventionieren Preisausschreiben für Monographien, Schriften, literarische oder wissenschaftliche Werke; zu fördern periodische oder andere Prämienverteilungen an Schriftsteller und Gelehrte, welche bemüht sind oder waren, die Kenntnis der hebräischen Sprache und Wissenschaft zu verbreiten und sich auf diesem Gebiete besondere Verdienste errungen haben. (7) Zu gewähren jährliche oder andere Stipendien, Taschengelder und Preise irgendwelchen Zöglingen aller Art Schulen, Seminarien und Erziehungsanstalten im vorgeschriebenen Gebiete, sowie zu errichten, unterhalten, finanzieren und subventionieren Lehrstätten an jüdischen Lehranstalten im vorgeschriebenen Gebiete. (8) Zu errichten, erhalten, finanzieren und subventionieren allerart Fonds und Pensionskassen, Pensionsunternehmen, Gehälter und Besoldungen für jüdische Schriftsteller, Lehrer und Künstler. (9) Zu gründen, erhalten und subventionieren im vorgeschriebenen Gebiete Hospize, Zufluchts- und Konvalescentenheime für jüdische Schriftsteller, Gelehrte, Künstler, Lehrer und Schulzöglinge. (10) Zu kaufen, zu pachten, in Tausch zu nehmen oder auf irgendeine Weise zu erwerben Ländereien, Häuser, unbewegliche und bewegliche Güter, Besitzrechte, Privilegien, Dienstrechte und andere Rechte in allen Teilen der Welt und besonders im vorgeschriebenen Gebiete. (11) Zu entwickeln irgendwelche von der Gesellschaft erworbene Ländereien, Güter und Rechte und zu errichten, erhalten und ändern irgend welche Gebäude oder Werke, welche für die Zwecke der Gesellschaft notwendig oder passend

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