Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 46 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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1570 DIE^ELT Nr. 46 lieh. Allerdings hätten gerade die Ankläger alle Ursache, diesen freiwilligen Detelrtiven dankbar zu sein. Was für Indizien gab es gegen Beilis vor Brasul? Auch jetzt frappiert die Armseligkeit des vorhandenen Materials. Dieses wenige aber ist zum größten* Teil erst durch die von Brasul ausfindig gemachte Tscheberjak hineingekommen. Der Verteidiger führt dann weiter aus, daß man den Juden keinen Vorwurf daraus machen könne, daß sie sich für die Sache ins Zeug gelegt haben. „Stellen Sie sich nur einen Augenblick vor, wie es wäre, wenn wir rechtgläubige Russen in irgendeinem fremden Lande, sagen wir in China, plötzlich von den Chinesen beschuldigt würden, daß unser Glaube, unser Evangelium uns vorschreibe, Chinesenblut zu gebrauchen, und wenn dort solche Prozesse anfingen. Würden wir Rechtgläubigen uns nicht beschimpft fühlen, würden wir nicht sagen, daß es eine verleumderische Beschuldigung gegen uns sei und würden wir uns, auch wenn man uns noch so oft wiederholte, daß nur von wilden Fanatikern die Rede sei, nicht alle damit getroffen fühlen? Es ist nur natürlich, daß den Juden daran lag, das Verbrechen aufzudecken. Die Art und Weise aber, wie die freiwilligen Rechercheure dabei zu Werke gingen, war im höchsten Grade verkehrt. Wie naiv und leichtsinnig waren Brasul und Margolin, als sie sich von einer Tscheberjak leiten ließen, und sich ihr überlieferten. Gott sei Dank, sage ich, daß sie sich in ihr Lügennetz verstrickt hat! Hätte sie hier vor Gericht gesagt, „man wollte mir in Charkow 40 030 Rubel dafür geben, daß ich verschweige, was ich von Beilis weiß“, so hatte man vielleicht glauben können, daß man für das Schweigen 40 000 Rubel geben wollte. Auch wenn sie gesagt hätte, „man wollte mir das Geld geben, wenn ich Mifle anzeige“, wäre das nicht so merkwürdig erschienen. Wer konnte ihr aber glauben, als sie hier vor Gericht sagte, man habe ihr 40 000 Rubel geben wollen, damit sie die Mordtat auf sich nehme, daß man ihr versprochen habe, sie von den ersten Advokaten verteidigen zu lassen. Welche Anwälte hätten sie denn wohl verteidigen können, wer hätte sagen können: Ja sie hat den Mord begangen, haben Sie nur Mitleid mit ihr. Wenn ich aber sehe, daß die Ankläger dennoch an diesen Bestechungsversuch glauben, so muß ich sagen, daß ihnen das Gefühl für Gerechtigkeit und Wahrheit abhanden gekommen ist. Sehen Sie doch zu, wie die Tscheberjak mit allen verfuhr, die ihr Glauben schenkten. Wie sie Brasul und Margolin nasführte, so betrog sie auch die Ankläger. Meine Herren Geschworenen, wenn es in diesem Falle etwas gibt, was aus dem ganzen Verlauf des Prozesses sicher hervorgegangen ist, so ist es — worin die Verteidigung und zu meiner Verwunderung auch die Ankläger einig sind —, das eine: daß die Tscheberjak an diesem Morde beteiligt ist. Der Verteidiger erörtert darauf eingehend den Fall selbst und die einzelnen Zeugenaussagen. Ich frage mich, wenn es so klar war, daß hier etwas verheimlicht wird, daß es die Tscheberjak ist, die etwas verheimlicht, warum man sie nicht herangezogen hat. Hier war ein verwickeltes Knäuel, die Schuldigen waren nicht da, aber es zeigte sich ein Faden, so haltet euch an diesen Faden, geht ihm nach, das Knäuel würde dann entwirrt werden. Man glaubt an einen Ritualmord, Herr Schmakow äußerte hier die Vermutung, daß die Tscheberjak den Andreas vielleicht an die Juden verkauft habe. Da nehme man doch vor allen Dingen die Tscheberjak! Mag sie sagen, an welchen Juden sie das Kind verkauft hat, mag sie sagen, wie sie das gemacht hat, mag sie ihre Komplizen nennen. Ich persönlich nehme an, daß der beste Beweis für die Unschuld des Beilis und der Juden darin liegt, daß letztere die Tscheberjak beschuldigen. Der Verteidiger führt weiter aus, wie verhängnisvoll die Voreingenommenheit der Behörde für den ganzen Verlauf der Untersuchung werden mußte. Ich wollte, daß die Staatsanwaltschaft, die die Tscheberjak frei ließ und Beilis verhaftete, begriffe, was für Folgen dieser Kardinalirrtum gezeitigt hat. Denn von dem Moment an, wo Beilis angeklagt war, wurde die Wahrheit nicht weiter gesucht, weil die Behörde sie gefunden hatte, weil es für sie zweifellos war, daß Beilis der Schuldige war. Und jeder, der seitdem gegen die Indizien gegen Beilis auftrat, war ein falscher Zeuge, und wer gegen die Tscheberjak zeugte, wollte von der richtigen Fährte ablenken. Da die Staatsanwaltschaft sicher war, den Schuldigen gefunden zu haben, so verfolgte sie nicht weiter die Spur, die zur Tscheberjak führte, ja, suchte diese gegen ihre Angreifer zu verteidigen. Und die Tscheberjak begriff rasch, daß ihre Interessen mit der Auffassung der Behörden zusammenfielen, daß es nötig wäre, Beilis zu beschuldigen, um sich zu verteidigen. Ohne es zu bemerken, sicherte ihr die Staatsanwaltschaft Straflosigkeit und Schutz, dafür aber diente ihr die Tscheberjak nach Kräften. Maklakow weist nach, wie die Tscheberjak Indizien gegen Beilis schaffte. Nach langer Zeit erinnert sich die Tscheberjak plötzlich, daß ihr verstorbener Sohn Schenja ihr eine sehr einfache Sache gestanden hat, nämlich, daß Beilis vor seinen Augen den Andreas nach dem Ofen geschleppt habe. Und das ist das Indizium, das ganze Indizium und man glaubte ihr, weil es damit zusammenfieh was man erwartete. Maklakow unterzieht die Tätigkeit des Petersburger Untersuchungsrichters Maschkewitsch, von dem der Staatsanwalt behauptet, daß er alles Erdenkliche zur Aufklärung des Falles getan habe, einer scharfen Kritik. Die auf der Wäsche des Ermordeten gefundenen Haare wurden mit denen des Beilis verglichen; warum aber nicht mit denen der anderen Verdächtigten, wie Rudsinski, Latyschew und Singajewski, warum geschah das nicht, warum interessierte man sich nicht dafür, als ob man fürchtete, daß die Haare etwas verraten könnten? Hier zu sagen, daß alles Lüge sei, ist leicht, aber die Haare wären ein Faktum gewesen. Und der Teppich? Ich lege dem Teppich keine sonderliche Bedeutung bei, aber untersucht hätte er doch werden müssen. Auf dem Teppich der Tscheberjak waren verdächtige Flecke, man nahm an, daß das Blut sei, man wollte ihn untersuchen, und was untersuchte man? Vom Teppich wurden einige Flocken abgeschnitten und nur diese untersucht. Was hatte aber auf diesen Teppichflocken nach einigen Monaten, einigen Jahren Zurückbleiben können? Ueber den Teppich wird doch gegangen! Es wäre nicht nötig gewesen, den Teppich zu schonen, hier ist vieles nicht geschont worden, man hat ein Menschenleben nicht geschont. (Bewegung.) Ebenso erklärt Maklakow sich, daß man die Polizeihunde nicht ausnutzte. In dieser Voreingenommenheit (der Ankläger) erblickt Maklakow die Hauptrechtfertigung für das Eingreifen der Juden. Maklakow geht auf das Karajevv gegenüber abgelegte Geständnis des Singajewski ein und weist nach, wie nur eine Person, wie Karajew das Vertrauen eines Singajewski gewinnen konnte und wie natürlich es war, daß Machalm den Karajew zu Hilfe rief. Nie waren wir vielleicht der Enthüllung der Wahrheit so nahe wie hier. Aber es sollte nicht Maklakow dringt in die Geschworenen, ihr Urteil nicht von dem Haß gegen die Juden abhängig zu machen und bezieht sich dabei auf die haßerfüllten Worte des Staatsanwalts. „Vergessen Sie alles, was hier gesprochen wurde, sonst kann von keiner Rechtsprechung die Rede sein. Wenn Sie das alles nicht vergessen, so wird etwas Ihnen Teureres als Beilis, die russische Justiz dabei zugrunde gehen. Beilis ist ein sterblicher Mensch, wenn er auch ungerecht verurteilt wird, das wird vergessen. Wurden denn wenig unschuldige Menschen verurteilt? Das Menschenleben ist kurz, die Menschen sterben, auch Beilis wird sterben, seine Familie wird dahingehen, alles wird vergessen, aber dieses Urteil — dieses Urteil wird nicht vergessen werden, dieses Urteil wird bestehen bleiben, als das eines Schwurgerichts über einen Menschen, den man sich als Euren Feind hinzustellen bemüht hat. Wenn Sie Beilis nicht nach den Indizien, sondern für unsere, für Ihre Sünden, für etwas anderes verurteilen, wenn er das Sühneopfer sein soll, so wird Ihr Wahrspruch eine traurige Seite in der Geschichte unserer Rechtsprechung bilden. Denken Sie daran, wenn Sie über das Schicksal des Beilis entscheiden, meine Herren Geschworenen l“ m Haussuchung beim Chassidim-Rabbi von Lubawitsch. Nachdem die russische Staatsweisheit mit den „Zaddikim“ E11 i n g e r und Landau Pech hatte — ein schneidiger Chemiker und ein Verfasser von Operetten-Librettis sind als Ritualmord-Zaddikim doch gar zu komische Figuren — sucht sie sich an wirklichen „Zaddikim“ schadlos zu halten. In Lubawitsch wurden dieser Tage der dortige Rabbi Schneersohn und seine alte Mutter einem peinlichen Verhör unterzogen, das mit einer Hausdurchsuchung endete. Die hebräischen Bücher und Handschriften wurden zwecks Uebersetzung ins Russische beschlagnahmt.