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Die Welt · 1913-11-14 · 46 (14.11.1913) · page 15

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
46 (14.11.1913)
Date
1913-11-14
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Nr. 46 LT 1569 Familienvater und ehrlicher Arbeiter sei, das schließe aber nicht aus, daß er ans Fanatismus einen Mord begangen habe. Man sage zwar, er wäre nicht fromm und hätte selbst am Sabbat gearbeitet, aber sein Vater sei ein Zaddik gewesen, und was ein Zaddik ist, das wissen Sie doch." Der Staatsanwalt schließt seine Rede mit den Worten: „Ich bin fest überzeugt, daß Beilis das Verbrechen, dessen er angeklagt ist, verübt hat, und daß er Justschinski aus Motiven religiösen Fanatismus ermordet hat. Ich hoffe, meine Herren Geschworenen, daß Ihr Urteil gerecht sein Dreißigster Verhandlungstag Das Plädoyer des Zivilklägers Samyslowskl Von der „unsichtbaren Hand" spricht Samyslowski. Sie sei es gewesen, die die Untersuchung vom richtigen Wege ursprünglich abgelenkt habe. Die Spuren der Mörder sollten durch andere Versionen verwischt werden. So habe man mit böswilliger Absicht die Version des Mordesdurch die Verwandten, durch Mifle und durch andere auftauchen lassen. Als aber alle diese Versuche scheiterten, habe man in der Version des Mordes durch eine Diebesbande die letzte Rettung finden wollen. Durch die unsauberen Absichten von Mistschuk und Krassowski sei all das möglich geworden. Diese hätten es unternommen, nach einem zurechtgelegten und wohldurchdachten Plan die verbrecherische Tat von den Juden abzuwälzen. Könne man bei solchen Umständen auch sicher sein, daß das geheimnisvolle Buch, welches bei Beilis beschlagnahmt wurde, nicht durch ein anderes ersetzt worden sei? Man dürfe sogar davon überzeugt sein. Verdachterregend seien auch die Privatrechercheure der Kiewskaja Mysl mit Brasul-Bruschkowski an der Spitze. Die Fahrt nach Charkow, das Angebot einer Summe von 40 0U0 Rubeln an die Tscheberjak — seien unleugbare Tatsachen. Zwar verkehre die Tscheberjak mit Dieben, sie spreche aber die reine Wahrheit. Brasul und Margolin dagegen hätten falsche Angaben gemacht. Ueberhaupt seien alle den Beilis entlastenden, die Tscheberjak belastenden Zeugen unglaubwürdig. Nakonjetschny, Rawitsch, Malitzkaja, Diakonowa u. a. seien allesamt „die Räder eines Mechanismus", der zu dem Zwecke hübsch konstruiert worden sei, um die Juden reinzuwaschen. Die Saizewsche Ziegelei habe nicht nur zur Verfertigung von Ziegeln gedient, sie habe auch ein Zentrum jüdisch-religiösen Lebens gebildet. Bei der Ankunft der „geheimnisvollen Juden" habe dort, heimlich vor der Polizei, die Grundsteinlegung des Bethauses stattgefunden. Das beweise zur Genüge, daß der Mord auf der Saizewschen Ziegelei und zwar unter Beteiligung des Mendel Beilis verübt worden sei. Die Expertise des Prof. Kossorotow habe ergeben, daß eine Ausblutung stattgehabt hätte. Nicht die Ermordung an sich, nicht einmal das Martern sei hier Selbstzweck gewesen, sondern die Blutentleerung zu rituellen Zwecken. Die Verwundungen seien mit einer Ahle zugefügt worden — offenbar deshalb, weil zu rituellen Zwecken Stichwunden erforderlich (bekanntlich ist auch schon Dutzende von Malen die Notwendigkeit von Schnitt wunden behauptet worden), seien. Vor allem zeuge davon die Zahl der Schläfenstiche, die kabbalistische Zahl dreizehn. Im Obduktionsprotokoll seien zwar vierzehn Stichwunden angegeben, man dürfe sich aber auf eine oberflächliche Obduktion nicht verlassen, zumal Prosektor Tufanow dreizehn Stichwunden konstatiert habe. Es mag schon sein, daß die rituellen Experten der Verteidigung theoretisch recht haben (!!!), das schließe aber nicht aus, daß gewisse Fanatiker die betreffenden Texte im Sinne des Prsfnaitis auslegen . . . „Meine Herren Geschworenen! Ich vertrete die Zivilklage der Mutter des Ermordeten — der Alexandra Prichodko. Diese Frau hat viel Leid durchgemacht. Sie hat ihren Sohn verloren, den man zu Tode gequält hat, sie hat ihre Schwester Natal ja verloren, die infolge des Todes des geliebten Andrjuscha ins Grab gegangen ist, sie selbst ist krank und wird vielleicht bald vor dem Ewigen stehen. Sie, ein schlichter russischer Mensch, wendet sich an Sie und fleht Sie an, sie fordert von Ihnen Antwort: wer hat den Andrjuscha zu Tode gemartert? Sie, meine Herren Geschworenen, müssen ein gerechtes Urteil fällen, nicht aus Furcht vor den Judäern, sondern nach ihrem russischen Gewissen. Ihres Urteils harrt nicht nur die kummervolle Mutter, sondern das ganze rechtgläubige Rußland!« Das Plädoyer des Zivilklägers Schmakow reproduziert in einem zusammenhanglosen, wirren Durcheinander die Behauptungen des Samyslowski. Auch Schmakow geht darauf aus, die Diebesbande, mit der Tscheberjak im Mittelpunkte, reinzuwaschen. Auch wird dieselbe Methode angewandt: er diskreditiert die entlastenden und lobt himmelhoch die belastenden Zeugen und Gutachter. Der Student Golubjew sei „ein ausgezeichneter junger Mann", Prof. Sikorski — ein „weiser Greis aus einer höheren Welt." Pranaitis habe zwar zahlreiche Fragen nicht beantworten können, aber, eingedenk des Spruches „ich weiß, daß ich nichts weiß", sei Nichtwissen ein ungeheurer Vorzug; je mehr ein Mensch wisse, desto schwerer falle es ihm, irgendetwas zu beurteilen... (Fragt sich nur, ob ein solcher großer Nichtwisser gerade als „Sachverständiger" geeignet ist.) Der Version, wonach der Mord durch die Tscheberjaksche Diebesbande verübt worden sei, stellt er das Argument entgegen, daß ein Russe zwar töten, nicht aber 47 Verwundungen zufügen könne. Ungeachtet dieser völkerpsychologischen Tatsache könne er nicht begreifen, warum man eigentlich von einem Entweder-Oder spreche; es könnten ja Beilis und die Tscheberjak die Tat begangen haben! Ettinger, Landau, vor allem aber Schneersohn, dann die 13 Schläfenwunden und der Talmud und die Kabbala und der Chassidismus und das Purimfest und der unerhörte Mord des Persers Haman und das vereinigte Judentum aller Weltteile — all das beweise, daß Mendel Beilis in Gemeinschaft mit anderen Juden den Andreas zu rituellen Zwecken getötet Maklakows Verteidigungsrede Als erster der Verteidiger des Beilis spricht Rechtsanwalt Maklakow, der Bruder des Ministers des Innern und einer der Hauptführer der Kadettenpartei. In seinem Plädoyer führt er etwa folgendes aus: Wenn die Vorgänge des Prozesses die ganze Welt in Aufregung versetzt haben, so ist weder Justschinski noch Beilis die Ursache. Was die Gemüter so heftig bewegt, dreht sich um die brennende ewige Frage, ob die jüdische Lehre den Gebrauch von Menschenblut empfiehlt, oder ob das einfach ein Märchen ist, das von Zeit zu Zeit immer wieder von Anfang erzählt wird. Ich will mich nicht auf dieses Gebiet begeben, denn ich zweifle nicht daran, daß auch Sie, meine Herren Geschworenen, es nicht auf sich nehmen werden, diese Frage mit gutem Gewissen zu lösen. Auch die andere, nicht minder wichtige Frage, ob es einzelne wilde Fanatiker und Sekten gebe, die seit alten Zeiten Christenblut gebrauchen, können Sie unmöglich entscheiden wollen. Die Frage, die Sie angeht, ist weit einfacher. Ein bestialisches, gräßliches Verbrechen ist verübt worden. Der Schuldige ist nicht gefunden, den Schuldigen suchen wir. Staatsanwalt und Ankläger meinen, daß der Schuldige gefunden ist, sie sagen, sie seien von der Schuld des Beilis überzeugt, und ich muß ihnen, so wunderbar es mir auch scheint, glauben; andere aber sind nicht davon überzeugt (hier bricht Beilis in krampfhaftes Schluchzen aus). Der Verteidiger geht auf die Rolle und den Ton der Ankläger ein, die nur ihren Haß gegen die Juden beweisen. „Es gibt Menschen, die die Juden aus vielen Ursachen hassen, aus tiefer Seele hassen, und zwar alle ohne Unterschied, die reichen wie die armen, die glücklichen, wie die elenden. Solche Menschen können nicht gerecht sein und dürfen über Juden nicht Gericht halten. Es gibt Momente, in denen die Bosheit das Bewußtsein verdunkelt und der Verstand und das Gewissen der Menschen getrübt und geschwächt werden. In diesem Falle handelt es sich nur um eines: sie müssen gerecht sein können, vergessen Sie alles In diesem Prozeß ist viel lehrreiches vorgekommen. Unsere Behörden haben bei dem Versuch, ein so kompliziertes Verbrechen aufzudecken, vollständige Hilflosigkeit an den Tag gelegt. Man kommt an die Höhle heran, jede Spur ist wertvoll. Was tun aber unsere Schutzleute? Sie reinigen den Eingang zur Höhle, damit der dicke Kommissarius hinein kann. Es werden die verkehrtesten Schritte gemacht, kein Wunder, daß sich unter solchen Umständen freiwillige Helfer finden." Der Verteidiger geht mit diesen freiwilligen Detektiven beider Parteien streng ins Gericht. Die Arbeit der Berichterstatter, die sich als Entdecker des Mordes Lorbeeren holen wollten, findet er naiv, tadelnswert und äußerst schäd-

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