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Die Welt · 1913-11-14 · 46 (14.11.1913) · page 14

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
46 (14.11.1913)
Date
1913-11-14
Page
– (sequence 14)
Language
German
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1568 Nr. 46 DIEI^SELT Lemberger Disput verursacht hatten, und unterzieht ihn einer eingehenden Kritik. Hierauf entwirft er ein großzügiges Bild des Chassidismus, seiner Entstehung, seines Wesens und seiner Bedeutung für das Judentum. Der Sachverständige entwirft eine hübsche Charakteristik des Rabbi Schneer-Salman Schneersohn, erwähnt dessen russischen Patriotismus zur Zeit der napoleonischen Kriege und macht darauf aufmerksam, daß der Zaddikim-Familie Schneersohn die erbliche Ehrenbürgerschaft verliehen wurde. Aus zwei verschiedenen Lagern ist gegen den Chassidismus Front gemacht worden: seitens des großen Rabbi Elias aus Wilna, sowie seitens der jüdischen Aufklärer. Rabbi Elias widersetzte sich dem Chassidismus, weil er befürchtete, das Studium der Thora könnte durch diesen geschwächt werden — hat doch der Beseht aus den drei Prinzipien der jüdischen Religion nicht die Lehre, sondern den Gottesdienst akzentuiert. Auch hegte er Bedenken gegen die pantheistische Tendenz des Chassidismus. Sektierertum aber hat er dem Chassidismus niemals vorgeworfen. Die Aufklärer dagegen bekämpften den Chassidismus wegen dessen Frömmigkeit. Eine Satire ist damals erschienen, das in der hebräischen Literatur bekannte Buch „Megale Temirin“ von Josef Perl. Und aus dieser Satire, nicht aber aus den Original werken des Chassidismus, rühren jene Zitate her, die im offiziellen Dokument über den Chassidismus enthalten sind und hier im Gerichtssaal zur Verlesung kamen. Nach einer kurzen Vernehmung des Gutachters seitens der Verteidigung (die Anklagepartei hat vorsichtigerweise auf eine Vernehmung verzichtet) und nach Erledigung einiger Formalitäten erklärt der Vorsitzende, daß die Beweisaufnahme hiermit abgeschlossen ist. Neunundzwanzigster Verhandiungstag Das Plädoyer des Staatsanwalts. Seine Anklagerede, die zehn Stunden in Anspruch nahm, begann Ider Staatsanwalt mit einem Appell an die Geschworenen, denen die große Aufgabe zufalle, in einem so ungeheuerlichen Falle das von dem ganzen Vaterlande heiß ersehnte Wort der Wahrheit zu sprechen. „Nicht lange ist es her, daß wir die schwere, mit Blut geschriebene Epoche der Revolution durchgemacht haben. Ueberall floß Blut, Regierungsbeamte wurden getötet, Bomben geschleudert, das Volk hingerafft. Aber selbst auf diesem blutigen Hintergründe hebt sich der Mord an Justschinski als ein besonderer blutiger Fleck ab." Der Fall verdiente, daß die ganze Welt davon ergriffen werde. Allein die Welt beschäftige sich mit ihren Angelegenheiten, mit Verfassungen u. a. und habe 2y2 Jahre des Ermordeten nicht gedacht. Was ist Justschinski für die Welt? Viel wichtiger ist ihr B e i 1 i s und die Anklage, die gegen ihn erhoben wird, das macht den Fall zu einem Weltprozeß. Der Staatsanwalt schildert den Geschworenen die ungeheure Aufregung, die dieser Prozeß in sämtlichen Schichten der russischen Gesellschaft, insbesondere in der Presse hervorgerufen hat, nur weil der Angeklagte ein Jude ist. Es werde behauptet, daß dieser Prozeß ein Werkzeug des politischen Kampfes sei und daß durch die Verurteilung des Beilis eine Beschränkung der Judenrechte erzielt werden solle. Man sage, nicht Beilis, sondern dlas Judentum sitze auf der Anklagebank. Das ist aber nicht richtig, nicht das Judentum, sondern ein einzelner Fanatiker Beilis ist angeklagt. Den Juden ist ein solcher Prozeß natürlich unangenehm, sie fürchten, daß durch ihn Exzesse hervorgerufen werden können. Das werde aber nicht geschehen, der russische Staat schütze alle seine Untertanen in gleicher Weise. Ein Pogrom würde am meisten den armen Teil der jüdischen Bevölkerung treffen, der an der Agitation gar nicht beteiligt gewesen sei. Die jüdischen Führer allein haben den Prozeß so aufgebauscht und zu einem Weltprozeß gestaltet; durch das Eingreifen der reichen Juden sei der Fall so verwickelt worden, daß die Behörde sich zwei Jahre lang in dem Material nicht zurechtfinden konnte, und daß ein Monat nötig war, um im Gerichtssaal Licht in dieses Dunkel zu bringen. Hier spricht der Staatsanwalt mit Entrüstung von der „unsichtbaren Han d", die das Gold nach allen Richtungen schüttete, damit der Verdacht von den Juden abgelenkt würde. Das habe aber alles nichts genutzt. Die Judenwären sehr erstaunt gewesen, als Beilis verhaftet wurde. Dem kolossalen Einfluß der Juden, den sie trotz ihrer politischen Rechtlosigkeit in der Welt besitzen, könne sich fast niemand entziehen — er, der Staatsanwalt selbst, fühle sich unter dem Druck der Juden, des jüdischen Denkens, der jüdischen Presse. Darum hätten auch die Juden nicht geglaubt, daß die Regierung es „wagen“ würde, eine solche Anklage gegen sie zu erheben. Und als es dennoch geschah, da habe man die russische Regierung angeklagt, daß sie das Volk gegen die Juden aufhetze. Wären die Juden davon überzeugt gewesen, daß Beilis unschuldig ist, so hätten sie der Gerechtigkeit ihren Lauf gelassen und dem Urteil der Geschworenen vertraut; da sie aber eingesehen hätten, daß er schuldig ist, hätten sie den Fall zu verwickeln gesucht, und um Beilis von dem Verdacht zu reinigen, haben andere Leute beschuldigt werden müssen, und die Presse, die ja zum größten Teil in jüdischen Händen sei, hätte sich dazu hergegeben, Unschuldige zu verdächtigen. Der Staatsanwalt erachtet es als seine nächste Pflicht, diejenigen Zeugen, die im Grunde verdächtigt und angeklagt, ja in den Zeitungen sogar als die Mörder bezeichnet waren, von dem auf ihnen ruhenden Verdachte zu reinigen. Das tut er in ausgiebigster Weise, denn den weitaus größten Teil seiner Rede nimmt die Verteidigng der verdächtigten Zeugen ein. Zunächst werden die mit der Leitung der Recherchen betraut gewesenen Detektivbeamten Mists c h u k und Krassowski aufs schärfste angegriffen. Beide wären bestochen gewesen, beide hätten bewußt und planmäßig die Untersuchungsbehörden auf falsche Spuren gelenkt. Der edle junge Mann, das Mitglied des Doppeladlers, habe ja geschildert, wie er bei der Polizei auf Widerstand gestoßen sei, als er eine andere Spur verfolgen wollte. Für Krassowski findet der Staatsanwalt die härtesten Worte und schwersten Beschuldigungen, er nennt ihn den Oberdetektiv, unter dessen Leitung die Schwestern Djakonowa falsche Aussagen gemacht hätten und durch dessen List der Fall so kompliziert geworden sei. Die Geschichte mit dem Kissenbezug wäre aus der Luft gegriffen. Es könne kein Zweifel darüber herrschen, daß der Anhang der Tscheberjak an diesem Morde unschuldig sei. Die Aussagen der Singajewski usw. belastenden und Beilis entlastenden Zeugen werden der schärfsten Kritik unterzogen. Es sei das Gerücht ausgesprengt worden, daß Christen diesen Mord „judenmäßig“ ausgeführt hätten, um einen Pogrom hervorzurufen und sich zu bereichern. Bei dieser Version konnte man am besten Diebe hineinziehen, um sie glaubwürdig erscheinen zu lassen. In diesem Falle müsse er — der Staatsanwalt — die Diebe aber in seinen Schutz nehmen. Er persönlich glaube nicht einen Augenblick an das Geständnis des Singajewski und ebenso sei er von der Unschuld des Rudsinski felsenfest überzeugt. Der Staatsanwalt folgt in seiner Darstellung überhaupt fast blindlings der Anklageschrift, schiebt die Aussagen aller Zeugen, die für die Unschuld des Beilis sprechen, ganz einfach beiseite mit der Motivierung, daß sie entweder bestochen oder eingeschüchtert seien. Dagegen werden die wenigen Zeugen, die für die Ziele der Anklage zu gebrauchen sind, in den Himmel gehoben. Dem Detektiv Polistschuk wird besonders feine Kenntnis der Psychologie der Kinder zugeschrieben; dank dieser Kenntnis habe er von Beben ja Tscheberjak erfahren, was dieser bei früheren Verhören durch den Untersuchungsrichter und andere Polizeibeamte verschwiegen hätte. Alsdann spricht der Staatsanwalt von einem Gerücht, das im Stadtteil Lukianowka verbreitet gewesen wäre, nach dem die Tscheberjak den Andreas an die Juden verkauft haben solle, und fügt hinzu: Vox populi, vox dei. Ihm erscheine diese Version glaubwürdig, er könne sich aber darüber nicht weiter auslassen, da die Tscheberjak sich nicht auf der Anklagebank befinde. Endlich kommt der Staatsanwalt auch auf Beil i s zu sprechen. Justschinski wäre mit ihm vertraut gewesen, weil er bei ihm Milch kaufte. Beilis behauptet zwar, daß er die Kuh schon lange verkauft gehabt habe, den dies bestätigenden Zeugen sei aber nicht zu glauben. Die Ziegelei hätte sich zur Ausführung des Mordes ganz besonders gut geeignet. Die Erzählung der Ludmilla Tscheberjak, daß Beilis den Andreas fortgeschleppt habe, habe den Eindruck der Wahrheit gemacht. Es läge jedenfalls kein Grund vor, dem Kinde zu mißtrauen. Es entstehe zwar die Frage, warum die Kinder, vor deren Augen der Andreas fortgeschleppt worden war, dieses nicht den Eltern erzählt hätten; diese Frage könne der Staatsanwalt nicht beantworten. Beilis sitze allein auf der Anklagebank. Es sei aber klar, daß er den Mord in Gemeinschaft mit andern verübt habe, seine Komplizen sind nicht entdeckt worden, aber es sei doch festgestellt, daß "Beilis es war, der den Justschinski gepackt hatte. Möglich sei es, daß Beilis ein musterhafter

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