Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 46 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 46 1567 das Schicksal der Frauen oder Ignoranten irgendwie verhängnisvoll waren. Auch in der Kabbala gebe es keinerlei Hinweise auf Opferdarbringung im allgemeinen und Menschenopfer im Besonderen. Ebenso kategorisch verneint Prof. Kokowzew einen Hinweis des Talmuds auf Gebrauch von Christenblut bei Juden. Der Chassidismus ist nach dem Sachverständigen zweifellos eine Reformbewegung gegen das tote Dogma des Rabbinismus. Auf die letzte Frage, welche Tatsachen darauf hin weisen, daß der Mord Justschinskis aus der jüdischen Religionslehre entspringenden religiös-fanatischen Motiven verübt sei, erwidert Prof. Kokovvzew, daß er zur Annahme eines Ritualmordes nicht den geringsten Anlaß habe. „Wenn ich irgendwo vor Gericht hören würde, daß die Leiche eines völlig entbluteten Kindes gefunden, und daß es bewiesen wäre daß der Mord aus religiösen Motiven von Juden verübt worden sei, so würde ich bestimmt erklären, daß der Jude die Leiche eher essen wollte, und sie deshalb vorher entblutet habe, als daß er ihr zu rituellen Zwecken das Blut abgezapft hätte. Von den zwei Absurditäten hätte ich dann die kleinere angenommen. Achtundzwanzigster Verhandlungstag Zunächst wird der Antrag der Verteidigung, die Texte der angeführten Bibel- und Talmudstellen zu verlesen, um sie an den Originalen nachzuprüfen, erörtert. Als derVert. Sarudny gestern im Anschluß an die Zitate des Pater Pranartis diesen Antrag stellte, hatte er erklärt, im Besitze sämtlicher in Frage kommenden Werke zu sein. Der Zivilkläger Schmakow hatte darauf seine Zweifel geäußert, daß Sarudny die Werke in denselben Ausgaben besitze, was Sarudny aber bejahte. „So möchte ich ihn also fragen, ob er wohl auch die Amsterdamer Ausgabe vorlegen wird 1" hatte Schmakow ironisch ausgerufen. Als Sarudny darauf erwiderte, daß er auch damit dienen könne, rief Schmakow ungläubig aus: „Zeigen Sie her," worauf Sarudny dem enttäuschten Schmakow den Folianten zeigte, was im Publikum schallendes Gelächter hervorrief. Die Anklagepartei bekämpft den Antrag der Verteidigung mit der Begründung, daß sich der Prozeß zu lange hinziehen würde, wenn alle Texte nachgeprüft werden Vert. Grusenberg entgegnet darauf, der Vorwurf, daß der Prozeß in die Länge gezogen werde, treffe wahrlich nicht die Verteidigung; nicht ihre Schuld sei es, wenn der Gerichtssaal sich in eine Akademie der Wissenschaften verwandelt habe und Beilis in der Masse gelehrter Texte versinke. „Das aber war der Wunsch der Anklagebehörde, sie wars, die in der Anklageschrift den Hinweis auf die jüdische Religion und ihre fanatischen Auswüchse hineintrug, sie tat das, wofür in der ganzen Geschichte der Prozesse kein Beispiel zu finden ist. Seit dem 18. Jahrhundert hat es keinen einzigen Prozeß gegeben, in dem die Anklageformel auf die Religion Bezug genommen hätte. Ich fordere meine Gegner auf, mir auch nur einen einzigen zu nennen. Der Prozeß Beilis ist der einzige beispiellose Prozeß in der gesamten Geschichte des neuen Rechts. Vert. Grusenberg bezieht sich dann weiter auf die Behauptung der Professoren Troitzki und Kokovvzew, daß die von Pater Pranaitis angeführten Rohlingschen Zitate falsch übersetzt sind. „Wir ersuchen das Gericht, die Stellen vorzulesen, auf die er Bezug nimmt. Pater Pranaitis entzieht sich dem. Das Gericht fordert ihn nicht nur nicht auf, unsere gesetzliche Forderung zu erfüllen, sondern verbietet uns, das Werk als Beweis vorzuzeigen. Es sei nicht Schuld der Verteidigung, wenn der Prozeß solange dauere; da das Schicksal eines Menschen von der Aufklärung der Fragen abhänge, müsse die Verteidigung die gründliche Prüfung aller von den Gegnern angeführten Zitate beantragen. Hierauf folgt das Gutachten des Prof. Tichomirow, das sich in allen wesentlichen Punkten mit denen der Prof. Troitzki und Kokowzew deckt. Zu Frage 15 führt Prof. Tichomirow aus, daß die Todesstrafe bei den Juden ohne Blutvergießen durch Würgen vollzogen wurde. Die schmachvolle Art der Kreuzigung sei eine römische Strafart gewesen, die die Juden nicht gekannt haben. Nach dem Gutachten des Prof. Tichomirow verkündet der Vorsitzende den Beschluß des Gerichtshofs, daß der Antrag der Verteidigung auf Verlesung der Originaltexte abgelehnt ist. Hierauf gibt der Moskauer Rabbiner Mase sein Gutachten ab. Das jüdische, wie jedes andere Volk, hat sein Buch, und seine Literatur. Für die Literatur kann es nicht verantwortlich gemacht werden — ist doch die Wertung dieses oder jenes Werkes rein subjektiv und induviduell. Soll aber die jüdische Religion vor Gott und vor der Menschheit Rechenschaft ablegen, so dürfen nur jene Bücher in Betracht gezogen werden, die ihr Leben ausmachen und das Leben des Volkes gestalten. Die jüdische Religion hat ursprünglich und bis in unsere Gegenwart hinein die Bibel als ihr Heiligtum betrachtet. Es ist eine Verleumdung, wenn behauptet wird, daß irgendein anderes Buch die Bibel ersetzt hätte! Heißt es doch im Talmud, daß ein Jude, der die göttliche Offenbarung auch nur eines einzigen Punktes der Bibel bestreitet, Blasphemie begehe. Was den Talmud anbelangt, so genügt es keineswegs, sein Gerippe darzustellen. Seine Seele muß offenbart werden, und da werden Sie sich überzeugen können, wie absurd es klingt, wenn man im Talmud auch nur die leiseste Spur eines Hinweises auf den angeblichen Blutgebrauch finden möchte. Daß eine Jude Blut zu sich nehme, und einen Mord gestatte — — — Der Vorsitzende unterbricht den Gutachter: „Regen Sie sich nicht auf, sprechen Sie ruhig, wie es einem Gutachter geziemt." Rabbiner Mase: „Ich bitte um Entschuldigung. Es kommt aufs Temperament an. Ich verteidige nicht, ich will nur den wahren Sachverhalt darlegen." Der Talmud bildet eine Interpretation der Bibel, eine Auslegung der Gesetze, die in diesem ewigen Buche des jüdischen Volkes niedergelegt sind. Heißt es in der Bibel „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, so kommentiert der Talmud, das Gesetz meine damit die Geldstrafe gemäß dem Werte des Auges, dem Werte des Zahnes in jedem gegebenen Falle. Der humane Geist, der den Talmud durchweht, hat es nicht zulassen können, die biblische Vorschrift im buchstäblichen Sinne zu deuten. Der Talmud stößt ferner auf die Todesstrafe im mosaischen Gesetze. „Ich halte es für meine Gewissenspflicht, an dieser Stelle zu erklären, daß nach jüdischem Gesetz nur vier Arten der Todesstrafe vorhanden sind. Die Hinrichtung am Kreuze ist nicht unsere Todesstrafe. Diese hat bei uns niemals existiert." Was die Christen anbelangt, so ist keine einzige Stelle im Talmund vorhanden, die auf sie Bezug nähme. Erst in späteren Schriften ist von ihnen die Rede. Da sie aber die sieben Gebote des Noah befolgen, so werden sie sogar zu den Gerechten gezählt. Der Gebrauch von Blut — gleichviel, ob in rohem oder in gekochtem Zustande —, ist streng verboten. Mit welcher Peinlichkeit die Juden dies Verbot befolgen, davon kann jede christliche Köchin, die bei Juden angestellt war, Zeugnis ablegen. Die „Schechita", das jüdische Schächten von Tieren, erfolgt durch das Durchschneiden der Halsvene mittels eines einzigen Messerschnittes. Der Schächter braucht nicht ein Gelehrter zu sein, er muß bloß das Handhaben der „Schechita" kennen und dazu auch fromm sein. Ein Jude, der beispielsweise die Sabbatvorschriften überschreitet, darf zum Schächterberuf nicht zugelassen werden. Es wird eine Stelle aus dem Talmud angeführt, wonach das Blut angeblich zu den Getränken zähle. Es ist aber falsch, an dieser Stelle das Wort „Maschke“ durch „Getränk" zu übersetzen. Hier heißt es vielmehr „Flüssigkeit". Sonst wäre kaum verständlich, wie im darauffolgenden Satz die Ausflüsse des Auges, des Ohres, der Nase usw. als Getränke bezeichnet werden könnten . . . „Finden sich Hinweise darauf in der Kabbala und in der jüdischen Geschichte, daß sogar die wegen religiösen Fanatismus hingerichteten Juden als Gott genehme Opfer bezeichnet werden?“ — Entschuldigen Sie, daß ich bei dieser Frage meine Erregung nicht zähmen kann. Was soll es bedeuten. dies „sogar"? Als ob sie Verbrecher wären — diejenigen, die wegen ihrer Religion hingerichtet wurden! Gewiß ehrt das Judentum das Angedenken derer, welche einem schmählichen Verrat den Tod vorgezogen haben. Allerdings kennt das jüdische Volk keine Verehrung toter Gebeine, pilgert nicht zu den Gräbern — wohl aber verehren wir die Seelen unserer Märtyrer. Mase geht nun zur Schilderung des Frankismus über. Er streift zunächst die pseudo-messianische Bewegung des Sabbatai Zewi, nach deren Verfall die Sekte der Frankisten emporwuchs. Er deckt die unsauberen Motive auf, die den