Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 46 (14.11.1913)
- Date
- 1913-11-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 46 1557 DIE3§*ELT Beilis erlöst. Diesen Siegder Unschuld haben wir erreicht, weil wir dem Rate der Duckmäuser und Leisetreter nicht gehorchten, sondern die Kräfte des Lichts, des Rechts, des Gewissens der Macht der Finsternis entgegenstellten. Aber das ist halbe Arbeit. Jetzt gilt es, den Kampf gegen die prinzipielle Anklage zu führen. In diesem Gedanken der notwendigen Selbstwehr muß sich das ganze Judentum ziusammenfinden. Diese Selbstwehr muß sowohl nach außen, wie nach innen gerichtet sein. Nach außen würdige Solidaritätskundgebungen, aber nicht träges Geschehenlassen, bis ein Unglück passiert. Es muß beizeiten vorgesorgt werden. Aus unseren heutigen Taten und Unterlassungen, aus all dem Großen und Kleinen der Gegenwart setzt sich die Zukunft zusammen und jeder Irrtum kann zum Verhängnis werden. Aus winzigen Gründen sind in der Geschichte Staaten vernichtet worden, sind Völker verblutet, oft nur deshalb, weil sie es zur rechten Zeit versäumten, „dieOeffnung an ihrer Rüstung zu schließen", weil sie nur für den Tag, nicht für die Zukunft sorgten, weil sie das Unbequeme nicht tragen wollten und, den Blick an die Einzelheiten gefesselt, das Ganze nicht mehr überschauten. In der Geschichte unseres Volkes offenbart sich uns diese Wahrheit leider viel zu oft. Wir lächeln über eine Anklage, wir könnten sie vielleicht im Keime ersticken, sie scheint uns aber kleinlich. Wir setzen uns über manche Verleumdung hinweg; es scheint uns müßig, jeder albernen Bosheit Aufmerksamkeit zu schenken. Wir sehen nicht, daß uns die Dinge langsam über den Kopf wachsen. Dann klagen wir, aber es ist schon zu spät. Ich will nicht sagen, man könne den Judenhaß aus der Welt schaffen. Man soll sich keinen Täuschungen auch mit bezug auf die Blutbeschuldigung und die Möglichkeit ihrer vollständigen Beseitigung durch Polemik hingeben. Vergebens ist mit stahlharten, unwiderleglichen Argumenten dargetan worden, daß ein Blutritual der innersten Natur des Judentums widerstreitet Vergebens ist unzählige Mal mit flammender Zunge — daß es den Stein rühren konnte — auseinandergesetzt worden, daß Judentum und Ritualmord zwei absolute Gegensätze sind, die sich meiden und fliehen. Die Blutanklage gleicht dem alten Ungetüm der Hydra. Wird ihr ein scheußlicher Kopf zu Boden geschmettert, dann sprießt aus dem giftgeschwollenen Leibe ein neuer zischender Kopf, blöde, glotzend, empor. Aber gleichwohl müssen wir, und zwar nicht von Fall zu Fall, sondern systematisch kämpfen, wie ein Volk für seine Ehre kämpft. Und mehr noch nach innen. Wir müssen im Innern erstarken, die Widerstandskraft stählen, die nationale Organisation fördern, wir müssen mit dem Volke eins werden, damit sein Geist uns seine uralten und ewig jungen geheimnisvollen Lebenswunder webe, die Lebenswunder, die uns eine Zukunft und unserem gelästerten Judentum eine selbständige, ehrenvolle Freiheit sichern. Der erste Notschrei in der Beilis-Affäre vor der großen jüdischen Oeffentlichkeit ging von unserem letzten Zionisten kongreß aus. Die Worte waren knapp und gemessen, nicht weil es schwierig wäre, Krajtausdrücke zu finden — sie drängen sich bei dieser fürchterlichen Sache von selbst auf —, sondern weil es noch die Zeit vor dem Gerichtsverfahren war und weil einer so würdigen Tagung wie unserem Kongreß maßvolle 'Selbstbeschränkung geziemt. Jetzt tritt eine neue wichtige Aufgabe an uns heran, einer Fortführung und Kräftigung prinzipieller Selbstwehr das Wort zu reden. N. 8. Das Kiewer Urteil Beilis freigesprochen — Teilung der Schuldfrage — Die Ritual mordfrage indirekt bejaht — Das Saizewsche Grundstück als Tatort „festgestellt" Nach den Reden der Verteidiger, einer Replik des Staats- anwalts — die in dem Satze gipfelte: „Die Juden werden Rußland zugrunde richten!“ — und einem durchaus einseitigen Resume des Vorsitzenden, wurde Beilis das letzte Wort gegeben. Er erklärte: „Ich bin zu erschöpft, um zu sprechen. Ich kann nichts sagen, als daß ich unschuldig bin. Ich bitte um meine Freisprechung, damit ich zu meinen unglücklichen Kindern zurückkehren kann, die ich seit zweieinhalb Jahren nicht gesehen habe.“ Zur Beginn der Montagsitzung wurde die vom Gericht aufgestellte einzige Schuldfrage verlesen, die auf Antrag der Zivilkläger gegen den Protest der Verteidigung geteilt wurde. So wurden folgende zwei Fragen formuliert: Erstens: „Ist es bewiesen, daß in der Ziegelfabrik des jüdischen Krankenhauses Andreas Justschi nski, indem ihm der Mund zugedrückt wurde, mit einem Stechinstrument an den Schläfen, am Nacken und Halse verwundet wurde, wobei die Himvenen, die Arterien der linken Schläfe und die Halsvenen verletzt wurden, was einen starken Bluterguß zur Folge hatte? Ist es ferner bewiesen, daß, als Juschtschinski bis fünf Glas Blut verloren hatte, ihm abermals mit dem gleichen Instrument am Körper, an den Lungen, der Leber, der rechten Niere und dem Herzen Wunden beigebracht wurden, wobei die letzten Stiche gegen, das Herz gerichtet waren? Ist es endlich bewiesen, daß alle Wunden, insgesamt 47, Qualen Juschtschinskis hervorgerufen und eine fast völlige Blutleere des Körpers und seinen Tod veranlaßt haben?“ Zweitens: „Wenn der in der ersten Frage beschriebene Vorgang bewiesen ist, ist dann der Angeklagte Beilis schuldig, im vorangegangenen Einvernehmen mit nicht entdeckten Personen aus religiösem Fanatismus, um dem Knaben Justschinski das Leben zu rauben, am 25. März 1911 in Kiew in der Ziegelfabrik des jüdischen chirurgischen Krankenhauses, welches von dem Kaufmann Saizew verwaltet wurde, zur Ausführung seiner Absicht den dort befindlichen Justschinski ergriffen und in die Fabrik geschleppt zu haben, wo mit dem Angeklagten im Einvernehmen befindliche, nicht entdeckte Personen die geschilderte Tat begingen?“ Die erste .Frage wurde bejaht, die zweite verneint, und so wurde Beilis freigesprochen, während auf eine seltsame, aller Logik und allem Recht widerstreitende Art in der ersten Frage die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten „Ritualmordes“ anerkannt und der Ort einer Tat festgestellt, deren Vorüber man nicht kennt. Wenn diese Frage nicht den Zweck haben sollte, den Ritualmord zu „konstatieren“, was man ja von allem Anfang an beabsichtigt hatte (vgl. die Aeußerung Nabokows in unserem Artikel „Die beiden Fragen“, „Die Welt“ No. 43) so wäre überhaupt nicht einzusehen, zu welchem Zweck sie gestellt worden wäre. (Den ausführlichen Bericht über die Kiewer Gerichtsverhandlung, soweit er uns bis Schluß des Blattes vorlag, finden unsere Leser auf Seite 1563.)