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Die Welt · 1913-11-07 · 45 (7.11.1913) · page 14

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
45 (7.11.1913)
Date
1913-11-07
Page
– (sequence 14)
Language
German
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1532 Nr. 45 DlESgKELT Dem Staatsanwalt will es nicht einleuchten, daß eine Ausblutung durch das Haar des Knaben behindert werden könnte — sei doch der Kopf abgeschoren gewesen! „Ja, aber erst später, bei der Obduktion ist das Haar abgeschnitten worde n", erwidert Prof. K a d j a n. Zu welchem Zwecke aber habe der Mörder unbedingt durch die Mütze auf den Kopf schlagen müssen? „Der Kopf trug eine Mütze und der Mörder schlug auf den Kopf —s so hat der Hieb die Mütze getroffen,“ erwidert ironisch der Sachverständige. Da fragt nun Schmakow: „Falls angenommen werden sollte, dab der Mörder auf Blutentleerung ausging, so habe er sich nach ihrem Ermessen als unwissend erwiesen?“ „Jawohl.“ „Sollte aber angenommen werden, daß der Mörder eine möglichst knappe Blutung bezweckte, so habe er sich nach ihrer Meinung als Sachkundiger erwiesen?“ „Ja. vielleicht war er ein großer Gelehrter.“ erwiderte Kadjan. Als nun Schmakow den Sachverständigen um eine Erklärung der 13 Stichwunden ersucht, sagt Veit. Grusenberg, die Zahl stimme nicht; im Obduktionsprotokoll seien deren 14 angegeben. Diese Bemerkung ruft große Bewegung hervor. Die Anklagepartei bedarf bekanntlich aer Zahl 13, sonst passen die W unden nicht in den Rahmen der zurechtgestutzten Ritualmordkabbalistik. Der Staatsanwalt und die Zivilkläger sind ganz außer sich. Protokoll? na ja, aber in der Wirklichkeit seien es doch 13 Wunden! Möge nur Prosektor Tufanow befragt werden, mögen doch Tufanows Photographien Zeugnis ablegen. . . . Aber Vert. Grusenberg will davon nichts wissen. Neue Aussagen können nicht herangezogen werden. Photographien, die von einer fremden Schädeldecke herrühren, können nicht in Betracht kommen. Die Gerichtsakte könne nur das Protokoll sein. Nur auf diesem beruhe ja die ganze Expertise. Prof. Kadjan erklärt, in der Tat eine Stichwunde gesehen zu haben, die auch als zwei betrachtet werden könne. Beim frischen Zustande des Präparates seien da zwei Stichwunden deutlich zu sehen gewesen. Auf die Frage des Zivilklägers Samyslowski, ob denn die Herzwunde nicht auf eine erfahrene Hand schließen lasse, antwortet der Sachverständige : „Sie zeugt lediglich von groben Nerven, von der Fähigkeit, einen Mord zu begehen.“ Dreiundi.wanzigster Verhandlungstag Die Nachvernehmung der Sachverständigen hat fast nichts neues zu Tage gefördert. Prof. Kossorotow behauptet wiederum, der Zweck des Mordes wäre Blutentleerung, sowie Beibringung von qualvollen Verletzungen gewesen. Ohne jegliche Beweislieferung stellt er noch die Hypothese auf, daß zwischen den ersten und den folgenden, bei schwacher Herztätigkeit beigebrachten Verwundungen eine Pause stattgehabt hätte, während welcher die Mörder „etwas getan“ hätten. Prof. Kadjan hat darauf mit einem Achselzucken erwidert. Es gäbe eben keine Beweise dafür. Eins hat jedoch auch der Gutachter Kossorotow, vom Vert. Grusenberg befragt, zugeben müssen: es gebe keine Beweise dafür, daß ein Blutsammeln stattgehabt habe. Das Blut konnte ebensogut in den Boden eingesaugt oder abgewischt worden sein. Vom Vert. Grusenberg befragt, wies Prof. Kadjan darauf hin, daß das jüdische Schlachten von Tieren durch Beibringung von Schnittwunden, das christliche dagegen durch Zufügung von Stichwunden erfolgt. — Der Vorsitzende schlägt nun für die psychiatrische Expertise folgende Fragen vor: 1. Lassen die Tatsachen der Obduktion und der gerichtlich-medizinischen Expertise auf den Zweck und die Absichten der Mörder Justschinskis schließen? 2. Konnte die Ermordung Justschinskis von einem Geisteskranken verübt worden sein? 3. Lassen etwa die Tatsachen der Obduktion und der gerichtlich-medizinischen Expertise auf die Profession der Mörder schließen? 4. Zeugt die Art, Zahl und Lage der Verletzungen von einer Planmäßigkeit des Mordes? 5. Ist Grund vorhanden, nach der Art der Verletzungen auf die Nationalität der Mörder zu schließen? ö. Kann man annehmen, daß der Mord auf Grund sexueller Perversität verübt worden ist? 7. Sind die Verletzungen von einer kundigen und ruhig verfahrenden Person zugefügt worden? 8. Konnte ^ie Ermordung Justschinskis aus Motiven eines religiösen Fanatismus verübt worden sein? Die Sachverständigen, Prof. Bechterew, Prof. Karpinski und Prof. Sikorski ziehen sich zu einer Beratung zurück. Am 24. Verhandlungstage folgte das Gutachten des Regierungs-„Gelehrten“ Prof. Sikorski und das Gutachten der Professoren Bechterew und Karpinski, am 25. begann die „rituelle Expertise“ — das Skandalöseste, was je in einem Prozesse geleistet worden ist. Ein Unikum" in der Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts bleibt wohl für immer die Blamage des „Sachverständigen“ Pater P r a n a i t i s, der nicht eine einzige seiner Behauptungen belegen konnte, und dessen einzige Stütze die wahnwitzigen Auslassungen des Mönchs Neophyt sind. Wirkliche Sachverständige kamen dann in dem Professor der geistlichen Akademie Troitzki und dem Professor Kokowzew, einem Verwandten des Ministerpräsidenten, zu Wort. Den ausführiieehn Bericht können wir aus Raumgründen erst in der nächsten Nummer folgen lassen. Protest-Kundgebungen (Berichte unserer ständigen Korrespondenten.) Eine Erklärung der theologischen Fakultäten in Breslau Für den 3. November war in Breslau eine große Protestversammlung wegen des Kiewer Mordprozesses im großen Saale des Konzerthauses einberufen. Der Zudrang war so groß, daß lange vor Beginn mehr als 5000 Personen den Saal füllten und schließlich gleichzeitig noch eine zweite Versammlung im Caferestaurant abgehalten werden mußte. In beiden Versammlungen sprachen dieselben Redner. Der Erste Rabbiner Dr. G u t m a n n erhob im Namen der theologischen Wissenschaft beredten Protest gegen das Märchen vom Ritualmord, das aus Bosheit gegen das Judentum erfunden wurde, um rauben und morden zu können. Reichstagsabgeordneter Goth ein und Professor Dr. Wohlauer verurteilten insbesondere den Kiewer Prozeß im Namen der Menschlichkeit und Gerechtigkeit. Außerdem wurde eine Erklärung des Dekans der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität und eine dem Sinne nach gleichlautende der katholisch-theologischen Fakultät verlesen, in denen die Behauptungen über den Ritualmord als völlig unhaltbar erklärt werden. Zum Schluß wurde in beiden Versammlungen eine gleichlautende Protestresolution einstimmig angenommen. Protestversam ml ungen In Galizien In einer Reihe gaBzischer Städte fanden feierliche Protestkundgebungen gegen den Kiewer Prozeß statt, die meisten waren von der Poale-Zion einberufen. In Lemberg sprachen auf einem ungemein stark besuchten Meeting Dr. Chaim Schitlowski, Adolf Stand, Reichstagsabgeordneter Ernst Breiter, Redakteur Bronislaw Laskowsnicki im Nafrnen der polnischen fortschrittlichen Partei, Dr. Rosenfeld, ln Przemysl war die Versammlung in der großen Synagoge veranstaltet worden. Es referierten Oberrabbiner Gedaljahu Schmelkes und Kultuspräsident Glanz. Ferner wurden solche Protestkundgebungen in Drohobycz, Zölkiew, Oswiecim, Zniesienie, S a s s 6 w veranstaltet. Vor Beginn des Prozesses begab sich in Lemberg eine Vertretung des Zentralkomitees der Zionisten Galiziens zum Kultuspräsidenten Dr. Schaff, Handelskammerpräsidenten von H o r o w i t z, Vizebürgermeister Dr. Schleicher, der der jüdische Repräsentant im Stadtpräsidium ist, und verlangten von diesen, daß sie im Namen der gesamten Lemberger Judenheit eine Protestversammlung einberufen, und

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