Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 45 ----- — ..- -..D1E^ELT=.-. .—. ■■■■-■>■ 1531 suchung ausgesprochene Vermutung, daß der Tod infolge Verstopfen des Mundes durch Erstickung eingetreten sei. Pawlow hält diese Verletzungen des Halses eher als die des Schädels für die unmittelbare Todesursache. Zu Frage 4 führt Pawlow aus, daß der erste Hieb wohl auf den Kopf geführt worden sei. Die Stiche seien wohl zuerst durch die Mütze hindurch und später ohne dieselbe beigebracht worden. Die genaue Zeit zwischen der ersten Verletzung und dem Eintritt des Todes anzugeben, sei schwer, umsomehr, als in den Protokollen die Zahl der Wunden einmal mit 45, ein andermal mit 47 angegeben ist. Unmöglich sei es auch, festzustellen, welcher Hieb Bewußtlosigkeit hervorgerufen habe; die Verletzungen am Kopfe, namentlich aber am Halse, die eine innere Blutung ergaben, lassen jedoch darauf schließen, daß eine Bewußtlosigkeit sehr rasch eingetreten ist. Anzunehmen sei eine Zwischenzeit von 10—15 Minuten. Pawlow hält es für sehr möglich, daß sämtliche Verletzungen mit einer solchen Ahle, wie sie Dr. Tufanow gekauft hat, ausgeführt wurden, auch er nimmt an, daß mindestens zwei Verbrecher den Mord verübt haben mußten. Wie lange die Manipulationen der Mörder dauerten, sei unmöglich festzustellen. Mit Sicherheit kann gesagt werden, daß die Mörder sich beeilten, und daß der Tod rasch eingetreten ist. Keine der Wunden kann Prof. Pawlow als besonders qualvoll bezeichnen; er habe sehr oft Operationen am Gehirn ohne Narkose vorgenommen; Stiche ins Brustfell und in die Brust seien ebenso wie Leberverletzungen wenig empfindlich. Anzunehmen ist, daß der Schmerz durch die ersten Hiebe und durch den Schreck paralysiert wurde. Bei den weiteren Hieben hat sich der Knabe wohl 'Schon in halb bewußtlosem Zustande befunden. Pawlow behauptet mit Entschiedenheit, daß eine unmittelbare ausschließliche Blutentleerung nicht stattfinden konnte, und beruft sich dabei auf das Obduktionsprotokoll, in dem angegeben ist, daß die Venen mit Blut angefüllt waren und aus dem hervorgeht, daß kein einziges Organ vollständig entblutet war. Ob das Blut im Falle einer Blutentleerung aus Venen oder Arterien herrührte, sei unmöglich zu bestimmen, da keine einzige Arterie beschrieben wurde, andererseits entsprechen die Stiche nicht im mindesten den Arterien. Er könne nur sagen, daß es unmöglich ist, aus diesen Wunden viel Blut aufzufangen. Zum Zwecke der Bluterlangung wäre es jedenfalls viel bequemer gewesen, das Blut aus einer großen Wunde zu sammeln. Gerade die große Zahl der Stichwunden hätte diesem Zweck ungünstig sein müssen. Wieviel Blut aus dem Körper Justschinskis ausgeflossen ist, kann Pawlow zum Teil wegen der Ungenauigkeit der Untersuchungen am Seziertisch nicht bestimmen. — Ob der Charakter der Verletzungen, ihre Zahl und Lage davon zeuge, daß die Zufügung von Qualen und Ausblutung im Plan der Mörder gelegen habe, ist nach Prof. Pawlow ganz unmöglich zu beurteilen, da nichts darauf schließen lasse, daß nach einem bestimmten Plan vorgegangen wurde. Der Zweck war augenscheinlich nur — zu toten. Wenn davon gesprochen worden sei, daß die Mörder eine Stelle gesucht hätten, wo die Gefäße der Oberfläche am nächsten sind, und dabei die Stiche unter der Achsel angegeben worden seien, so müsse er darauf erwidern, daß es-gerade eine Sünde sei, wenn Aerzte so etwas sagten. Die Natur habe selbst dafür gesorgt, daß die Blutgefäße geschützt liegen und gerade die Gefäße unter der Achsel seien am besten geschützt und liegen tief. Lage und Charakter der Verletzungen zeugen nach Prof, Pawlow von absoluter Unkenntnis der Anatomie des menschlichen Körpers. In der Frage, ob dem Justschinski die Hände vor oder nach dem Tode gebunden wurden, schließt sich Pawlow der Meinung der anderen Sachverständigen an, nach der das nach dem Tode geschehen ist. Prof. Pawlow zieht aus dem Umstande, daß das Hemd blutig war, die Leiche aber keine Blutspuren aufwies, den Schluß, daß das Hemd schon in trockenem Zustand angelegt wurde, er nimmt an, daß die Leiche gesäubert und abgewaschen wurde, leider fehle auch darüber jeder Hinweis im Obduktionsprotokoll. Pawlow meint, daß die Lehmreste und Blutflecke auf der Jacke des Ermordeten in der Höhle entstanden sein konnten, da bei der damaligen feuchten Witterung der Lehm wahrscheinlich aufgeweicht war und leicht an den Kleidern haften bleiben konnte. In der darauffolgenden Vernehmung wiederholt Prof. Pawlow kategorisch seine Ansicht über die Unzweckmäßigkeit der Verletzungen, falls es den Mördern um eine Blutentleerung zu tun gewesen wäre. Das Gutachten des Prof. Kadjan In bezug auf die ersten drei Punkte, sowie auf die erste Hälfte der vierten Frage, erklärt sich Prof. Kadjan mit Kossorotow einverstanden. Erst bei der zweiten Hälfte der vierten Frage, welche lautet: „Falls die ersten Verwundungen am Kopfe erfolgt sind, ist Bewußtlosigkeit eingetreten, und wann?“ — erst da setzt die Meinungsverschiedenheit ein. Erfolgt ein heftiger Hieb auf den Kopf, so tritt Bewußtlosigkeit ein. Wird dabei das Gehirn geöffnet, so sind keine Verletzungen, keine Veränderungen wahrzunehmen. Diesen Zustand nennt man Gehirnerschütterung. In diesem Zustand der Bewußtlosigkeit habe sich, nach der Meinung des Prof. Kadjan, auch Justschinski befunden, nachdem ihm ein Hieb auf die linke Stirnseite beigebracht worden war. Denn dieser Hieb sei ein sehr schwerer gewesen — sind doch durch ihn die Weichteile und die Schädelknochen durchbrochen worden. Das Werkzeug durchdrang die harte und weiche Hirnhaut, drang in die Hirnsubstanz ein und verursachte im Ventrikel einige Blutstropfen. Ein solcher Hieb, der tief in die Hirnsubstanz eindringt, die innere Schädelhaut durchbricht, so daß deren Splitter gegen das Gehirn ihre Richtung nehmen und Bluterguß veranlassen, — ein derartiger Hieb könne doch wahrlich nicht gering angesehen werden. Deshalb müsse angenommen werden, daß Bewußtlosigkeit sehr bald eingetreten sei. Jedoch könne nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, welche der Verwundungen die erste gewesen sein mag. Ebensowenig könne man feststellen, ob die Bewußtlosigkeit sofort nach der ersten Verletzung eingetreten sei. Zu Frage 5 und 6 erklärt sich Prof. Kadjan mit Kossorotow einverstanden. Er geht nun zu Frage 7 über: „Ist der Tod des Justschinski durch Qualen herbeigeführt worden?" — Ja, kann denn überhaupt eine Ermordung schmerzlos verlaufen? Nun sind damit wohl ganz besondere, grausame Qualen gemeint. Eine derartige Frage könne er nur mit einem entschiedenen „Nein" beantworten. Gewiß seien die Stiche schmerzhaft gewesen —, besondere Grausamkeiten seien jedoch nicht zu konstatieren. Die Frage S: „Hat eine Blutentleerung stattgefunden" — sei ihm nicht ganz klar. Bei vielen Verwundungen finde freilich eine reichliche Blutung statt. Handelt es sich aber um eine absichtliche Ausblutung —, eine Frage, die auch im neunten Punkt aufgeworfen wird —, so müsse er auf folgendes hinweisen. Bei der Obduktion erwiesen sich die Mesenterialvenen mit flüssigem Blute gefüllt, die Gefäße der Hirnhaut mit Blut gefüllt, die graue Himsubstanz von rötlicher Schattierung, in der weißen Himsubstanz Blutstropfen. Dann bei der inneren Besichtigung kehren die Ausdrücke „gelblich", „rötlich“, „bräunlich-rot“ usw. immer wieder. Wie kann nun bei solchen Befunden von einer Ausblutung die Rede sein? In bezug auf Frage 10 wäre zu bemerken, daß in Hinsicht des Blutsammelns Kopfverwundungen äußerst unzweckmäßig seien, weil das Blut sich mit dem Haar vermengt, was doch bei vertikaler Stellung das Blutsammeln ungeheuer erschwere. Zu Punkt 13 äußert Prof. Kadjan, daß er weder eine Blutentleerung, noch eine beabsichtigte Beibringung von Qualen in der Mordtat erblicken könne. „Aut die Scheitelhöhe zu schlagen, um Blut zu erlangen —- das ist für mich ein Nonsens." Ebensowenig könne er ein zielbewußtes Martern zugeben. Die Verbrecherhand habe vielmehr aufs Geratewohl zugeschlagen — in die Schläfe, in den Hals, in die Seite, in den Rücken —, wohin Vert. Grusenberg fragt, ob zum Zwecke der Blutentziehung Stich- oder Schnitt-Wunden erforderlich sind. Prof. Kadjan: Freilich, Schnittwunden. In diesem Falle ebe es keine einzige Schnitt w un d e. Um aber bei tichwunden eine Ausblutung zu erzielen, müsse in die Gegend des Gefäßes eingestochen werden; das Gefäß zu treuen, sei aber äußerst schwer. Was das Zustopfen des Mundes anbetrifft, so sei dies nicht behufs Tötung angewandt worden, sondern um das Schreien zu dämpfen. Die Erstickung sei nicht durch das Zuhalten des Mundes, sondern durch Verblutung erfolgt. Es könne nicht behauptet werden, daß der Mord unbedingt an einem lehmigen Orte verübt werden mußte. Der Lehm habe ebensogut sich später anhaften können — allerdings als das Blut noch nicht eingetrocknet war, also nicht später als 12—15 Stunden nach der Ermordung. Vert. Maklakow fragt, ob die Art der Verwundungen etwa auf anatomische Kenntnisse der Mörder schließen lasse. „Zeugt geradezu von Unkenntnissen" erwidert Prof. Kadjan. „Nimmt man an, daß der Mörder es auf die Oeffnung der großen Gefäße abgesehen habe, so dürfte er keine anatomischen Kenntnisse besitzen."