Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Nr. 45 1530 DIE2$KELT erstens in der Höhle nicht Platz genug für mehrere Personen ist, und zweitens dort zu wenig Blutspuren gefunden worden sind, schließt Prof. Kossorotow, daß der Mord an einem anderen Ort verübt und der Leichnam erst später in die Höhle geschafft wurde. Auch die mit Blut vermischte Lehmspur deutet auf letzteres hin. 18. Es ist schwer, diese Frage genau zu beantworten, aber es ist anzunehmen, daß die Blutspuren zu dieser Zeit bereits trocken waren, weil sonst die Wäsche sehr mit Blut besudelt gewesen wäre. 19. Wann erfolgt Leichenstarre und wann hört sie auf? Leichenstarre tritt 6 Stunden nach dem Tode ein und hört ungefähr nach 24 Stunden auf. In diesem Falle kann die Leichenstarre durch Blutentleerung und infolge des kalten Wetters länger angehalten haben. 20. 21. Sind Blutunterlaufungen an der Leiche gewesen? Ist die Leiche nach Beibringung der Verwundungen gewaschen worden? Auf diese Frage kann Sachverständiger wegen Mangels an Beweismaterials nicht antworten. 22. Ungefähr in 24 Stunden. 23. Die mit Lehm vermischten Bgutflecke konnten am Tatort entstanden sein. 'Lehmüberreste aber blieben vermutlich beim Schleppen des Leichnams in die Höhle am Jackett haften. — Prof. Kossorotow erklärt, daß bei der Beantwortung der letzten zehn Fragen sämtliche Sachverständige einig waren. Nachdem Dr. T u f a n o w seine völlige Uebereinstimmung mit den Ausführungen Prof. Kossorotows ausgedrückt hat, legt Gutachten über die untersuchten Lehmproben ab. Seine Aufgabe habe darin bestanden, die Beimischung von organischen Stoffen im Lehm zu bestimmen. Der Unterschied zwischen dem Lehm auf den Kleidungsstücken und den aus der Ziegelei entnommenen Proben, habe darin bestanden, daß ersterer organische Stoffe aufweist, während letzterer absolut rein ist. Von dem vom Untersuchungsrichter Mascnkewitsch später überwiesenen sechs Lehmproben, die aus verschiedensten Stellen des Saizewschen Terrains genommen waren, hätten fünf absolute Verschiedenheit, eine Probe aber (Nr. 3) eine gewisse Aehnlichkeit mit dem Lehm auf den Kleidern aufgewiesen, nur daß der Lehm dieser Probe eine Beimengung von Kalk hatte. Auf die Fragen des Veit. Grusenberg bestätigt Dr. Tufanow, daß die Lehmreste auf der Jacke des Justsdhinski dem aus der Höhle entnommenen Lehm völlig entspreche, und daß der Lehm von sieben aus der Saizewschen Ziegelei genommenen Proben sich von dem der Beweisstücke schroff unterscheidet. Vert. Grusenberg betont, daß die eine Lehmprobe, die eine gewisse Aehnlichkeit mit dem auf den Kleidern gefundenen Lehm auf weist und dazu Kalkbeimischung enthält, von einer Stelle genommen wurde, die nicht auf dem hintern Gebiet des Grundstücks, sondern vorn an der Straße gelegen ist. Hierauf fragt Vert. Sarudni den Sachverständigen, ob er während seiner Analysen in der Voruntersuchung nicht auch den Auftrag erhalten hätte, den Lehm auf den Kleidern Justschinskis zu vergleichen mit dem Lehm des Bodens von dem Gehöft, auf dem die Tscheberjak wohnte. Diese Frage wird von Dr. Tufanow verneint (im Saale Bewegung). Das Gutachten des Leibarztes Prof. Pawlow Mit Bezugnahme auf die von Prof. Kossorotow abgegebene Erklärung, daß die Meinung der Gutachter über den Fall auseinander gehe, sagt Pawlow, daß es im ersten Augenblick seltsam erscheinen müsse, daß Sachverständige über dieselben Erscheinungen verschiedener Ansicht sein können. Den Grund für diese Meinungsverschiedenheiten erblickt Pawlow darin, daß Prof. Kossorotow und Dr. Tufanow als Gerichtsmediziner lediglich am Sektionstisch arbeiten, während er und Prof. Kadjan als Chirurgen es mit lebenden Menschen zu tun haben. Die erste Frage, „ob alle Verletzungen an der Leiche Justschinskis ihm beim Leben zugefügt seien, sei von seinem Vorredner bejaht worden. Er aber behaupte, daß das gar nicht zu beweisen sei, weil der Begriff vom Moment des Todes oder des Aufhörens des Lebens sich gar nicht bestimmen lasse. Prof. Pawlow führt an, daß es Fälle gibt, in denen ein Verwundeter völlig tot scheint, weil kein Puls zu spüren, keine Blutung zu beobachten ist, und doch lebt er, und nach einiger Zeit gelingt es, ihn ins Leben zurückzurufen. Es ist eine bekannte Tatsache, daß zuweilen sogar Arterien während der Operation zu bluten aufhören, was aber nicht heißt, daß der Mensch tot ist. Es müsse also zugegeben werden, daß das sichtbare Aufhören der Blutung noch kein Zeichen für den absolut eingetretenen Tod bildet. Aerzte beobachten häufig ein völliges Aufhören der Blutung, oft auch der Atmung, und doch lebt der Mensch und befindet sich nur in völlig bewußtlosem Zustande. Die Erklärung, daß alle Verwundungen bei Lebzeiten zugefügt sein müssen, da sonst keine Blutung hätte sta+lfinden können, hält Prof. Pawlow vom medizinischen und chirurgischen Standpunkte für unrichtig. Die einzelnen Verletzungen seien hier von einander zu trennen, seine Antwort auf die erste Frage faßt Pawlow dahin zusammen, daß die Gutachter unmöglich bestimmen können, welche Verletzungen beim Leben, und welche nach dem Tode zugefügt wurden, es sei aber anzunehmen, daß die Verletzungen bei den minimalen Kenntnissen der Mörder von Anatomie sowohl vor, wie unmittelbar nach dem Tode oder während der Agonie beigebracht worden seien. Inbetreff der zweiten Frage erklärt Pawlow, keine einzige von ihnen als unbedingt tödlich bezeichnen zu können. Pawlow fällt alsdann eine vernichtende Kritik über das Material, das den Sachverständigen zur Beurteilung der Verletzungen und der Todesursache zur Verfügung gestellt wurde. Die . vorhandenen Protokolle hätten von einem absoluten Mangel an anatomischen Kenntnissen gezeugt, die doch zur Aufklärung des Falls so notwendig seien. Im Protokoll sind Stichwunden auf das Haupt angegeben, alle Wunden sind aber schlecht beschrieben, nirgends ist z. B. die Tiefe der Wunden angeführt. Im ersten Protokoll ist gesagt, daß der ganze Hals von Bluterguß durchtränkt war, so daß alle Blutgefäße eine einzige blutige Masse bildeten. Wenn damit begründet werden sollte, daß eine Untersuchung unmöglich war, so sei das ein hinfälliger Grund. Jedes, noch so leicht verletzte Gefäß kann und muß untersucht und beschrieben werden. Dieser völlige Mangel an Wissenschaftlichkeit, die Lücken in den anatomischen Angaben hätten ihn bei der Untersuchung in große Verlegenheit gesetzt. Ohne eine Beschreibung der verletzten Blutgefäße wäre eine Orientierung nicht möglich. Der Chirurg wisse, daß eine Stichwunde in der Herzgegend zuweilen gar kein Blut, und eine durch die Herzwände dringende Kugel oft äußerlich keine, innerlich aber eine so starke Blutung hervorrufen kann, daß der Mensch daran stirbt. Prof. Pawlow erklärt aldann, daß Stichwunden kein Mittel zur Erlangung einer größeren Blutmenge seien, die äußeren, nicht so tief liegenden Blutgefäße wären dazu geeigneter, hier lägen aber Verletzungen der tiefen Gefäße vor. Wenn gesagt wurde, fährt Pawlow fort, daß die Verletzungen der Längsblutleiter unbedingt tödlich seien, so erwidre er, daß das nicht der Fall sei, weil bei der kleinen Oeffnung der Wunden die Blutung leicht aufgehalten wird. Wäre die Blutung reichlich gewesen, so hätte viel Blut in der Mütze sein müssen. Welche der Verletzungen unbedingt tödlich gewesen sind, kann Zeuge nicht behaupten, sie seien schwer, führten sogar oft den Tod herbei, seien aber nicht unbedingt tödlich. Im Gehirn kann zuweilen während des ganzen Lebens eine eingedrungene Kugel liegen bleiben, es lassen sich Stücke aus dem Gehirn entfernen, ohne daß der Mensch daran stirbt, Schädelverletzungen sind also nicht unbedingt tödlich. Was nun die Verletzungen des Herzens —, die die schwersten sind, anbetrifft, so können die auf den Präparaten sichtbaren Verwundungen nicht tödlich genannt werden, da mehrere Stunden währende Operationen am Herzen ausgeführt werden können, ohne daß der Tod herbeigeführt wird. Was nun das Herz dieser Leiche betrifft, das beim Herausnehmen gedrückt und gezerrt wurde, so kann darüber umsoweniger etwas bestimmtes gesagt werden, als die Autopsie nicht nach den Regeln der Anatomie und Gerichtsmedizin ausgeführt wurde. Es konnte dabei im Herzen kein Blut, oder doch nur so wenig bleiben, daß es sich nur in Gerinnsel äußerte. Die Sektion fand am 26. oder 27. März statt, nachdem das Herz in chemischer Flüssigkeit gelegen hatte; untersucht wurde ein Herzpräparat, aber nicht das Herz, wie es im Momente des Todes war. „Wir sehen aus der Beschreibung des ersten Protokolls, wie diese gerichtsmedizinische Obduktion ausgeführt wurde. Wenn ich darüber spreche, so geschieht das im Interesse künftiger Fälle. . . ." Vorsitzender: „Ich bitte Sie, zur Sache zu sprechen.“ Pawlow: „Ich bitte um Entschuldigung, aber ich spreche zur Sache.“ Darauf spricht Pawlow mit Entrüstung über die Verstöße, die bei der Auffindung der Leiche gemacht wurden, daß die Leiche vor der Fortschaffung aus der Höhle nicht von einem Arzt untersucht wurde. Vorsitzender: „Das ist eine Kritik der Untersuchungsbehörde.“ Seine Meinung faßt Pawlow dahin zusammen, daß keine einzige der Wunden an sich tödlich genannt werden könnte, daß aber alle zusammen den Tod hervorrufen konnten. Bei Erörterung der Frage, welche Verletzungen die unmittelbare Ursache des Todes des Justschinski gewesen wäre, wendet sich Pawlow zunächst gegen die in der Vorunter-