Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 45 1527 Neunzehnter Verhandlungstag Zeuge Jablonowski, Mitarbeiter der „Kiewskaja Mysl" und ein bekannter, sehr beliebter russischer Feuilletonist, erklärt, über den Fall Beilis nichts zu wissen, erzählt aber viel interessantes und in humoristischer Form über eine Zusammenkunft dreier Journalisten (er, Brasul und Ordynski) mit der Tscheberjak in einem der Kiewer Restaurants. Die Tscheberjak interessierte ihn als die typische Gestalt und Hauptfigur dieses Prozesses, die Tscheberjak habe ihm über ihre ewigen Konflikte mit der Polizei erzählt, dann, daß Mifle ihre Kinder vergiftet und auch Mordversuche auf sie angestellt habe. Alle hätten sich gewundert, wie gut sie den Jargon der Verbrecherwelt beherrschte, und m i t welcher kaltblütigen Gewohnheit sie über Diebstahl und Mord sprach. Der Staatsanwalt gibt sich die größte Mühe zu beweisen, daß Zeuge mit Brasul und Margolin damals in Charkow war. Jablonowski erklärt, obwohl er so ziemlich ganz Rußland bereist habe, sei er zufällig gerade in Charkow niemals gewesen. Außerdem hat die Tscheberjak bei ihrem Zusammentreffen mit dem Zeugen einer gerichtlichen Angelegenheit wegen nach der Reise nach Charkow dem Richter erklärt, Zeugen niemals vorher gesehen zu haben. Zeuge hat bereits damals nach der Zusammenkunft mit der Tscheberjak im Restaurant dem Brasul egenüber seine Meinung über die Tscheberjak urz zusammengefaßt .... Alles, was sie erzählt, seien geschickte Lügen gewesen. Ich denke, sie lügt selbst im Traum. Der Zivilkläger Samyslo wski sucht den Zeugen auf jegliche Art in den Augen der Geschworenen zu kompromittieren, und sucht zu beweisen, daß Zeuge bereits zweimal politischer Umtriebe wegen verhaftet war. Auch, daß bei der Zusammenkunft mit der Tscheberjak Im Restaurant sehr viel Wein und Champagner getrunken wurde, um angeblich die Tscheberjak zu irgendwelchen Aussagen zu veranlassen. Auf die Frage des Zivilklägers, worüber mit der Tscheberjak im Restaurant gesprochen wurde, fragt Zeuge zurück: „Worüber kann man mit der Tscheberjak sprechen, wenn nicht über den Mord Justschinskis?" Der Zivilkläger fragt weiter, weshalb die Zusammenkunft im Restaurant und nicht in einem Zimmer der Redaktion der „Kiewskaja Mysl" stattfand. Die Antwort des Zeugen ruft allgemeine Heiterkeit hervor. Herr Jablonowski sagte nämlich: „Wir wußten ja nicht, daß wir Madame Tscheberjak kompromittieren könnten." Darauf folgt Konfrontation des Zeugen mit der Tscheberjak. Vert. Grusenberg fragt die Tscheberjak, ob dieser Herr derselbe sei, der ihr die 40 000 Rubel in Charkow angeboten habe. Die Tscheberjak bittet, Herr Jablonowski möchte sich setzen, worauf sich dieser mit gefalteten Händen setzt, sie aber erklärt: „Ja, der war in Charkow. Er hat damals die Hände genau so gefaltet." Jablonowski sagt hierauf: „Bestimmt lügt einer von uns beiden, wer der Lügner ist, überlasse ich dem Gerichtshof zu entscheiden." Der Staatsanwalt bittet, ins Protokoll aufzunehmen, daß der Vorsitzende Gesten und mimisches Spiel zugelassen und dadurch Heiterkeit im Publikum hervorgerufen habe. Es entstehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Kläger und Verteidiger. Auf die Frage, weshalb Zeuge die Tscheberj a k und nicht Beilis für die Hauptfigur dieses die ganze Welt interessierenden Prozesses hält, sagt Jablonowski: „Ach so, man klagt ja Beilis an." Vert. .Grusenberg macht die Geschworenen darauf aufmerksam, daß die Tscheberjak selbst im Dezember erzählt habe, daß Mifle sie einmal prügeln wollte und ihre Kinder vergiftet hätte, und infolge dieser Aussage Brasul die Mitteilung vom IS. Januar gemacht habe. Hierauf wird Zeuge Gendarmerieoberst Iwanow vernommen. Zeuge sagt aus, daß er im April 1911 sich mit dem Prozeß zu beschäftigen begann, und zwar auf Befehl des Staatsanwalts des Kiewer Bezirksgerichts, wobei die ganze Untersuchung geheim geführt wurde; außerdem erhielt er noch von anderer Seite Aufträge, den Fall zu untersuchen. Seine Untersuchung, die bis zum 1. Januar 1912 dauerte, erstreckte sich nach vier Richtungen. Es wurden verdächtigt: die Verwandten des Justschinski, Zigeuner, Juden und schließlich ein Teil der Kiewer Verbrecherwelt. Die ersten zwei Gruppen erwiesen sich bald als unschuldig, so blieben die zwei letzteren übrig. Das Hauptmaterial erhielt Zeuge von Krassowski und von den Schwestern Djakonowa. „Polizeibeamter Kiritschenko vollzog alle meine Aufträge," sagt Zeuge, „und erstattete mir Rapport, sowohl schriftlich wie mündlich. Es wurde damals festgestellt, daß Rudsinski und Singajewski sehr oft bei der Tscheberjak verkehrten. Auf die Frage des Verteidigers Grusenberg erklärt Zeuge, daß Rudsinski sich selbst dem Zeugen gegenüber als bei der Diebstahlaffäre Adamowitsch beteiligt bekannt hat, und zwar, weil er fürchtete, daß man ihn verdächtigen könne, bei dem am Morgen desselben Tages erfolgten Mord an Justschinski teilgenommen zu haben. Auf die Frage des Verteidigers Karaotschewski sagt Zeuge, daß Proklamationen bei der Beerdigung des Justschinski verteilt wurden, von denen auch ihm Exemplare zugestellt wurden. Es wurde ein gewisser Pawlowitsch verhaftet, der später wieder in Freiheit gesetzt wurde. Der V orsitzende wirft die Frage auf, ob die Proklamationen zu den Akten des Prozesses gelegt und vorgelesen werden sollen. Nach kurzer Beratung beschließen beide Teile, Ankläger wie Verteidigung, daß die Proklamationen jetzt den Akten beizufügen sind und seinerzeit verlesen werden sollen. Der Staatsanwalt fragt, ob Zeuge auf der Fabrik Saizew genaue Untersuchungen gemacht habe. Zeuge antwortet: „Ja," er habe Untersuchungen angestellt, jedoch nichts die Juden Verdächtigendes gefunden. Weiter sagt Zeuge aus, man hätte ihm gesagt, daß Privatpersonen, die sich an den Untersuchungen beteiligt hätten, von Brasul und dem Advokaten Wilenski bezahlt worden seien. Zeuge behauptet, er wisse, daß Margolin, als er in Charkow war, sich weder bei der Polizei anmelden ließ, noch seinen Namen ins Fremdenbuch des Hotels habe einschreiben lassen. Grusenberg und Karabtschewski bestehen darauf, daß er genau angebe, woher er dies wisse, worauf Zeuge sich weigert, seine geheimen Quellen zu nennen, weil dies Dienstgeheimnis sei. Grusenberg sagt, es gebe vor Gericht solche Dienstgeheimnisse nicht und bittet, die Weigerung des Zeugen ins Protokoll aufzunehmen. Darauf macht der Zivilkläger darauf aufmerksam, daß Iwanow von den Verteidigern als Zeuge geladen wurde, worauf Grusenberg antwortet, er mache keinen Unterschied zwischen den Zeugen der Anklage und denjenigen der Verteidigungspartei, für ihn gebe es nur ehrliche und unehrliche Zeugen. Der Staatsanwalt bittet, dies ins Protokoll aufzunehmen. Der Vorsitzende macht den Verteidiger Grusenberg darauf aufmerksam, daß ein so brüskes Auftreten im Gericht nicht zulässig sei, worauf Grusenberg erklärt, daß er Niemanden beleidigt habe. Zeuge Margolin sagt, daß er keinen Grund hatte, seine Reise nach Charkow geheim zu halten, wie Herr Iwanow ihn beschuldigt, und gibt Beweise, daß er bei der Polizei in Charkow angemeldet war und auch seinen Namen ins Fremdenbuch eingetragen habe. „Ich bin," sagt Margolin, „außer Zeuge, auch noch Mensch und Jude, und möchte Herrn Iwanow fragen, wie man es in Rußland machen kann: sich in einem Hotel aufzuhalten, ohne seinen Paß gleich vorzuzeigen." Vorsitzender ersucht Margolin, keine Zeugen im Gericht anzugreifen, worauf Margolin antwortet, daß auch er Zeuge sei und doch angegriffen worden sei. Der Untersuchungsrichter Fenenko bestätigt durch seine Aussagen, daß Krassowski während seiner Dienstzeit keinen Schritt unternommen hätte, ohne ihm später genauen Bericht zu erstatten, und daß er, wie auch die übrigen Gerichtsbehörden, von der Verhaftung des Luka Prichodko gewußt hätten und während seiner Zustutzung des Kopfes durch Frisur und Schminke anwesend und auch Zeuge der dramatischen Szenen gewesen seien, die damals auf der Polizei stattfanden. Weiter stellt Fenenko fest, daß am verhängnisvollen 12. März auf der Saizew'schen Fabrik den ganzen Tag gearbeitet wurde. Auf die offene und gradlinige Aussage Fenenkos folgt die reservierte und behutsam vorsichtige Bekundung des gewesenen Kiewer Staatsanwaltes Laschkarjew. Er spricht mit Vorbehalt, möchte nicht mit Brasul-Bruschkovvski auf zu gutem Fuße gestanden haben. Er ist sogar ein klein wenig beleidigt, als ihn der Vorsitzende über die gemeinsam mit Brasul stattgehabte Beratung befragt. Beratung? ach wo, es sei lediglich so ein Rendezvous gewesen. Bloß seien da der Untersuchungsrichter Fenenko, Staatsanwalt Sapjenin, seine Wenigkeit, Brasul und Wygranow anwesend gewesen. Daß er den Mitteilungen Brasuls kein Gewicht beigelegt habe, versteht sich ja von selbst. Er habe ihm auch das und jenes nicht gesagt, er habe ihm aber auch, wie Verteidiger Grusenberg feststellt, nicht gesagt, private Recherchen wären unstatthaft, obwohl Brasul aus seiner Rechercheurtätigkeit kein Hehl machte. Brasuls Recherchen haben demnach einer gewissen Sanktion seitens der Gerichtsbehörden nicht entbehrt. Mit Laschkarjew ist nun das Zeugenverhör zu Ende.