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Die Welt · 1913-11-07 · 45 (7.11.1913) · page 7

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
45 (7.11.1913)
Date
1913-11-07
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 45 DIE^KLT 1525 diger Mensch. Zu Lebzeiten des alten Saizew pflegte Beilis vor dem Passahfest nach dessen Gut Grigorowka zu fahren, um Mazzoth an die Verwandten zu expedieren. Das hätte ihm einige 10-Rubelstücke eingebracht. Diese Einkünfte hätte ihm Saizew deshalb verschafft, weil dieser den Vater des Beilis sehr achtete. „Den Vater des Beilis sehr achtete! Ach so!" erklärt der Staatsanwalt wichtigtuend. Verteidiger Karabtsdhewski protestiert dagegen, daß die Aussagen des Zeugen von derartigen Interjektionen begleitet werden. Zivilkläger Samyslowski: „Uns verbietet man jegliches „ach" und „oh", während Karabtschewski selber den Zeugen Antworten in den Mund legt." Karabtschewski: „Sie können mir alles zumuten, ich weiß Der Vorsitzende läßt den Zwischenfall ins Protokoll aufnehmen. Siebzehnter Verhandlungstag Auf Antrag der Verteidgung wird die Voruntersuchungsaussage des nicht erschienenen Karajew verlesen. Die Bekundung wiederholt im großen und ganzen die Aussage des Machalin. Bei der nochmaligen Vernehmung Krassowskis, die sonst nichts neues zutage fördert, kommt indes folgende Tatsache zum Vorschein: Untersuchungsrichter Maschkewitsch hat gemeinsam mit Wygranow den Keller der Tscheberjak untersucht und diese Untersuchung nicht zu Protokoll genommen. Die Verteidigung macht darauf aufmerksam. Eine lange Debatte entspinnt sich wegen der Verlesung eines an Karajew gerichteten Briefes, der schließlich unter teilweisem Ausschluß der Öffentlichkeit — wegen einiger „revolutionärer Stellen" — zur Verlesung gelangt. In der Abendsitzung wird Sinajda Malitzkaja vernommen. „Was wissen Sie zur Sache Beilis?" „Zur Sache Beilis wüßte ich nichts auszusagen," erwidert Zeugin. Allerdings kann sie etwas zur Ermordung Justschinskis mitteilen. Sie habe nämlich am Mordtage im Branntwein-Monopolladen aus der einen Stock höher gelegenen Wohnung der Tscheberjak Verdacht erregende Geräusche vernommen, Kinderschritte, Weinen, Aufschreien, ein ersticktes Röcheln. Dann wäre wieder alles still gegeworden. Einige Personen hätten etwas Weiches auf den Boden gelegt, unter diesen hätte sie die Schritte der Tscheberjak wahrgenommen. Die Kinder der Tscheberjak seien es keineswegs gewesen — hätte sie doch diese an den Schritten wohl erkennen können. Auch soll eine andere Frau die Kinder der Tscheberjak um jene Zeit auf der Straße gesehen Als sie an jenem Tage die Tscheberjak fragte, was bei ihr vorgegangen sein mochte, habe ihr die Tscheberjak gedroht, die Augen auszubrennen. Zeugin habe nun Angst bekommen, habe daher anfangs nichts aussagen wollen. Erst später, als ihr Mann kam und ihr sagte, es wäre Pflicht jedes ehrlichen Menschen, seine Aussage zu machen, selbst auf die Gefahr hin, sich dadurch Leiden auszusetzen, erst dann habe sie ihre Beobachtungen dem Kommissarius Kiritschenko gemacht. Die Anklagepartei will selbstverständlich die Zeugin aus dem Gleichgewicht bringen, oder doch wenigstens diskreditieren. Erfolglos: die Zeugin erweist sich standhaft und schlagfertig. Staatsanwalt: „Hört man bei Ihnen, was im Tscheberjakschen Hause vorgeht?" Zeugin : „Und wie! Sagt man „mm", so höre ich es." Staatsanwalt: „Wievielmal haben Sie vor dem Untersuchungsrichter Aussagen gemacht?" Zeugin : „Vor welchem Untersuchungsrichter?" Staatsanwalt: „Ich bitte, höflicher zu sein. .. ." Der Vorsitzende erklärt, die Redewendung des Staatsanwalts sei unstatthaft. Es sind nämlich zwei Untersuchungsrichter gewesen: Fenenko und Maschkewitsch. Zivilkläger Samyslowski : Was haben Sie einen Tag vor Ihrer Wahrnehmung gemacht?" Zeugin : „Ich vermag nicht jeden Tag zu beschreiben. Ich verstehe überhaupt nicht, welche Beziehung es zur Sache haben mag." Staatsanwalt : „Haben Sie der Tscheberjak irgendwelche Sachen abgekauft?" Zeugin : „Es ist nicht meine Art, altes Zeug zu kaufen.“ Ferner gibt Zeugin an, ein Fußweg führte von der Wohnung der Tscheberjak bis zum Garten und von dort, durch den verfallenen Zaun, auf die Nagomastraße bis zur Höhle. Da der Staatsanwalt mehrmals die Zeugin als Ladeninhaberin bezeichnet hat, fragt Verteidiger Ka rabtschewsk i, ob Zeugin einen eigenen Laden je gehabt habe. „Nein, sie sei Verkäuferin in einer Monopol-Branntweinhandlung gewesen." „Also im Dienste des Finanzministeriums", bemerkt Karabtschewski. Es folgt nun die sehr interessante Aussage des Kommissarius Kiritschenko, der an den Recherchen zum Fall Justschinski beteiligt war. Er führt eine Menge Tatsachen an, die sich mit der Aussage des Kassowski und der Malitzkaja völlig decken. Auch er, wie Krassowski, habe die Ueberzeugung gewonnen, daß der Mord durch eine Diebesbande, mit der Tscheberjak im Mittelpunkte, verübt worden sei. Sehr eindrucksvoll schildert er die Szene bei der Vernehmung des inzwischen verstorbenen Sehen ja Tscheberjak. Als er diesen fragte, wer den Andreas ermordet haben mag, zitterte der Knabe und wollte etwas sagen, blieb aber plötzlich stocken. Zeuge wendete sich um und erblickte an der offenen Türe des anderen Zimmers die mit drohender Geste dastehende Wera Tscheberjak. Achtzehnter Verhandlungstag Nach einem längeren Verhör Kiritschenkos und einer nochmaligen Vernehmung Polistschuks und Krassowsk i s folgt die Vernehmung der von Brasul-Bruschowski a 1 s Mörder des Justschinski bezeiebneten Zeugen Singajewski und Rudsinski. Als Singajewski, der nach den Aussagen Machalins diesem und Karajew gestanden haben soll, daß er der Mörder des Justschinski sei, in Arrestantenkleidung unter Bedeckung in den Saal geführt wird, tritt atemlose Stille im Saale ein. Singaiewski, „Plis" genannt, von kleiner, unansehnlicher Statur, mit stupidem scheuen Gesichtsausdruck, stellt den echten Verbrechertypus dar. Zeuge antwortet nur schwerfällig auf die vorgelegten Fragen, wobei er sehr vorsichtig ist und sich meistenteils aufs Leugnen legt. Er spricht sehr leise und unsicher und blickt dabei scheu zur Seite. Auf die Fragen des Staatsanwalts erwidert er, er sei der jüngste Bruder der Tscheberjak, wäre aber nur selten in ihr Haus gekommen. Augenblicklich verbüße er eine Strafe wegen versuchten Diebstahls, seit zwei Jahren beschäftigt er sich mit „diesem Handwerk", Rudsinski kenne er. ^ie lange sich dieser mit Diebstählen abgebe, wisse er Ueber den Fall Justschinski wisse er überhaupt nichts, er habe den Ermordeten gar nicht gekannt, erst aus den Zeitungen habe er von dem Morde erfahren. In vorsichtigen, tastenden Worten gibt er weiter an, Karajew habe mit ihm Bekanntschaft geschlossen, um seine Mitwirkung an einem größeren Einbruchsdiebstahl zu erlangen. Er habe den Eindruck gehabt, daß sich mit diesem Karajew ein „gutes Geschäft“ machen ließe und habe ihn deshalb in seinem Logis im Kloster aufgesucht. Dort habe er auch einen jungen Studenten kennen gelernt, den ihm Karajew als einen der „ihrigen" vorgestellt habe, die Gesellschaft der beiden hätte ihm nicht sehr behagt, aber in Erwartung eines reichen Gewinns habe er sie weiter aufgesucht. Er habe dem Karajew aber keinerlei Geständnisse gemacht. Karajew habe ihm eines Tages gesagt, er hätte auf der Polizei erfahren, daß er — Singajewski — verhaftet werden sollte, weil er des Mordes an Justschinski verdächtigt wäre, und Karajew habe den Vorschlag gemacht, die Akten über diesen Fall zu entwenden. Zeuge erzählt dann weiter, er habe nach der Anzeige Brasul-Bruschkowskis, aus Angst, in diesen Mordfall hineingezogen zu werden, ein Geständnis darüber abgelegt, daß er in der Nacht vom 12. zum 13. März zusammen mit Rudsinski und Latvschew einen Einbruchsdiebstahl verübt hätte. Dieser Diebstahl hätte eigentlich am vorhergehenden Tage stattfinden sollen, habe aber aufgeschoben werden müssen. Nach vollführtem Diebstahl wären alle drei Teilnehmer am nächsten Morgen mit ihrer Beute nach Moskau verreist, wo sie sie verkauft hätten. Das Geld zur Fahrt habe er von seiner Mutter genommen. Dem Zivilkläger Samyslowski gelingt es nach großer Anstrengung, dem stumpfsinnigen Zeugen die Antwort in den Mund zu legen, daß es nicht Diebesbrauch sei, zwei Verbrechen gleichzeitig zu verüben, d. h. an demselben Tage einen Mord und einen Diebstahl vorzunehmen. Samyslowski

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