Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1524 Nr. 45 D!E3§KLT Sechzehnter Verhandlungstag Der ehemalige Student Sergej Machalin wird vernommen. Ein schlanker, hübscher junger Mann mit großen, tiefen, klugen Augen. Ruhig und folgerichtig erstattet er Bericht über seine abenteuerlichen Ermittlungen. Seine Aussage, trotz ihrer romanhaften Spannungen, wirkt überzeugend und wahrhaftig. Er beginnt mit einer Charakteristik seines Kollegen, des Ossetinen Karajew. Im Jahre 1905 wäre Karajew bei einer Haussuchung wegen Aufbewahrung von Schußwaffen und Explosionsstoffen festgenommen worden. Im Polizeirevier hätte sich ein Kommissarius höhnisch und herausfordernd gegen ihn benommen. Um die Vorgesetzten Behörden darauf aufmerksam zu machen, hätte Karajew aus der Lampe das Petroleum herausgegossen und angezündet. Erste Episode; dann später, im Gefängnis, hätte Karajew diesen Kommissarius, der unterdessen des Diebstahls beschuldigt worden war, erschlagen. Die Geschworenen hätten ihn jedoch freigesprochen. Dadurch, sowie durch sein geringschätziges Benehmen gegen die Gefängnisbeamten hätte sich Karajew hohe Achtung bei den Kiewer Verbrechern erworben. Nach dieser kurzen Charakteristik Karajews geht Machalin zur Geschichte seiner Recherchen über. Er erklärt, er habe als armer Student längere Zeit unter der Jugend gewirkt — zur Hebung ihres geistigen Niveaus. Dabei sei ihm aufgefallen, daß sogar entwickeltere Elemente durch die reaktionäre Propaganda an die Ritualmordlegende zu glauben anfingen. Zudem seien damals die Enthüllungen des Brasul in die Oeffentlichkeit gedrungen, auch habe kein einziger Umstand für die Schuld des Beilis gesprochen, dann sei ihm das Verhalten der regierenden Kreise ganz bedenklich vorgekommen. — Der Vorsitzende unterbricht den Zeugen. Machalin bittet um Entschuldigung: Er werde diesen Punkt nicht mehr berühren. Er habe nun Licht in dieses Dunkel bringen wollen; er habe nicht gleichgültig Zusehen können, wie die Massen irregeleitet werden; so habe seine Rechercheurtätigkeit begonnen. Zunächst sei er zu Brasul gegangen. Dieser habe ihm aber erklärt, die Angelegenheit hatte ihn schon müde und nervös gemacht, er möchte nun ausruhen. Zeuge habe verstanden, daß Brasul ihm kein Vertrauen schenke und habe deshalb beschlossen, die Recherchen nunmehr auf eigene Faust anzustellen. Zu diesem Zwecke habe er sich an Karajew gewandt, der sich zu jener Zeit im Kaukasus aufhielt. Er habe ihn ersucht, nach Kiew zu kommen — Karajew habe aber lange auf sich warten lassen. Eines Tages, noch vor Karajews Ankunft, habe sich Brasul beim Zeugen eingefunden: es gäbe einen intelligenten ehemaligen Schriftsetzer namens Karassjew, der sich für den Fall Justschinski ungemein interessiert. Einen Tag darauf sei Karassjew zu ihm gekommen und habe seine Mitarbeit angeboten. Im Laufe des Gesprächs habe er ihm von Wera Tscheberjak und ihrem Anhang erzählt. Auf Karassjews Antrag hätten sie dann gemeinsam die Untersuchung der betr. Oertlichkeiten vorgenommen. Dann kam Karajew. Als ihm Zeuge den Vorschlag machte, an den Ermittlungen teilzunehmen, habe er vor Wut den Browning herausgezogen. Erst nachdem ihm Zeuge die Sachlage erklärt hatte, sei er darauf eingegangen. Zeuge habe davon dem Karassjew, dersichspäterals Krassowski entpuppt hat, Mitteilung gemacht. Krassowski sei sehr erfreut gewesen — habe er doch die Beziehungen zwischen Karajew und der Verbrecherwelt wohl gekannt. Karajew sollte nun zu der Tscheberjak in Beziehung treten. — (Beilis bricht plötzlich in Schluchzen aus. Zu seiner Beruhigung wird eine Pause gemacht.) Karajew habe nun auf mehrfachen Umwegen die Bekanntschaft Singajewskis, des Bruders der Tscheberjak, gemacht, sich mit ihm über Erwerb von Geschützen unterhalten, ihn befragt, ob er ihm nicht einen zuverlässigen Mann für irgendein „Geschäft“ empfehlen könnte — auf diese Weise sei er ihm nun immer näher getreten. Vom Inhalte der Gespräche mit Singajewski pflegte Zeuge den Brasul, sowie auch Krassowski in Kenntnis zu setzen. Einem zurechtgelegten Plane gemäß sei Zeuge eines Tages in Karajews Zimmer gekommen, wo er ihn mit Singajewski in lebhafter Unterhaltung getroffen habe. Karajew sei aufgeregt im Zimmer hin und hergegangen. Auf die „unschuldige“ Frage, was das bedeuten möge, habe Karajew erwidert, Singajewski liefe Gefahr, in der Angelegenheit Justschinski entdeckt zu werden, und hinzugefügt: „Der ist unsereiner, in seiner Gegenwart kann man alles sagen.“ Das Gespräch habe sich um die Ermordung Justschinskis gedreht, an der Singajewski, Rudsinski und Latyschew beteiligt gewesen wären. Auf die Frage des Zeugen, welche Umstände ihn denn verraten könnten, habe Singajewski geantwortet: „Ja, da sind zwei gemeine Weiber vorhanden, die da „graben“, obwohl sie nicht gesehen haben, wie man ihn „angenäht“ hatte. Diese „gemeinen Weiber" (das habe sich auf die Schwestern Diakonow bezogen) sollten nun, nach Singajewski, „angenäht“ (getötet) werden. Darauf habe Zeuge erwidert, es wäre unnütz — jene Aussagen würden doch sowieso beim Gendarmerieobersten Iwanow bleiben. Da habe Singajewski gesagt, man müßte diese Aussagen wegstehlen; dann wiederum — man müßte Iwanow und Kiritschenko töten. Er sei furchtbar aufgeregt gewesen. Er habe erzählt, daß während der Mordtat plötzlich die beiden „gemeinen Weiber“ in Tscheberjaks Wohnung gekommen wären, daß aber Wjera sie sofort weggeschafft hätte. Ferner habe Singajewski erzählt, sie hätten bald darauf einen Diebstahl in einem Laden begangen und wären nach Moskau gefahren. Die „Ware“ hätten sie bei Wjera zurückgelassen; sie sollte sie ihnen nach Moskau expedieren. Zeuge habe jedoch sachliche Beweise bekommen wollen, damit seine Enthüllungen glaubwürdiger erscheinen. Er habe deshalb dem Singajewski vorgeschlagen, einige hinterbliebene Gegenstände Justschinskis von der Tscheberjak zu holen, angeblich um diese einem „Zaddik“ unterzuschieben und somit jeglichen Verdacht von der Tscheberjak sowie von Singajewski zu wälzen. Dem Singajewski habe der Plan ungemein gefallen — er habe jedoch keine Gegenstände zugestellt. In bezug auf die Anzeige Brasuls erklärt Zeuge, er seinerseits hätte sie damals als verfrüht erachtet. Es folgt nun das Kreuzverhör des Zeugen. Auf die Frage des Staatsanwalts bekundet Zeuge, er bereite sich für die Oper vor. Einer politisch-revolutionären Partei habe er nie angehört, obwohl seine Ansichten mit einer oder der anderen Doktrin wohl übereinstimmen mochten. Den Verbrecherjargon habe Zeuge im Gefängnis kennen gelernt. Er sei nämlich einst der Expropriation angeklagt gewesen, der Verdacht habe sich jedoch als unbegründet herausgestellt. Den Staatsanwalt wundert es, daß sogar die „entwickelteren Elemente" (ironisch betont!) an den Ritualmordwahn zu glauben begonnen hätten. Lächelnd erwidert Zeuge, ein solcher Gedanke sei nur bei einem seiner Schüler aufgetaucht — und zwar beim dümmsten. Auf die weitere Frage des Staatsanwalts, weshalb Singajewski die gewünschten Gegenstände nicht zugestellt hätte, antwortet Zeuge: „Offenbar auf Abraten seiner vorsichtigen Schwester." Auf Veranlassung des Geschworenen-Obmannes wird justschinskis Mutter befragt, was für Schuhwerk Andreas getragen hätte, als er zum letzten Male das Haus verlassen. „Gummizugschuhe." Der Vorsitzende (zum Obmann): „Sind Sie befriedigt?" Obmann: „Jawohl." Die Bekundung der D j a k o n o w a wird also durch Justschinskis Mutter bestätigt. In der Abendsitzung wird das Kreuzverhör des Machalin fortgesetzt. Die Zivilkläger sind bestrebt, den Zeugen zu diskreditieren, so daß der Präsident, der doch wahrlich keine besondere Abneigung gegen die Anklagepartei hegt, Samvslowski und Schmakow wiederholt darauf aufmerksam macht, daß „in derartigem Tone" nicht gefragt werden könne. Die Fragen berühren das intime Leben des Zeugen, seine politischen Ueberzeugungen usw. Insbesondere aber sind die Zivilkläger bestrebt, die Motive seiner Rechercheurtätigkeit zu ergründen. Machalin betont nochmals, daß die Gerüchte, welche unter den dunklen Volksmassen im Umlauf gewesen waren, ihn dazu bewogen hätten, Recherchen anzustellen. Man hätte behauptet, der Mord trüge rituellen Charakter, man hätte deshalb einen Pogrom hervorrufen wollen. Schmakow: „Das waren nur Gerüchte gewesen; warum haben Sie diesen so großes Gewicht beigelegt?" Machalin : „Im Jahre 1905 war ich Augenzeuge eines Pogroms, in meinem Städtchen Smjela." V orsitzender : „D as gehört nicht zur Sach e.“ Von der Verteidigung befragt, führt Zeuge eine ganze Reihe charakteristischer Einzelheiten an, die sich bei Justschinskis Ermordung abgespielt haben sollen. Das Verhör wird plötzlich durch eine Erklärung der Zeugin Tschernjakowa unterbrochen. Wera Tscheberjak hätte sie soeben beschimpft und mit den Fäusten bedroht. Staatsanwalt: „Ich hätte überhaupt die Freilassung der Zeuginnen Tschernjakowa und Djakonowa beantragt; ich brauche sie nicht." Verteidiger Sarudni: „Aber ich brauche sie." Die Anklagepartei erblickt in Machalins Aeußerungen einen gewissen Widerspruch zu denen des Brasul bezüglich der Art und Weise, wie die Ermittelungen mit Singajewski vorgenommen worden seien. Bei der Konfrontation beharrt jeder der beiden Zeugen bei seinen Angaben. Zeuge Timofei Meistrenko bekundet, er habe Justschinski und Beilis gut gekannt. Beilis sei ein sehr anstän-