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Die Welt · 1913-11-07 · 45 (7.11.1913) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
45 (7.11.1913)
Date
1913-11-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 45 DIE^ELT 1523 mehrmals gerufen haben: „Andreas, schreie nicht, scjirefie nicht!“, da habe seine Mutter ihm den Mund mit Küssen bededkt und ihn am Weitersprechen gehindert. Fünfzehnter Verhandlungstag Als erste Zeugin wird heute die Schneiderin Katharina Djakonowa, die in den Aussagen Krassowkis eine so bedeutende Rolle spielt, vernommen, und diese Zeugin bestätigt voll und ganz die die Tscheberjak so belastenden Angaben. Katharina Djakonowa gibt an, seit 1909 mit der Wera Tscheberjak verkehrt zu haben. Sie habe am Anfänge der Bekanntschaft nicht gewußt, mit welcher gefährlichen Frau sie es zu tun hätte und was für Leute in ihrem Hause verkehrten. Die Tscheberjak hätte ihre Bekannten, die sich später als Diebe und Einbrecher herausgestellt hatten, für „bessere Leute“, für Doktoren und Feldschere ausgegeben. Sodann erzählt Zeugin ausführlich über ihre, von Krassowski schon geschilderten Besuche bei der Tscheberjak um die Zeit des Mordes. Da die Zeugin damals gerade ohne Arbeit gewesen wäre, sei sie besonders häufig zur Tscheberjak gekommen. Zeugin erzählt von dem Besuch am Vormittag des 11. März, wo sie den Andrjuscha Justschinski dort getroffen hätte, und beschreibt den Besuch am 12. März, als die Tscheberjak sie nicht, wie gewöhnlich ins Zimmer nötigte, sondern sie in der Küche aufnahm und bewirtete. Hierbei hätte Zeugin eine Holzwanne mit trübem Wasser gesehen und gefragt, wozu diese Wanne dastehe. Darauf habe die Tscheberjak gesagt, daß sie die Kinder soeben gebadet hätte, während diese gar nicht zu Hause gewesen wären. Im Nebenzimmer hätten drei Männer, die sie als Singajewski, Rudsinski und Latyschew erkannt hätte, hantiert, sie wären aber nicht in die Küche gekommen, nur einer von ihnen sei ganz fortgegangen, nachdem er gesagt hätte, „er müsse den Mantel los werden“. Zeugin erzählt weiter die aus der Aussage Krassovvskis bereits bekannten Einzelheiten. Von der Teilnahme der Tscheberjak am Morde will Zeugin zuerst von Ljuda, der Tochter der Tscheberjak, gehört haben. Die kleine Ljuda soll einmal zur Zeugin gesagt haben, daß ihre Mama während der Ermordung des Andreas auf der Treppe gestanden habe, eine gewisse Bjeloserew wäre auch dabei gewesen, Justschinski wäre mit Ahlen getötet worden, die Mifle verschafft hätte, und die dann fortgeworfen worden wären. Die Kleine hätte flehentlich gebeten, niemand etwas davon zu sagen, da sie vor ihrer Mutter große Angst Vor Ostern 1912, erzählt Zeugin, sei sie eines Tages auf der Straße von einem Manne mit einer Maske angehalten worden. Die Maske habe ihr gesagt, sie wisse, daß Zeugin eine gute Bekannte und Vertraute der Tscheberjak sei, und da diese augenblicklich im Gefängnis sei, so wende er sich in einer wichtigen Angelegenheit an sie. Zeugin habe ein paar Stunden mit der Maske auf der Straße gesprochen und eine neue Zusammenkunft verabredet. Inzwischen habe sie Drohbriefe erhalten. Das zweitemal habe ihr die Maske, die sich unter keinen Umständen entlarven wollte, erzählt, daß der Mord des Justschinski in der Wohnung der Tscheberjak verübt worden sei. Die Mörder hätten ihrem Opfer den Mund mit einem Kissenbezug verstopft und einen Ritualmord fingiert, um einen Pogrom hervorzurufen. Die Maske hätte dann gesagt, es drohe den Mördern Gefahr und darum sei es nötig, den Untersuchungsrichter Fenenko, den Chef der Ochrana Iwanow, den Polizeibeamten Kiritschenko und Krassowski, den die Zeugin damals noch gar nicht kannte, umzubringen. Ihnen dabei behilflich zu sein, sei Zeugin ausersehen worden. Zeugin behauptet, von allen ihren Beobachtungen und Erlebnissen bis dahin niemand etwas erzählt zu haben. Erst die Begegnung mit der Maske und die erhaltenen Drohbriefe hätten sie veranlaßt, ihrem Bekannten Schurachowski davon zu erzählen. Dieser habe ihr geraten, dem Chef der Ochrana Mitteilung zu machen. Schurachowski habe sie Iwanow vorgestellt, und sie habe ihm das Abenteuer mit der Maske berichtet. Iwanow habe sich aber diesem Bericht gegenüber ziemlich ungläubig verhalten. Er habe einmal sogar gefragt, o b sie nicht am Ende selbst an dem Verbrechen teilgenommen habe. Darauf sei sie vorsichtig geworden und habe von ihren früheren Beobachtungen im März nichts gesagt Iwanow habe sogar abgelehnt, ihr zur weiteren Beobachtung und Entlarvung der Maske einen Detektiv beizugeben. Als sie die Maske zu einem Abendbrot in ein Restaurant eingeladen hätte, habe er ihr nur geraten, die Einladung anzunehmen, was sie aber aus Furcht nicht getan hätte. Iwanow habe ihr bei diesen 2—3 Besuchen jedesmal 5 Rubel „für die Tram“ gegeben. Der Staatsanwalt versucht, die „Maske“' zu ergründen, die in das Geheimnis des Mordes so eingeweiht zu sein behauptet hätte. „Aehnelt die Stimme der Maske nicht der Krassowskis?“ „Nein,“ erwidert die Zeugin. Aus dem weiteren Verhör geht hervor, daß Krassowski unmöglich mit der Maske identisch sein konnte, da die Begegnung vor der Bekanntschaft mit ihm stattgefunden hätte. Zeugin bekundet, sie sei im April 1912 durch Schurachowski mit Krassowski bekannt geworden, den sie aber nur unter dem Namen „der Moskauer“ kannte. Mit diesem sei sie oft zusammen gewesen, habe mit ihm Theater und Restaurants besucht, und er sei der erste, dem sie alles gesagt hätte, was sie über die Mitwirkung der Tscheberjak und ihres Anhangs gewußt habe, ohne zu ahnen, daß ihre Angaben in die offizielle Anzeige Brasul-Bruschkowskis gelangen würden. Hierauf wird ein Protokoll verlesen, aus dem hervorgeht, daß Zeugin bei einer Konfrontation im Gefängnis Singajewski, Latyschew und Rudsinski, die sie am 12. März bei der Tscheberjak gesehen haben will, unter den Arrestanten sofort herausgefunden habe. Auch die während der Verhandlung vorgezeigten Photographien dieser Männer vermag Zeugin richtig zu bezeichnen. Mit der Zeugin konfrontiert, bestreitet Wera T scheberjak sämtliche Aussagen der Djakonowa. In der ihr eigenen fließenden Rede ruft sie aus: „Nichts dergleichen ist hier vorgekommen.“ Vorsitzender: „Aber am 12. März ist die Djakonowa doch zu Ihnen gekommen?“ Tscheberjak: „Nein, sie kam erst am 20. März, vorher ist sie nicht dagewesen.“ Vorsitzender (zur Zeugin): „Sie haben vorher die Wahrheit gesprochen?“ Djakonowa: „Ja, ich habe die volle Wahrheit g e s a g t.“ Die Tscheberjak gibt darauf an, daß Katharina Djakonowa einen Groll gegen sie habe. Sie soll von jemand gehört haben, daß sie, Tscheberjak, die Zeugin verdächtigt habe, ihr Kind vergraben zu haben. EMe Zeugin behauptet darauf, n i e ein Kind gehabt zu haben. Der Zeugin wird darauf eine Zeichnung vorgelegt, die sie mit dem Untersuchungsrichter zusammen von der Form des Papiers entworfen hatte, daß bei der Tscheberjakowa zum „Postspiel“ gedient hatte. Es waren nämlich neben der Leiche Justschinskis in der Höhle einige typische Papierblätter gefunden worden, und Zeugin hatte behauptet, daß einer der Gäste der Tscheberjak, Mandselewski, solche Blätter zum Postspiel aus einem Buche ausgerissen hätte. Die Zeugin, die im Laufe des scharfen Verhörs von sichtlicher Erregung ergriffen wird, gibt an, daß sie bei der Tscheberjak e i n Kissen ohne Bezug gesehen und das mit der Erzählung der Maske in Zusammenhang gebracht hätte. Sie erzählt, daß ihre Schwester für die Tscheberjak neue Kissenbezüge genäht und dazu eines der alten zur Probe nach Hause bekommen hätte, und daß sie den Bezug daher gut kenne. Ueber das eingestickte Zeichen befragt, gibt Zeugin im Widerspruch zu ihrer Voruntersuchungsaussage an, daß es in rot und schwarz gehalten sei. Als ihr das bei den Akten befindliche Stück des Kissenbezuges vorgelegt wird, was der Staatsanwalt für unnötig erklärt hatte, sagt Zeugin, ohne sich zu besinnen: „Ja, das ist ihr Kissenbezug.“ Zivilkläger Samyslowski: „Sie behaupten, -daß es der Bezug der Tscheberjak ist? Sie behaupten das unter Ihrem Eide?“ Zeugin fest: „Ja, das ist ihr Bezug.“ Es wird dann noch die Schwester der Zeugin, Xenia, vernommen, die so aufgeregt ist, daß sie kaum zu sprechen vermag. Auch sie bekundet, bei der Tscheberjak mit Latyschew, Mandselewski usw. zusammengetroffen zu sein. Ihre Vernehmung dreht sich im wesentlichen um den Kissenbezug. Sie hat für die Tscheberjak die Bezüge nur genäht und nicht eingestickt; daß bei der Tscheberjak ein Kissen ohne Bezug gewesen sei, bezeugt auch Xenia Djakonowa. Aufgefordert, den Namenszug des betr. Kissens zu zeichnen, macht sie dann einen Versuch, der aber mißlingt. Als ihr dann aber das Beweisstück vorgehalten wird, erklärt auch sie mit Bestimmtheit: „Das ist der Kissenbezug der Tscheber- Diese Aus:age beider Schwestern macht starken Eindruck. Auf Antrag des Verteidigers Karabtschewski wird dieser Teil der Aussagen im Protokoll aufgenommen. Gleichzeitig konstatiert die Verteidigung, daß der Untersuchungsrichter in der Voruntersuchung den Zeuginnen dieses Beweisstück nicht vorgezeigt habe. Darauf wird die Tscheberjak über die Kissenbezüge befragt. Sie leugnet wieder alles und erklärt, überhaupt keine weißen Bezüge zu besitzen oder besessen zu haben. Niemals habe sie bei der Xenia Djakonowa irgendwelche Bezüge nähen lassen.

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