Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 45 (7.11.1913)
- Date
- 1913-11-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1522 Nr. 45 DTE^KELT nicht zum Aeußersten kommen werde, anders in den Provinzstädten, wo sich die Behörden vorläufig in Erwartung der Verfügungen von höherer Stelle — und hierzulande geht alles bekanntlich ziemlich langsam — „neutral“ verhalten. So wird z. B. aus Alcxandrowsk, Gouvernement Jekaterinoslaw, unter dem 30. Oktober gedrahtet, daß dort seit einigen Tagen auf den Marktplätzen unter der Masse, namentlich unter den Bauern der benachbarten Dörfer, eine intensive Pogromagitation geführt wird. Unter der jüdischen Bevölkerung herrscht infolgedessen eine sehr gedrückte Stimmung, die Polizei erwartet aber ruhig die Anordnungen der Vorgesetzten Behörde. Ueber Pogromhetzen wird ferner aus Jusowka, Lugansk, Brest und Kowno berichtet. Der „Grashdanin“, das bekannte reaktionäre Blatt des Fürsten Meschtscherskv, brachte dieser Tage ein Gespräch mit einem höheren Beamten des Justizministeriums bezüglich des Beilis-Prozesses. Der Beamte kritisierte die Haltung des Ministeriums in dieser Affäre sehr scharf. Ein ähnliches Interview brachte vor kurzem ein anderes Blatt. Der Gewährsmann des betreffenden Blattes soll erklärt haben, daß man die Affäre als schweren Fehler, ja als eine schmachvolle Angelegenheit betrachte. Im Ministerium glaube man, daß der Kiewer Prozeß die Demission Schtscheglowit o w s zur Folge haben werde. Andererseits wird in den Kreisen des Justizministeriums behauptet, daß der Kiewer Prozeß zwar die in ihn gesetzten Hoffnungen nicht gerechtfertigt habe, daß aber das Ministerium nie ein Interesse daran gehabt hätte, daß Beilis verurteilt wird. Man war sich im Ministerium sehr wohl bewußt, daß die Beweise gegen Beilis ungenügend sind; hingegen herrschte die feste Ueberzeugung, daß hier jedenfalls Ritualmord vorliege. Dieser Umstand wurde mit als indirekter Beweis gegen Beilis betrachtet. Das Ministerium glaubte bona fide, Grund genug zu haben, um gegen Beilis einen Prozeß anzustrengen und der über den grausamen Mord empörten öffentlichen Meinung Genugtuung zu verschaffen, — nie aber sei es dem Ministerium eingefallen, auf eine Verurteilung des Angeklagten hinzuarbeiten. Selig, wer da glaubt. Die in ihrer Nichtigkeit einzig dastehende Anklageschrift, das Betragen der Staatsanwälte Tschaplinskv und Wipper, die Maßregelung der Kriminalbeamten, die nicht unbedingt an den Ritualmord glauben wollten, die ostentative Freundschaft der Untersuchungs- und Justizbehörden mit den „patriotischen“ Pogromhelden, die rücksichtslose Schikanierung der Zeugen der Verteidigung, die Verfolgung der Presse — all diese Tatsachen und Umstände reimen sich schlecht zusammen mit den unschuldsvollen Beteuerungen der Herren um Schtscheglowitow. Der Kiewer Prozess Zuchthäusler als Belastungszeugen — Die Sachverständigen-Gutachten — Die Ritualmord-Theorien des Archimandriten Ambrosius und des Mönchs Neophyt (Ausführlicher Spezialbericht für die „W e 1t") Aus der Vernehmung des ehemaligen Chefs der Detektivpolizei, Krassowski, am 14. Verhandlungstage ist noch die folgende wichtige Aussage nachzutragen: Bei seinen freiwilligen Nachforschungen habe Zeuge die Tscheberjak immer im Auge behalten. Er habe in Erfahrung gebracht, daß die Tscheberjak gestohlene Goldsachen verkauft hätte, und daß außerdem infolge eines von ihren Leuten ausgeführten Diebstahls am 10. März 1911 in ihrer Wohnung eine Haussuchung stattgefunden hatte. Zeuge erinnert jetzt daran, daß Schenja, Andreas und ein dritter Knabe sich Ruten geholt und der später ermordete Andreas während eines Streites gesagt haben soll: „Wenn du mich bei meiner Tante verklagst, so schreibe ich an die Polizei, daß sich bei deiner Mutter immer Diebe versteckt halten und gestohlene Sachen hinbringen,“ was Schenja gleich seiner Mutter erzählt hätte. Um näheres über das Treiben der Tscheberjak zu erfahren, habe Zeuge die Bekanntschaft von Leuten gesucht, die bei ihr verkehrten. So habe er mit den Schwestern Djakonow Bekanntschaft geschlossen. Er habe sich ihnen von einem gemeinsamen Bekannten, aber nicht unter seinem wirklichen Namen, sondern als Moskauer Agenten vorstellen lassen, der den Mord erforschen wolle. Viel später hätten die Djakonows erfahren, mit wem sie es zu tun hatten, lange wäre er für sie nur der „Moskauer“ gewesen. Ganz, ganz allmählich habe er das Vertrauen der Schwestern, die anfangs in ihren Mitteilungen sehr zurückhaltend waren, gewonnen, dann aber wichtige Nachrichten erhalten. Katharina Djakonowa, die mit der Tscheberjak enger befreundet war, hatte ihm z. B. erzählt, daß die Tscheberjak 1905 während des Pogroms ein ganzes Lager geraubter Sachen bei sich aufgespeichert hatte. Diese Tatsache hätte die Djakonowa bei einem Gelage in der Tscheberjakschen Wohnung, wo sich regelmäßig die schwersten Verbrecher versammelten, bei Tisch erzählen hören: Von der Katharina Djakonowa hätte er auch erfahren, daß Andreas bei Tscheberjaks aus und einging und daß sich die Verbrecher in ihren Gesprächen vor ihm keinen Zwang auferlegten. Krassowski bezeugt dann weiter, die Djakonowa hätte ihm erzählt, sie wäre am 11. März, einen Tag nach der Haussuchung also, bei der Tscheberjak gewesen. Zwischen 12 und 1 Uhr vormittags wäre auch Andreas hingekommen und hätte nach Schenja gefragt. Sie hätte gesehen, daß Andreas ein Gläschen mit Schießpulver in der Hand hatte. Am 12. sei die Djakonowa wieder zur Tscheberjak gekommen und hätte die Tür verschlossen gefunden. Wera hätte sie in der Küche aufgenommen und mit Tee bewirtet. Indessen wären im Nebenzimmer Singajewski, Rudsinsky und Latyschew ständig hin und hergegangen und hätten sich dort zu schaffen gemacht. In der Küche hätte eine Holz wanne gestanden und auf die diesbezügliche Frage der Djakonowa hätte die Tscheberjak gesagt, sie hätte soeben die Kinder gebadet. Die Kinder seien aber gar nicht zu Hause gewesen. Am 14. habe die Tscheberjak die Djakonowa abermals gebeten, bei ihr zu übernachten. Letztere habe zuerst ihre Furcht geäußert, ,sich dann aber doch überreden lassen. Sie habe sich mit der Tscheberjak zusammen angekleidet ins Bett gelegt, da habe sie in der Ecke einen Ballen bemerkt und die Tscheberjak gefragt, was das sei. Das sind gestohlene Kleider, habe diese erwidert. Die Djakonowa habe aber einmal in der Nacht mit dem Fuß an den Ballen angestoßen und habe etwas Nachgebendes, Weiches gefühlt. Zeuge erzählt alsdann von der Krankheit der Tscheberjakschen Kinder im August 1911, als er noch im Amte war. Schenja und Walja wären gerade zu der Zeit erkrankt, als im Hause öfter Verhöre stattfanden, die Mutter war damals gerade im Gefängnis gewesen. Es schien sich um eine Darmkrankheit zu handeln. Der Vater äußerte dem Zeugen gegenüber, die Kinder hätten sich die Krankheit durch den Genuß verdorbener Birnen zugezogen. Als die Krankheit sich verschlimmerte, sei Schenja ins Krankenhaus gekommen. Am 5. August hätte Zeuge vom Staatsanwalt die Ordre erhalten, die Tscheberjak aus dem Gefängnis zu entlassen. Diese habe sich darauf ins Krankenhaus begeben und den sterbenden Schenja trotz des Widerspruchs des Arztes nach Hause genommen. Zeuge hatte in der Annahme, Schenja könnte im Delirium noch etwas Wichtiges sagen, die beiden Agenten Wygranow und Politschuk im Krankenzimmer postiert. Diese hätten ihm berichtet, Schenja wäre nur selten zum Bewußtsein gekommen, in solchen Momenten hätte die Tscheberjak den kranken Knaben gebeten, zu bekunden, daß sie mit dem Verbrechen nichts zu tun hätte, Schenja soll dann nur gesagt haben, „Laß mich in Ruhe, laß mich sein“. Kurz vor dem Tode soll Schenja