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Die Welt · 1913-10-31 · 44 (31.10.1913) · page 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
44 (31.10.1913)
Date
1913-10-31
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1496 D!E3§KELT Nr. 44 Gerade als Zeuge verschiedene direkte Hinweise aut die Teilnahme der Tscheberjak an dem Verbrechen erhalten hatte, sei das Gerücht entstanden, daß Beilis der Mann mit dem schwarzen Bart gewesen wäre. Bei einer Visitation auf dem Hofe, wo die Tscheberjak wohnte, sei dem Zeugen der Schuhmacher Nakonjetschni entgegengekommen, und habe erregt von der Ungerechtigkeit gesprochen und die Aussage des Schachowskoi als Lüge erklärt. Nakonj'etschni sagte, Schachowskoi habe sich an Beilis rächen wollen, weil dieser ihn wegen eines Holzdiebstahls angezeigt habe. Zeuge betont, er sei vollständig davon überzeugt gewesen, daß Sdiachowskois Aussage falsch, und seine erste Angabe, er habe den Andreas mit Schenja vor dem Hause der Tscheberjak gesehen, die richtige gewesen sei. Auf Grund dieser Aussagen wurde Beilis aber dennoch verhaftet, was den Zeugen in eine sehr schwierige Situation brachte. Krassowski bekundet, er habe Fenenko sofort erklärt, daß die Verhaftung des Beilis die weitere Untersuchung vollständig hemme. Gleichzeitig mit der Verhaftung seien sehr viele Nachrichten in die Presse gedrungen, daß Juden den Mord verübt hätten. Einzelne Personen, die an den Nachforschungen teilnahmen, hätten ihn beständig mit Vorwürfen überhäuft, daß er die Recherchen in falscher Richtung führe, und ihn schließlich beschuldigt, daß er bestochen wäre. Mistschuk, der in Krassowski seinen Nebenbuhler erblickt hätte, habe dem Zeugen den Boden untergraben. Unter solchen Umständen habe Zeuge nicht mehr arbeiten können, er habe daher den Staatsanwalt gebeten, sein jetziges Amt niederlegen zu dürfen. Infolge des Kaiserbesuchs habe er aber erst Mitte September Kiew verlassen können. Vor seiner Abreise habe er den Untersuchungsrichter Fenenko, der den Zeugen bat, ihm eine zuverlässige Hilfskraft zu empfehlen, aut den Polizeibeamten Kiritschenko, mit dem Zeuge zusammen gearbeitet hatte, hingewiesen. Im Dezember habe Krassowski dann seine Entlassung aus dem Dienste erhalten, die er, im Bewußtsein, seine Pflicht erfüllt zu haben, als unverdient aufgenommen hätte. Er sei darauf mit seiner Familie nach Kiew zurückgekehrt, fest entschlossen, sich den Behörden gegenüber zu rehabilitieren, indem er den Fall, für den er unschuldig hatte leiden müssen, zu Ende führte. Daß auch Walja ihrem Bruder Lehen ja bald nachfolgte, erklärt Zeuge damit, daß die Tscheberjak das kranke Kind ohne Wartung und die ärztlichen Vorschriften unbeachtet gelassen habe, was Zeuge von der Djakonowa zu wissen behauptet. Die Tscheberjak sei oft vom Hause fortgegangen und habe das kranke Kind in der Wohnung eingeschlossen zurückgelassen. Walja sei auch in Abwesenheit der Mutter gestorben und die Djakonowa hätte die Leiche mit Hilfe anderer Nachbarinnen gewaschen. Da sei die Mutter nach Hause gekommen und gleich darauf mit der Djakonowa fortgegangen, um Sterbekleider zu besorgen. Dabei hätte sie fröhlich gesprochen und gelacht. Als sie unterwegs ihren vom Dienst heimkehrenden Mann erblickte, habe sie gesagt, sie müßten noch einmal umkehren, und ihm etwas Vorreden, da er Skandal machen werde, wenn er erfährt, daß die Walja tot sei. Wirklich habe die Tscheberjak zu ihrem Manne gesagt: „Denke dir nur, Krassowski hat die Walja mit Polizei abholen lasse n", worauf ihr Mann ihr Vorwürfe gemacht habe, daß sie das kranke Kind fortgegeben habe. Als er dann ins Zimmer getreten sei und die Leiche erblickt habe, soll er so empört gewesen sein, daß er seiner Frau eine Ohrfeige versetzte. Krassowski spricht alsdann von dem „Ein Chris t" Unterzeichneten Briefe, den Natalja Justscninski nach dem Morde erhalten hatte und der dem Untersuchungsrichter zur Verfügung gestellt wurde, wobei Zeuge in ihn Einsicht genommen hatte. Aus ihm habe Zeuge ersehen, daß der in einen Postzug geworfene Brief früher verfaßt sein mußte, als das Resultat der Obduktion veröffentlicht worden war. In diesem Brief sei aber schon die Zahl der Wunden angegeben gewesen und darauf hingewiesen worden, daß Juden den Mord begangen hätten. Zeuge teilt dann von einem zweiten Briefe mit, der sich nicht in den Akten befindet. Dr. Karpinski, der die Obduktion der Leiche vorgenommen hat, habe dem stellvertretenden Bürgermeister erzählt, daß er, im Begriff, sich zur Obduktion zu begeben, einen anonymen Brief erhalten habe, in welchem Art und Zahl der Wunden genau angegeben und gesagt wird, daß es sich um einen Ritualmord handle. Da die Djakonowa dem Zeugen erzählt hatte, daß sie einmal für die Tscheberjak einen Denunziationsbrief abgeschrieben hätte, in dem die Tscheberjak ihren Wirt der Ermordung einer Frau bezichtigt, sei ihm dabei wieder sogleich die Tscheberjak eingefallen. Als belastend für die Tscheberjak führt Krassowski noch den Umstand an, daß ihm bei der Haussuchung aufgefallen wäre, daß ein Kissen keinen Bezug gehabt hätte, er habe das mit dem bei der Leiche gefundenen Stück Leinwand, das von einem Bezüge herrührte, in Verbindung gebracht. Alle seine Entdeckungen habe Zeuge dem Brasul-Bruschkowski mitgeteilt. Seine Aussagen schließt Krassowski folgendermaßen: „Alle diese Umstände habe ich bei dem Verhör auseinandergesetzt, als mich am 13. und 15. Juli Untersuchungsrichter Maschkewitsch vernahm. Am 17. Juli wurde ich verhaftet, völlig unerwartet wurde mir eine Anklage wegen amtlicher Fälschung überreicht. 11/2 Monate verbrachte ich in Untersuchungshaft. Die Sache wurde vom Kiewer Gerichtshof geprüft und ich wurde freigesprochen. Am 17. war ich verhaftet worden und am 19. wurden die Personen verhört, auf deren Angaben ich meine Aussagen gestützt hatte. Infolge einer so unvorhergesehenen Situation konnte ich am weiteren Gang der Nachforschungen keinen Anteil nehmen. Das sind die Fakten, die ich mitteilen kann." Auf die Frage des Staatsanwalts erwidert Zeuge Krassowski, daß er zwanzig Jahre im Polizeidienste tätig gewesen sei. Augenblicklich habe er keine Beschäftigung, das Haus, das er früher besessen, habe er verkauft, und jetzt lebe er mit seiner Familie in Kiew. Die Entrüstung des Staatsanwalts über die auf Grund der Recherchen des Zeugen vorgenommenen zahlreichen Verhaftungen in der Familie des Ermordeten veranlaßt den Zeugen zu einer nochmaligen Auseinandersetzung der schon in seiner Aussage angeführten Gründe, die ihn zu diesen Schritten bewogen hätten. Wie es komme, daß Zeuge, der doch nach allen Richtungen hin seine Recherchen angestellt haben wolle, die Spur der Juden nicht verfolgt habe, fragt der Staatsanwalt. Darauf entgegnet Zeuge, daß er auch in der Richtung des Ritualmordes nichts versäumt und alle nötigen Nachforschungen angestellt habe daß er jedoch bald zu der Ueberzeugung gelangt wäre, daß die Verbrecher nicht unter den Juden, sondern anderswo zu suchen Gerade bei den Recherchen auf diesem Gebiete sei er wieder auf die Tscheberjak gestoßen, überall, wo die Version des Ritualmords aufgetaucht war, hätte die Tscheberjak eine Rolle gespielt, bald Gerüchte ausgesprengt und verbreitet, bald aufreizende Flugblätter verteilt. Der Mord an Justschinski habe nach der Meinung des Zeugen für die Tscheberjak und ihre Helfershelfer doppelten Zweck gehabt: 1. einen gefährlichen Mitwisser ihrer verbrecherischen Tätigkeit los zu werden und 2. einen Pogrom hervorzurufen. Die Gerüchte von einem Ritualmord, die von der Tscheberjak ausgegangen seien, hätten wohl den Zweck gehabt, die Behörden und die polizeilichen Nachforschungen auf eine falsche Fährte zu lenken. Die Zivilkläger richten bei jeder Aussage die stereotype Frage an den Zeugen, ob er diese Angabe auch vor dem Untersuchungsrichter gemacht habe, worauf Zeuge nicht immer Auskunft zu geben vermag. Er habe dem Untersuchungsrichter von jedem Vorfall berichtet, ob aber jede seiner Angaben protokolliert worden sei, wisse er nicht, da er viele Aussagen inoffiziell gemacht habe. Offiziell verhört worden sei er nur vor Niederlegung seines Amtes vom Untersuchungsrichter Maschkewitsch, yvo er drei Tage hintereinander von früh bis spät, und zwar in entsetzlicher Gemütsverfassung habe aussagen müssen. Zeuge erzählt von den Intrigen, denen er im Amt ausgesetzt gewesen wäre. Er gibt dann an, daß Pawiowitsch, der zur Zeit des Begräbnisses die Flugblätter mit der Aufforderung zum Pogrom verteilte, wegen Diebstahls bestraft ^worden sei. Die Frage des Staatsanwalts, ob er den verstorbenen Tscheberjakschen Kindern .Kuchen gebracht habe, bejaht Zeuge. Im Anschluß daran teilt er mit, daß eine Obduktion der Leichen stattgefunden hätte, und daß dabei festgestellt worden .wäre, daß die Kinder an Ruhr gestorben seien. Alle Ausgaben, die Zeuge zum Zweck seiner Recherchen machte, wie z. B. für Restaurants, gibt Zeuge an, aus eigener Tasche bestritten zu haben, da er an der Enthül lung des Verbrechens ein persönliches Interesse gehabt hätte.

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