Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 44 (31.10.1913)
- Date
- 1913-10-31
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 44 1491 DIE^KELT Schwester. Auch er hätte seine Bildung an einem Polytechnikum genossen. Er sei literarisch und musikalisch tätig. Das sind also die geheimnisvollen Juden. Aber der Vater des Zeugen, der verstorbene Jonas Saizew — war der nicht ein Chassid gewesen? Hatte man nicht auf seinem Gute Grigorowka Mazzoth angefertigt? War es dabei nicht gar sonderbar zugegangen? Hatte Beilis nicht daran teilgenommen? Der Zeuge wird mit Fragen förmlich bestürmt. Er erwidert, daß sein Vater zwar religiös, aber kein Chassid gewesen wäre. Chassid, definiert Zeuge, sei ein Jude von besonderer Gottergebenheit, ein Mann, der sich dem Gebet und Fasten widmet. Das treffe nun für seinen Vater, der mitten im kaufmännischen und gesellschaftlichen Leben stand, nicht zu. Mazzoth wären auf dem Gute des Vaters angefertigt worden: der Vater hätte offenbar der weit verzweigten Familie eine besondere Freude bereiten wollen, indem er seine eigenen Mazzoth an sie versandte, wie er auch sonstige Produkte seines Gutes stets aus Anlaß der Feiertage den Verwandten hatte senden lassen. Beim Backen der Mazzoth wäre keine besondere Prozedur angewandt worden. Es wäre dem dieselbe Bedeutung wie dem Einsalzen von Gurken beigelegt worden — sagt Zeuge lächelnd. Beilis hätte am Backen der Mazzoth nicht teilgenommen; er würde mit der Versendung derselben wohl beschäftigt gewesen sein. Uebrigens werden bei ihnen seit dem Tode des Vaters keine Mazzoth mehr angefertigt. Zivilkläger Samyslowski will die Bekundungen des Zeugen dadurch entkräften, daß er . . . fortwährend gähnt . . . A. Toptschenko, Saizews Lakai, bekundet, er habe im Hause Saizew keine besondere Religiosität bemerkt. Die Herrschaften essen Schinken und hatten gegen die heiligen Bilder des Zeugen nichts einzuwenden. Staatsanwalt: „Ist es so merkwürdig, daß sie nichts dagegen einzuwenden haben? Ist es schon soweit gekommen, daß ein solcher Umstand einen Russen in Verwunderung setzt?“... Es folgt das Verhör des „geheimnisvollen“ Juden Landau, der im Winter 1911 aus dem Auslande nach Kiew gekommen war — angeblich zum Zwecke des Ritualmordes. Sein Erscheinen wirkt erheiternd. Ein flotter, junger Mann, der eher einem Sportsmann als einem „Zaddik“ ähnlich sieht. Er gibt an, Ende November 1911 nach Kiew zu Gast gekommen und am 10. oder 15. Dezember nach dem Auslande zurückgereist zu sein. Er hätte in der Lewaschowstraße gewohnt, hätte sich jedoch in einem anderen Revier angemeldet. — „W arum diese Komödie?“ fragt der Staatsanwalt. „Weshalb wohnen Sie in einem Stadtteil und lassen sich in einem anderen anmelden?“ — Vert. Grig. Barski: „Ich bitte, den Geschworenen zu erklären, daß die Juden nicht in allen Stadtteilen Kiews das Wohnrecht haben, und daß das keine Komödie, sondern eine Tragödie ist.“ Der Vorsitzende läßt die Bemerkung des Verteidigers ins Protokoll aufnehmen . . . Die Aussage des österreichischen Staatsangehörigen Etting er (der nach der Auffassung der Anklagepartei im Jahre 1911 nach Kiew gekommen sein soll, um am Ritualmord teilzunehmen und christliches Blut nach Galizien zu transportieren!) wird durch einen vereidigten Dolmetscher aus dem Deutschen ins Russische übersetzt. Die Kläger lassen sich in einen Disput über Chassidim und Zaddikim ein, der junge Mann aber hat keine Ahnung von alledem. Er zeigt seinen Paß vor, woraus zu ersehen ist, daß Ettinger zu fraglicher Zeit schon seit H/2 Monaten in Oesterreich gewesen war... Während des Verhörs bricht Beilis plötzlich in Schluchzen Auf Beschluß des Gerichts wird die Aussage des nicht erschienenen Zeugen Dr. Tarnowski verlesen, der den Knaben Sehen ja Tscheberjak im Krankenhause behandelt hatte. Bekanntlich wurde der Knabe in schwerem Krankheitszustande durch K. Tscheberjak aus dem Krankenhause nach der Wohnung gebracht. Ehe Verteidigung macht auf die Stelle der Aussage aufmerksam, wonach Tscheberjak, trotz aller Bemühungen des Arztes, ihn von seiner Absicht abzubringen, da doch der Zustand des Knaben bedenklich wäre, — auf seinem Wunsche beharrt hätte, den Knaben nach Hause zu schaffen. Zwölfter Verhandlungstag Es wird das Verhör der Ziegeleiarbeiter fortgesetzt. Es dreht sich wiederum um die Frage, wann an die Ziegelausfuhr herangegangen war. Aus all diesen Aussagen geht hervor, daß die Arbeit an der Ziegelei bereits Anfang März begonnen hatte. Die Anklagepartei gibt sich Mühe, Widersprüche in den Bekundungen herauszuklügeln, Widersprüche, die nur unwesentliche Details berühren. Grinzewitsch, Buchführer im Baubureau Günzburg, bekundet, daß die Ziegelarbeit am Asylbau am 6. oder 7. März begonnen und daß das Baubureau Günzburg die Ziegel für das Asyl von der Saizewschen Fabrik bezogen hätte. Für den Bau einer Talmud-Thora wären ebenfalls aus der Saizewschen Fabrik Ziegel befördert worden. „Was bedeutet Talmud-Thora?“ fragt der Staatsanwalt. „Eine jüdische Schule,“ erwidert Zeuge. „Was Talmud ist,“ bemerkt der Staatsanwalt, „weiß ich; was Thora ist, weiß ich ebenfalls. Wieso aber eine Schule die Bezeichnung Talmud-Thora erhalten haben mag, das verstehe ich nicht.“' . . . Vert. Grig.-Barski bittet, die Bemerkung das Staatsanwalts ins Protokoll aufzunehmen. Schmakow bittet um nochmalige Vernehmung des Baruch Saizew. Es stellt sich heraus, daß die Anklagepartei auf der Suche nach einem neuen Ettinger und einem neuen Landau sich befindet. Da die gestern Erschienenen keine Zaddik-Attribute aufzuweisen haben, so muß die Lücke in anderer Weise ausgefüllt werden. Gibt es doch Ettingers und Landaus genug, die die russische Grenze passierten. Schmakow: „Wie heißt der Vater des vernommenen Landau? Israel?“ Zeuge: „Jawohl, aber der ist schon 10—12 Jahre tot...“ Schmakow: „Gibt es vielleicht nicht in Ihrer Familie noch einen Israel Landau?“ Zeuge: Nicht daß ich wüßte. Staatsanwalt: „Gibt es vielleicht noch irgendwelche Ettingers in Ihrer Familie?“ — „Jawohl.“ Zeuge führt eine Reihe solcher verdächtiger Namen an. Vor der Mittagspause, gelegentlich einer Bemerkung des Vorsitzenden, erfährt man, daß der Teppich derTscheberjak dem Beweismaterial nicht beigelegt worden ist. Es sind von ihm nur Ausschnitte da, die Prosektor Tufanow untersucht hat. Die Verteidigung spricht ihre Verwunderung darüber aus, eine Diskussion wird jedoch vom Vorsitzenden nicht zugelassen. In der Abendsitzung tauchen wieder die Schatten der von den Klägern so heiß ersehnten Ettinger und Landau auf. Die Anklagepartei hat nämlich bei der Kiewer Polizei und beim Chef der Eisenbahngendarmerie Auskünfte eingeholt über Personen, welche die Namen Ettinger und Landau tragen, und beantragt nun, diese Auskünfte zu verlesen. Die Verteidigung erhebt Widerspruch dagegen mit der Motivierung, daß diese Auskünfte eine ganze Reihe von gleichnamigen Personen enthalten, die der Verteidigung völlig unbekannt seien. Auch sei nicht zu ersehen, wo die genannten Personen wohnhaft gewesen waren, ob sie somit irgendwelche Beziehungen zur Ziegelei gehabt haben. Das Gericht beschließt, die Auskünfte zu verlesen. Danach soll ein Israel Landau, 55 Jahre alt, am 11. März in Kiew angemeldet worden sein und am 15. März die Grenze passiert haben. Die Verteidigung beantragt, nunmehr den vollständigen Text, bis auf den Schluß, zur Verlesung zu bringen. Daraus ergibt sich, daß im Jahre 1911 eine ganze Reihe Ettingers und Landaus die Grenze passierten und daß es „nicht gelungen ist, festzustellen, wer von ihnen der Zaddik sein mochte“. Verteidiger Sarudny bittet um Feststellung des damaligen Aufenthaltsortes des betreffenden Landau. „Sollte es sich heraussteilen, daß der Betreffende auch gegenwärtig in Kiew wohnt, so müßte er geladen werden; wir wollen uns mal diesen Zaddik ansehen, der vielleicht christliches Blut gebraucht hatt e.“ . . . Der Staatsanwalt wird beauftragt, bis zum 9-/22. Oktober über die damalige Wohnung des Israel Landau Auskunft einzuholen. Der folgende Zeuge, Mitrofan P e t r o w , gehört in die Reihe jener Zeugen, die dem Prozesse das Sensationelle des Detektivromans verleihen. Ein junger Mann von 22 Jahren, ein guter Bekannter der Tscheberjak. Er hat sich bei M i f I e, dem früheren Liebhaber der Wera Tscheberjak, aufgehalten. Er gibt an, den Privatrechercheur Brasul- Bruschkowski sowie den Polizeidetektiv Wygranow durch Wera Tscheberjak kennen gelernt zu haben. Wygranow soll gesagt haben, Beilis sei unschuldig, man müsse die Schuld auf Mifle, Feodor Njeschinski, Nasarenko wälzen. Brasul und Wygranow wären es, die ihn dazu verleitet haben, eine in diesem Sinne abgefaßte Anzeige mit zu unterschreiben. Vergnügungen aller Art hätten sie ihm und der Tscheberjak zuteil werden lassen. Auch sollen sie ihm dafür eine Summe von