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Die Welt · 1913-10-31 · 44 (31.10.1913) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
44 (31.10.1913)
Date
1913-10-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Nr. 44 1490 DIE^ELT Knabe mit den klugen Augen hat sich nicht einschüchtern lassen. Und die naive Wahrheit des Kindes hat über die Hexenkünste der Ankläger den Sieg davongetragen. Bei der Vernehmung kommen gelegentlich einige für den Prozeß nicht unwesentliche Umstände zum Vorschein. Sarutzki behauptet nämlich, daß im Herbste, kurz vor Auffindung der Leiche, im Hofe des Sachartschenko Hunde verschwunden wären und daß Schenja eine Feile ohne Griff im Hofe Saizews gefunden hätte. Schenja hätte die Feile dem Zeugen zum Aufbewahren gegeben und hätte sie dann abends weggenommen. Ferner erzählt Zeuge, daß Wera Tscheberjak ihm im Zeugenraum zugeredet hätte, er möchte vor Gericht aussagen, daß er gesehen hätte, wie Beilis den Andreas gefaßt usw. Bei der Konfrontation mit Wera Tscheberjak beharrt der Kleine bei seiner Behauptung. „Wie kannst du so etwas von mir behaupten?" ruft die Tscheberjak jähzornig aus „schau mir in die Augen!" — Ruhig wendet sich der Knabe um und sieht sie mit seinen naiven Kinderaugen an. Ohne sich von den durchbohrenden Blicken der Tscheberjak einschüchtem zu lassen, sagt er ruhig und bestimmt : „Sie hat mich herangerufen und gesagt: Besinnst du dich denn nicht, wie Schenja, Luda, Walja und Andrjuscha damals gespielt haben und wie Beilis sie ergriff; Schenja riß sich los, Walja riß sich los und sie sprangen fort, aber Andrjuscha konnte nicht fortlaufen und Beilis schleppte ihn fort." Zeuge Kutscherjawy — in grauen Arrestantenkleidem, mit geschorenem Kopfe und langem schwarzen Bart —, der eine Strafe .wegen Diebstahls verbüßt und mit .Beilis und Kosatsdhenko (der im Gefängnis das Vertrauen des Beilis zu gewinnen gewußt und sich dann als Provokateur erwiesen hatte) in einer Zelle gesessen hat, wird unter Bewachung in den Saal geführt. Er bezeugt, bei Abfassung des Briefes, den Beilis im Gefängnis einem Zellengenossen diktierte, damit Kosatschenko ihn nach seiner Freilassung der Frau des Beilis übergebe, zugegen gewesen zu sein. Beilis habe den Mitgefangenen gegenüber geäußert, er hoffe, daß Kosatschenko sich für ihn verwenden werde, es habe nämlich in der Zelle geheißen, Kosatschenko sei ein tüchtiger Kerl, der einem armen Menschen zur Freiheit verhelfen könne. Zeuge will gehört haben, wie Kosatschenko sagte, er würde für den Rechtsanwalt 100 Rubel brauchen. Niemals habe Beilis gesagt, daß er irgendjemand vergiften wolle. Die Vernehmung der Zeugin N j e s c h i n s k i, der Großmutter des ermordeten Justschinski, dreht sich um den Heuhändler Schneersohn. Zeugin behauptet, kurz nach der Ermordung ihres Enkels in den Laden des Schneersohn gekommen zu sein, um Heu zu kaufen. Dort habe ein gut gekleideter Jude gesessen und die Zeitung gelesen. Als sie in den Laden getreten sei, habe Schneersohn ihm etwas zugerufen, sie habe nur das Wort Großmutter gehört, da habe der Mann die Zeitung fortgelegt und sie angestarrt. Sie erzählt, daß Andreas oft statt ihrer bei Schneersohn Heu gekauft habe, als sie noch in jener Gegend wohnten. Schneersohn, der ^der Zeugin gegenübergestellt wird, erklärt, er habe wohl die Zeugin dem Aussehen nach gekannt, doch nicht ihren Namen gewußt, ebensowenig habe er Andrjuscha bei Namen gekannt. Vielleicht habe er ihn gesehen, er könne sich seiner aber nicht erinnern, es kämen viele Kinder um Heu. An die Szene im Laden mit der Zeitung kann sich Zeuge absolut nicht erinnern, hält sie auch nicht für möglich, da es in seinem Viertel fast keine Juden gäbe und die wenigen, die ihn geschäftlich besuchten, sich dort nicht häuslich niederließen. Die Frage, ob Schneersohns Vater ihn in Kiew besucht habe, verneint Zeuge. Die Vernehmung des Zeugen gestaltet sich zu einem scharfen Verhör, das den Eindruck macht, daß er der Mitwirkung am Verbrechen verdächtigt wird. Er wird von der Anklagepartei so mit Fragen bestürmt, daß die Verteidigung gegen diese Art zu fragen protestiert. Der Sinn der an den Zeugen gerichteten Fragen sei klar, sagt Sarudni. Die Verteidigung erkläre es als ungesetzlich, eine Person, die nicht unter Anklage stehe und keine Möglichkeit habe, Zeugen zu stellen und ihre Unschuld zu beweisen, in dieser Weise auszuforschen. Der nächste Zeuge, Tschernjawski, der bekundet, zur Saizewsdhen Ziegelei in keiner Beziehung zu stehen, erzählt von einem Besuch, den er bald nach dem Morde bei seinem guten Bekannten, Nakonjetschni, abstattete und wo er mit Sadhartschenkö zusammengetroffen wäre. Das Gespräch sei auf den Mord des Justschinski gekommen, da habe Sachartschenko gesagt, das hätte kein anderer getan, als die Tscheberjak. Zeuge hätte dagegen, eingewandt, daß doch in den Zeitungen gestanden hätte, es wären Sachen gefunden und die Leiche hätte so viele Wunden gehabt, da habe Sachartschenko gesagt, das sei gemacht worden, um die Spuren des Verbrechens zu verwischen. Zeuge habe den Sachartschenko darauf gefragt, warum er die Tscheberjak denn nicht anzeige, wenn er von ihrer Schuld so überzeugt sei, darauf hätte Sachartschenko gesagt, das wäre ja nutzlos, die Tscheberjak sei ein schlaues Weib und wisse sich doch immer geschickt herauszuziehen; soeben habe sie wieder ein Warenbuch gefälscht. Vom Hörensagen will Zeuge wissen, daß bei der Tscheberjak lauter verdächtige Leute verkehren. Elfter Verhandlungstag Den zu heute geladenen und vollzählig erschienenen Sachverständigen erklärt der Gerichtspräsident, daß die Zeugenvernehmung, die der Berechnung nach heute schon beendigt sein sollte, noch mehrere Tage in Anspruch nehmen werde. Mit Einverständnis der Parteien gibt der Gerichtshof die Sachverständigen bis zum 10./23. Oktober frei. Sensationell gestaltet sich die Vernehmung des früheren Guts Verwalters und jetzigen Hausbesitzers Wyschemirski. Auf dem Gute, das er verwaltete, hatte er sich mit dem Küfer R a w i t s c h befreundet und diese langjährige Freundschaft hätte auch in Kiew später fortgedauert. Zeuge erzählt, sein Freund Rawitsch hätte ihm vor seiner Abreise nach Amerika, wohin er mit seiner Frau ausgewandert wäre, erzählt, seine Frau wäre eines Tages in die Wohnung der Tscheberjak gekommen und habe dort den Leichnam des Justschinski, in einen Teppich gewickelt, in der Badestube liegen sehen. Früher schon habe Rawitsch ihm erzählt, daß er von der Tscheberjak noch vor dem Morde einen Revolver als Vergütung dafür erhalten hätte, daß er eine Kiste mit Revolvern in Verwahrung genommen hatte, die die Tscheberjak in Erwartung einer Haussuchung nicht bei sich behalten wollte. Die Tscheberjak habe dem Rawitsch auch die Geldmittel zur Ueberfahrt gegeben. Diese Erzählung des Rawitsch will Zeuge ganz ernst genommen haben. Den Staatsanwalt interessiert zunächst die Konfession des Zeugen. „Sind Sie nicht Jude?" „Nein, ich bin Katholik.“ „Auch Ihre Vorfahren sind Katholiken?“ „Jawohl, ebenfalls.“ „Und Rawitsch ist auch nicht Jude?“ „Nein, auch Katholik.“ Markus S a i z e w, der Besitzer der Ziegelei, auf deren Grundstück der Ritualmord begangen sein soll, wird vernommen. Man erfährt aus seiner Aussage, daß sein Vater Jonas Saizew das Krankenheim an der Ziegelei aus Anlaß der Vermählung des Zaren habe errichten lassen. Seit dem im Jahre 1907 erfolgten Tode des alten Saizew gehöre die Ziegelei der chirurgischen Heilanstalt an. Die Einkünfte der Ziegelei werden laut Vermächtnis des verstorbenen Gründers für das Krankenheim und andere Wohltätigkeitszwecke verwendet. Zeuge selbst sei Präsident des wirtschaftlichen Komitees des Krankenhauses und sei daher für die Ziegeleiverwaltung verantwortlich. Das „Rätsel“ des Gebethauses, dem die Anklagepartei eine besondere Bedeutung abgewinnen möchte, wird ganz einfach gelöst. Zeuge habe aus eigenen Mitteln einen 60—70 Personen fassenden Saal errichten lassen. Er habe beabsichtigt, den Rekonvaleszenten, den Aerzten und der Dienerschaft eine Gebetstätte zu verschaffen. Da aber unerwarteterweise die erforderliche Genehmigung seitens der Behörde nicht erfolgt war, sei der Raum lediglich als Speisezimmer benutzt worden. Ein anderes Lieblingsmotiv der Anklagepartei wird nun ebenfalls widerlegt. Die angeblich geheime Grundsteinlegung habe am 7. März in Anwesenheit der Polizeibehörden stattgefunden. Und jene sonderbaren, exotischen Juden, die sich bei ihm eingefunden hatten, die merkwürdigen Ettinger und Landau? — Seine Verwandten. Ettinger sei ein Bruder seiner Frau und habe an einem Polytechnikum in der Schweiz studiert. Er wäre im Dezember 1910 nach Kiew zu Gast gekommen und am 27. Januar 1911 nach dem Auslande zurückgereist. Da Ettinger als unprivilegierter Jude kein Wohnrecht in Kiew hat, so habe er sich nicht angemeldet. Erst einige Tage vor der Abreise habe ihn Zeuge in einem der Stadtteile, wo Juden wohnen dürfen, anmelden lassen, damit er einen Reisepaß bekommen könnte. — Landau sei mit dem Zeugen ebenfalls verwandt: ein Neffe von ihm, Sohn seiner

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