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Die Welt · 1913-10-23 · 43 (23.10.1913) · page 14

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
43 (23.10.1913)
Date
1913-10-23
Page
– (sequence 14)
Language
German
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1468 DIE3^ELT Nr. 43 O H □□□□□□ WELTCHRONIK □□□□□□ Georg Brandes und der „Judenpaß“ Kopenhagen. Georg Brandes, der bekannte dänische Literaturhistoriker und Kritiker, dessen Bruder zur Zeit sogar dänischer Minister ist, hat ein unangenehmes Erlebnis gehabt. Ihm ist — wie jedem Juden —, als er nach Rußland reisen wollte, auf dem Kopenhagener russischen Konsulat das Visum für seinen Paß verweigert worden. Nun erklärt Herr Brandes stolz, er sei kein Jude, er sei „konfessionslos“, und ist empört, als der russische Konsul kaltlächelnd erklärt, dann sei die Konfession der Eltern maßgebend. Selbstverständlich ereifern sich sämtliche Blätter über die Schikane, die Rußland Herrn Georg Brandes angetan hat, und vergessen, daß das ein Schandmal ist, daß Rußland allen ausländischen Juden aufdrückt. Solange die Regierungen sich die Differenzierung ihrer Bürger durch einen fremden Staat gefallen lassen, und solange Herr Georg Brandes seinen berühmten Namen nur dazu benutzt, die Reihen der „Konfessionslosen“ zu vergrößern, statt für seine Stammesgenossen einzutreten, solange hat niemand ein Recht, sich über eine „Schikane gegen Georg Brandes“ zu beklagen. „Deutschlands Juden sind Rußlands Juden" Zu der Affäre Brandes wird der „N. J. K.“ von informierter Seite mitgeteilt: Von einer „Schikane“ kann natürlich in diesem Falle gar keine Rede sein, denn der russische Konsul tat nur seine Pflicht, wenn er gemäß den Gesetzen seines Landes und gemäß den Verträgen Rußlands mit anderen Ländern dem Juden Georg Brandes — denn die Erklärung der Konfessionslosigkeit hat keinen Einfluß, nur der Taufschein macht für Rußland einen Juden zum NichtjudenI — das Paßvisum verweigerte. Das Visum wird Juden nur erteilt, wenn sie Kaufleute und mit entsprechender Vollmacht ausgestattet sind, oder wenn sie eine besondere Erlaubnis des russischen Ministeriums des Innern haben. In allen anderen Fällen werden Gesuche von Juden zurückgewiesen, da Rußland sich in den Handelsbezw. Niederlassungsverträgen, die es abgeschlossen hat, stets den Vorbehalt ausbedungen hat, daß es ausländischen Juden keine weitergehenden Rechte einzuräumen brauche als sie den russischen Juden eingeräumt sind. Da nun z. B. die deutschen Pässe die Religion des Paßinhabers nicht angeben, so fordert der Konsul bei der Vorlegung des Passes einen Taufschein. Wer diesen nicht vorzuweisen in der Lage ist, wird als Jude angesehen und gemäß den genannten Vorschriften behandelt. Aber auch die Juden, denen nach dieser Maßgabe das Visum erteilt wird, werden in diesem ausdrücklich gekennzeichnet: „Dem Juden X. Y., der . . . .“ und unterliegen vielfach noch besonderen Beschränkungen und Abgaben. So will es Rußland, und solange nicht die europäischen Regierungen das bekannte Vorgehen der amerikanischen nachahmen, die Sache aber dann auch bis zu Ende durchführen, solange wird der „Judenpaß“ für Rußland bestehen bleiben. Aber einstweilen ist man in den europäischen Kabinetten ja der Ansicht, daß das eine interne Angelegenheit Rußlands ist — nämlich die Frage, wie es deutsche, französische, englische, amerikanische Juden behandelt! In diesem Sinne werden also die Juden der ganzen Welt als russische Untertanen angesehen. „Deutschlands Juden sind Rußlands Juden“ .... Aber wenn die deutschen Juden sich’s gefallen lassen, geschieht ihnen am Ende recht. Kardinal Bourne und das Blutmärchen Der Chief Rabbi hat Veranlassung genommen, um den Eindruck, den die Erklärung gegen die Ritualmordbeschuldigung auf die öffentliche Meinung in England seinerzeit geübt hatte, wieder wachzurufen. Zu diesem Zwecke hat er eine Anfrage an Kardinal Bourne, das Oberhaupt der katholischen Kirche in England, in dieser Sache gerichtet. Die Antwort des Kardinals besagt, daß die katholische Kirche immer anerkannt habe, daß der Ritualmord weder in dem Glauben, noch in den Handlungen des jüdischen Volkes begründet sei. Ferner sprach er die Hoffnung aus, daß diese Tatsache bald überall Anerkennung finden möchte. Es sei noch erwähnt, daß der Beilisprozeß überaus reges Interesse in der englischen Presse hervorgerufen hat, ein Interesse, daß für Rußland nicht gerade schmeichelhaft ist. Die Prozentnorm in Oesterreich Der Numerus Clausus in Prag — Aeußerung des Rektors der Wiener Universität (Von unserem Berichterstatter.) Wien. Die Verfügung des preußischen Kultusministeriums, welche neue Immatrikulationen russischer Studierender an der Berliner Universität ausschließt, hat sofort in Oesterreich ein Echo geweckt. Das Professorenkollegium der Prager deutschen Universität hat beschlossen, neue Inskriptionen von „nichtdeutschen Ausländern“ in diesem Semester unter keinen Umständen mehr zu gestatten und eine Kommission einzusetzen, welche die Frage des Numerus Clausus der „nichtdeutschen Ausländer“ zu prüfen hat. Die österreichischen sogenannten liberalen Organe sind natürlich nicht besser und gewissenhafter als die preußischen und weit davon entfernt, das Kind beim rechten Namen zu nennen und den Leserkreis darüber aufzuklären, daß es sich in diesem Falle um ein Stück Judenfrage handelt, um Ahasver in seiner neuesten Gestalt, um den russisch-jüdischen Jüngling, der in seinem „Vaterlande“ nicht studieren darf und nun, mit dem Kollegienhefte unter dem Arm, von Universitätsstadt zu Universitätsstadt gejagt wird, vergeblich Einlaß heischend. Bemerkenswert ist eine Aeußerung des Rektors der Wiener Universität, die er anläßlich seiner Inauguration am 19. d. M. tat. Er behandelte in seinem Vortrage über Forschung und Lehre auch die Frage des wachsenden Zuzuges von Hörern an den Hochschulen und sprach sich „gegen das Fernhalten gewisser Hörerkreise“ aus. Als Mittel, dem sich geltend machenden Wachstume der akademischen Bürgerschaft gerecht zu werden, bezeichnet er die Ausgestaltung der deutschen Universitäten Oesterreichs außerhalb Wiens. Antisemitischer Mißbrauch der Leipziger Jahrhundertfeier Die Antisemiten sind doch auch schon total „verjudet“. Wird da in dem Festtrubel dieser patriotischen Feiertage hier eine „Festzeitung“ zu 15 Pfg. verkauft, die den Kopf trägt 1813 Aufruf an mein Volk 1913 und die man natürlich kauft, im Glauben, eben eine Festzeitung zu erhalten. Was aber bringt das Blatt? Neben einem knappen Festprogramm, das die Leipziger Tageszeitungen viel ausführlicher veröffentlicht hatten, nichts als eine widerliche antisemitische Sudelei des Dr. Heinrich Pudor, die so ziemlich das Tollste enthält, was seit Pücklers Tagen gesagt und geschrieben wurde. Zu solchem groben Mißbrauch der Feststimmung Leipzigs und der Tausende von Fremden greift also ein „ehrenfester Germane“, um seine Pamphlete an den Mann zu bringen und — ein Geschäft zu machen.

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