Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 43 (23.10.1913)
- Date
- 1913-10-23
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 43 LT 1467 Neunter Verhandlungstag Die Verhandlungen beginnen mit der Verlesung der in der Voruntersuchung gemachten Aussagen des nicht erschienenen Zeugen Mistschuk. Daraus geht hervor, daß Mistschuk die ersten Nachforschungen im Fall Justschinski geleitet hat. Auch nachdem die Leitung des Falles nicht mehr in seinen Händen lag, hat er nicht aufgehört, sich für ihn zu interessieren. Die Eröffnungen des Polizeiagenten Patalka, der im Gefängnis eine Strafe verbüßt hatte und der von Mitgefangenen gehört haben wollte, daß gewerbsmäßige Diebe den Justschinski getötet und um einen Pogrom hervorzurufen, einen Ritualmord fingiert hätten, veranlaßten Mistschuk, in dieser Richtung Recherchen anzustellen. Ende August 1911 erhielt er nun einen Brief, in der eine Stelle auf dem Jurkowberge genau bezeichnet wurde, an welchem mit dem Fall Justschinski zusammenhängende Beweisstücke vergraben sein sollten. Von diesem Brief machte er dem Polizeimeister sofort Mitteilung. An der betreffenden Stelle wurde dann auch wirklich ein Päckchen mit verschiedenen Stoffetzen, zwei Ahlen, einer Schnalle u. a. a u f gefunden, und Mistschuk erstattete der Staatsanwaltschaft unverzüglich von dem Funde Bericht. Bei seinen Nachforschungen nach dem Mörder war Mistschuk der Tscheber- ]ak und ihrem Anhang auf die Spur gekommen. In der Folge stellte sich heraus, daß die ausgegrabenen Sachen mit dem Morde nichts zu tun hatten und Mistschuk ward unter Anklage gestellt, die Beweisstücke untergeschoben zu haben, um den Verdacht von einem Ritualmord abzulenken. Vor dem Kiewer Gericht wurde Mistschuk jedoch freigesprochen, weil nachgewiesen wurde, daß er von einem Lockspitzel genasführt worden war. Dieses Urteil wurde jedoch wegen einiger kleiner Formfehler, die seitens der Staatsanwaltschaft gemacht worden waren, kassiert, und Mistschuk wurde vor das Charkower Gericht gestellt, welches das erste Urteil aufhob und Mistschuk zu ly* Jahren Gefängnis verurteilte. Danach verschwand Mistschuk und blieb seitdem verschollen. Dem Antrag des Staatsanwalts, das Charkower Urteil zu verlesen und den Akten beizugeben, wird Folge geleistet, während der Antrag der Verteidigung, auch das freisprechende Kiewer Urteil den Akten einzuverleiben, nicht berücksichtigt wird. Ebensowenig erfüllt der Gerichtspräsident die Bitte ider Verteidigung, den Geschworenen auseinanderzusetzen, daß die vorliegenden Beweisstücke in keinem Zusammenhang mit Beilis stehen. Es erfolgt nun die nochmalige Vernehmung des Wassili Tscheberjak. Es werden die Aussagen verlesen, die Zeuge in der Voruntersuchung gemacht hat und die sich von den gestern abgegebenen wesentlich unterscheiden. Am 20. Dezember 1911 (also mehr als vier Monate nach Sehenjas Tode), erzählte Zeuge dem Untersuchungsrichter, Schenja wäre im August abends spät erschreckt nach Hause gekommen und habe erzählt, ein Jude — wie er jetzt hinzufügt — von untersetzter Gestalt — hätte ihn auf der Straße angehalten, beim Arm gepackt und ersucht, ihm die Höhle zu zeigen, wo Andreas aufgefunden worden war. Schenja habe sich losgerissen und der Jude hätte ihn noch bis zur Treppe verfolgt, von wo ihn aber Hunde verjagt hätten. Der Verteidiger äußert sein Erstaunen, daß Zeuge diese Aussagen, die sich auf die Mitteilung des schon im August verstorbenen Sohnes stützen, dem Untersuchungsrichter erst so spät mitgeteilt habe. Vom 20. Dezember datiert auch erst die Aussage des Zeugen, nach welcher Schenja etwa zwei bis drei Tage — vielleicht auch eine Woche — vor Auffindung der Leiche, gegen 11 Uhr vormittags, atemlos und in größter Aufregung zum Vater gekommen sein und ihm erzählt haben soll, daß er mit Andreas in der Ziegelei gespielt hätte. Beilis wäre hinzugekommen und hätte sie fortgejagt, er selbst wäre fortgesprungen, wobei die Beilisschen Kinder, die dabei gestanden .hätten, gelacht hätten. „Wohin Andreas gelaufen ist, weiß ich nicht, da ich Schenja nicht danach gefragt habe.“ So lautet die Aussage vom 20. Dezember 1911. Gestern hat Zeuge behauptet, worauf die Verteidigung aufmerksam macht, Schenja habe ihm gesagt, Beilis und zwei Rabbiner hätten sich auf Andreas gestürzt, ihn gepackt und zum Ofen geschleppt. In allen Aussagen beruft sich Zeuge auf den verstorbenen Schenja. Dieser soll auch gesagt haben, er sei wohl von den Kuchen krank geworden, die ihm Krassowski gegeben hätte, während Zeuge kurz nach Schenjas Tode aussagte, die Kinder seien infolge Genusses von unreifen Birnen an Ruhr erkrankt. In ein Kreuzverhör genommen, verwickelt sich Zeuge in lauter Widersprüche. Als ihm vorgehalten wird, daß amtlich festgestellt worden wäre, er wäre am 12. März von 9 Uhr morgens bis 3 Uhr nachmittags im Telegraphenbureau gewesen, weiß er zunächst nichts zu sagen, durch Fragen des Zivilklägers wird er dann auf den Einwand gebracht, es wäre wohl möglich, daß er, als im Dienste befindlich im Kontrollbuche angeführt worden, an dem Tage aber gerade von einem Kollegen privatim vertreten worden sei. Die Verteidigung will feststellen lassen, ob Zeuge an jenem Vormittag Telegramme aufgenommen habe. Bei seinen zögernd und unsicher erteilten Antworten steht ihm der Z i v i I k 1 ä g e r hilfreich zur Seite, indem er dauernd Fragen an ihn richtet, die ihm sagen, was er zu erwidern habe, so daß der Präsident schließlich eingreifen muß. „Ich bitte Sie, dem Zeugen nichts vorzusagen.“ Auf die Frage, weshalb er aus dem Telegraphendienst entlassen worden sei, spricht Zeuge den Verdacht aus, daß Krassowski ihn bei der Verwaltung angeschwärzt habe. Krassowski habe ihn im Verein mit Brasul-Bruschkowski materiell ruinieren wollen, damit er gezwungen sei, die angebotenen 40 000 Rubel anzunehmen. (!!) Priester Sinke witsch, gewesener Redakteur des „Doppeladlers“ bekundet, auf Schenjas Verlangen eingeladen worden zu sein, um die Beichte und Oelung des Kranken vorzunehmen. Als er Weggehen wollte, hätte ihm der Knabe zugerufen: „Batjuschka, Batjuschka!“ (Anrede des Geistlichen). — „Was möchtest du, liebes Kind?“ — Es wäre aber keine Antwort erfolgt. Zeuge will den Eindruck gewonnen haben, daß schwere, komplizierte Erlebnisse in der Seele des Knaben vorgegangen wären. Er mochte ihm etwas Wichtiges sagen wollen, hätte sich jedoch nicht entschließen können. Als Zeuge sich umsah, hätte er bemerkt, daß die Mutter hinter ihm gestanden hätte, das Gesicht gegen den Knaben gewandt. Verteidiger Grig.-Barski fragt, ob er nicht an jenem Tage mit der Tscheberjak von der Ermordung Justschinskis gesprochen hätte. Zeuge gibt an, daß so weit er sich erinnern könne, die Tscheberjak ihm gegenüber geäußert hätte, man beschuldige die Juden umsonst. G ulk in, der Gründer der Organisation „Doppeladler“', erzählt, von ihm unbekannten Personen verschiedene Geschichten gehört zu haben, von denen bereits Polistschuk erzählte. Letzterer hätte ihm vorgeschlagen, Recherchen über die Ermordung Justschinskis vorzunehmen. Er hätte von der nahen Bekanntschaft zwischen Schneersohn und Arendar gehört usw. Der Vorsitzende unterbricht den Zeugen fortwährend und fordert ihn auf, Tatsachen und nicht Gerüchte vorzubringen. Verteidiger Grusenberg bittet zu protokollieren, daß bei der Beschreibung von Schneersohns Aussehen Zeuge ihn als brünett, in der Voruntersuchung dagegen als rothaarig geschildert hätte. Ueber verschiedene Gerüchte, die in Kiew nach Justschinskis Ermordung zirkulierten, weiß auch der folgende Zeuge, Rosmitalski, vormaliger Inhaber eines Anleihehauses und einer Bar zweifelhaften Charakters, zu erzählen. Zeuge spricht u. a. von einem Schächter Chomelski, der nach Justschinskis Tode aus Kiew geflohen wäre. Die Angabe wird durch eine offizielle Mitteilung des Kiewer Gouverneurs widerlegt. Nach den telegraphischen Berichten über die folgenden Verhandlungstage ist die Aussage des ehemaligen Kiewer Polizeichefs Krassowski, der wegen seines fehlenden Ritualmordglaubens gemaßregelt wurde, die wichtigste. Krassowski erklärte in seiner den ganzen Dienstag ausfüllenden Vernehmung rund heraus, daß niemand anders als die Vera Tscheberjak die Urheberin des Mordes sei.