Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 43 (23.10.1913)
- Date
- 1913-10-23
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr 43 1466 - - --- DIE3§ werde. All dies hätte dem Zeugen Natalja Justschinskaja erzählt. Die Rubikaws hätten Zeugen mitgeteilt, von Kalinowski gehört zu haben, daß Andreas mit einem gewissen Juden bekannt wäre. Der Staatsanwalt erkundigt sich beim Zeugen über die vormalige Barttracht des Angeklagten. Zeuge bekundet, Beilis hätte vormals einen längeren Bart getragen. Auch wäre Beilis viel blasser als jetzt gewesen. E r hätte sich erholt . . .! (ln mehr als zweijähriger Haft! Die Redaktion.) Es folgt die Vernehmung der zehnjährigen Ludmilla, Tscheberjak, der einzigen Belastungszeugin, die selbst etwas gesehen haben will. Sie spricht deutlich, fest, folgerichtig. Der kleine Mund des Kindes bringt die wundervoll angelernten grausamen Lügen der Erwachsenen unbewußt klar zum Vorschein. Am 12. März hätten sie, die Kinder, auf dem Mjalo gespielt. Ein Mann wäre plötzlich hervorgesprungen, ihnen nachgejagt und hätte den Sehen ja und Andreas an den Händen gepackt. Schenja hätte sich losgerissen, Andreas aber wäre es nicht gelungen. Vom Staatsanwalt befragt, ob Andreas, nachdem er sich in Slobodka niedergelassen hatte, sie besucht hätte, antwortete Zeugin: „Gott bewahre!“ Dann erzählt die Kleine, sie wären nach dem Saizewschen Gehöft durch die Zaunlöcher gegangen. Andreas wäre zu ihnen am 12. März ohne Mantel gekommen. Ins Haus wäre er nicht eingetreten, hätte bloß draußen Schenja zugerufen. Bücher hätte er keine bei sich gehabt. Dunja Nakonjetschnaja wäre ebenfalls mit ihnen auf das Mjalo gegangen. Zivilkläger Samyslowski: „Sagen Sie, Kleine, war ein solcher Fall vorgekommen, daß dem Schenja Leute nachgejagt haben?“ „Des Nachts, ja?“ „Ja, des Nachts.“ Zeugin erzählt, daß einst in der Nacht nach dem Tode Justschinskis, als Schenja seine Spielkameraden nach Hause begleitete, ein Mann auf ihn zugekommen wäre und gefragt hätte: „Bist du Schenja Tscheberjak? Zeige mir die Höhle, wo Justschinski aufgefunden wurde.“ Schenja wäre erschrocken nach Hause gelaufen. Vom Verteidiger Grusenberg befragt, bekundet Zeugin, sie hätte es selbst nicht gesehen, wie der Mann den Andreas gefaßt hätte; das hätte ihr die jüngere Schwester, die verstorbene Walja, erzählt. Zeugin selbst hätte lediglich den Aufschrei des Andreas gehört. Der Mutter hätte sie von dem Vorgefallenen erzählt. Auf die Fragen des Veit. Karabtschewski antwortet die Kleine, daß nach dem Tode Andreas’ einige Leute zu ihnen gekommen wären, die sie, die Kinder, mit Kuchen bewirtet hätten, worauf alle drei erkrankt wären. Die Mutter wäre damals nicht zu Hause gewesen. Auf die Frage des Obmanns der Geschworenen gibt Zeugin an, daß Beilis sie am 12. März vom Mjalo (Knetrad) fortgejagt hätte. Es wären dort noch zwei Juden gewesen. Dunja Nakonjetschnaja wird herb^igerufen. Sie bekundet, sie hätte sonst mit anderen Kindern auf dem Mjalo gespielt, keinesfalls aber in der Zeit der Ermordung des Andreas. „Du entsinne dich zuerst, und dann lüge,“ sagt Dunja. Ludmilla \yeint. Sie habe Angst, sagt sie dem Vorsitzenden. Der Staatsanwalt macht die Geschworenen darauf aufmerksam. Ludmilla wird mit Schneersohn konfrontiert. Zeugin sagt, daß dieser Mann nicht zugegen gewesen, wäre als man Andreas faßte; als man aber ihrem Bruder nachjagte, da wäre dort „ein derartiger Typus“ zu sehen gewesen. Ludmilla erzählt ferner, daß Krassowski und Wygranow es wären, die zu ihnen mit dem Kuchen gekommen wären. Nach Sehenjas Tode hätte man ihr gedroht, mit ihr wie mit Schenja zu verfahren, falls sie gegen Beilis aussagen würde. Staatsanwalt: „Wer hatte gedroht?“ Zeugin: „Polistschuk.“ Die Kleine wird aufgefordert, Polistschuk unter den Zeugen aufzufinden. Ludmilla beginnt zu zittern und zu weinen: „Ich habe Angst.“ Verteidiger Sarudni: „Nun mache ich das Gericht darauf aufmerksam, daß sie Angst hat . . ." Zeugin erkennt Polistschuk und behauptet, daß er es war, der ihr gedroht hatte. Da Polistschuk selbst den Beilis als Mörder bezeichnet, so bleibt Ludmillas Aussage rätselhaft. Nach Verlesung der Aussagen des Schenja Tscheberjak erklärt Ludmilla, sie hätte der Rawitsch nie erzählt, daß Andreas bei ihnen am 12. März gewesen war. :elt .— In der Abendsitzung wird die Zentralfigur des Prozesses, die Wera Tscheberjak, vernommen. Der Saal ist überfüllt. Auch Beamte aus der Magistratur und Staatsanwaltschaft haben sich zahlreich eingefunden. Eine geschmeidige, auffallend gekleidete Frau, mit schwarzen Augen und südlichem Gesichtstypus. Sie spricht glatt und geläufig, als halte sie einen gut einstudierten Vortrag. Werden gelegentlich von der Verteidigung Widersprüche konstatiert — tut nichts, Schenja habe ihr so erzählt, der verstorbene Schenja. Und werden ihr von der Verteidigung Fragen gestellt, die möglicherweise die zurechtgelegte Aussage aus den Fugen bringen könnten, so weiß sie eben nichts, entsinnt sich nicht mehr . . . Ihre Bekundungen bringen nichts Neues. Sie wäre nach der Auffindung der Leiche nach der Höhle gegangen und hätte dort die Tante des Andreas angetroffen. Justschinskaja hätte gleichgültig dagesessen — von Weinen keine Spur. Dann wäre Feodor gekommen und hätte gesagt, es wäre dies wegen des Geldes geschehen. Bei der Beerdigung wären auf dem Friedhof Flugblätter verbreitet worden. Ferner wiederholt die Tscheberjak, unter manchen Abweichungen von ihren Voruntersuchungsaussagen, die bekannt gewordene Legende vom Juden, der den Andreas ergriffen und weggeschleppt hätte. Schenja hätte ihr erzählt: Eines Tages wäre er mit Andreas nach dem Mjalo (Knetrad) gegangen, da hätte sie Beilis an den Händen gepackt. Dem flinken und geschmeidigen Schenja wäre es gelungen, sich loszureißen, während Andreas weggeschleppt worden wäre. Nur „Ai, Ai“ hätte dann Schenja den Andreas schreien hören. Von der Verteidigung befragt, bekundet Zeugin, erst im Juli-vdie Erzählung von Schenja gehört zu haben (die Auffindung der Leiche fand bekanntlich im März statt!). Die Verteidigung stellt fest, daß in den ersten Voruntersuchungsaussagen der Zeugin keine Silbe über den Juden mit schwarzem Bart, geschweige denn über Beilis — vorkommt. Ebenso stellt die Verteidigung fest, daß bis zu dem Moment, wo Brasul-Bruschkowski gegen die Tscheberjak Anzeige erstattete, in der er sie des Mordes beschuldigte, die Tscheberjak angegeben hatte, ihr Sohn Schenja wäre mit Andreas nicht spazieren gegangen. Ferner macht die Verteidigung darauf aufmerksam, daß die Tscheberjak in einer der Voruntersuchungsaussagen angibt, durch einen Traum der Großmutter Justschinskis auf den Gedanken gekommen zu sein, der Mord wäre von Juden verübt worden. Da gibt es keine Erzählung des Knaben Schenja. Von den Klägern befragt, bekundet Zeugin, sie hätte oft, als Beilis Kühe hatte, die Kinder zu ihm geschickt, um Milch zu kaufen. Der Emst der Fragestellung läßt darauf schließen, daß die Kühe eine gewisse Rolle im Prozesse zu spielen haben werden. Auf die Frage des Zivilklägers Schmakow sagt Zeugin: Schenja wäre einmal bebend nach Hause gekommen; er werde nicht mehr nach Milch gehen, sagte er, dort hätten ihn sonderbare, schwarz gekleidete Juden eingeschüchtert. Einer derselben wäre dem Schneersohn furchtbar ähnlich gewesen. Es folgt das Verhör des Ehemannes der Wera, des Wassili Tscheberjak. Er gibt an, am Mordtage wäre Schenja atemlos auf ihn zugelaufen und hätte gesagt, daß er gesehen hätte, wie Beilis mit zwei Rabbinern den Andreas ergriffen und zum Ziegeleiofen geschleppt hätten. Die bekannte Geschichte; nur sind es diesmal nicht einfache Juden, sondern Rabbiner gewesen. Ferner behauptet Zeuge, daß Schenja und Walja an vergifteten Kuchen, die ihnen Krassowski gegeben haben soll, gestorben wären. Der Frage der Verteidigung, warum er mit der Erzählung Schenjas erst nach Monaten herausgerückt wäre, trotzdem seine Frau von der Polizei bedrängt worden war, steht Zeuge hilflos gegenüber. Ebensowenig weiß er zu erklären, warum er in der Voruntersuchung aussagte, die Kinder wären an schlechten Birnen gestorben. Zivilkläger Samyslowski kommt ihm zu Hilfe: „Sie haben wohl damals an die Kuchen nicht gedacht?“ — „Ja, ja,“ stimmt Zeuge zu.