Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 43 (23.10.1913)
- Date
- 1913-10-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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1464 Nr. 43 Justschinski nur um einen Ritualmord handeln könne. Er erzählt, daß der Besitzer der Ziegelei, Saizew, der aus den Einkünften seiner Fabrik eine chirurgische Klinik für arme Leute unterhielt, im Jahre 1911 von der Behörde die Genehmigung zu einer Erweiterung der Anstalt erhalten hatte, und auf seinem Terrain ein neues Gebäude nach genehmigtem Plane' auf führen ließ. Nach Beendigung des Baues sei der Besitzer um die Erlaubnis eingekommen, den Speisesaa 1 des Gebäudes, der sich, da die Mahlzeiten in einem anderen Raum eingenommen werden könnten, als überflüssig erwiesen hätte, in einen B e t s a a 1 für die Angestellten umzuwandeln. Zeuge, der die Untersuchung in dieser Sache geführt hat, will sofort an der Bauart des Speisesaales erkannt haben, daß es von vornherein in der Absicht des Besitzers gelegen habe, ein Bethaus zu bauen, und daß er wohlweislich nichts davon im Plan hatte verlauten lassen, weil es zu solchem Zwecke die Genehmigung anderer Behörden hätte einholen müssen. Auf Befragen des Verteidigers sagt Zeuge, daß die Bauarbeiten, wie er selbst gesehen hat, von christlichen Arbeitern ausgeführt wurden. Ob der Besitzer Saizew ein „Chassid" sei, was den Zivilkläger ungemein interessiert, kann er nicht aussagen, er will aber von Polizeibeamten gehört haben, daß dort 1911 zwei Zaddiks E t i n g e r und Landau gewohnt hätten. Ehe Verteidigung beantragt, die Aussage des Zeugen Merder vollständig zu protokollieren, wogegen Schmakow protestiert. Verteidiger Sarudni bittet seinerseits, auch die letzte Erklärung des Zeugen: „Mehr habe ich nicht auszusagen, als was ich ausgesagt habe," ins Protokoll aufzunehmen. Der Staatsanwalt beantragt den Bauplan, den Zeuge mitgebracht hat, zu den Akten zu geben, wogegen die Verteidigung nichts einzuwenden hat. — Danach wird der getaufte Jude Archimandrit Autonom vernommen. Sub specie human! betrachtet — eine seltsame, traurige Erscheinung. Selbst getaufter Jude, folgt er der Ladung der Zivilkläger, um für die Ritualmordlegende Stimmung zu machen. Ein Greis von 71 Jahren, ein ausgesprochen jüdischer Typus, erscheint vor Gericnt, um gegen das ganze Judentum Mordanklage zu erheben! „Erzählen Sie uns gefälligst, was Sie von dieser Sache wissen?“ fragt der Vorsitzende. Von dieser Sache ... er weiß aber von dieser Sache nichts. Dafür weiß er von anderen Sachen zu erzählen. Schauermärchen, historisches Spinngewebe, Geschichten von getauften Juden, die angeblich von Juden umgebracht worden seien. Ueber zwei Fälle aus den Jahren 1753 und 1759 bietet er lateinische Dokumente an, die vom Staatsanwalt abgelehnt werden, weil er sie doch nicht „im Nu bewältigen könne," während die Verteidiger für die Annahme der „Dokumente" sind. Der Vorsitzende macht den Autonom wiederholt darauf aufmerksam, daß er nicht als Sachverständiger, sondern als Zeuge geladen worden ist. Nachdem der Vorsitzende den Beschluß des Gerichts verkündet hat, daß der Antrag Schmakows bezüglich der zwei Dokumente des Zeugen Autonom abgelehnt -wird, erfolgt das Verhör des Hofaufsehers an der Ziegelei Saizews, Pant- Von den Anklägern befragt, bekundet Zeuge, er habe öfters gesehen, daß Knaben auf dem „Mjalo" (Knetrad) des Saizewschen Gehöfts spielten. Der Zaun wäre vor dem Morde errichtet worden. Man habe jedoch leicht hindurchgehen können. Mendel Beilis wäre an der Ziegelei angestellt, Geschäftsführer wäre Durok, in der Kirillowstraße wohnhaft gewesen. Saslawski hätte damals nicht auf dem Grundstück, sondern in der Kirillowsstraße gewohnt. Im Gehöft selbst, im Souterrain der Wohnung des Beilis, hätten Maxim Alexejew und Archip Schelowski, in den Kasernen hätte niemand gewohnt. Tschernobylski hätte sich bei Beilis im Herbst und im Winter aufgehalten. Er wäre nicht nach dem Morde abgereist. Schneersohn hätte Beilis nur ab und zu besucht. Schneersohn hätte rasiertes* Kinn getragen. Auf die Fragen der Verteidigung bekundet Zeuge, Beilis wäre von vier Uhr morgens bis sechs Uhr abends mit dem Registrieren der Ziegelwagen, die fortwährend ein- und ausfahren, beschäftigt gewesen. Die auf dem Mjalo spielenden Kinder hätte Beilis nie beleidigt. Zur Zeit des Verschwindens Justschinskis wäre die Arbeit auf der Ziegelei im Stillstände gewesen. Auch hätte keine Ausfuhr der im vorigen Jahre verfertigten Ziegel stattgefunden. Von der Verteidigung befragt, gibt Zeuge jedoch zu, daß zu jener Zeit Ziegel zum Bau eines Krankenhauses von der Saizewschen Fabrik bezogen worden wären. Der Antrag der Verteidigung, die Quittungen zu verlesen, wird abgelehnt. Der Sattler G u I k o gibt an, von Januar bis Mitte Februar des Jahres 1911 an der Ziegelei Saizews angestellt gewesen zu sein. Er wird von den Anklägern über die verschiedenen Räume des Grundstückes aufs peinlichste befragt. Zivilkläger Schmakow befragt Zeugen über den Festtag Purim, über Mordechai und dergl. Dem Zeugen werden die „Schwaiki" (Ahlen) vorgelegt. Sachverständiger Tuvanow bittet Zeugen, den Gebrauch des Instrumentes zu erklären. Zeuge erklärt, man halte es in der Hand und nähe; man mache damit Löcher, und wenn das Leder hart ist, so müsse man zum Durchlochen Kraft anwenden. Es folgt die Vernehmung des Maxim Alexejew. Er sei als Zimmermann bei Saizew angestellt gewesen. Da Zeuge fast nichts aussagen kann, werden seine Angaben in der Voruntersuchung verlesen. Verteidiger Sarudni bittet die Richter und Geschworenen, im Gedächtnis zu behalten, daß aus der verlesenen Aussage hervorgeht, in der Kaserne hätten etwa zehn Arbeiter gewohnt. Diese Arbeiter hätten den ganzen Winter hindurch Sand zur Herstellung von Ziegeln ausgeführt. Außerdem besagt diese Bekundung, die noch im Jahre 1911 stattgefunden hat, daß im Winter und im Monat März der Zeuge keine Kinder auf dem Grundstück gesehen hätte. Und ferner, daß Mendel an den Samstagen Quittungen geschrieben, Ziegel exportiert, gearbeitet hätte. Verteidiger Grig.-Barski macht darauf aufmerksam, daß, nach Angabe des Zeugen, der Zaun im Herbst 1910 renoviert worden wäre. In der Abendsitzung wird Schneersohn, Schmakows Zaddik, vernommen, ein junger Mann, der noch etwas vom Soldaten an sich hat. Von der Sache weiß er nichts. Der Staatsanwalt beginnt seinen Stammbaum zu studieren. „Ihr Vater?" „Schächter." — „Ihr Bruder?" .,Religionslehrer." — „Ihr Verwandter Nuchim Schneersohn?" „Staatsrabbiner.“ — „Also," schärft der Staatsanwalt ein, „Ihr Vater — Schächter, ein Verwandter von Ihnen — Rabbiner, Ihr Bruder — Religionslehrer. Ist Ihnen nicht bekannt, daß in Ihrer Familie einst ein Salmann Schneersohn lebte, einer der berühmtesten Zaddiken?" „Nein." — Verteidiger Grusenberg beantragt, den Geschworenen zu erklären was eigentlich Chassid und Zaddik bedeutet. Man operiere fortwährend mit diesen Ausdrücken, ohne daß jemand deren Bedeutung verstünde. „Das werden die Sachverständigen erklären," meint der Vorsitzende. Grusenberg bittet, die Erklärung darüber abzugeben, daß Rabbiner und Schächter Aemter sind, die vom Gesetz sanktioniert sind. Zeuge Dobrzanski wird auf Veranlassung des Zivilklägers Samyslowski befragt, ob er im Herbste mit dem Studenten Golubjew zusammengetroffen wäre. Zeuge erzählt, daß er mit seinem Freunde in der Nähe der Höhle gesessen und getrunken hätte, als zwei ihm unbekannte Studenten aus der Höhle herausgingen. Der eine hätte gesagt: „Juden haben den Justschinski zu Tode gemartert." Darauf hätte der Freund des Zeugen erwidert: „Weshalb denn Juden? Ich weiß, daß Justschinski in einem Teppich drei Tage lang bei Tscheberjak unter dem Diwan lag." — „Wie heißt Ihr Freund?“ fragt Samyslowski. „Kyrill Antonow." Student Golubjew wird nochmals verhört. Er behauptet, Dobrzanski hätte ihm gesagt, daß Margolin befohlen hätte, nichts gegen Beilis auszusagen. Dobrzanski hingegen behauptet, von Margolin keine Ahnung zu haben. Nach den uninteressanten Aussagen des Verwalters der Saizewschen Ziegelei, Dubowski, wird B. Saizew vernommen. Der Staatsanwalt fragt, ob Ettinger und Landau in Kiew gewesen wären. „Ja." „Ist Ettinger Dr. der Philosophie?" „Nein, Doktor der Chemie." Ob es Zaddikim und Rabbiner in deren Verwandtschaft gäbe, weiß Zeuge nicht. Ebensowenig weiß er die Frage zu beantworten, ob Beilis die religiösen Aufträge des alten Saizew ausgeführt, sowie, ob er an der Mazzothbäckerei teilgenommen hatte. Auf die Fragen über die Chassiden antwortet der Zeuge, daß er als „gebildeter Mensch" all diesen Sachen gleichgültig gegenüberstehe. Vert. Grusenberg: „Beten denn nicht sechs Millionen Juden? Gehen sie nicht in die Synagoge, sind sie nicht gottesgläubig?" „Jawohl." „U nd schämen sich nicht, davon laut zu sprechen — Sie aber schämen sich?"... Es werden die Aussagen des Zeugen Kosatschenko, der nicht erschienen ist, verlesen. In der Voruntersuchung behauptete Kosatschenko, Beilis hätte ihn im Gefängnis aufgefordert, Nakonjetschny und den Laternenanzünder Schachowskoi zu vergiften. Kosatschenko berief sich auf Puchalski, der nun ebenfalls nicht erschienen ist. Puchalski aber leugnete in der Voruntersuchung die Aussage Kosatschenkos. Es werden die Briefe verlesen, die Beilis aus dem Gefängnis seiner Frau geschickt hatte. Er wollte, daß der entlassene Arrestant Kosatschenko diese Briefe heimlich der Frau übermitteln möchte. In diesen Briefen schreibt Beilis,; daß