Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 43 (23.10.1913)
- Date
- 1913-10-23
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 43 1463 DIE^ELT Bart. — D?e Protokolle des Zeugen in der Voruntersuchung werden verlesen. Beim ersten Verhör behauptete er, nichts gehört zu haben, beim zweiten aber heißt es, er hätte die Weiber vom Manne mit dem schwarzen Bart sprechen hören. Kaljuschny wird nun nochmals befragt, ob er ein solches Gespräch gehört habe. — „Nein“, antwortet der Knabe fest. „Weshalb sagten Sie dann dem Untersuchungsrichter, Sie hätten es gehört?“ Der Knabe s ch w e i g t. Als Zeuge erscheint nun der antisemitische Student Golubjew, Mitglied des sogenannten „Doppeladlers“. Dieser war es, der den Fall Justschinski in das unglückselige Geleise des Ritualmordes lenkte. Mit großer Spannung horcht das Auditorium aiuf seine Worte, Es wird ihm aber plötzlich übel, er fällt in Ohnmacht und das Verhör wird deshalb auf den folgenden Tag verschoben. Sechster Verhandlungstag Das am Vortage wegen des schlechten Gesundheitszustandes des Zeugen Golubjew unterbrochene Verhör wird wieder aufgenommen. Golubjew erklärt, daß der eigenartige Charakter des Mordes, der ja allgemeine Aufmerksamkeit erregt hatte, ihm persönlich, namentlich nach einer Unterhaltung mit Natalia Justschinski, die er in der Kirche nach den Einzelheiten befragt hatte, ganz spezielles Interesse eingeflößt hätte, und da im Publikum beunruhigende Gerüchte kursierten, so auf Anregung der Organisation „Doppeladler“, nach deren Ueberzeugung die Juden an der Tat Teil hatten, die Recherchen in die Hand genommen. Darüber befragt, was ihn eigentlich bewogen habe, sich mit dem Fall so eingehend zu beschäftigen, erwidert er: „Ich bin der Meinung, daß es überhaupt die Pflicht jedes russischen Bürgers ist, den Untersuchungsrichter nach Möglichkeit zu unterstützen, umspmehr, als ich überzeugt war, daß die Polizeibehörde nicht nur nicht mithalf, sondern störte. — Zeuge hat die Gegend, in der Justschinskis Leiche gefunden wurde, selbst erforscht, er erzählt von dem Zaun, der das Marrasche Grundstück von dem verödeten Gehöft abteilt, in dem sich die Höhle befindet. Dieser Zaun habe nach dem Saizewschen Grundstück zu einen großen Spalt gehabt, durch den ein Mensch bequem durchgehen konnte. Später wäre die Stelle mit Brettern verschlagen worden, was daraus zu ersehen war, daß die Bretter rings herum alt, hier aber neu waren. Das habe ihm auf den Verdacht gebracht, daß sich das Verbrechen auf der Saizewschen Ziegelei zugetragen habe. Er habe nun dem Chef der Detektivbehörde Mistsdhuk von seiner Vermutung Mitteilung gemacht, und dieser habe diesbezügliche Recherchen anstellen wollen. Als Zeuge dann im Mai die Stelle besichtigte, sei er erstaunt gewesen, den Zaun geflickt zu finden. Er habe damals gleich die Ueberzeugung gewonnen, daß hier allein die Spur der Mörder zu suchen sei. Zunächst habe er die Nadhbarkinder ausgefragt. Darunter auch den Schenja Tscheberjak, der ihm erzählte, daß er den Andreas am 12. März gesehen hätte, er sei am Morgen zu ihm gekommen, dann seien sie zusammen auf die Wiese und dann wieder zurückgegangen. „Damals dachte ich nicht daran, daß ich das vor dem Untersuchungsrichter würde aussagen müssen, ich forschte nur für mich selbst. Als ich Schenja zum zweiten Male ausfragen wollte, wollte er fortlaufen. Es gelang mir aber doch, ihn zu sprechen, er sagte aber, er wisse von nichts, Andreas wäre hingekommen, aber das sei schon lange lange her. Offenbar hatte ihm jemand befohlen, zu schweigen.“ Aus dem weiteren Verhör geht hervor, daß Zeuge sich dauernd bemüht hat, Material für die Schuld der Juden an dem Verbrechen zu sammeln. Er hat sogar eine Nacht in der Höhle allein zugebracht. Aus eigener Beobachtung vermag Zeuge wenig auszusagen. Er gibt nur wieder, was der und jener erzählt hat, „es kursierten Gerüchte“, „viele Leute sagten,“ heißt es immer wieder. Ludmilla Tscheberjak habe auch ihm gesagt, daß Beilis sie und andere Kinder von dem Knetrade verjagt habe. Von Kindern, deren Namen er nidht behalten hat, wäll er wissen, daß Mendel Beilis, der früher zu den Kindern sehr mürrisch gewesen wäre, und sie oft von der Ziegelei verjagt hätte, nach dem Morde sehr freundlich geworden wäre und ihnen Bonbons geschenkt habe, von der Wera Tscheberjak will Zeuge gehört haben, daß sie nach. Charkow gerufen worden sei und daß ihr 40 000 Rubel versprochen worden seien, wenn sie die Schuld der Mordtat auf sich n ehotn e. (!!) - Ueber die Proklamationen, die bei der Beerdigung des justschinski verteilt wurden, befragt, sagt Zeuge aus, daß sie nicht von einer Organisation, sondern von einer Privatperson ausgegangen seien. Zeuge will sich des Inhalts nicht genau erinnern können, was bei der genauen Kenntnis aller Details des Falles merkwürdig anmutet. So kann er sich auch nicht der darin enthaltenen Aufforderung, die Juden zu metzeln, entsinnen. Als Verfasser der Proklamation bezeichnet Zeuge einen gewissen Pa wlowitsch; der Verteidiger Sarudny sucht zu erforschen, wie es möglichwar, daß in der Proklamation, die doch bereits vor der Beerdigung gedruckt werden mußte, schon die Zahl der Wunden angeführt wurde, und wünscht zu wissen, woher Ra wlowitsch davon Kenntnis gehabt habe. Der Verteidiger stellt zum dritten Male den Antrag, die Proklamation zur Untersuchung zu geben und sowohl den Nikolaj Polistsch.uk, der die Proklamationen auf dem Friedhof in der Hand gehabt, als auch den Verfasser derselben, Pa wlowitsch, als Zeugen vorzuladen, wogegen die Zivilkläger protestieren. Der Vorsitzende erklärt, daß der Antrag in der Pause zur Beschlußfassung vorgelegt werden soll. Aut die Frage des Verteidigers Sarudni nach den Büchern, aus denen der Zeuge die Ueberzeugung von der Existenz von Ritualmorden geschöpft habe, sagt Golubjew, daß er ein Buch von Liutostanski gelesen habe. Verteidiger: „Wissen Sie auch, daß Liutostanski seine Behauptungen, daß die Juden Blut gebrauchen, im zweiten Buche zurückzieht?“ Schmakovv murmelt vor sich hin: „Liutostanski zieht nichts zurück.“ (Im Saale Lachen.) Zeuge erklärt, das wohl zu wissen, er lege dem aber keine Bedeutung bei. Er wisse schon von der Schule her, daß es unter den Juden eine Sekte, die Zaddiks und Chassiden, gebe, die Christenblut gebrauchen. Das habe er schon bei seinem Lehrer in der Geographiestunde (!) gelernt. Als Zeuge weiter sagt, er habe gehört, daß Mendel in der Ziegelei sich einer besonderen Achtung erfreute, weil er ein Zaddik war. bricht der Angeklagte in Lachen aus. Auf die Frage des Zivilklägers Schmakow, ob er mit niemand über eine solche Sekte gesprochen habe, sagt der Zeuge: „Ich war überhaupt überzeugt, daß die Zaddiks und Chassiden Christenblut benutzen. Nach Justschinkis Mord interessierte mich die Frage noch mehr und ich sprach mit einer Gutsbesitzerin, die sagte, daß eine solche Sekte existiere. Es weiden die Protokolle über den Befund der Höhle am 21. März und des Saizewschen Grundstücks am 12. Oktober 1911 verlesen, dann wird die Sitzung geschlossen. Nachmittag fand ein Lokaltermin in der Jurkowskajastraße statt, wohin sich der Gerichtshof, der Staatsanwalt, die Zivilkläger, Geschworenen, Sachverständige und Verteidiger, sowie die Vertreter der Presse in einer langen Reihe von Wagen hinbegaben. Auch der Angeklagte wurde im Arrestantenwagen hingebracht. Der Lokaltermin verlief ziemlich resultatlos, weil der Staatsanwalt selbst da nur das sah Und hörte, was ihm in den Kram paßte. Es soll demnächst ein neuer Lokaltermin vorgenommen werden. Siebenter Verhandlungstag Die Sitzung beginnt mit der Erklärung des Gerichtspräsidenten, daß der Antrag der Verteidigung, Pawlowitsch vorzuladen, das Flugblatt, von dem Jatschenko gesprochen, einzufordern und diese sowie den „ein Christ“ Unterzeichneten Brief den Akten einzuverleiben, vom Gericht abgelehnt worden sei. Die nächste Zeugin ist die Sacharowa mit dem Spitznamen W o 1 k i w n a. Sie bildet eine der Hauptstützen der Anklage, soll sie es doch gewesen sein, die als erste von dem Mann mit schwarzem Bart gesprochen hat. Vor Gericht versagt aber auch diese Behs.ungszeugin vollständig. An ihren Eid gemahnt, bestreitet sie, das geringste über diese Sache gesagt zu haben. Sie wohnt auf dem Podol in großer Entfernung von dem Schauplatze aller Ereignisse, und sie behauptet, dort nicht hingekommen zu sein. Es hätten sie schon die Detektive ausgefragt, und auch ihnen hätte sie schon gesagt, daß sie absolut nichts wisse, daß sich die Schachowskaja alles ausgedächt hätte. Der Knabe Kaljuschny, der bei dem Gespräch zwischen der Wolkiwna und der Schachowskaja zugegen gewesen sein will, wird hereingerufen und bezeugt, daß er die Wolkiwna erkenne. Diese wird dann der Schachowskaja gegenübergestellt, die ihre Behauptung aufrecht erhält. Die Wolkiwna bleibt aber trotz alles Dareinredens der Schachowskaja dabei, daß sie nichts gesagt.habe, und so wird diese Zeugin entlassen. Es tritt alsdann der Beamte der Gouvernementskanzlei Merder als Zeuge auf, der in der Voruntersuchung seiner Ueberzeugung Ausdruck gegeben hat, daß es sich im Falle