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Die Welt · 1913-10-23 · 43 (23.10.1913) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
43 (23.10.1913)
Date
1913-10-23
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 43 1461 DIE^ELT Zeuge kann sich nicht erinnern, ebensowenig, daß er dem Nakonietschni gesagt habe, er wolle den Beilis in die Sache verwickeln. Verteidiger Grusenberg: „Warum haben Sie bei dem ersten Verhör vor dem Untersuchungsrichter gesagt, daß man lieber die Tscheberjak und ihren Anhang vernehmen solle? Warum nahmen Sie an, daß sie von dem Mord des Knaben wußten?“ Zeuge: „Weil bei ihnen Zusammenkünfte stattfanden. Verteidiger: „Welche?“ Zeuge: „Verschiedene Beamte mit Kokarden und andere“. Verteidiger: „Waren das denn wirkliche Beamte?“ Zeuge: „Vielleicht waren es Beamte, vielleicht auch Schwindler.“ Verteidiger: „Wissen Sie nicht, ob es vorgekommen ist, daß jemand mit einer Beamtenmütze hinging und in ganz anderer Kleidung herauskam?“ Zeuge: „Vielleicht.“ Verteidiger: „Kamen dort viele hin?“ Zeuge: „Ich habe gesehen, wie Leute zu dreien und zu vieren hingingen.“ Auf die Frage des Verteidigers, ob Zeuge gesagt habe, daß Beilis auf der Polizei angegeben habe, daß er Holz gestohlen habe, antwortet er ausweichend, gibt dann aber zu, von andern gehört zu haben, daß Beilis ihn angezeigt habe. Der Verteidiger bittet, einige Stellen aus den Aussagen des Zeugen nachzuprüfen. Verteidiger Grig.-Barski bittet, die Aussagen des Zeugen, daß er mit dem Studenten G o 1 u b j e w nie eine Unterhaltung geführt habe, im Protokoll zu betonen. Auf die Frage des Vorsitzenden, die sich darauf bezieht, daß er am 23. und 28. August d. J., also kurz vor Beginn des Prozesses, beim Anzünden der Laternen an einer einsamen Stelle verhauen wurde, gibt Zeuge an, daß auch früher schon Versuche gemacht worden waren, ihn zu verhauen. Vorsitzender: „Und wer hat gehauen, Christen oder Juden?“ Zeuge: „C h r i s t e n.“ Zeuge behauptet ferner, daß der Zaun des Saizewschen Grundstückes an einer Stelle defekt gewesen sei, so daß man bequem durchgehen konnte, kann aber keine Auskunft darüber geben, ob damals auf der Ziegelei gearbeitet wurde, da er „ohne achtzugeben“ vorübergegangen sei. Auf verschiedene Bemerkungen der Zivilkläger, die Widersprüche zwischen den jetzigen und den früheren Aussagen konstatieren, erklärt der Vorsitzende, daß alle früheren Aussagen zur Verlesung kommen werden. Zeuge gibt, von dem Zivilkläger Samislowski befragt, an, daß die Detektive Polischtschuk und Wygranow erst nach dem ersten Verhör, d. h. nachdem er ausgesagt hatte, daß Andreas Justschinski mit Schenja Tscheberjak gespielt habe, angefangen hätten, ihn zu verfolgen. Die Detektive hätten ihn etwa l1/.' Monate verfolgt und mit Branntwein bewirtet. Vorsitzender: „Warum haben Sie das nicht gleich gemeldet?“ Antwort: „Ich hatte Angst, aber dann habe ich gewissenhaft ausgesagt.“ Zivilkläger Schmakow: „Sie sagen, die Detektive haben Sie dazu verleitet, gegen Beilis auszusagen. Wer hat Sie nun dazu verleitet, abzustreiten, was Sie früher gesagt haben, daß Schenja Tscheberjak Ihnen etwas gesagt hat? Wer hat Ihnen beigebracht, von dem schwarzen Barte zu schweigen und für Beilis auszusagen?“ Zeuge: „Die Detektive haben gesagt, ich solle auf den Beilis aussagen.“ Schmakow: „Ich verstehe, aber wer hat Ihnen beigebracht, für Beilis zu sprechen?“ Zeuge schweigt. Schmakow: „Und haben Sie dem Untersuchungsrichter mitgeteilt, daß die Detektive Sie belästigen und Sie traktieren?“ Zeuge: „Ich habe es angezeigt, auch meine Frau hat es angezeigt.“ Verteidiger Karabtschewski hebt hervor, daß nach den letzten Angaben des Zeugen seine erste Aussage ohne jegliche Beeinflussung gemacht worden ist. Es werden darauf die fünf Aussagen des Hauptzeugen vor dem Untersuchungsrichter verlesen. In der ersten dieser Aussagen, die am 9. Juli 1911 abgegeben worden ist, erzählt Schachowskoi folgendes: Am 12. März zwischen 8 und 8V4 Uhr morgens traf er auf dem Wege nach dem Laden, in dem er Petroleum kaufen wollte, den kleinen Andreas Justschinski mit Schenja Tscheberjak auf der Straße. In einiger Entfernung stand noch ein dritter Knabe, den er nicht kannte. Andreas Justschinski, den er ein ganzes Jahr nicht gesehen hatte, lief auf ihn zu, versetzte ihm einen so derben Schlag auf die Schulter, daß er sogar böse wurde und den Knaben schimpfte, und fragte ihn, wo er hinginge. Zeuge begab sich nach dieser Begegnung zum Vogelfang, wohin Andreas und Schenja gegangen waren. Ob der dritte Knabe sie begleitet hätte, wußte er nicht. An jenem 12. März trug Andreas eine Jacke, eine schwarze Hose und eine Schulmütze mit Abzeichen. Einen Mantel hatte er nicht an, was Zeuge genau bemerkt hatte. Sonntag, den 20. März hörte Zeuge von der Auffindung der Leiche, und dabei erinnerte er sich an die Begegnung am vergangenen Sonnabend. Nach der Höhle aber ging er nicht. Daß er damals nicht gleich diese Angaben gemacht hatte, erklärt Zeuge damit, daß er die Rache derer fürchtete, denen seine Angaben unbequem sein könnten. „In dieser Sache, Herr Untersuchungsrichter, vernehmen Sie lieber die, die mit Tscheberjaks auf einem Hofe wohnen. Diese Zeugen müssen mehr wissen, als ich. Sie werden Ihnen sogar sagen, welchen Ruf die Tscheberjak hat. ich selbst habe gehört, daß sie eine Diebin ist — weiter weiß ich nichts von ihr.“ Die zweite Aussage vom 18. Juli 1911 enthält einen Zusatz zu dem Vorhergesagten. Er bekundet, daß das Grundstück. auf dem die Tscheberjak wohnt, an die Saizewsche Ziegelei anstößt und von dieser durch einen hohen Zaun abgegrenzt ist. Man habe am 12. März aus dem Grundstück, in dem die Tscheberjak wohnt, bequem in das Terrain der Ziegelei gelangen können, da der Zaun stellenweise zerbrochen war. Da die Arbeiten der Ziegelei erst nach Ostern begonnen haben, wäre das ganze, etwa 13 Morgen fassende Terrain der Ziegelei total verödet gewesen. Selbst der Wächter, der sonst auf dem Grundstücke wohnte, sei fort gewesen, und nur der Ziegeleiverwalter Mendel Beilis habe dort gewohnt. Zeuge will wissen, daß Mendel mit der Tscheberjak in gutem Einvernehmen steht. Am 20. Juli 1911 erfolgt die dritte Aussage des Schachowskoi. Er fügt diesmal hinzu, daß er am Dienstag nach seiner Begegnung mit Andreas den Schenja Tscheberjak getroffen hätte. Auf seine Frage, ob er und Andreas denn an jenem Sor..::ib"::'J schön gespielt hätten, soll Schenja gesagt haben, daß sie nicht zum Spielen gekommen seien, da sie ein Mann mit einem schwarzen Bart unweit des Ziegeleiofens vom Grundstück fortgejagt und schimpfend gefragt habe, was sie da zu tun haben, worauf sie fortgelaufen seien. „Das ist alles, was mir Schenja gesagt hat. Dieses Gespräch hat, dessen erinnere ich mich ganz genau, vor dem Sonntag stattgefunden, an dem Andreas ermordet in der Höhle aufgefunden wurde. Danach habe ich mit Schenja nicht mehr gesprochen, ich weiß hur, daß Schenja auf Befehl seiner Mutter nicht die volle Wahrheit sagen will ... Ich zweifle fast nicht daran, daß die Ermordung des Andreas im Ofen der Saizewschen Zigelei ausgeführt wurde. Heute hat die Tscheberjak. als sie meine Frau traf, gesagt, daß sie ,wegen eines solchen . . .* wie ihr Junge Schenja noch herankommen könne.“ Nach der Auffindung der Leiche hätte sich Schakowskoi erinnert, daß Schenja ihm von einem Mann mit schwarzem Bart erzählt hatte. Er wußte, daß es auf der Ziegelei nur einen Mann mit schwarzem Bart gab, nämlich den Verwalter Mendel, er kam daher auf den Verdacht, daß Mendel an dem Mord beteiligt sei, und daß Schenja Tscheberjak den Andreas in das Grundstück gelockt habe. Am 22. Juli 1911 gibt Schachowskoi in seiner vierten Aussage folgende Erklärung ab: „Niemals habe ich zu meiner Frau gesagt, ich hätte gesehen, wie Mendel den Andreas nacfi dem Ofen schleppte. Das kann ich nicht gesagt haben, weil ich es nicht gesehen habe.“ Dem Schuster Nakonietschni habe er wohl gesagt, daß Mendel ihn bei der Polizei angezeigt habe, ihm aber nicht gesagt, daß er den Mendel in diese Sache verwickeln werde. Er erweitert wieder seine Angaben, indem er erzählt, Andreas habe am 12. März ein Büchschen mit Schießpulver in der Hand getragen. „Ich persönlich zweifle nicht daran, daß er die Bücher und die Mütze in der Wohnung der Tscheberjak gelassen hat. Selbst habe ich nicht gesehen, wie Andreas zu Tscheberjaks ging, aber er ist zweifellos dort gewesen, wo hätte er sonst Mantel und Bücher lassen sollen?“ Die fünfte Aussage vom 23. Juli 1911 beginnt mit der feierlichen Erklärung, daß er in seiner vorigen Aussage über das Zusammentreffen mit Andreas und Schenja die reine Wahrheit gesagt habe. „Was den Mann mit dem schwarzen Bart betrifft, so hat Schenja mir nichts davon gesagt, das habe ich von selbst hinzugesetzt. Ich habe damals von dem Mann mit schwarzem Bart gesprochen, weil ich annahm, daß außer Mendel, der damals auf der Ziegelei wohnte, den Kindern niemand Schrecken einjagen konnte. Von Mendel Beilis haben m i' alle Detektive, die zu mir kamen, geredet. S>^ haben mich alle gefragt, ob ich nicht am 12. März den Mendel gesehen hätte, und gaben mir den Rat, was ich weiß, auszusagen. Sie redeten soviel davon, daß ich

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