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Die Welt · 1913-10-23 · 43 (23.10.1913) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
43 (23.10.1913)
Date
1913-10-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
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weisen, welche Beeinflussungsversuche der Tscheberjak mit angehört haben. Der Staatsanwalt sträubt sich : „Die Zeugin kennt doch die Namen dieser Personen nicht." Die Verteidigung unterstützt den Antrag des Vorsitzenden, da Tschechowskaja die anderen Zeugen, wenn auch nicht dem Namen, so doch dem Aussehen nach, wohl kenne. Die Zeugin bleibt im Verhandlungssaal. Fünfter Verhandlungstag Nach Erledigung einiger Punkte der Tagesordnung wird . das Verhör der Zeugen fortgesetzt. Die Aussagen gestalten sich äußerst ungünstig für die Verwandten Justschinskis. Der zuerst vernommene Zeuge, der Destilleninhaber A. Dobrzanski, erzählt: Am 12. März wäre zu ihm Feodor Njeschinski, ganz mit Lehm beschmutzt, gekommen und nahm an einem besonderen Tische Platz. Er war sehr aufgeregt. Die mehrfachen Bitten, sich doch mit ihnen gemeinsam zu unterhalten, ließ er unbeachtet. Die Wera Tscheberjak kennzeichnet der Zeuge als ein verdorbenes Weib sondergleichen. Er kenne sie genau; er habe sie öfters in Gesellschaft einer obskuren Bande gesehen. Es seien dies lauter Diebe, die als solche auch der Polizei bekannt seien. Diese Gesellschaft verkehrte fortwährend im Hause der Tscheberjak. Sie kamen zu ihr in Uniform und gingen in Zivilkleidung weg. Von den Klägern befragt, gibt Zeuge an, daß er diese Leute auch in Uniform erkannte. Die Natal ja Justschinskaja, Tante des Ermordeten, sei eine rechtschaffene Frau gewesen. Diese habe sich ihm gegenüber geäußert: Den Knaben hätte niemand anders als seine Verwandten getötet. Gegen die Juden habe sie nie irgendwelchen Verdacht ausgesprochen. „Gott bewahre", sagt Zeuge bestimmt. Den Klägern gegenüber hält Zeuge fest an seiner Aussage über den Lehm an den Kleidern Njeschinskis. " Die Zivilkläger leiten plötzlich die Vernehmung in ein anderes Geleise. Der „Ritualmord" soll aufgedeckt werden. Zeuge wird befragt, ob er Feiwel Schneersohn kenne, der bei Beilis verkehrte. Die Frage wird vom Zeugen bejaht. Ob Schneersohn nicht ein „Zaddik“ wäre? — Nein, ein Heuhändler. — Aber sein Bruder? Habe sich denn Schneersohn nie im Gespräch geäußert, er stamme aus einer Familie von „Zaddikrm" ab? — Nein. Schneersohn sei Soldat gewesen, in den Krieg gegangen. ... Da interessiert es den Staatsanwalt, zu erfahren, ob Schneersohn das Wohnrecht in Kiew habe. Die Verteidigung beantragt, die Frage des Staatsanwalts ins Protokoll aufzunehmen. Der Knabe Schukowski wird befragt. Er spricht leise, undeutlich. Er gibt an, Feodor Njeschinski sei an einem Sonnabend in die Schlosserei, wo Zeuge arbeitete, gekommen und habe seinem Onkel gesagt: „Laßt nicht den Knaben ausgehen; bei meiner Nachbarin ist ein Knabe verschwunden.“ Am folgenden Tage habe er wiederum gesagt: „Bei meiner Schwester ist ein Knabe verschwunden." Ferner erzählt Schukowski, er habe, als Njeschinski zu ihnen kam, den vertrockneten Lehm an dessen Mantel reinigen müssen. Zivilkläger Samyslowski ist bestrebt, die Aussage des Knaben dadurch zu entkräften, daß er die Eventualität in Erwägung bringt, Njeschinski hätte im Zustande der Betrunkenheit auf der Erde geschlafen. Zeuge lehnt jedoch diese Annahme ab. Auch könne er sich besinnen, daß es zu jener Zeit infolge des Frostes trocken war. Zeuge Wassili Jastschenko gibt an, im Monat März bei Selinowski gearbeitet zu haben. Als er frühmorgens sich zur Arbeit begab, passierte er die Straße, die zur Ziegelei Saizews führt. Da war niemand zu bemerken. Als er sich dann später umsah, da erblickte er einen schwarzen Mann, der sich zum Walde begab, wo sich die Ziegelei Saizews befindet. Der Mann hatte einen schwarzen Mantel und schwarze Hosen an. Um den Hals war ein weißer Gegenstand gebunden. Der Mann hatte einen schwarzen Schnurrbart, eine längliche Adlernase und einen hervorstehenden Hinterkopf. Als dann das Verschwinden des Knaben Justschinski bekannt geworden war, da erzählte Zeuge seinem Bruder und anderen Verwandten von seiner auffallenden Begegnung. Dies war nun bekannt geworden und eines Tages kam ein Mann zu ihm, der sich für den Bruder von Justschinskis Mutter ausgab, und erkundigte sich bei ihm über die stattgehabte Begegnung. Er schilderte ihm den Mann. „Das ist er, . . . ." murmelte der Fragende. Von wem er sprach, davon habe Zeuge keine Ahnung. Im Juli wurde dem Zeugen ein Mann vorgeführt: er sollte über dessen Aehnlichkeit mit jenem Mann Auskunft geben. Luka Prichodko stand vor ihm. Die Kleidung war ähnlich, über die Gesichtszüge könnte er jedoch nichts bestimmtes sagen. Jener Mann war bartlos gewesen, Luka aber trug Vollbart. Die Frau des Luka, Alexandra Prichodko, wird gerufen, zu bekjmden, ob ihr Mann einen Bart trüge. Zeugin: -Manchmal trug er Vollbart, manchmal auch rasiertes Kinn." Ebenso behauptet Schukowski, er habe Luka „zuweilen mit, zuweilen auch ohne Bart" gesehen. Pr. Jastschenko, Bruder des obenerwähnten Zeugen Wassili Jastschenko wiederholt die Angaben des letzteren. Daraufhin zeigt er ein Papierstück vor, das dann die Sensation der Sitzung bilden sollte. „Was zeigen Sie da?“ fragt Verteidiger Grusenberg. Zeuge: „Bei der Beerdigung des Knaben ist dies da verteilt worden. Mein Nachbar (Nikolaj Politschtschuk) gab es mir gestern. Er hat seiner Zeit die Proklamation auf dem Friedhof genommen. In Anbetracht des Umstandes, daß diese Proklamation zur Enthüllung der Mörder Wesentliches beizutragen habe, da es sich möglicherweise heraussteilen könne, die Täter wären diejenigen gewesen, die einen Pogrom haben hervorrufen wollen, beantragt die Verteidigung, die Proklamation dem Beweismaterial beizulegen und Polistschuk als Zeugen vor Gericht zu laden. Staatsanwalt und Zivilkläger wehren sich dagegen. Der Antrag wird abgelehnt. Verteidiger Maklakow bittet, das Datum der Konfrontation Prichodko-Jastschenko anzugeben. Vorsitzender stellt fest, daß die Konfrontation am 30. Juli 1911 stattgehabt hatte. Maklakow macht die Geschworenen darauf aufmerksam, daß Jastschenko den unbekannten Mann am 12. März gesehen hatte, während die erste Konfrontation am 30. Juli geschehen war. „Sie wissen ja, daß hier die Frage erörtert wurde, weshalb Luka sich den Bart rasierte." Nach der Vernehmung des Zeugen Selinowski wird der Hauptbelastungszeuge, der Laternenanzünder Schachowskoi, verhört. (Bekanntlich hatte Schachowskoi in der Voruntersuchung behauptet, der verstorbene Spielkamerad Justschinskis, Sehen ja Tscheberjak, hätte ihm erzählt, daß ein Mann mit einem schwarzen Bart im Hof der Ziegelei Saizews am Mordtage aus der spielenden Kinderschar den Andreas Justschinski herausgezerrt habe). Zeuge macht einen elenden Eindruck. Zögernd und verständnislos steht er da. Selbst den Fragen der Ankläger, die doch ihm recht gern behilflich sein möchten, steht er häufig sprach- und hilflos gegenüber. Von den Anklägern befragt, bekundet Zeuge, er wohne in unmittelbarer Nähe der Wera Tscheberjak. Am 12. März, um 9 Uhr morgens, wären ihm die Knaben Andreas Justschinski und Sehen ja Tscheberjak auf der Straße begegnet. Andreas hätte ihn auf den Rücken geschlagen, weshalb ihn auch Zeuge „Baistruk" (Bastard) gescholten hätte. 3—4 Tage nach der Auffindung der Leiche hätte er Schenja gesehen, der ihm erzählt haben soll, er wäre mit Andreas im Garten von Saizews Grundstück spazieren gegangen und sie wären von einem unbekannten Manne fortgejagt worden. Das Aussehen dieses Mannes hätte ihm Schenja nicht geschildert. Hätte auch nicht gesagt, daß der Mann einen schwarzen Bart trug. Beilis hätte er gekannt. Ob ihn dieser in Verdacht gehabt hätte, daß er Holz gestohlen, wisse er nicht. „Leute sprachen davon." Zivilkläger Schmakow fragt Zeugen, ob außer Andreas und Schenja noch andere, und zwar jüdische Kinder dort gewesen waren. Zeuge kann die Frage nicht beantworten. „Sie haben, wie mir scheint, dem Untersuchungsrichter gesagt, der Sohn des Beilis wäre dabei gewesen?" — fragt Schmakow. „Ich sagte es nicht," erwidert der Zeuge. Ueber das Verhältnis zwischen Beilis und Wera Tscheberjak könne Zeuge nichts aussagen. Ferner bekundet Schachowskoi, daß ihm Schenja nicht gesagt hätte, Beilis wäre es gewesen, der sie fortgejagt hatte. „Sagten Sie nicht dem Untersuchungsrichter, daß Schenja den Eindruck auf Sie mache, er wisse vieles, verheimliche es aber?" fragt Schmakow den Zeugen. Ich sagte: „Schenja würde das besser wissen, da er doch mit ihm spazierte," erwidert Schachowskoi. Verteidiger Karabtschewski fragt den Zeugen, ob resp. was die Detektive mit ihr.: gesprochen hätten. Zeuge: „Die Detektive gaben mir Schnaps zu trinken, führten uns weg und befahlen, das und das zu sagen." Verteidiger: „Haben Sie Ihnen nicht den Rat gegeben, gegen Beilis auszusagen?“ Zeuge: „Ja." Der Verteidiger fragt dann, ob Zeuge in einer seiner früheren Aussagen vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt habe, daß er die dem Schenja Tscheberjak in den Mund gelegten Worte selbst ausgedacht hätte. „Ich frage danach, da sie auf die Frage des Zivilklägers gesagt haben, daß Sie Schenjas Worte gleich wiedergegeben haben."

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