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Die Welt · 1913-10-23 · 43 (23.10.1913) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
43 (23.10.1913)
Date
1913-10-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 43 LT 1459 Danach ereignet sich ein kleiner Zwischenfall. Als Zeuge sagt, daß er von der Auffindung der Leiche telephonisch benachrichtigt worden sei, fragt der Staatsanwalt interessiert: „Wo befindet sich das der Höhle nächst gelegene Telephon?“ Zeuge kann es ebensowenig, wie der vorige Zeuge, angeben. „Vielleicht ist auf der Salze w sehen Ziegelei ein Telephon?“ Vorsitzender, den Staatsanwalt unterbrechend: „Herr Staatsanwalt, sagen Sie die Antwort nicht vor.“ Staatsanwalt, heftig abiwehrend: „Ich sage nichts vor.“ Der nächste Zeuge ist ein Mitarbeiter der Zeitung „Kiewskaja Mysl“ ßarschtschenski. Er erzählt, die Mutter und der Stiefvater des Ermordeten wären am 22. März 1911 in die Zeitungsredaktion gekommen, sie hätten ihm von dem Verschwinden ihres Sohnes berichtet und um Aufnahme einer diesbezüglichen Notiz gebeten. Dabei hätte das Betragen der Eltern auf den Zeugen einen seltsamen Eindruck gemacht. Es sei in ihm der Verdacht aufgestiegen, daß sie mit dem Verschwinden des Sohnes in Verbindung stehen, und er habe dem Untersuchungsrichter von seinen Beobachtungen Mitteilung gemacht. Ein zweiter Mitarbeiter des „Kiewskaja Mysl“ Ortynski, kann sich nicht aller Details entsinnen und bittet um Verlesung der vor dem Untersuchungsrichter abgegebenen Aussagen. Aus der Verlesung geht hervor, daß er ein Gespräch zwisdien einer seiner Bekannten und deren Wäscherin mit angehört hatte, in dem letztere sagte, es würden Gerüchte verbreitet, daß Juden den Mord begangen hätten, während sie doch wisse, daß die Eltern dieTat begangen und die Leiche auf einer Droschke in die Höhle gebracht hätten. Die Zivilkläger richten jetzt ihre Fragen an den Zeugen. Schmakow: „Waren Sie mit der Tscheberjak im Restaurant zusammen?“ Zeuge: „Ja. Mit Brasul-Bruschkowski, dem Spitzel Wygranow und noch einigen Mitarbeitern. Im Verlaufe der Unterhaltung sagte der Tscheberjak, daß die Brüder und die Verwandten den Justschinski ermordet hätten.“ Samyslowski: „Hat nicht jemand die Tscheberjak überredet, die Schuld auf sich zu nehmen?“ Zeuge: „Das ist nicht geschehen.“ Auf die Frage des Staatsanwaltes, welchen Eindruck die Erzählung der Tscheberjak gemacht habe, ob sie ausgefragt oder ihr vorgesagt worden sei, antwortet der Zeuge, daß sie alles von selbst ausführlich erzählt habe. Der Staatsanwalt fragt, ob die Tscheberjak vielleicht freigehalten wurde, worauf der Zeuge erwidert, daß sie aus Angst, es könnte Gift in die Speisen geschüttet sein, nichts gegessen habe. Die nächste Zeugin, Klein,der die Wäscherin Simonenko als Täter die Verwandten Justschinskis angegeben hatte, bestätigt die diesbezüglichen Aussagen Ortynskis. Vier weitere Zeugen werden vernommen, die mit den Eltern des Justschinski bekannt sind und über deren Beziehungen zu dem Ermordeten vernommen werden. Diese Angelegenheit wird lang und breit erörtert, obgleich von keiner Seite die Auffassung, Justschinski könnte von seinen Angehörigen ermordet sein, unterst ü z t wird, und von der Verteidigung des Beilis ausdrücklich zurückgewiesen worden ist. Eine Sensation des Tages ist die Vernehmung des Zeugen Michael Nakonjetschni. Er ist Schuster, im Nebenberuf verfaßt er aber auch für kleine Leute Gesuche, Beschwerden und sonstige Schriftsätze. Es handelt sich um den Zeugen, den Beilis nach den Angaben seines Zellengenossen Kosatschenko vergiften lassen wollte. Mit größter Spannung folgen die Geschworenen und die Zeugen dieser Vernehmung, die einige Stunden dauert und großen Eindruck macht. Klar, logisch und überzeugend macht N. seine Aussagen, ohne sich von den unzähligen Fragen des Staatsanwaltes und der Zivilkläger, die ihn auf Widersprüchen ertappen wollen, verwirren zu lassen. Zeuge hat einigemale mit dem Spielkameraden des ermordeten Justschinski, dem Sehen ja Tscheberjak, gesprochen. Dabei gewann er den Eindruck, daß der Knabe viel wisse, aber nicht mit der Wahrheit herausrücken Wvlle. Zeuge gibt alsdann eine Schilderung des Hauptbelastungszeugen, des Laternenanzünders Schachowskoi, den er als einen absolut unzuverlässigen 'Menschen schildert. Schachowskoi hat dem Zeugen gegenüber geäußert, Mendel Beilis habe einem Polizeibeamten'gesagt, daß er auf der Ziegelei Holz gestohlen hätte, dafür wolle er sich an ihm rächen und ihn in den Knabenmord verwickeln. Diese Aeußerung hat der Zeuge dem Untersuchungsrichter mitgeteilt, der ihm dann den Schachowskoi gegenüberstellte. Bei der Konfrontation hatte Schachowskoi diese Aeußerung abgestritten. Als ihn Zeuge später darüber zur Rede stellte, sagte Schachowskoi, er wäre betrunken gewesen, als er diese Aeußerung fallen ließ. Der Zivilkläger Samyslowski fragt, warum der Zeuge sich solche Mühe gegeben habe, dem Untersuchungsrichter die Aeußerung Schachowskois wiederzugeben. Zeuge: „Ich habe mir keine Mühe gegeben, aber m a n h a t doch etwas Ehrgefühl. Ich hielt es für meine Pflicht, das zu sagen, damit nicht eines leichtsinnigen Verhaltens wegen ein Unschuldiger leiden sollt e.“ Bei diesen Worten bricht Beilis, dessen Namen zum ersten Male mit der Mordtat in Zusammenhang gebracht wird, in Schluchzen aus. Der Zeuge meint ferner, es sei undenkbar, daß Beilis den .Mord begangen haben könne. Zu der betreffenden Zeit war das Terrain von einem neuen, ca. 2 Meter hohen, Zaun umgeben und die Kinder konnten nicht mehr wie früher durch die Lücken des alten Zaunes durchschlüpfen. Wenn Beilis den Knaben aus der Kinderschar fortges chle ppt hätte, so hätten es nach einer Stunde alle gewußt. Der Staatsanwalt fragt eingehend, auf welche Weise das allgemein bekannt geworden wäre, ob die Kinder diese Begebenheit nur den Eltern oder auch den Nachbarn erzählt haben würden, ob der Zeuge, falls ihm seine Tochter dies Ereignis mitgeteilt hätte, die Sache wohl weiter verbreitet hätte. Der Zeuge sieht den Staatsanwalt, über solche Fragen offenbar höchst verwundert, groß an und erklärt: „Weshalb hält' ich denn das verheimlichen sollen? Wenn bei uns ein Nachbar ein Huhn schlachtet, so weiß es die ganze Straße, wie sollte man also von einem Verschleppen und einer Ermordung eines Knaben nichts erfahren? Das Verhalten des Schachowskoi und der Wera Tscheberjak findet der Zeuge rätselhaft. Ueber etwaige Beziehungen zur Tscheberjak befragt, erzählt der Zeuge, daß seine Frau auf die Tscheberjak eifersüchtig gewesen wäre, sie habe sie einmal insultiert und wäre dafür mit einer Woche Gefängnishaft bestraft worden. Eudokia, die 14 jährige 'Tochter des Zeugen N. Nakonjetschni und Freundin des ermordeten Andreas Justschinski und des verstorbenen Schenja Tscheberjak, erzählt, daß sie mit den erwähnten Knaben und noch anderen Kindern der Nachbarschaft häufig nach der Ziegelei Saizews auszugehen pflegten, um dort auf dem „Mjalo“ zu spielen. Von den Ziegeleiarbeitern fortgejagt, pflegten sie durch die Zaunöffnungen zu fliehen. „Beilis aber — behauptet das Mädchen fest — jagte uns nie nach.“ Die Aussage der Zeugin stimmt nicht ganz mit ihren Angaben beim Untersuchungsrichter überein. Letztere werden auf Antrag des nunmehr überreizten Staatsanwalts verlesen. N. Nakonjetschni erklärt, seine Tochter wäre nicht genügend entwickelt und mochte die Fragen des Untersuchungsrichters nicht recht verstanden haben. Daraufhin wendet sich der Staatsanwalt an Nakonjetschni mit folgender Frage: „Wieviel Kinder haben Sie?“ „Sieben“ war die Antwort. „Sind Ihre Kinder allesamt nicht genügend entwickelt?“ Diese Verhöhnung des Zeugen wird von den Verteidigern aufs schärfste zurückgewiesen. Viel Aerger bereitet dem Staatsanwalt die auf Veranlassung der Zivilkläger vorgeladene Zeugin Darja Tschechowskaja. Sie gibt folgende Erklärung ab: Am ersten Gerichtstage habe sie und noch einige Zeugen gehört, wie Wera Tscheberjak dem als Zeuge figurierenden Knaben Sarutzki zuredete: „Sage vor Gericht, du, Andrjuscha und Schenja Tscheberjak wäret nachder ZiegleiSaizew gegangen. Beilis wäre Euch nachgejagt. Dir und Schenja wäre es gelungen, zu fliehen während Andrjuscha von Beilis erfaßt und irgendwohin weggeschleppt worden sei.“ Der Knabe Sarutzki aber er- „Nein, ich werde vor Gericht nicht lügen.“ Ich werde die Wahrheit sagen. Ich werde sagen, daß ich zur Ziegelei gegangen war, um Holz zu stehlen, und daß mich ein Arbeiter fortgejagt hat.“ Ueberhaupt — fügt Zeugin hinzu — habe sie die Tscheberjak sprechen hören, daß sie vor Gericht angeben werde, die Juden hätten ihre Kinder umgebracht. Der Staatsanwalt ist unzufrieden. Es ist ja begreiflich: „Sie wurden geladen, um sich über die Mutter Justschinkis zu äußern, und nun erzählen Sie hier Neuigkeiten.“ Die Verteidigung stellt fest, daß die Zeugin von den Zivilklägem geladen worden ist. Der Vorsitzende beantragt, die Zeugin möchte im Saale bleiben, um auf die Zeugen hinzu-

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