Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 43 (23.10.1913)
- Date
- 1913-10-23
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1458 Nr. 43 ■ ' — -.- DIESqKELT—. Der Kiewer Prozess (Ausführlicher Spezialbericht für die „We 11“) Dritter Verhandlungstag Staatsanwalt Wipper stellt den Antrag, daß Maßregeln getroffen werden, damit die Berichte über die Verhandlungen, die eine universale Bedeutung haben, nicht in die Oeffentlichkeit dringen. Der Antrag wird vom Gericht ohne Anhörung der Verteidigung abgelehnt. Die Aussagen der jüdischen Zeugen, des Knaben Arender und seines Vaters, die auf Veranlassung der Zivilkläger vorgeladen wurden, sind für den Prozeß von keiner Bedeutung. Nichtsdestoweniger hat Schmakow tiefsinnig und ernst den Knaben gefragt, ob dieser selbst oder der Ermordete das Wort „Prozent“ gesprochen habe. Zeugin Olympiade Njeschinskaja, Großmutter des ermordeten Knaben, eine vor Alter gebückte Frau, bekundet, wie teuer und lieb ihr der Knabe gewesen war. Die Fragen der Zivilkläger und des Staatsanwaltes, die die schmerzerfüllte Greisin und den günstigen Eindruck, den sie hervorruft, für ihre Zwecke ausnützen möchten, werden von der Zeugin nur zu oft unbestimmt beantwortet. Es entstehen mehrfach Auseinandersetzungen zwischen Staatsanwalt und Verteidigung in bezug auf Deutung mancher Aeußerungen der Zeugin. Als dann aber Samyslowski die Zeugin befragt, ob sie nicht den Polizeidetektiven gesagt hätte, weshalb sie denn bei ihr, nicht bei den Juden suchen, da antwortet die Zeugin naiv: Ich sagte, warum suchen Sie bei uns und nicht da, wo Sie die Leiche gefunden haben?“ Nach einer Pause wird der Zeuge Feodor Njeschinski vernommen. Er behauptet, in der Zwischenzeit vieles vergessen zu haben. Er werde jedoch manche Frage beantworten können. Auf die Fragen des Staatsanwalts, der sich redlich Mühe gibt, in der Form der Fragestellung dem Zeugen die Antwort anzudeuten, gibt Zeuge an, vor dem Verhör durch den Untersuchungsrichter etwa U/2 Monate verhaftet gewesen zu sein. Der Polizeidetektiv Krassowski habe ihn aufgefordert, an der Aufdeckung der Mörder Anteil zu nehmen, er habe ihm auch versprochen, ihm dafür Arbeit zu verschaffen. Im Polizeirevier habe man ihn mit Schlägen bedroht, wenn er auf die Mörder nicht hinweisen würde. Man habe ihn direkt auf L u k a Prichodko hingewiesen. Ein Polizeidetektiv bedrängte ihn, den Töpfer aufzusuchen. Er selbst habe nie den Luka in Verdacht gehabt. Der Zivilkläger Samyslowski scheint besonderes Interesse für diese Aussage gewonnen zu haben. Der Vorsitzende erklärt die bisher vorgelegten Fragen für ausreichend. Die Behauptung Njeschinskis steht nun aber im schroffen Gegensatz zu den Aussagen, welche der Zeuge bei der Voruntersuchung gemacht hat. Dem Untersuchungsrichter gegenüber äußerte Njeschinski, daß Luka Prichodko gesagt habe, er werde unbedingt den Andrjuscha erwürgen, und Luka habe ohne Zweifel die Mordtat verübt. Auf Antrag. des Verteidigers Karabtschewski wird diese Aussage verlesen. Der Zeuge will all das aus „Zerstreutheit“ und „Angst“ gesagt haben. Von Samyslowski befragt, gibt Zeuge an, daß die Polizeidetektive ihn auch auf die Möglichkeit aufmerksam machten, der Mord könnte auch von Juden verübt worden sein. Auf die Frage Schmakows erklärt Zeuge, Justschinskis Vater habe zwar sein Haus verkauft, vom Erlös aber weder der Schwester noch dem Knaben Geld gegeben. Die Zeugin A. Prichodko wird befragt. Der Vorsitzende hält ihr vor, sie habe sich Feodor Njeschinski gegenüber mehrmals geäußert, daß ihr von Tscherkow 1000 Rubel hinterlassen worden seien und daß sie für dieses Geld, das sich irgendwo befände, sich ein Haus ankaufen möchte. „So .... er erzählt Dummheiten“ — antwortet die Zeugin. Nach einer kurzen Pause wird mitgeteilt, daß photographische Aufnahmen der Oertlichkeit für die Geschworenen, die Zivilkläger, die Verteidigung und den Staatsanwalt, hergestellt werden. Daraufhin wird die Zeugin A. Njeschinskaja verhört. Sie gibt an, daß Andreas beabsichtigte, am 12. März auszugehen, um Pulver zu bekommen. Wo, sagte er nicht. Nun wiederholt sich dieselbe Geschichte, wie beim Verhör ihres Mannes Feodor. Ihre Angaben widersprechen den Angaben beim Untersuchungsrichter. Die Fragestellung der Zivilkläger ist darauf gerichtet, der Zeugin die Erklärung abzugewinnen, daß ihre Angaben in der Voruntersuchung unter Drohungen geschehen seien. Als ihr der Verteidiger, Grig. Barski, die Stelle in ihrer Aussage vorhält, wo sie dem Untersuchungsrichter erklärt hatte: Feodor sagte ihr immer, der Mord sei nicht ohne die Teilnahme des Luka Prichodko geschehen, wendet sich der Staatsanwalt an die Zeugin mit den Worten: „Sie können sich ja nicht an alles erinnern!“ eine Redewendung, gegen die die Verteidigung Protest erhebt. In der Abendsitzung erfolgte die Aussage des Luka Prichodko. Er spricht anfangs sehr sicher, gerät aber plötzlich in Verwirrung, wird nervös und eifert gegen die 'Polizei. Beim Verhör des Knaben J e 1 a n s k i, der die Leiche Justschinskis in der Höhle entdeckt hatte, werden zwei wichtige Umstände bloßgelegt. Er erklärt, daß er 2—3 Tage vor der Auffindung der Leiche an der Höhle, vor dem Eingang, Hefte bemerkt hat, die die Aufschrift „Andreas Justschinski“ trugen. Da er vom Verschwinden Justschinskis nichts wußte, bekümmerte er sich nicht mehr um die (Hefte. Als er dann, zum zweiten Male mit einem Kameraden die Höhle passierte, trat er ein und fand die Leiche. Auf die Frage der Geschworenen gibt er an, weder mit Justschinski noch mit Wera Tscheberjak bekannt gewesen zu Der Feldscher Senitzki, Stiefvater des Jelanski, erzählt, daß während seiner ärztlichen Hilfeleistung an Wera Tscheberjak diese ihm mit großem Interesse erklärt habe, der Auffinder der Leiche Justschinskis werde eine große Belohnung erhalten. Zeuge erwiderte, sein Stiefsohn hätte die Leiche gefunden, jedoch keine Belohnung bekommen. Die Tscheberjak war nun verwirrt und hat das Gespräch abgebrochen. Die Zivilkläger und die Staatsanwaltschaft stellen dem Zeugen Fragen, die den Eindruck der Aussage abschwächen Vierter Verhandlungstag Das Zeugenverhör wird fortgesetzt. Beilis folgt aufmerksam den Aussagen der Zeugen, sein Gesicht trägt Spuren großer Abspannung und bisweilen scheint seine Aufmerksamkeit zu erlahmen, wird jedoch bei jeder neuen Frage wieder gespannt. Als erster Zeuge wird der Schutzmann Ljeschuschenki vernommen. Er erzählt, daß er am 20. März 1011, etwa um 4 Uhr nachmittags, von seinem Posten nach der Höhle fortgeholt wurde, in der von einigen Knaben eine Leiche gefunden worden war. Er habe sich dorthin begeben und sofort telephonisch beim nächsten Polizeirevier Anzeige erstattet. Es wurden noch einige Polizeibeamte requiriert, und festgestellt, daß sich die Höhle im Plosker Polizeirevier befinde, worauf sofort die Auffindung der Leiche dorthin gemeldet wurde. Darauf sei der Untersuchungsrichter mit anderen Beamten erschienen. Auf Verfügung seines Vorgesetzten, Podgerski, habe er die in der Höhle aufgefundenen Sachen, die Mütze und die Hefte, ins Polizeibureau gebracht. Während des Verhörs wird ein Streifen grauer, löchriger Leinwand, von einem Kissenbezug herrührend, herumgezeigt, der sich bei der Auffindung der Leiche in der Tasche des Ermordeten befunden hat. Staatsanwalt (zum Zeugen): „Haben Sie bei der Besichtigung der Leiche diesen Lappen nicht gesehen?“ „Nein, ich sah ihn n i c h t.“ „Ist der Lappen im Protokoll registriert worden?“ „Ich weiß es nicht.“ Der Staatsanwalt bemerkt, indem er das Verhör abbricht: „Aber dieser Lappen hat eine enorme Bedeutung.“ Es erfolgt die Vernehmung des Kommissars Podgorski. Die Fragen des Staatsanwaltes zielen alle darauf hin, den Polizeibeamten, die in der ersten Zeit einen Ritualmord als Unsinn angesehen und andere Spuren verfolgt hatten, möglichst viel am Zeuge zu flicken. Furchtbar viel wird davon geredet, daß im Protokoll nicht der betreffende Gesetzesparagraph angegeben ist. Zeuge Podgorski der das Protokoll aufgenommen hat, kann sich mancher Einzelheiten nicht entsinnnen, z. B. auf die Frage, wer den Schnee vor der Höhle fortgeschaufelt, resp. den Befehl dazu gegeben habe, keine Antwort erteilen. Zeuge erzählt, daß die Leiche zuerst von Kindern aufgefunden worden sei, die er später recherchiert habe. Hier macht der Staatsanwalt die Geschworenen darauf aufmerksam, daß das Protokoll ohne Angabe des Gesetzesparagraphen verfaßt sei und daß zweitens „aus Versehen, wie der Zeuge sagt, der Kissenbezug im Protokoll nicht registriert ist.“