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Die Welt · 1913-10-23 · 43 (23.10.1913) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
43 (23.10.1913)
Date
1913-10-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1456 Nr. 4S er sagen wollen, auch in der Judenheit munkele man von dem Bestehen einer Sekte, die Ritualmorde beginge. Das Perfideste an dem Artikel ist die harmlose Einleitung und der beinahe wohlwollende Schluß. Da wird nämlich in heuchlerischem Erstaunen naiv gefragt, warum denn die Juden sich in dieser Sache entrüsteten, als ob etwas Ungeheuerliches geschehen sei. Es ist ein Jude unter Mordverdacht in Anklage, vielleicht ist er unschuldig: gut, so wartet doch das schwebende Verfahren ab, und auch die Ritualmordanklage ändert doch nichts — darüber könnt Ihr Euch ja nach dem eventuellen Freispruch viel besser und mit mehr Recht entrüsten. Und selbst, wenn dem Einzelnen der rituelle Mord nachgewiesen würde, so „würde man zunächst doch wohl nur einen Einzelnen, zum mindesten nur eine kleine fanatische Sekte, nicht aber das gesamte Judentum dafür verantwortlich machen." So sagt die konservative Kreuzzeitung, und — es ist traurig, das feststellen zu müssen — dieser niederträchtigsten Argumentation, die einen so biederen, rechtlichen Eindruck macht, gehen auch viele ehrliche Liberale auf den Leim. Das schwebende Verfahren — ja, darauf spekulieren ja eben die Veranstalter der Prozeßkomödie in Kiew, daß man die Farce, die da inszeniert und aufgeführt wird, für ein ordentliches Gerichtsverfahren halten solle, in dem die Frage nach Schuld und Sühne die Hauptsache sei. In Wahrheit hat man doch aber den Knabenmord vom März 1911 zu rein politischen Zwecken zu einem Ritualmord gestempelt und hat sich einen Juden dazu gesucht, den man beschuldigen könnte, weil man die Juden als Gesamtheit, denen der Prozeß gilt, nicht auf die Anklagebank setzen kann. Und diese ganze Spottgeburt aus politischem Judenhaß und rachsüchtiger Bosheit sollen wir jetzt als einen gewöhnlichen „Mordprozeß" ansehen? Wem die Augen noch immer nicht aufgegangen sind, den wird vielleicht belehren, was man in „kompetenten Kreisen" über den Ausgang des Prozesses mutmaßt. Einer der bedeutendsten Juristen Rußlands, Nabokow, früherer Duma-Abgeordneter und Sohn eines gewesenen Justizministers, der „gute Beziehungen" hat, meint, man werde den Geschworenen zwei Fragen vorlegen: Erstens, ob festgestellt sei, daß an dem kleinen Andreas Justschinski ein Ritualmord begangen wurde, Zweitens, ob Beilis daran beteiligt gewesen sei. Die Geschworenen, meint Nabokow, würden die erste Frage bejahen und die zweite verneinen. Wenn es nicht ein so bedeutender Jurist sagte, könnte einem der gesunde Menschenverstand nach Kenntnisnahme von der Anklage dasselbe sagen, denn die ganze Anklageschrift zielt ja doch einzig und allein auf diese beiden Fragen ab. Und das eben ist des Pudels Kern: von der juristischen Unsinnigkeit abgesehen, einem Gericht die Frage des Ritualmordes, selbst am konkreten Fall, zur Entscheidung vorzulegen — wir können doch nicht in diesem Verfahren, das seit dem 13. Jahrhundert „schwebt" (denn früher beschuldigte man nur die Christen ritueller Mordtaten, wie heute noch in China) die Entscheidung eines Dutzend Kiewer Bauern als irgendwie erheblich anerkennen. Wie würde wohl ein anderes Volk eine solche unerhörte Zumutung beantworten! In Fragen nationaler Ehre entscheidet heute noch der Krieg, und kein noch so hoher internationaler Gerichtshof wird in absehbarer Zeit die Kompetenz erhalten, über solche Fragen zwischen mündigen Völkern zu entscheiden. Uns aber wagt man kaltlächelnd die Forderung entgegenzuhalten, wir sollten in einer Frage, die uns die Ehre bedeutet, und die unsere Existenz bedeuten kann, ein raffiniert präpariertes Geschworenentribunal in Kiew anerkennen. Wir sollen sogar sein Urteil abwarten, ehe wir unsere eigene Meinung sagen Eine so schamlose Zumutung kann eben nur einem Volke gestellt werden, das eine „Zentralstelle zur Führung seiner politischen Geschäfte" nicht besitzt. Doch wenn uns der Kiewer Skandal auf dem Wege zur Schaffung einer allgemeinen jüdischen Volksvertretung ein Stück vorwärts bringt, so hat der jüdische Ziegeleiarbeiter Beilis nicht ganz umsonst gelitten. Brauchen wir aber gegen die fromme evangelische „Kreuzzeitung" einen Kronzeugen, so genügt vielleicht der, der dieses schrieb: „Wir verbreiten Lügenbeschuldigungen und geben ihnen (den Juden) schuld, sie müssen Christenblut haben und was des Narrenwerks mehr ist ... . Wenn ich ein Jude gewesen wäre und hätte solche Tollheit gesehen den Christenglauben regieren und lehren, so wäre ich eher eine Sau geworden, denn ein Christ." Das schrieb ein gewisser Dr. Martin Luther, der vor dreihundertundsechsundneunzig Jahren seine welthistorischen Thesen an die Schloßkirche zu Wittenberg anheftete, und dessen Gedächtnis am 31. Oktober in einem schwungvollen Artikel zu feiern die „Kreuzzeitung" sicher nicht unterlassen wird. Wir empfehlen ihr das obige aktuelle Zitat als Motto. Zur vollen Erkenntnis der intriganten Technik, mit der die Kiewer Anklage aufgebaut ist, und mit der Staatsanwalt und Zivilkläger im Prozeß vergehen, sind die kurzen Telegramme, mit denen sich die meisten Tageszeitungen begnügen, leider nicht zureichend. Wir reproduzieren deshalb den ausführlichen Bericht unseres Korrespondenten, soweit es der Raum unseres Blattes irgend zuläßt. Die aufmerksame Verfolgung dieser „Gerichtsverhandlung", in der selbst der gewiß nicht judenfreundliche Vorsitzende allzu groben Ausschreitungen des Staatsanwalts und der Zivilkläger immer wieder entgegentreten muß, sollte auch den „objektiven" Leisetretern klar machen, daß hier nicht ein Prozeß um ein Rechtsgut seinen Gang nimmt, sondern ein Verfahren zur Verhinderung der Aufdeckung eines Verbrechens, das in seinen wahren Motiven wohl noch grauenhafter ist als in den von der Anklage angenommenen. Die Anklageschrift (Von unserem ständigen Berichterstatter) Seit Beginn der Verhandlungen ist bereits eine Woche vorüber, und man kann nicht sagen, daß man jetzt schon an die Sache selbst herangetreten wäre. Der überaus verwickelte Plan der Anklage ist schuld daran, daß der Gerichtshof die ganze Zeit hindurch auf den verschlungenen Nebenpfaden des Kiewer Dramas herumtappt, ohne sich eigentlich bis jetzt mit Beilis selber befaßt zu haben. Dieser Plan, der mehr scholastische Logik als juristische Exaktheit aufweist, besteht darin, daß zunächst alle anderen Versionen bezüglich der Ermordung Justschinskis als unbegründet zurückgewiesen werden, daß sodann das Vorkommen von Ritualmorden durch Gutachten von „Fachmännern" bestätigt, und daß durch medizinische Expertise eine an dem Knaben Justschinsky vorgenommene sorgfältige Blutentleerung festgestellt wird, daß schließlich verschiedene indirekte Indizien gesammelt werden, die auf die Beteiligung des Beilis an der Ermordung Justschinskys schließen lassen. Dieser Plan liegt der Anklageschrift zugrunde, und nach diesem Plane muß sich natürlich auch das Gericht bei seinen

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