Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 42 (16.10.1913)
- Date
- 1913-10-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1428 Nr* 42 tritt der Hauptzeuge der Anklage, der Laternenanzünder Schachowskoi, auf und mit größter Spannung folgt das Publikum den Aussagen, die Schachowskoi zögernd abgibt. Schachowskoi hatte in der Voruntersuchung behauptet, der verstorbene Spielkamerad Justschinskis, Tscheberjak, habe ihm erzählt, daß ein Mann mit einem schwarzen Bart im Hofe der Ziegelei Saitschew am Mordtage aus der spielenden Kinderschar Justschinski herausgezerrt habe. Um diese Aussage dreht sich das Verhör viele Stunden. Da der Zeuge fast alles vergessen hat, werden ihm nochmals die Aussagen verlesen, die er vor dem Untersuchungsrichter gemacht hat. Es ergibt sich, daß dieser Belastungszeuge sechsmal von dem Untersuchungsrichter vernommen worden ist und sechsmal verschiedene Aussagen abgegeben, zum Schluß aber endlich beteuert hat, daß er die Wahrheit gesagt habe. Etwas Aehnliches spielt sich jetzt im Gerichtssaal ab. Nach Verlesung seiner eigenen Aussagen erinnert sich Schachowskoi wiederum bestimmt, die erwähnte Erzählung von Tscheberjak gehört zu haben. Der Verteidiger Grigorowitsch fragt Schachowskoi, ob Schenja Tscheberjak den Beilis gekannt habe. „Gewiß,“ ruft der Zeuge aus. „Warum hat er dann von einem Mann mit schwarzem Bart und nicht von Beilis gesprochen?“ fragt weiter der Verteidiger. Darauf weiß Schachowskoi keine Antwort zu geben. Der Verteidiger Grusenberg stellt fest, daß Schachowskoi gegenüber dem Schuster Nakonjetschni drohend gesagt habe, e r werde schon den Beilis an die Sache Justschinski anheften. Der Zeuge leugnet anfangs, gibt aber nach eindringlichem Verhör zu, diese Aeußerung getan zu haben, und der Präsident ermahnt den . Zeugen wiederholt, seines Eides eingedenk zu sein. Die Widersprüche in den Aeußerungen des Zeugen scheinen selbst auf den Staatsanwalt und die Zivilkläger ihren Eindruck zu machen, und als Schachowskoi den Saal verläßt, verzichtet der Staatsanwalt darauf, die Bekundungen Schachowskois irgendwie hervorzuheben. Die Rolle der Kriminalbeamten Kiew, 13. Oktober. Nach dem Laternenanzünder Schachowskoi wurde dessen Frau U1 j a n a vernommen. Sie sagte ebenso wie ihr Mann aus, Kriminalbeamte hätten sie gelehrt, egen Beilis auszusagen. Der Zivilkläger Schmaow dringt daraufhin mehrmals in Schachowskoi, mitzuteilen, wer ihn für Beilis auszusagen lehrte. Der Zeuge versteht anfangs nicht einmal die Frage und antwortet schließlich entschieden, daß ihn niemand für Beilis beeinflußt habe. Heute vormittag wurde der als antisemitischer Agitator bekannte Student G o 1 u b e w vernommen, der als Inspirator des „Doppeladlers“ die Pogrompropaganda in Kiew betrieben hat. Er hatte schon gestern seine Aussage begonnen, mußte aber wegen eines Schwächeanfalles aus dem Gerichtssaal geführt werden. Heute dauert seine Vernehmung stundenlang. Die Zeugin Ra witsch, die Inhaberin eines unweit der Wohnung der Tscheberjak gelegenen Ladens, gibt in ihren schriftlich vorliegenden Aussagen an, am Beerdigungstage des Knaben Justschinski hätten ihr die Mädchen Valentine und Ludmilla Tscheberjak gesagt, Andrei Justschinski sei unlängst bei ihnen gewesen und sei mit Jen ja Tscheberjak Schneeglöckchen pflücken gegangen. Später hätten die Mädchen ihre Aussagen geändert und erklärt, Justschinski habe sie seit einem Jahre nicht mehr besucht. Sie hätten der Zeugin vorgeworfen, das Gespräch mit ihnen erzählt zu haben, weshalb ihre Mutter jetzt von der Polizei belästigt werde. Der Verteidiger Grusenberg bat die Geschworenen, zu beachten, daß Justschinski mit Jen ja Tscheberjak Schneeglöckchen pflücken gegangen sei und sich nicht auf das Gelände von Saizews Fabrik begeben habe. Die Aussagen des antisemitischen Agitators Golubew Kiew, 13. Oktober. Der antisemitische Student Golubew, dessen Vernehmung erst morgen zu Ende geführt werden soll, bekundet, daß er nach den ersten Nachrichten von dem Leichenfund die Ueberzeugung von einem Ritualmord gewonnen habe. Golubew war es, der seinerzeit alles in Bewegung setzte, um den Recherchen nach dem Mörder ihre unheilvolle Wendung zu geben. Er ist Monate hindurch genau so wie ein Untersuchungsrichter vorgegangen. Er hat in der Höhle, in der Justschinski gefunden wurde, zweimal übernachtet, er hat die gesamte Höhle und alle dort wohnenden Personen ausgeforscht, die Zäune beschaut und die Kombination konstruiert, daß die Leiche angeblich von Beilis nach der Höhle gebracht worden sei. Indes hat Golubew keine Tatsache zur Bekräftigung seiner Kombination Vorbringen können. Von Schenja Tscheberjak hat er nur gehört, daß er am Mordtage mit Andrjuscha zusammen war, so daß dann der Mantel Andrjuschas im Hause der Tscheberjak geblieben sei. Die Version hingegen, daß Beilis die Kinder aufgescheucht und einige von ihnen gepackt habe, hat ihm erst nach dem Tode Sehenjas Ludmilla Tscheberjak mitgeteilt. Damit vernichtet er selbst einen Teil der Beschuldigung; er beharrt aber darauf, daß sich in dem Zaun, der das Gehöft der Tscheberjak von der Saizewschen Fabrik trennt, nach der Mordtat zwei frische Bretter befunden hätten, die im Augenblick der Tat noch nicht dagewesen seien. Golubew will offenbar beweisen, daß Beilis mit der Tscheberjak gemeinsam die Tat begangen habe. Der Zeuge Nakonjetschni behauptet hingegen, daß der betreffende Zaun schon im Herbst 1910 vollkommen renoviert Bei der weiteren Vernehmung gesteht auch Golubew zu, daß bereits bei der Beerdigung Justschinskis aufreizende Pogromproklamationen verbreitet wurden, doch seien sie nicht von der Zeitung „Der Doppeladler“, sondern von einem Mitglied des Verbandes echt russischer Leute ausgegangen. Wiederum erfolgt ein Antrag der Verteidigung, die Proklamation von der Polizei einzufordern, aber vorläufig bleibt auch dieser Antrag ergebnislos. Lokalaugenschein am Orte der Tat Kiew, 13. Oktober. Am Nachmittag besichtigte der Gerichtshof vier Stunden hindurch die in Betracht kommenden Ortschaften. Der lange Troß der Wagen, welcher die Richter, Ankläger, Verteidiger und Journalisten nach dem entlegenen Stadtteil Lükianowka führt, erregt die Aufmerksamkeit großer Menschenmassen. Auf den durchfahrenen Straßen sieht man überall Gruppen neugieriger Menschen in lebhaftem Gespräch. In dem Stadtteil Lükianowka selbst sind sämtliche Bewohner auf der Straße. Beilis wird von seinen christlichen Nachbarn freundlich begrüßt. Es ist eine unheimliche Gegend, in die man gerät. Man spürt, daß hier Diebesbanden leicht einen Unterschlupf finden können. Man beschaut die Höhle, das Haus der Tscheberjak, die Saizewsche Fabrik, das Mjalo, die erwähnten Zäune und noch viele Einzelheiten. Oft entstehen Kontroversen zwischen dem Staatsanwalt und der Verteidigung; dann greift der Präsident mahnend ein. In dem Hause, in dem Vera Tscheberjak wohnte, wird eine Probe vorgenommen. Jemand muß in der oberen Etage schreien und mit den Füßen trampeln, damit festgestellt werden kann, ob man unten alles hört. Damit soll die Aussage einer Zeugin Malitzkaja nachgeprüft werden, die in der Voruntersuchung behauptete, am Mordtage gehört zu haben, wie in der oberen Wohnung der Tscheberjak geschrien und gelärmt Konfiszierung des „Kiewljanin“ Kiew, 10. Oktober. Die heutige Nummer der konservativen, aber den Ritualmord verurteilenden Tageszeitung „Kiewljanin“ ist wegen eines Artikels gegen die Inszenierung des Prozesses Beilis konfisziert worden. „Seit dem Prozeß Dreyfus“, heißt es in dem Artikel, „hat es keine Affäre gegeben, die die öffentliche Meinung dermaßen erregt hätte. Die Kiewer Staatsanwaltschaft hätte verstehen müssen, daß sie eine so vollkommene Beschuldigung, eine so festgefügte hätte schaffen müssen, daß sie nicht durch den Widerstand zerschmettert werden kann. Man braucht kein Jurist zu sein, es genügt der gesunde Menschenverstand, um zu verstehen, daß die Beschuldigung gegen Beilis ein Gefasel ist, das ein einigermaßen bewährter Verteidiger spielend vernichten kann. Unwillkürlich bedauert man die ganze Kiewer Staatsanwaltschaft und die ganze russische Just iz, welche vor dem Urteil der gesamten Welt mit so ärmlichem Gepäck aufzutreten wagt gegenüber einer Kontrolle von Millionen menschlicher Geister, gegenüber einem Volk von solcher Energie, daß es Tote erwecken kann Wir werden unausgesetzt wiederholen, daß eine ungerechte Sache die gewünschten Früchte nicht bringen wird.“ Der „Kiewljanin“ weist dann aut verschiedene terrorisierende Akte der Staatsanwaltschaft hin. Dank dem Staatsanwalt Tschaplinski sei Hischtschuk, der frühere Chef der Detektivpolizei, von der Voruntersuchung ausgeschaltet und schwer bestraft worden. Seinen Nachfolger Krasowski, der ebenfalls den Ritualmord ablehnte, Habe ein ähnliches Schicksal getroffen, und die Polizei habe es verstanden, jeden, der nicht nach ihrem Wunsch handelte, ins Gefängnis zu bringen. Nur unter solchen Bedingungen konnte die Version, Beilis habe einen Ritualmord verübt, triumphieren.