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Die Welt · 1913-10-16 · 42 (16.10.1913) · page 4

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
42 (16.10.1913)
Date
1913-10-16
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1426 Nr. 42 DIEffiELT Inzwischen war von der extremsten Rechten eine Interpellation in der Duma eingebracht worden, in der mit absoluter Bestimmtheit die Behauptung aufgestellt wurde, daß es sich um einen Ritualm o r d handele, und in der den Kiewer Behörden der Vorwurf gemacht wurde, daß sie aus judenfreundlicher Gesinnung (!) es nicht wagten, die jüdischen Verbrecher zu verfolgen. Von da an nimmt der Fall eine andere Wendung. Beilis wird verhaftet. Die Beamten, die andere Fährten verfolgt hatten, werden abgesetzt und teilweise angeklagt. Beilis bleibt 2 Jahre und 2 Monate im Gefängnis, und die Untersuchungsbehörden sammeln unaufhörlich das zum Prozesse nötige Material. Es kommt aber an tatsächlichem Material nur wenig Wesentliches' hinzu. Die Schwester des verstorbenen Sehen ja Tscheberjakow, Ludmila, die bei den kurz nach dem Morde geführten Vernehmungen nichts aussagen konnte, erzählt nach längerer Zeit, sie habe am Tage des Mordes mit Justschinski und anderen Kindern gespielt, da sei Beilis mit zwei anderen Juden auf sie zugekommen. Sie und die anderen Kinder seien fortgelaufen, während Jstschinski von Beilis fortgeschleppt worden sei. Ein zweiter Punkt, auf den sich die Anklage stützt, ist die Aussage eines Strafgefangenen, des Kosatschenko, der merkwürdigerweise mit dem Untersuchungsgefangenen Beilis in einer Zelle untergebracht worden war. Diesen Kosatschenko soll Beilis gebeten haben, gegen reichliche Belohnung zwei gegen ihn aussagende Zeugen zu vergiften und einen anderen zu bestechen. Erster Verhandlungstag Ein großes Aufgebot von Polizei verhindert schon am frühen Morgen jede Menschenansammlung vor dem Gerichtsgebäude. Niemand darf stehen bleiben, und so bietet der Platz ein öderes Aussehen als gewöhnlich. Die mit Eintrittskarten versehenen Personen müssen eine lange Kontrollkette passieren, ehe sie in den Gerichtssaal Einlaß erhalten. Der Saal ist sehr klein und faßt kaum die ungeheure Menge der Erschienenen. Die Vertreter der Presse sind auf der Galerie untergebracht, unten im Saale haben nur die Korrespondenten einiger konservativ-antisemitischen Zeitungen Plätze erhalten. Um 10 Uhr soll die Verhandlung beginnen, und die Anwesenden warten gespannt auf das Erscheinen des Gerichtshofes. Aber die Geduld soll eine harte Probe bestehen, es vergehen viele Stunden, ehe die Türen sich öffnen, um den Gerichtshof einzulassen. Im Saale haben die Sachverständigen ihre Plätze eingenommen. Von Seiten der Anklagebehörde ist als Sachverständiger in Ritualfragen der katholische Geistliche Pran a i t i s, seitens der Verteidigung sind die Professoren K o - k o w z o w, T r o i t z k i, und der Rabbiner Mase geladen. Der bekanp.ee Neurologe, Professor Bechterew aus Petersburg, ist erschienen, um sein Gutachten in psychologischen und psychiatrischen Fragen abzugeben. Professor Sykorski, der sich in seinem, in der Voruntersuchung abgegebenen Gutachten in bestimmtem Tone für einen Ritualmord ausgesprochen hat, ist der Aufforderung des Gerichts, als Gutachter zu erscheinen, nicht gefolgt, und hat sich mit Krankheit entschuldigt Die Verteidigung liegt in den Händen der Anwälte Grusenberg, Sarudnij, Krawtschewski, Grigorowitsch-Barski, und des Dumaabgeordneten Maklakow, des Bruders des Ministers des Innern. Als Zivilkläger treten auf: der Dumaabgeordnete Samyslowski, der Urheber der erwähnten Interpellation, die zu dem Prozeß geführt hat, und der bekannte Antisemit, Rechtsanwalt Schmakow aus Moskau. Die Anklage vertritt der extra aus Petersburg berufene Staatsanwalt Wipper. Im Saale drängen sich die Zeugen, deren Zahl gegen 200 beträgt. Die Hauptbelastungszeugen, die Eheleute Schachowski, sind nicht erschienen. Als sie um 2 Uhr herbeigeholt worden sind, stellt sich heraus, daß d i e Frau betrunken ist. Um y22 Uhr erscheint endlich der Gerichtshof, bald darauf wird der Angeklagte Beilis in den Saal geführt. Aller Augen richten sich auf die Anklagebank. Beilis trägt einen abgenutzten Anzug, das Gesicht ist bleich, der Bart stark gewachsen. Man merkt an Beilis alle Zeichen der Erschöpfung. Er spricht deutlich und ruhig. Der erste Verhandlungstag geht mit der Erledigung von Formalitäten ‘hin. Die Namen der nicht erschienenen Zeugen werden verlesen. Da Zeugen, deren Aussagen von großer Wichtigkeit sind, fehlen, beantragt die Verteidigung die Vertagung des Prozesses. Nach zweistündiger Beratung beschließt der Gerichtshof, die Verhandlungen trotz der Abwesenheit einiger wichtiger Zeugen fortzusetzen. Darauf findet die Wahl der Geschworenen statt, die zum größten Teil Bauern sind. Die ausgeschalteten Kandidaten bekreuzigen sich beim Fortgehen. Kein Wunder, denn das Amt eines Geschworenen gehört in Rußland nicht zu den leichten Pflichten. Die Geschworenen sind während der ganzen Dauer eines Prozesses — und währte er auch viele Wochen — einfach Gefangene. Sie bleiben unter Bewachung im Gerichtsgebäude, wo ihnen Schlafräume angewiesen werden; und um keinerlei Beeinflussung ausgesetzt zu sein, dürfen sie keine Verbindung mit der Außenwelt haben, also auch keine Zeitung lesen. Es erfolgt nun die Vereidigung der Zeugen. Besondere Aufmerksamkeit erregt die Vera Tscheberjak. Sie ist vorbestraft, und hat noch einen Teil ihrer Strafe zu verbüßen. Um '9>/2 Uhr abends wird die Sitzung geschlossen. Zweiter Verhandlungstag Um 10 Uhr 50 Min. beginnt die Verhandlung. Beilis wird in den Saal geführt. Er scheint heute noch magerer und elender. Um 11 Uhr beginnt die Verlesung der Anklageschrift, die iy2 Stunden in Anspruch nimmt. Darauf folgt die Vernehmung des Angeklagten. Auf die Frage des Vorsitzenden: „Bekennen Sie sich schuldig, nach Vereinbarung mit anderen, nicht ausfindig gemachten Personen, mit Vorbedacht aus religiösem Fanatismus zu Ritualzwecken den 12 jährigen Knaben Andreas Justschinski am 12. März 1911 in Kiew ermordet zu haben?“ antwortet Beilis fest und rasch, als gelte es, keine Zeit zu versäumen: „Nein. Ich bin nicht schuldig. Ich lebe von ehrlicher Arbeit. Ich bin in Stellung, unterhalte Frau und fünf Kinder. Plötzlich wurde ich ergriffen, arretiert. Nichts davon ist gewesen.“ Der Angeklagte wurde vom Vorsitzenden unterbrochen, der ihm erklärt, daß er dem Gesetze nach noch oft Gelegenheit haben werde, sich zu äußern. Die Verteidigung protestiert dagegen, daß sie mit dem Angeklagten nur in Gegenwart der Gefängniswache sprechen dürfe, während solche Unterhaltungen nach dem Gesetze ohne Zeugen stattfinden sollen. Der Verteidiger Sarudnij erblickt darin nicht nur eine Beschränkung der Rechte der Verteidigung, sondern ein direktes Hindernis zur Erfüllung ihrer Pflichten. Daraufhin beschließt das Gericht, daß in den Fällen, in denen es für die Verteidigung unumgänglich nötig ist, der Vorsitzende ausdrücklichen Gesuchen der Verteidigung um eine Zusammenkunft mit dem Angeklagten stattgeben wird. Nach solchen Zusammenkünften werde aber eine Durchsuchung des Angeklagten erfolgen. Es sei also zweckmäßig, von diesem Recht nur in seltenen Fällen Gebrauch zu machen. — Es beginnt die Vernehmung der Zeugen. Alexandra Prichodko, die Mutter des Ermordeten, wird einem anderthalbstündigen Verhör unterzogen. Der Staatsanwalt will offenbar nachvveisen, daß die Mutter kein materielles Interesse am Tode des Sohnes hatte. Dabei sind seine Fragen so tendenziös gestellt, daß der Vorsitzende ihm zuruft: „Herr Staatsanwalt, Sie legen den Zeugen die Antworten in den Mund.“ Eine sensationelle Wendung nimmt die Vernehmung des Diakons Motschugowski, der den Andruschka Justschinski unterrichtet hat. Auf die Fragen des Zivilklägers Schmakow bekundet er, daß er bei der Beerdigung des Ermordeten zugegen war. Als der Sarg in die Gruft gesenkt wurde, seien Fl ug blätter unter die Menge gestreut worden. Er selbst habe ein Exemplar aufgehoben, darauf habe gestanden: „Rechtgläubige Christen, den Andruschka Justschinski haben die Juden zu Tode gemartert, rechtgläubige Christen, haut die Juden!“ Diese unerwartete Enthüllung scheint dem Zivilkläger Schmakow im höchsten Grade unwillkommen zu sein. Sichtlich erregt, bricht er das Verhör ab. Die Verteidigung stellt alsdann fest, daß zu einer Zeit, wo über die Eigentümlichkeiten der Verwundung nur der Tat nahestehende Menschen orientiert sein konnten, schon der Ritualmordgedanke aufgetaucht war und greifbare Formen angenommen hatte. Im weiteren Zeugenverhör wird nach einem

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