Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1913-10-16 · 42 (16.10.1913) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
42 (16.10.1913)
Date
1913-10-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3315709-3316567-3316614--58086-3376599
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 42 1425 DIE^ELT zu reagieren. Der Gouverneur bemerkte darauf, daß die Nervosität der Juden unbegründet sei, da die Beschuldigung nicht dem gesamten Judentum, sondern nur einer jüdischen Sekte gehe. Herr Brodsky bedankte sich für diesen Trost höflich. Er hob hervor, daß das Judentum überhaupt keine Sekten kenne und daß man ihn, Brodsky, mit ebenso gutem Grunde wegen eines Ritualmordes auf die Anklagebank setzen könnte, wie Beilis. Der Gouverneur entgegnete gereizt, daß er sich in eine religiöse Disputation nicht einlassen wolle und betonte nochmals nachdrücklich seinen Wunsch, daß die Eingeladenen die jüdische Bevölkerung beruhigen und von Ausschreitungen zurückhalten möchten. Während man derart bemüht ist, die arme christliche Bevölkerung vor „jüdischen Ausschreitungen“ zu schützen, darf das Pogromblättchen „Zweiköpfiger Adler“, das anläßlich des Prozesses in hunderttausenden Exemplaren verbreitet wird, unverhüllt und ungestraft für einen Pogrom Propaganda machen, während die fortschrittliche Presse für jede Aeußerung über den Beilis-Prozeß, ja, selbst für die trockene Wiedergabe nebensächlicher Nachrichten hart bestraft Wird. Unter solchen Auspizien begannen am Mittwoch im Kiewer Kreisgericht die Verhandlungen des Beilis-Prozesses. Innerhalb des Gerichtssaales und außerhalb desselben fühlen sich die Agitatoren des russischen Volksverbandes als die eigentlichen Herren der Situation. Die Verteidigung Beilis’ liegt in bewährten Händen. Die Leuchten des russischen Advokatenstandes, Maklakow, Karabtschewsky, Sarudny und unser Grusenberg haben die Verteidigung des zufälligen Opfers des blutrünstigen Judenhasses übernommen. Während nun die christlichen Advokaten recht optimistisch gestimmt sind, ist Grusenberg auf das schlimmste gefaßt. Die erste Kraftprobe, die die Verteidigung zu bestehen hatte, fiel ungünstig für sie aus. Es handelte sich um das Fehlen mehrerer für die Verteidigung überaus wichtiger Zeugen, namentlich um das Fehlen von Wigranow, M y s c h t s c h u k , M i f 1 e u. a., deren Bekundungen für die Beurteilung der bekannten Enthüllungen Brasuls von größter Bedeutung wären. Die. Anwälte Beilis’ vertraten den Standpunkt, daß man ohne diese wichtigen Zeugen schlechterdings nicht in die Verhandlung eintreten könne. Auch forderten sie, daß Professor Sikorski, der sein Gutachten bekanntlich zugunsten der Ritualmordbeschuldigung abgegeben hatte, vor Gericht erscheine. Das Gericht lehnte jedoch diese Forderungen der Verteidigung ab. Die Gerichtsverhandlung (Ausführlicher Spezialbericht für die „Welt“) Kiew, 10. Oktober. In dem ungeheuerlichen Prozeß, der am 8. Oktober in Kiew seinen Anfang genommen hat, sitzt nicht nur Mendel Beilis, sondern mit ihm ein ganzes Volk auf der Anklagebank, und mit fieberhaftem Interesse blickt die ganze zivilisierte Welt auf den Schauplatz dieses furchtbaren Ereignisses. Lange hat es gedauert, bis das Gericht zur Entscheidung des komplizierten Falles zusammengetreten ist; 2 Jahre und 2 Monate hat der Unglückliche, für dessen Schuld in den Anklageakten (!!) nicht die geringsten Beweise gegeben sind, im Gefängnis geschmachtet und auf die Stunde seiner Befreiung gewartet. Sieht man sich die gewählten zwölf Geschworenen, von deren Einsicht und Gewissenhaftigkeit das Schicksal des Angeklagten abhängt, näher an, so wird man von Zweifel und Bangen ergriffen. Ist es nicht ein seltsamer Zufall, daß in einer so großen Stadt wie Kiew, die über eine Universität, ein Polytechnikum, eine Akademie für Geistliche, eine Handelshochschule, mehr als zehn Gymnasien, und andere höhere Schulen verfügt, die Zusammensetzung des Schwurgerichts so ausgefallen ist, daß es keinen einzigen wirklich intelligenten Menschen enthält, und fast nur aus Bauern und Kleinbürgern besteht? Die Verhandlung sollte schon in einer früheren Schwurgerichtsperiode bei einer bei weitem günstigeren Zusammensetzung der Geschworenen stattfinden, sie wurde aber damals auf Anordnung höherer Instanzen aufgeschoben. Mit höchster Spannung verfolgt das ganze Land den Lauf des Prozesses. Alle russischen Zeitungen von Bedeutung haben ihre Berichterstatter entsandt; auch das Ausland ist vertreten. Außer den großen deutschen Zeitungen haben auch die „Times“ und das Reutersche Bureau ihre Vertreter hergesandt. Die Kiewer Zeitungen scheinen nur für den Prozeß da zu sein und werden mit brennendem Interesse gelesen. Auf einige fortschrittliche Blätter regnet es Strafen und Konfiskationen. Die Tatsachen, auf die sich die Anklage stützt, sind den Lesern zum größten Teil bekannt, wir wollen sie noch einmal in kurzen Zügen in Erinnerung bringen. Am 20. März 1011 wurde der 12jährige Knabe Andreas Justschinski in einem entlegenen Teil Kiews ermordet aufgefunden. Der Körper war an verschiedenen Stellen mit großen und zahlreichen kleinen Stichwunden bedeckt, die stellenweise in gewisser Regelmäßigkeit beigebracht worden zu sein schienen. Ohne daß die geringste Spur auf den Mörder hingewiesen hätte, wurden merkwürdigerweise schon bei der Beerdigung des Justschinski lithographierte Proklamationen verteilt, in denen von einem Ritualmord gesprochen und zu einer Judenhetze aufgefordert wurde. Die Polizei fahndete unterdessen auf den Mörder, und der Verdacht fiel zunächst auf die Mutter und den Stiefvater des Gemordeten, wurde aber bald auf eine andere Spur hingelenkt. Da der Mord großes Aufsehen erregt hatte, so wurden auch im Publikum verschiedene Versuche gemacht, Licht in das Dunkel zu bringen. So wurde bekannt, daß Andreas Justschinski im Hause seines zehnjährigen Kameraden Sehen ja Tscheberjak häufig verkehrt hatte. Die Mutter dieses Knaben, eine gewisse Vera Tscheberjak, die im Mittelpunkt einer Diebesbande stand, und in deren Wohnung oft Zusammenkünfte von Leuten aus der Verbrecherwelt stattfanden, wurde längere Zeit mit dem Morde in Verbindung gebracht. Man nahm an, daß dieses Gesindel Grund hatte, gewisse Enthüllungen des Knaben zu fürchten, und ihn beiseite zu schaffen. Trotzalledem blieb der Fall unaufgeklärt. Kurze Zeit nach dem Morde hatte der Führer der extremsten antisemitischen Radaupartei, der junge Student Golubew dem Untersuchungsrichter gemeldet, der zehnjährige Sehen ja Tscheberjak hätte mit dem Ermordeten auf einem Hofe gespielt und wäre dort von einem Manne mit einem schwarzen Barte verscheucht worden. Bei der Vernehmung hat der übrigens inzwischen verstorbene Schenja Tscheberjak dies geleugnet. Ein notorischer Trunkenbold, der Laternenanzünder S c hach owski, gab an, ebenfalls von Schenja gehört zu haben, daß der ermordete Justschinski am Tage des Mordes mit Schenja auf dem Terrain einer Ziegelei gespielt hätte, und dort von einem Manne mit einem schwarzen Barte verjagt worden wäre. Er fügte dann hinzu, daß dieser Mann ein Angestellter der Ziegelei, nämlich Beilis, sein müsse. Die Frau dieses Schachowski behauptet nun, eine andere Frau, die Sacharowa, hätte gesehen, daß ein Mann mit einem schwarzen Barte den Justschinski ergriffen und in den Ofen der Ziegelei geschleppt hätte. Auch die Sacharowa leugnete aber bei der Vernehmung, so etwas gesehen oder behauptet zu haben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.