Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1913-10-10 · 41 (10.10.1913) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
41 (10.10.1913)
Date
1913-10-10
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3315709-3316567-3316613--58063-3376575
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 41 DIE2§ZELT 1395 o U□□□OOP WELTCHRONIK Die Einführung der „Prozentnorm" in Deutschland Berlin. Nach einer Anordnung des preußischen Kultusministeriums, die seit einigen Tagen am schwarzen Brett der Berliner Universität aushängt, werden für das Wintersemester 1913/14 neue Immatrikulationen von russischen Studierenden an der Berliner Universität nicht vorgenommen. Andere Ausländer werden nach wie vor, wenn sie den vorgeschriebenen Bedingungen nachkommen, zur Immatrikulation zugelassen. Auch soll die neue Verfügung, wie in Universitätskreisen verlautet, für solche russische Studierende, deren Muttersprache nachweislich die deutsche ist, keine Geltung haben. Aus alledem geMt hervor, daß der Ministerialerlaß hauptsächlich die jüdischen Studierenden aus Rußland treffen will, gegen die sich ja auch die bekannte Agitation der Klinikerschaft in Halle und anderen preußischen Universitätsstädten richtet. Dies beweist auch die Begründung, die von offizieller Seite der betreffenden Ministerialverfügung in der „Voss. Ztg.“ gegeben wird. Danach liege für Deutschland keine Veranlassung vor, der russischen Regierung die Sorge für die Ausbildung ihres intellektuellen Proletariats — denn bei den in Deutschland studierenden Russen handle es sich zumeist um Angehörige minderbemittelter Schichten — abzunehmen. Die offiziöse „N orddeutsche Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht ferner folgende Mitteilung: Bekanntlich werden seit einiger Zeit in steigendem Maße Klagen darüber geführt, daß durch das übermäßige Anwachsen der Zahl der ausländischen Studierenden die Inländer in der zweckentsprechenden Benutzung unserer Universitätseinrichtungen behindert würden. Die Prüfung hat ergeben, daß diese Klagen der Berechtigung nicht entbehren. Der Kultusminister hat sich deshalb veranlaßt gesehen, eine bestimmte Höchstziffer festzusetzen, die von den Studierenden keiner fremden Nation überschritten werden darf. Wegen der Ausführung dieser Anordnung sind die Universitätskuratoren mit Anweisung versehen. Die Maßregel erstreckt sich nicht auf diejenigen Studierenden, die jetzt schon zugelassen sind, sondern hat nur für die künftigen Immatrikulationen Bedeutung. Wie aus Dresden gemeldet wird, verzichtet das sächsische Kultusministerium darauf, ähnliche Maßregeln wie die des preußischen Kultusministeriums zu treffen, um die Zahl der ausländischen Studenten zu beschränken. Diese scheinbar gegenteilige Haltung ist dadurch veranlaßt, daß Sachsen bereits sehr scharfe Bestimmungen für die Zulassung an seinen beiden Hochschulen in Leipzig und Dresden hat. Schon jetzt können die russischen Studenten, die Realgymnasien oder Oberrealschulen besucht haben, überhaupt nicht mehr zugelassen werden. Diejenigen Russen, die klassische Gymnasien besucht haben, werden nur dann zugelassen, wenn sie mindestens zwei Semester auf einer russischen Hochschule studiert haben (was den jüdischen Abiturienten bekanntlich von der russischen Regierung unmöglich gemacht wird), auch müssen ihre Zeugnisse legalisiert sein. Diese Bestimmung findet auch auf diejenigen Studierenden Anwendung, die bereits auf anderen deutschen Technischen Hochschulen oder Universitäten studiert haben, so daß eine Umgehung dieser Vorschrift unmöglich ist. Auch für die künftige Dresdener Universität ist eine gleiche Beschränkung der Zahl der ausländischen Studenten vorgesehen. Die bestehenden Bestimmungen genügen also vollkommen, um eine Ueberfüllung der Hochschulen durch „Russen“ zu verhindern. Denn diese haben den Erfolg gehabt, daß die Zahl der russischen Studenten an der Technischen Hochschule in Dresden von 200 auf 40 zurückgegangen ist. Auch bei dieser Hochschule handelt es sich bekanntlich meist um jüdische Studierende. Das bayerische Ministerium für Kirchen- und Schulangelegenheiten veröffentlicht die neuen Satzungen für die Studierenden an den bayerischen Universitäten. Die „Bayerische Staatszeitung“ schreibt über die Bestimmungen, welche die Ausländer betreffen: „Hinsichtlich der Zulassung der Ausländer zur Immatrikulation verlangten die bisher geltenden Satzungen nur, daß der Ausländer eine Vorbildung nachweisen müsse, die ihn nach den Gesetzen seiner Heimat zum Universitätsbesuch berechtigte. Die neuen Satzungen sehen vor, daß Ausländer einen Vorbildungsnachweis erbringen müssen, der als gleichwertig mit dem Reifezeugnis einer deutschen neunklassigen Schule vom Ministerium anerkannt ist. Auch behalten sie weitergehende Vorschriften ausdrücklich vor, die das Ministerium etwa hinsichtlich einer Beschränkung in der Zahl der autzunehmenden Ausländer, der frühesten Immatrikulations- und Inskriptionstermine usw. zu treffen durch die Umstände sich genötigt sehen kann. Endlich bestimmen sie, daß Ausländer die von den Studierenden zu entrichtenden Gebühren — abgesehen von den Kollegiengeldern — im doppelten Betrage zu zahlen haben und geben dem Ministerium die Ermächtigung, außerdem noch eine besondere Semestergebühr von den Ausländern zu erheben. Diese Ausländergebühren sollen nicht so sehr eine Abwehrmaßnahme gegen einen allzu großen Andrang ausländischer Studierender darstellen, sondern eine Maßnahme ausgleichender Gerechtigkeit insofern, als derjenige Beitrag, der von Inländern oder ihren Eltern in den allgemeinen Staatssteuem auch für die Universitäten entrichtet wird, von den Ausländern, die solche Staatssteuern nicht entrichten, in der Form einer besonderen Gebühr erhoben wird.“ Proteste gegen die Ritual mordluge Der Protest der österreichischen Kultusgemeinden — Die Kundgebung der Repräsentanten des böhmischen Volkes — Ungarische Kundgebungen (Von unserem Berichterstatter.) Wien. Der Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde veranstaltete am 6. Oktober eine Protestversammlung gegen die Ritualmordlüge, an welcher Delegierte fast sämtlicher österreichischen Kultusgemeinden teilnahmen. Der große Musikvereinssaal war lange vor Beginn der Versammlung dicht gefüllt. . Präsident Dr. Alfred Stern besprach das „Beweismaterial“ im Beilis-Prozesse, zitierte Stellen aus dem famosen „psychiatrischen Gutachten“, auf welches sich die Anklage stützt und führte die Urteile der hervorragendsten christlichen Gelehrten über dieses Schriftstück an. Oberrabbiner Dr. Moritz Güdemann behandelte in eindrucksvoller, oft von Beifall unterbrochener Rede die bekannten Argumente, welche die Ritualmordbeschuldigung nicht nur als traurig und empörend, sondern vor allem als unsinnig und infam kennzeichnen. Als der feierliche Protest zur Verlesung gelangte, erhob sich das Publikum und gab seiner Entrüstung in lauten Protestrufen Ausdruck. Unter den eingelaufenen zahlreichen schriftlichen Kundgebungen befand sich auch ein Telegramm Berta v. Suttners.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.