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Die Welt · 1913-09-19 · 38 (19.9.1913) · page 19

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
38 (19.9.1913)
Date
1913-09-19
Page
– (sequence 19)
Language
German
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Nr. 38 LT 1305 landwirtschaftlicher Art, die auf Grund und Boden erfolgen, dessen Besitz uns für die Zukunft hinreichend gesichert erscheint Hierzu gehören insbesondere die Pflanzungen der Baumspende in Benschemen und Hulda, der Gan Schemuel Mohilewer, Goldberg-Garten etc. Eine indirekte Förderung des Nationalfonds erblicken wir in der Förderung des Erwerbes von Grundbesitz durch andere Gesellschaften, welche die Bewirtschaftung jüdischen Landarbeitern anvertrauen. Wir sehen darin das wichtigste Mittel, ein tüchtiges, landwirtschaftliches Arbeiterelement als künftigen Pächter des Nationalfonds heranzubilden. Dieser Aufgabe genügt der jüdische Nationalfonds durch die Darlehen, die er der P. L. D. C. und landwirtschaftlich-korporativen Genossenschaften vormittelst der A. B. C. gewährt hat. In diesem Rahmen fallen auch Subventionen von geringem Umfange für landwirtschaftliche Zwecke und die Erhaltung des Palästinaamtes. Der Erwerb von Gebäuden in Stadt und Land und von Boden in den Städten ist unmittelbare Zweckerfüllung und bedarf demnach keiner weiteren Erklärung. Aus diesem System der Tätigkeit fällt die Kreditgewährung für Häuserbau heraus, die einzig und allein gerechtfertigt ist aus dem Gesichtspunkt der zeitweiligen Anlage unserer Gelder in Palästina, wobei wir uns zur Sicherung der Rückzahlung und einer angemessenen Verzinsung der Mitwirkung der A. P. C. bedienen konnten. Bei dieser Kreditgewährung hatten wir zunächst auf die Bedürfnisse der Genossenschaft der Bauherren Rücksicht zu nehmen. Es war uns mit Rücksicht auf die Vorurteile, die in Palästina gegenüber dem Erbbaurecht bestanden, bei der Gründung von Tel Awiw nicht möglich, uns irgend ein Recht auf Grund und Boden vertraglich zu sichern und sind hierdurch gewisse Gefahren entstanden, indem sich die Bodenspekulation durch die Beliebtheit, der sich dieses Viertel erfreut, dort entwickelt hat. Wie ich bereits auf dem früheren Kongresse berichten konnte, ist es uns gelungen, bei den späteren Abmachungen diese Gefahr zu vermeiden, indem wir uns duch eine ewige Bodenrente, die einer normalen Verzinsung des Bodenpreises entspricht, den dauernden Besitz des Grund und Bodens und außerdem ein Vorkaufsrecht für den Ueberbau gesichert haben, und auf diese Weise eine Steigerung der Grundrente verhüten. Wir glauben hierdurch die künftige Arbeit des Nationalfonds zu erleichtern und gleichzeitig an der Lösung eines sozialen Problems mitzuarbeiten. Durch diese Ausführungen dürfte auch schon klargestellt sein, weshalb wir uns in der verflossenen Periode nicht mit Kolonisation im großen Stile befaßt haben. Ein wichtiger Grund hierfür lag auch in dem Mangel an den verfügbaren Mitteln. Wir wissen, daß zu einer Kolonisation im großen Stile ganz andere Kapitalien erforderlich sind, als sie dem Nationalfonds zurzeit zur Verfügung stehen. Die Schaffung einer einzigen lebensfähigen Kolonie in großem Stile übersteigt schon die Leistungsfähigkeit des Nationalfonds. Ein weiterer wichtiger Grund, der uns im Wege steht, ist der Mangel an genügender praktischer Erfahrung, welche Form der Kolonisation für den Nationalfonds die geeignete ist. Rein theoretische Grundlagen sind hierfür durchaus ungenügend. Wir müssen diese Grundlage auf der Basis gesammelter praktischer Erfahrungen finden. Bei dieser Tätigkeit müssen wir mit der allergrößten Vorsicht verfahren, um nicht Gefahr zu laufen, über die Grenze unserer Mittel hinauszugehen, so daß wir schon an diesem Versuche selbst zum Scheitern kommen. Den Versuchen, die wir in dieser Richtung unternommen haben, dienen in erster Linie die Farmen des Jüdischen Nationalfonds in Benschemen und Hulda, ferner die Arbeitergenossenschaft in D a g a n i a, die Siedlungsgenossenschaft in Nerchawja und die Pflanzungsgenossenschaft in Gan Schemuel. Bei diesen Kolonisationsversuchen haben wir sowohl das Prinzip der Administration als auch dasjenige der freien Genossenschaft ohne einen von der Verwaltung bestellten Leiter, als auch ein gemischtes System zugrunde gelegt. Den Genossenschaften, die auf den verschiedensten Grundsätzen aufgebaut sind, lassen wir im Rahmen eines von ihnen in Verbindung mit dem Palästinaamt aufgestellten Budgets freieste Entwicklung und gewähren ihnen das Recht der inneren Selbstverwaltung. Nur so glauben wir die Erfahrungen sammeln zu können, die für unsere Zwecke erforderlich sind. Es ist begreiflich, daß wir bei diesem System nur schrittweise Vorgehen können. Von dem Gesichtspunkt kaufmännischer Rentabilität allein können solche Versuche nicht betrachtet werden. Wir gingen aber von dem Prinzip aus, daß ein solcher Versuch als gescheitert zu betrachten ist, wenn aus demselben dauernd eine Rentabilität nicht zu erwarten ist. Es ist auch begreiflich, daß derartige Versuche in den ersten Jahren erhebliche Investitionen erfordern, die im Laufe eines Jahres nicht herausgewirtschaftet werden können, die also den Kapitalfonds der betreffenden Unternehmung belasten. Der Gegenwert muß dann in dem erhöhten Wert und der erhöhten Rentabilität des Bodens für die Zukunft liegen. Die Erfahrungen bei diesen Versuchen sind noch zu kurz, um als abgeschlossen zu gelten. Es dürfte aber klar sein, daß wir bei den erheblichen Mitteln, welche die Förderung dieser landwirtschaftlichen Unternehmungen erfordern, bis sie abgeschlossen sind, und wir einwandfreie Resultate feststellen können, uns die allergrößten Schranke:: auferlegen müssen und für andere Zwecke vorläufig keine Mittel zur Verfügung stellen. Abgesehen von der Erbauung von Arbeiterheimstätten für ledige und von Häusern für verheiratete Arbeiter, seien es nun Jemeniten oder aschkenasiche Arbeiter, hat der Nationalfonds seit dem letzten Kongreß nicht die geringste Summe anderen Zwecken als dem Ausbau unseres Farmensystems einschließlich der Siedlungsgenossenschaft bewilligt. Allerdings haben wir es für unsere Pflicht gehalten, auch einem anderen System der Arbeiteransiedlung unsere Unterstützung zu widmen, die von dem Odessaer Komitee mit Erfolg unternommen worden ist. Wir sehen in der Ansiedlung von Arbeitern in der Nähe von Pflanzungskolonien eine überaus nützliche Ergänzung unseres Systems der Heranbildung von kleinen Bauern und Pächtern. Es hat sich übrigens nirgends ein Widerspruch dagegen erhoben, daß wir uns an diesem Unternehmen durch geringe Kapitalsunterstützung beteiligt haben. Ich möchte für meine Person keine Zweifel darüber lassen, daß ich nicht das geringste Interesse daran habe, veraltete wirtschaftliche Prinzipien nach Palästina zu verpflanzen. Für den Nationalfonds, der dem ganzen jüdischen Volke zu dienen berufen ist, darf Palästina nur Neuland sein, wo wir die bewährtesten Grundsätze landwirtschaftlicher Siedlung einführen wollen. Diese mögen sich dann in freiem Wettbewerb mit den bestehenden landwirtschaftlichen Unternehmungen messen. Als das Wichtigste erscheint mir hiefür die Heranbildung des Menschenmateriales für unsere zukünftigen Siedlungen. Es bedarf daher keiner besonderen Versicherung, daß ich den größten Wert auf die Förderung des landwirtschaftlichen Arbeiterelementes und seiner Lebensbedingungen in Palästina lege. Ich möchte sogar so weit gehen, zu sagen, daß mir das Interesse dieses Arbeiterelementes untrennbar mit der zukünftigen Entwicklung des jüdischen Nationalfonds verbunden erscheint, und der Nationalfonds alle Aufwendungen verantworten kann, die er diesem Zwecke zuwendet. Selbstverständlich gibt es für den Nationalfonds auch für diese Seite seiner Tätigkeit gewisse Grenzen, die er nicht überschreiten kann.

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