Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 38 (19.9.1913)
- Date
- 1913-09-19
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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Nr. 38 1304 DlE2§gELT — -—■ DER JÜDISCHE NATIONALFONDS Bericht über seine Tätigkeit seit dem X. Kongreß Von Justizrat Dr. Sehr geehrter Kongreß! In der letzten Kongreßperiode ist der Nationalfonds wiederum gewachsen. Die Spendeneingänge in den letzten zwei Jahren weisen einen Betrag von 1,253.519 M. aus, gegenüber jenen der vorhergegangenen zwei Jahre eine Zunahme von ca. M. 360.000. Dieser Erfolg ist in erster Linie der unentwegten Arbeit unserer Sammelstellen, ihren Mitarbeitern und Vertrauensmännern und der zielbewußten Ausdehnung unserer organisatorischen und propagandistischen Maßnahmen zuzuschreiben. Der Erfolg ist umso höher zu bewerten, als gleichzeitig erhebliche Ansprüche für die organisatorischen Ausgaben der Zentralleitung erhoben und befriedigt worden sind. So kann ich zu meiner Freude feststellen, daß auch zu diesem Kongreß zahlreiche spezielle Spenden eingelaufen sind, obwohl von der Leitung die Parole ausgegeben worden war, nur für den Zentralfond zu spenden. Der gegenwärtige Stand unseres Vermögens beträgt über 4,000.000 Kronen. Wir nähern uns also dem Zeitpunkt, an welchem wir das bei der Gründung vorgesehene Minimalkapital von 5 Millionen Kronen erreicht haben. Für ein rein philanthropisches Unternehmen ist das schon eine ganz erkleckliche Summe, als Nationalschatz eines großen Volkes ein minimaler Betrag. Wenn wir den großen Aufgaben, die uns bevorstehen, einigermaßen gerecht werden wollen, müssen die Einnahmen verdoppelt werden. Vervielfacht müßten sie aber werden, wenn wir ernstlich daran gehen wollen, mit Hilfe des jüdischen Nationalfonds das politische Ziel des Zionismus zu erreichen. Zum Zwecke der Vermehrung unserer ständigen Spenden haben wir uns insbesondere den Ausbau unserer Sammelmittel angelegen sein lassen. Wir haben hierbei ausschließlich jüdische Künstler zugezogen, um in dem kleinen Rahmen, der uns hierbei gesteckt ist, die junge jüdische Kunst zu fördern. Außer der kleinen Palästinamarke von Struck haben wir nunmehr zwei Serien Palästinensischer Landschaftsbilder von dem Maler W e s t f e 1 d anfertigen lassen und werden eine Jerusalemmarke, die Klagemauer von Lilien darstellend, nächstens herausgeben. Neben dem Diplome des goldenen Buches werden wir wahlweise ein vornehmes Kunstblatt von Lesser U ry als Ehrengabe jedem verehren, der in dasselbe eingetragen wird. Die Herstellung des Deckels des neuen Goldenen Buches haben wir dem „Bezalel“-Werkstätten übertragen, die uns ein wahres Kunstwerk geliefert haben. Der Deckel des Sefer Hahaskaroth des neuen Memorbuches, das dem Andenken Verstorbener gewidmet ist, die sich hervorragende Verdienste um den Nationalfonds und das jüdische Volk erworben haben, hat Henoch Glicenstein aus Rom modelliert und die neuen künstlerischen Sammelbüchsen der Bildhauer Fieischhacker in Düsseldorf. Alle diese Werke einer neuen jüdischen Kunst können Sie in der Ausstellung des jüdischen Nationalfonds im Saale bewundern. Ehe wir darangehen, die Arbeit des Nationalfonds in den letzten zwei Jahren zu charakterisieren, halte ich es für nötig, einen Einwand zu widerlegen, der uns manchmal bei unserer Propaganda begegnet ist. Trotz aller Anerkennung, die dem Nationalfonds von vielen Seiten für seine Arbeit in Palästina zu Teil geworden ist, wurde von hervorragenden Gesinnungsgenossen öfters der Gedanke laut, als ob diese Tätigkeit des Nationalfonds in Palästina keine ganz systematische und den statutarischen Zwecken desselben entsprechende wäre. Ich möchte daher in kurzen Zügen die bisherige Arbeit des Nationalfonds, wie ich sie betrachte, von dem Gesichtspunkte seiner Zwecke J. Bodenheimer zusammenfassen. Da kann nun kein Zweifel sein, daß der Zweck des jüdischen Nationalfonds ausschließlich Landerwerb in Palästina als ewiger Besitz des jüdischen Volkes ist. Hierzu bedarf es aber zweier Voraussetzungen: 1. Muß der Erwerb von Grundeigentum in Palästina für den jüdischen Nationalfonds in einer gesetzlich zulässigen Form möglich sein, 2. muß ein Pächterelement vorhanden sein, das bereit und in der Lage ist, das Land des jüdischen Nationalfonds in Erbpacht oder überhaupt in Pacht zu nehmen. Beide Voraussetzungen sind zu Zeit noch nicht vorhanden. Die Verwirklichung der ersten Voraussetzung ist von der Entwicklung der türkischen Gesetzgebung abhängig. Bei der Gründung des Nationalfonds ging man von dem Gedanken aus, daß dieser Zeitpunkt eingetreten sein werde, sobald der von Herzl angestrebte Charter für Palästina erworben sei. Darauf sind auch alle Pläne für eine statutarische Festlegung des Nationalfonds zu erklären, die darauf gerichtet waren, den Nationalfonds als einen eisernen Fonds zu betrachten, der erst dann zur Verwendung gelangen sollte, wenn der Charter erreicht und eine gewisse Höhe des Kapitals vorhanden sei. Nach dem heutigen Gesetzeszustand ist der Nationalfonds wohl in der Lage, durch Vermittlung vertrauenswürdiger Personen sich Rechte zu schaffen, die den Besitz des käuflich erworbenen Bodens für die Zukunft einigermaßen Gewähr leisten. Ein gesetzliches Eigentumsrecht auf den Grund und Boden besitzt der Nationalfonds als solcher nicht. Nach den gegenwärtigen Plänen der Aenderung des türkischen Eigentumsrechtes an Grund und Boden ist zu erhoffen, daß die Rechtsstellung von Gesellschaften, wie sie der Nationalfonds darstellt, eine günstigere sein wird. Jedenfalls können wir damit rechnen, daß die gesetzlichen Schwierigkeiten, die heute der Erlangung des Eigentums von Gesellschaften korporativen Charakters entgegenstehen, in absehbarer Zeit beseitigt werden. Die Verwirklichung der zweiten Voraussetzung, von der wir gesprochen haben, ist von uns allein abhängig. Wenn es gelingt, den Stand der landwirtschaftlichen Arbeiter auf eine Höhe zu bringen, daß sie sich Ersparnisse zurücklegen können, die zur Erwerbung von lebendem und totem Inventar hinreichen, kurzum, wenn es gelingt, aus dem Stand der landwirtschaftlichen Arbeiter einen solchen von kleinen Bauern zu schaffen, so wird sich aus diesem ein taugliches Pächterelement für den Jüdischen Nationalfonds finden, welches heute nach der bisherigen Entwicklung der Kolonisation noch nicht vorhanden ist. Bei dieser Sachlage standen wir vor der Wahl, entweder unseren Nationalfonds ausschließlich in börsenfähigen Staats- und Wertpapieren festzulegen, oder aber solange in einer zinsbringenden Weise für die Zwecke der Förderung der kolonisatorischen Arbeit in Palästina zu verwenden, bis der Zeitpunkt gekommen ist, in dem wir dasselbe dem eigentlichen Zwecke unseres Fonds widmen können. Wir sind uns also dessen wohl bewußt, daß jede Kapitalanlage in Palästina, die nicht dem eigentlichen Zwecke des Nationalfonds dient, nur den Charakter einer zeitweisen Verwaltung der zu unserer Verfügung stehenden Gelder haben kann. Eine solche Verwendung unserer Gelder ist uns nach unserem Statut in Höhe von drei Viertel unseres Vermögens gestattet. Die Bestimmungen unseres Statuts lassen keinen Zweifel, daß wir die Gelder des Fonds jeder Unternehmung widmen können, durch welche direkt und indirekt die Zwecke des Nationalfonds gefördert werden. Der direkten Förderung des Zweckes des Nationalfonds dienen aber zweifellos alle Unternehmungen